KAPITEL: Das Nachholen der verpassten Gebete und ihre Reihenfolge (Ĥadīth 54)

Ĥadīth 54:

Von Djābir Ibn ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, wird berichtet, dass ‘Ummar Ibn al-Khattāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, am Tage von al-Khandaq (zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken) kam, während die Sonne bereits untergegangen war und er die Ungläubigen von Quraisch beschimpfte. Er sagte: „O Gesandter Allahs, ich kam nicht dazu, das ’Aşşr-Gebet zu verrichten, bis die Sonne fast untergegangen war.“

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Bei Allah! Ich habe es noch nicht verrichtet.“ Er (Djābir Ibn ‘Abdullah) sagte weiter: Wir gingen daraufhin zum Buttĥān und er verrichtete dort den Wudū` für das Gebet und auch wir verrichtete den Wudū` dafür. Danach betet er das ’Aşşr-Gebet, nachdem die Sonne bereits untergegangen war. Anschließend betete er danach das Maĝrib-Gebet.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. Am Tage von al-Khandaq: Das bedeutet, die Schlacht von al-Aĥzāb, als die Ungläubigen von Quraisch, mit zahlreichen anderen Stämmen aus Nadjd, nach Medina kamen und diese umzingelten.
  2. Buttĥān ist ein Fluss in Medina.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

‘Ummar Ibn al-Khattāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, kam am Tage von al-Khandaq zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, als die Sonne bereits untergegangen war, während er die Ungläubigen von Quraisch beschimpft hat, weil sie ihn vom ‘Aşşr-Gebet abgelenkt haben und er somit das Gebet erst kurz vor dem Sonnenuntergang verrichten konnte.

Daraufhin schwor der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken – und er ist wahrlich der Wahrhaftigste – dass er das Gebet bis jetzt noch nicht verrichten konnte, um ‘Ummar zu beruhigen, da diese Angelegenheit ihn sehr bedrückt hatte.

Daraufhin stand der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf und verrichtete den Wudū` und die Şaĥābah mit ihm. Er betet das ‘Aşşr-Gebet, nachdem die Sonne untergegangen war. Nach dem Verrichten des ‘Aşşr-Gebets, betete er das Maĝrib-Gebet.

 

Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist verpflichtend, die verpassten Gebete der fünf Pflichtgebete, nachzuholen.
  2. Dem Anschein nach, wurde das Gebet in diesem Ereignis absichtlich aufgeschoben und nicht aus Vergesslichkeit. Doch dies geschah, bevor „das Gebet bei Angst“ erlassen wurde, so wie es die Gelehrten erklärt haben.
  3. In diesem Ĥadīth ist ein Beweis, dass bei Nachholen der Gebete, das vergangene Gebet, dem aktuellen Gebet vorgezogen wird, solange nicht die Zeit für das Verrichten des aktuellen Gebets, knapp wird. In diesem Fall wird das aktuelle Gebet vorgezogen, damit die verpassten Gebete sich nicht anhäufen.
  4. Es ist zulässig, Bittgebete gegen den Ungerechten zu richten, da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dieses ‘Ummar nicht verneint hat.
  5. Die Erlaubnis, dem Betroffenen seine Last zu erleichtern.
  6. Die Erlaubnis für den Wahrheitsagenden zu schwören, auch wenn er nicht dazu aufgefordert wird.

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