Die weitverbreiteten und unterschätzten Sünden (Teil 1)

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt dem Herrn der Welten. Und Lob und Heil seien auf den edelsten Gesandten, unseren Propheten Muĥammad und auf seine Angehörigen und all seinen Gefährten.

Um fortzufahren:

O Diener Allahs! Der erhabene Allah hat uns Pflichten auferlegt, die wir nicht versäumen dürfen, Grenzen aufgezeigt, die wir nicht überschreiten sollen und Dinge verboten, die wir nicht begehen dürfen.

Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Das Erlaubte (ĥalāl) ist das, was Allah in Seinem Buch für erlaubt erklärt hat, und das Verbotene (ĥarām) ist das, was Allah in Seinem Buch für verboten erklärt hat. Über was Er aber geschwiegen hat, ist das, was Er begnadigt hat, so akzeptiert die Begnadigung von Allah, denn Allah ist nicht vergesslich. Dann rezitierte er den Vers: "Und dein Herr ist gewiss nicht vergesslich."[1][2]

Die Verbote bilden die Grenzen Allahs. Der erhabene Allah hat gesagt: "Dies sind Allahs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe!"[3] Der erhabene Allah hat demjenigen gedroht, der Seine Grenzen überschreitet und Seine Unantastbarkeit verletzt, indem Er, Erhaben ist Er, sagte: "Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den lässt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe."[4]

Das Unterlassen der Verbote ist Pflicht. Denn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Was ich verboten habe, dessen enthaltet euch! Und was ich euch befohlen habe, das befolgt, so gut es euch möglich ist!“[5]

Das, was heutzutage leider bittere Realität ist, ist das manchen Menschen einige Verbote unterschätzen, wenn nicht alle Verbote. Sie gehen hin und begehen all diese Dinge, die Allah verboten hat und stützen sich dabei in ihrer abscheulichen Tat auf die uneingeschränkte Barmherzigkeit Allahs. Diese Menschen sollten eher Allah fürchten, denn die Gnade Allahs wird nicht dadurch erlangt, indem man unaufhörlich Sünden begeht. Andere wiederrum sagen, dass die Religion Erleichterung sei. Dies ist wohl wahr, doch ist hier mit dieser Aussage eine Unwahrheit beabsichtigt worden. Das Verständnis der Erleichterung in der Religion ist nicht den Gelüsten der Menschen untergeordnet, sondern dem, womit die islamische Rechtslehre (Scharī‘ah) gekommen ist.

Es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Überschreiten der Grenzen Allahs und der Behauptung, dass der Islam doch mit Erleichterung gekommen ist – was er ja auch ohne Zweifel tat – und zwischen dem Nehmen mit islamisch rechtlichen Sonderregelungen, wie das Zusammenlegen und Verkürzen der Gebete für einen Reisenden, das Streichen über die Schuhe oder Socken bei der rituellen Gebetswaschung, der Tayammum sowohl im Falle des nichtvorhandensein von Wasser als auch bei der Angst diesen zu nutzen, das Verzehren von Aas, wenn eine Notwendigkeit herrscht und so weiter. Denn all dies sind Sonderregelungen und Erleichterungen, die der Gesetzgeber erlaubt hat.

Ein Muslim sollte wissen, dass hinter diesen Verboten eine Weisheit steckt. Zu dieser Weisheit gehört zum Beispiel auch, dass der erhabene Allah damit Seine Diener prüfen möchte, um zu sehen, wie sie sich verhalten werden und um zwischen den Höllenbewohnern und den Paradiesbewohnern deutlich zu unterscheiden. Denn die Höllenbewohner unterwerfen sich im Diesseits den Gelüsten und Trieben, die das Höllenfeuer umgeben und die Paradiesbewohner gedulden sich im Diesseits gegenüber den Erschwernissen, die das Paradies umgeben.

