Von ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet, dass Fātimah Bint Abī Ĥubaisch den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, fragte: „O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihre Menstruation ununterbrochen erlebt, dass ich zu dem rituellen Zustand der Reinheit nicht gelangen kann! Soll ich nun das Gebet sein lassen?“ Er sagte: „Nein! Denn es handelt sich dabei um eine Blutader. Lass das Gebet deshalb solange sein, wie deine Monatsregel gewöhnlich andauert. Danach wasche dich und bete.““
In einem anderen Wortlaut heißt es: „Er sagte: „Nein! Denn es handelt sich dabei um eine Blutader, nicht um eine Monatsregel (so verfahre wie folgt): Wenn du deine Regel hast, so lasse das Gebet sein. Und wenn ihr gewöhnlicher Zeitablauf vorbei ist, so wasche das Blut von dir ab und bete.“
Sprachliche Analyse des Ĥadīths:
- Blutader: Hiermit ist eine Blutader gemeint, die geplatzt ist, so wie es in einem anderen Wortlaut steht. Diese Blutader ist eine Vene, die sich am unteren Ende der Gebärmutter befindet. Das Blut bei der Menstruation, tritt jedoch aus dem Inneren der Gebärmutter aus.
Zusammenhängende Bedeutung:
Fātimah Bint Abī Ĥubaisch hat dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtet, dass sie die Menstruation ununterbrochen erlebt. Es gibt bei ihr keine Unterbrechung. Sie fragte ihn, ob sie nun das Gebet sein lassen soll?
Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte zu ihr: Lass das Gebet nicht sein. Denn das Blut, wegen dem das Gebet seingelassen wird, ist das Blut der Menstruation. Das Blut, das bei dir austritt, ist nicht das Blut der Menstruation, sondern Blut, das aus einer Ader kommt, die geplatzt ist. Wenn dieses Blut nun ununterbrochen fließt, sei es an Tagen deiner gewöhnlichen Menstruation oder auch außerhalb, so lass das Gebet nur an den Tagen sein, wo du gewöhnlich deine Menstruation hast. Wenn diese Tage vorüber sind, vollziehe den Ĝuşl, wasche das Blut von dir ab und bete, auch wenn weiterhin Iştiĥādah-Blut[1] fließt.
Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:
- Es gibt einen Unterschied zwischen dem Blut bei Iştiĥādah und dem Blut bei Ĥaid. Das Blut bei Iştiĥādah kann unregelmäßig auftreten, das Blut bei Ĥaid, tritt jedoch nur zu bestimmten Zeiten auf.
- Das Blut bei Iştiĥādah ist kein Grund, um das Gebet oder irgendeine andere Anbetung seinzulassen.
- Das Blut bei Ĥaid ist ein Grund, das Gebet seinzulassen, ohne das dabei das Gebet zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden muss. Ibn Daqīq al-‘Ayd hat erwähnt, dass hierüber Konsens zwischen den Şalaf und Khalaf herrscht, mit Ausnahme der Khawāridj.
- Die Frau, die unter Iştiĥādah leidet, wartet die Tagesanzahl ihrer üblichen Menstruationsdauer ab und vollzieht danach die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl), um an den anderen Tagen, an denen sie ihre rituelle Reinheit erlangt hat, wieder mit den Anbetungen fortzufahren, die sie durch den Ĥaid unterbrechen musste.
- Blut ist unrein und muss ausgewaschen werden.
- Die Frau, die unter Iştiĥādah leidet, braucht nicht vor jedem Eintreffen des Gebets, den Ĝuşl zu vollziehen.
- Ibn Daqīq al-‘Ayd hat erwähnt, dass der Wortlaut seiner Aussage, „so wasche das Blut von dir ab und bete“, zu einigen Verwirrungen führen kann, da hier der Ĝuşl nicht explizit erwähnt wurde. Doch ist der Ĝuşl notwendig, wenn die Dauer der Menstruation vorüber ist. Die richtige Antwort hierauf lautet, dass auch wenn in diesem Wortlaut der Ĝuşl nicht explizit erwähnt wurde, so ist er hier mit inbegriffen, da er in den anderen authentischen Überlieferungen explizit erwähnt wurde, indem es heißt: „und vollziehe den Ĝuşl“.
[1]Anm. des Übers.: Iştiĥādah: Vaginalblutung, welche weder Menstruation noch Wochenfluss (Nifāş) sind; es handelt sich hierbei um Zwischen-, Dauer-, oder Schmierblutung). In diesem Fall wartet sie die Tagesanzahl ihrer üblichen Menstruationsdauer ab, vollzieht daraufhin die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) und verrichtet ihre Gebete. Ĥaid: Menstruation; in Abständen von etwa 28 Tagen bei der gesunden und geschlechtsreifen Frau auftretende Gebärmutterblutung; Monatsblutung, Periode, Regel, Regelblutung.