Gäbe es nicht diese Prüfungen, dann würde sich ein Sünder nicht von einem Gehorsamen unterscheiden. Die Leute des Glaubens (Ahlu l-Īmān) schauen auf diese Erschwernisse aus dem Blickwinkel des Erlangens von Lohn und dem sich Unterwerfen gegenüber den Befehlen Allahs, um damit Sein Wohlgefallen zu erlangen. Dadurch werden diese Erschwernisse für sie erträglich. Die Leute der Heuchelei (Ahlu n-Nifāq) hingegen, schauen auf diese Erschwernisse aus dem Blickwinkel des Leidens, des Schmerzes und des Verlusts. Dadurch werden diese Erschwernisse für sie unerträglich und der Gehorsam mühselig.

Durch das Unterlassen der Verbote wird der Gehorsame die Süße des Glaubens kosten, denn wer etwas für Allah aufgibt, dem wird Allah dies mit etwas besserem ersetzen.

In diesem Vortrag möchten wir sowohl uns als auch euch an einige Verbote erinnern, deren Verbot in der islamischen Rechtslehre eindeutig bekräftigt wurde, indem wir die Beweise dafür aus dem Qur`ān und aus der Şunnah einbringen. Diese Verbote gehören zu den Dingen, die sich unter vielen Muslimen verbreitet haben und die von vielen von ihnen begangen werden. Wir wollen diese erwähnen, damit derjenige diese Tat wieder einstellt, der unwissend über ihr Verbot war, und damit sich derjenige ermahnen lässt, der diese Abscheulichkeiten bewusst begeht.

Möge Allah uns und euch auf Sein rechten Weg leiten, und uns erfolgreich im Einhalten Seiner Grenzen machen. Und möge Er uns von Seinen Verboten fernhalten, denn gewiss, mein Herr ist wahrlich der Erhörer des Gebets.

Zu den folgenschwersten Sünden überhaupt, ist die Beigesellung Allahs (Schirk), so wie es im Ĥadīth von Abū Bakrah berichtete wurde: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Soll ich euch nicht die größten aller Sünden nennen?“ Wir sagten: „Doch, o Gesandter Allahs!“ Er sagte: „Die Beigesellung Allahs […].“[6]

Alle Sünden kann der erhabene Allah vergeben, bis auf Schirk. Denn der Schirk bedarf einer spezifischen Reue. Der erhabene Allah hat gesagt: "Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."

Der Schirk unterteilt sich in großen und kleinen Schirk. Der große Schirk führt zum Abfall vom Glauben, sodass diese Person dann auch ewig im Höllenfeuer sein wird, wenn er also in diesem besagten Zustand sterben sollte. Zu den Erscheinungsformen dieses großen Schirks, die in vielen muslimischen Ländern verbreitet sind, gehören folgende:

Erstens: Die Grabesanbetung und der Glaube, dass die verstorbenen Auliyā` (Nahestehenden Allahs) die Angelegenheiten der Menschen regeln und sie von Unheil erlösen können. Sie stützen sich auf diese Toten und Erbitten ihre Hilfe. Der erhabene Allah hat jedoch gesagt: "Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen sollt"[7]

Dazu gehört auch das Bitten der verstorbenen Propheten und der rechtschaffenen Menschen, damit sie für einen bei Allah vermitteln oder damit sie die Erschwernisse mindern. Der erhabene Allah jedoch sagte: "Oder (ist besser) Wer den in einer Notlage Befindlichen erhört, wenn er Ihn anruft, und das Böse hinwegnimmt und euch zu Nachfolgern (auf) der Erde macht? Gibt es denn einen (anderen) Gott neben Allah?"[8]

Einige Menschen sagen, sobald ihnen ein Unheil widerfährt: „O Muĥammad“, „O ‘Alī“, „O Ĥuşşain“, „O Badawī“, „O Djīlānī“, „O Rifā‘ī“, „O Zainab“ und so weiter, obwohl der erhabene Allah gesagt hat: "Gewiss, diejenigen, die ihr anstatt Allahs anruft, sind (nur) Diener gleich euch."[9]

Andere umkreisen die Gräber, reiben sich daran zwecks Segnung, verneigen sich davor und stehen da voller Ehrfurcht und Erniedrigung und bitten und flehen, damit ihre Angelegenheiten für sie erledigt werden, wie das Heilen einer Krankheit, das Schenken eines Kindes oder Erleichterung bei einem Vorhaben. Doch der erhabene Allah sagte: "Und wer ist weiter abgeirrt als jemand, der anstatt Allahs jemanden anruft, der ihn nicht erhört bis zum Tag der Auferstehung? Und sie achten nicht auf ihr Bittgebet."[10] Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Wer stirbt und Allah etwas beigesellt, der wird ins Höllenfeuer kommen.“[11]

Zweitens: Zum Erscheinungsbild des großen Schirk, gehört auch das Darbringen eines Opfertieres für andere neben Allah. Der erhabene Allah sagt: "So bete zu deinem Herrn und opfere."[12] Das heißt, bringe Opfertiere dar für Allah und im Namen Allahs. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Allah verflucht denjenigen, der neben Allah auch anderen Opfertiere darbringt.“

Auch in unserer Zeit hat sich eine Art des Darbringens von Opfertieren, das bereits in der Vorislamzeit bekannt war, wieder verbreitet und zwar ist es das Darbringen eines Opfertieres für die Djinn. Dieses Opfer wird meistens dargebracht, wenn ein Haus gekauft oder gebaut wird, damit die Djinn sich davon fernhalten. Dies sind einige Abscheulichkeiten, die zum großen Schirk gehören.

Drittens: Zu den Verboten, die viele Menschen unterschätzen und die sogar zum kleinen Schirk gehören, ist die Augendienerei (ar-Riyā`) bei den gottesdienstlichen Handlungen. Zu den Voraussetzungen einer rechtschaffenen Tat gehört, dass diese ohne Augendienerei und mit Anlehnung an die Şunnah verrichtet wird. Derjenige, der rechtschaffene Taten verrichtet, damit andere Menschen ihn dabei beobachten, hat Allah Partner beigesellt und hat kleinen Schirk begangen. Außerdem sind dadurch seine Taten nichtig geworden, wie zum Beispiel jemand, der betet, damit andere ihn sehen. Der erhabene Allah sagte über die Heuchler: "Und wenn sie sich zum Gebet hinstellen, stellen sie sich schwerfällig hin, wobei sie von den Menschen gesehen werden wollen, und gedenken Allahs nur wenig."[13]

Das gleiche gilt auch für jemand, der eine rechtschaffene Tat vollrichtet, damit es weitererzählt und zum Gesprächsthema unter den Menschen wird. Auch diese Person ist dem kleinen Schirk verfallen. Diesen Menschen ist eine schlimme Strafe angedroht worden, so wie es im Ĥadīth von Ibn ‘Abbāş, Allahs Wohlgefallen auf ihn, über den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtet worden: „Wer sich mit seinen Taten brüstet, den wird Allah in Verruf bringen. Und wer Augendienerei betreibt, den wird Allah bloßstellen.“[14]

Und wer eine rechtschaffene Tat vollrichtet und damit sowohl Allah als auch die Menschen beabsichtigt, so ist auch seine Tat nichtig geworden. Der erhabene Allah sagte in einem Ĥadīth Quddşī: "Von allen Teilhabern bedarf Ich der Teilhaberschaft am wenigsten. Wer eine Tat vollzieht und Mir darin jemanden beigesellt, den verlasse Ich samt seinem Teilhaber."[15]

Viertens: Zum kleinen Schirk gehört auch das Schwören bei jemand anders, als bei Allah. Dies ist zu einer Sache geworden, die leicht auf der Zunge von vielen Menschen ist. Der Schwur ist eine Art der Ehrung, die nur Allah zuteil sein darf, so wie es im Ĥadīth von Ibn ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen auf ihn, über den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtet wurde: „Wahrlich, Allah verbietet euch (Gläubigen), dass ihr bei euren Vätern schwöret. Wer unbedingt schwören will, der soll nur bei Allah schwören oder schweigen!“[16]

Von Ibn ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen auf ihn, wird außerdem berichtet, dass der Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer bei anderem außer bei Allah schwört, hat (Allah) schon (etwas) beigesellt.“[17] Der Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Wer bei etwas Anvertrautem schwört, der gehört nicht zu uns.“[18] Somit darf weder bei der Ka’bah, bei etwas Anvertrautem, bei der Ehre oder beim Tod der Kinder geschworen werden, all das ist verboten. Und wer etwas davon getan hat, so ist die Sühne dafür, dass er sagt: „Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah.“ Denn in einem authentischen Ĥadīth heißt es: „Wer von euch bei al-Lāt und al-‘Uzzā geschworen hat, der soll sagen: „Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah („lā Ilāha illa-llāh“).“[19]

Zu diesem Kapitel gehören noch zahlreiche weitere Ausdrücke, die voller Schirk sind und somit verboten gehören, jedoch von einigen Muslimen immer noch geäußert werden, wie zum Beispiel: „Ich suche bei Allah und bei dir Zuflucht“, „ich stütze mich auf Allah und auf dich“, „dies ist von Allah und von dir“, „ich habe niemanden außer Allah und dich“, „Allah ist für mich im Himmel da und du hier auf der Erde“ oder „wäre nicht Allah und der soundso“. Dazu gehören auch Aussagen wie: „Die Natur wollte es so“, oder „die Zeit ist tückisch“. All das sind Aussagen, die voller Schirk sind und vor denen sich ein Muslim entfernen und sich in Acht nehmen muss.

Dazu gehören auch die Namen der Dienerschaft, die nicht an Allah gebunden sind, wie „‘Abdul-Maşīĥ“ (Diener des Messias), „‘Abdun-Nabiy“ (Diener des Propheten), „‘Abdur-Raşūl“ (Diener des Gesandten), „‘Abdul-Ĥuşşain“ (Diener des Ĥuşşain) und so weiter.

Zu den heutigen Ausdrücken und Formulierungen, die im Widerspruch zum Tauĥīd stehen, sind Ausdrücke wie: „Der Sozialismus des Islam“, „die Demokratie des Islam“, „der Wille des Volkes kommt vom Willen Allahs“, „die Religion gehört Allah und der Staat gehört allen“, „Im Namen des Arabertums“, „Im Namen der Revolution“ und weitere solcher Ausdrücke.

Fünftens: Zu den Verboten, die von vielen Muslimen missachtet werden, gehört das Sitzen mit Heuchlern, Frevlern oder Neuerern, um sich mit ihnen zusammen zu amüsieren. Viele, bei denen sich der Glaube noch nicht in ihrem Herzen gefestigt hat, sitzen bewusst mit einigen dieser Leute des Frevels, der Abscheulichkeit und der Neuerung zusammen. Manche von ihnen setzen sich zu Leuten, die die islamische Rechtslehre des erhabenen Allahs anfechten, über Seine Religion spotten und die Gelehrten beleidigen. Dies ist wahrlich eine verbotene Tat, die das Glaubensbekenntnis einer Person verleumdet. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und wenn du diejenigen siehst, die auf Unsere Zeichen (spottend) eingehen, so wende dich von ihnen ab, bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Und wenn dich der Satan nun vergessen lässt, dann sitze nicht, nachdem du dich (daran) erinnert hast, mit dem ungerechten Volk zusammen."[20]

Du darfst nicht zu Leuten setzen, die sich in solch einer Lage befinden, auch wenn diese deine engsten Verwandten sind. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass du sie zur Wahrheit rufen willst oder weil du ihre Unwahrheit widerlegen willst oder weil du sie ermahnen willst. Doch das Hinnehmen und Schweigen bezüglich dessen, was sie sagen und tun, ist nicht erlaubt. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Und wenn ihr auch mit ihnen zufrieden seid, so ist Allah doch nicht zufrieden mit dem Volk der Frevler."[21]

Sechstens: Zu den Verboten, die von vielen Menschen unterschätz werden, gehört das nichtvorhandensein der Ruhe im Gebet, wie derjenigen, der vom Gebet stiehlt. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Der schlimmste Dieb unter den Menschen ist der, der von seinem Gebet stiehlt.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, wie stiehlt er von seinem Gebet?“ Er sagte: „Er macht seinen Rukū‘ (Verbeugung) und Şudjūd (Niederwerfung) nicht vollständig.“[22]

Das Stehlen vom Gebet zeigt sich durch das nichtvorhandensein der Ruhe und Demut im Gebet und wenn der Rücken weder bei der Verbeugung noch bei der Niederwerfung mit dem Kopf eine gerade Linie bildet, auch dann nicht, wenn man sich von der Verbeugung wieder erhebt. Auch beim Sitzen zwischen den beiden Niederwerfung wird nicht darauf geachtet, dass dabei der Rücken mit dem Kopf eine gerade Linie bildet. Die Ruhe im Gebet ist jedoch eines der Fundamente des Gebets, ohne dieses ein Gebet ungültig wird. Dies ist eine ernste Angelegenheit. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Eine Person erhält nur dann Lohn für sein Gebet, wenn sein Rücken bei der Verbeugung und Niederwerfung gerade wird.“[23]

Ohne Zweifel verdient derjenige, der solch eine Schandtat begeht, Tadel und Androhung. Von Ibn ‘Abdullah al-Asch’arī wird berichtet, dass er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sah einen Mann, der seinen Rukū‘ nicht korrekt vervollständigte und in seinem Şudjūd pickte, da sagte er: „Würde dieser Mann in diesem Zustand sterben, so würde er in einer anderen Religion sterben als die von Muĥammad. Er pickt in seinem Gebet, wie eine Krähe Blut pickt. Derjenige, der Rukū‘ nicht vollständig macht und der in seinem Şudjūd pickt, gleicht einem Hungrigen, der eine oder zwei Datteln isst, die ihm überhaupt nichts nützen.“[24]

Von Zaid Ibn Wahb wird berichtet, dass er sagte: „Ĥudhaifah sah einen Mann, der (beim Gebet) weder seine Verbeugung noch seine Niederwerfung vervollständigt hat. Er sagte zu ihm: „Du hast nicht gebetet und wenn du in diesem Zustand sterben würdest, so würdest du nicht gemäß der natürlichen Anlage Allahs sterben, in der Er Muĥammad erschaffen hat.“[25]

O Diener Allahs, fürchtet deshalb Allah! Und verrichtet euer Gebet in der Art und Weise, so wie es auch euer Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verrichtet hat. Denn er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Betet, wie ihr mich betend gesehen habt.“[26]

Zu den Verboten gehört auch: Das Spielen im Gebet und die ständigen Bewegungen, die nicht zum Gebet gehören. Auch das Erheben des Blickes und das nicht Senken des Kopfes gehören dazu. All das sind Folgen, die bei solchen auftreten, die sich nicht den Befehlen Allahs unterordnen, als Er, Erhaben ist Er, sagte: "Und steht demütig ergeben vor Allah."[27] Außerdem sollten diese Menschen auch Seine folgende Aussage verinnerlichen: "Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen, denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind."[28]

Als unser Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gefragt wurde, ob man während des Gebets den Sand begradigen kann, ob sich darauf niederzuwerfen, sagte er: „Begradige es nicht, während du am Beten bist.“[29] Die Gelehrten haben außerdem erwähnt, dass diese ständigen Bewegungen, die nicht zum Gebet gehören, das Gebet ungültig machen können. Was wird dann mit denen sein, die in ihrem Gebet spielen. Sie stehen vor dem erhabenen Allah und schauen dabei auf ihre Uhr, richten ihre Kleidung, stecken ihren Finger in die Nase oder lassen ihren Blick links und rechts umherschweifen. Dabei haben sie weder Angst davor, dass ihr Blick weggerissen wird[30] noch dass der Teufel etwas von ihrem Gebet stehlen wird.

Zu den Verboten bezüglich des Gebets gehört auch das absichtliche überholen des Vorbeters (Imām) im Gebet. Dies ist zweifellos eine schwere Tat. Denn diesbezüglich wurde eine schlimme Androhung überliefert, als unser Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Fürchtet nicht derjenige, der seinen Kopf (im Gebet) vor dem Imam erhebt, dass dessen Kopf Allah zu einem Eselkopf macht?“[31]

Siebtens: Zu den Verboten gehört auch, dass man in die Moschee kommt, während man zuvor Zwiebel oder Knoblauch gegessen hat. Auch andere unangenehme Gerüche gehören dazu, wie der Gestank von Zigaretten. Der erhabene Allah hat gesagt: "O Kinder Ādams, legt euren Schmuck bei jeder Gebetsstätte an."[32]

Von Djābir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hat, der soll sich von uns (Muslimen) fernhalten.“ Oder er sagte: „[…] der soll sich von unserer Moschee fernhalten und zu Hause bleiben!“[33]

Im Wortlaut von Muşlim heißt es: „Wer Knoblauch, Zwiebeln oder Lauch gegessen hat, soll sich unserer Moschee nicht nähern. Denn nicht nur der Mensch, auch die Engel fühlen sich dadurch belästigt.“

Eines Tages hielt ‘Ummar Ibn al-Khattāb eine Freitagspredigt und sagte: „O ihr Leute! Ihr isst zwei Arten Früchten, welche ich widerlich finde. Diese sind Zwiebeln und Knoblauch. Ich sah den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, einen Mann befehlen, die Moschee zu verlassen und zu al-Baqī‘ zu gehen, als er von ihm das Geruch dieser beiden Früchten spürte. Wer von euch sie essen möchte, der soll sie zuerst gut kochen, bis ihr Geruch nicht mehr da ist.“[34]

Dazu gehören auch solche, die direkt nach ihrer Arbeit in die Moschee kommen, während aus ihren Achselhöhlen und von ihren Strümpfen üble Gerüche austreten. Schlimmer als diese sind jedoch jene, die Zigaretten rauchen, das ja bekanntlich verboten ist und dann in die Moschee kommen. Sie belästigen mit ihren Gerüchen die Diener Allahs von den Engel und den Betenden.

Wir bitten Allah, den Erhabenen und Allgewaltigen, Er möge uns allen vergeben und uns von allen Sünden fernhalten. Möge Allah uns den Glauben lieb machen und in unseren Herzen ausschmücken, und möge Er uns den Unglauben, den Frevel und den Ungehorsam verabscheuen lassen. Und möge Er uns zu denjenigen gehören lassen, die besonnen handeln. Und Allah weiß es am besten!

 

 



[1]
Maryam 19:64

[2] Verzeichnet bei al-Ĥākim und als gut (ĥaşşan) gestuft von al-Albānī

[3] Al-Baqarah 2:187

[4] An-Nişā` 4:14

[5] Verzeichnet bei Muşlim

[6]Verzeichnet bei Buchārī und Muşlim

[7] An-Nişā` 4:48]

[8]An-Naml 27:62

[9] Al-A’rāf 7:194

[10] Al-Aĥqāf 46:5

[11] Verzeichnet bei Buchārī

[12] Al-Kauthar 108:2

[13] An-Nişā` 4:142

[14] Verzeichnet bei Muşlim

[15] Verzeichnet bei Muşlim

[16] Verzeichnet bei Buchārī

[17] Verzeichnet bei Aĥmad. Siehe „Şaĥīĥ al-Djāmi‘“ von al-Albānī

[18] Verzeichnet bei Abū Dāwūd. Siehe „aş-Şilşilah aş-Şaĥīĥah“ von al-Albānī

[19] Verzeichnet bei Buchārī

[20] Al-An’ām 6:68

[21] At-Taubah 9:96

[22]Verzeichnet bei Aĥmad und von al-Albānī als authentisch (şaĥīĥ) gestuft

[23]Verzeichnet bei Abū Dāwūd. Siehe „Şaĥīĥ al-Djāmi‘“ von al-Albānī

[24]Verzeichnet bei Ibn Ĥuzaimah und von al-Albānī als authentisch gestuft

[25] Verzeichnet bei Buchārī

[26] Verzeichnet bei Buchārī

[27] Al-Baqarah 2:238

[28]Al-Mu`minūn 23:1-2

[29] Verzeichnet bei Abū Dāwūd. Siehe „Şaĥīĥ al-Djāmi‘“ von al-Albānī

[30] Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Die Leute müssen sich zurückhalten, beim Gebet zum Himmel zu sehen, sonst wird ihr Blick nicht zu ihnen zurückehren(und in einer anderen Erzählung: „ihr Blick wird weggerissen“).“ [verzeichnet bei Buchārī und Muşlim].

[31] Verzeichnet bei Muşlim

[32] Al-A’rāf 7:31

[33] Verzeichnet bei Buchārī

[34] Verzeichnet bei Muşlim

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