Ĥadīth: „Oh Mu’ādh, weißt du, was das Recht Allahs gegenüber Seinen Dienern ist […]?“

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عن معاذ بن جبل - رضي الله عنه - أنه قال: "كنت رديف النبي صلى الله عليه وسلم على حمار، فقال لي: "يا معاذ، أتدري ما حق الله على العباد وما حق العباد على الله؟" فقلت: الله ورسوله أعلم، قال: "حق الله على العباد أن يعبدوه ولا يشركوا به شيئاًَ، وحق العباد على الله أن لا يعذب من لا يشرك به شيئا.ً" فقلت: يا رسول الله، أفلا أبشّر الناس؟ قال: "لا تبشروهم فيتّكلوا."                      

Von Mu’ādh Ibn Djabal, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er sagte: „Ich saß hinter dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf einem Esel und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte zu mir: „Oh Mu’ādh, weißt du, was das Recht Allahs gegenüber Seinen Dienern und was das Recht der Diener gegenüber Allah ist?“ Ich antwortete: „Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.“ Er fuhr fort: „Das Recht Allahs gegenüber Seinen Dienern ist, nur Ihm allein zu dienen und Ihm niemals etwas beizugesellen. Das Recht der Diener gegenüber Ihm ist, keinen zu bestrafen, der Ihm nichts beigesellt.“ Ich sagte: „Oh Gesandter Allahs, sollte ich diese frohe Botschaft nicht unter die Leute bringen?“ Er antwortetet: „Nein. Verkünde es ihnen nicht, damit sie sich nicht darauf verlassen (auf dieses Versprechen und in ihrem Dienst nachlassen).“1

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Seine Aussage: „Radīf“ kommt von „Rādif“ und bedeutet: Hintermann oder auch derjenige, der auf einem Reittier hinter dem Reiter sitzt.

Seine Aussage: „auf einem Esel“ bedeutet, auf einen zahmen Esel. Denn die wilden Esel lassen sich nicht reiten.

Seine Aussage: „was das Recht der Diener gegenüber Allah ist?“ bedeutet: Das, was Er ihnen als Pflicht auferlegt hat und das, was Ihm gegenüber an Verhalten erbracht werden muss. Dieses teilte er Mu’ādh in Form einer Frage mit, damit er konzentrierter wird, um das zu verstehen, was er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ihm sagen möchte.

Seine Aussage: „was das Recht der Diener gegenüber Allah ist“ bedeutet: Das, was Er Sich Selbst als Pflicht auferlegt hat, um damit die Diener zu behandeln. Die Diener haben Ihm keinerlei Pflichten auferlegt, im Gegenteil, Allah hat Sich dies Selbst vorgeschrieben, als eine Geste der Wohltat gegenüber Seinen Dienern. Der erhabene Allah hat gesagt: "Euer Herr hat Sich Selbst Barmherzigkeit vorgeschrieben: Wer von euch in Unwissenheit Böses tut, aber danach dann bereut und (es) wieder gutmacht, so ist Er Allvergebend und Barmherzig."2

Somit hat der Erhabene Sich Selbst vorgeschrieben, barmherzig zu denen zu sein, die in Unwissenheit Böses tun. Damit sind jene gemeint, die in ihrer Dummheit und ihrem falschen Verhalten Böses begangen haben, dann dieses aber bereut haben und es wieder (mit rechtschaffenen Taten) Gut machten. Im vorigen Vers ist mit "vorgeschrieben" gemeint: Als Pflicht auferlegt.

Seine Aussage: „nur Ihm allein zu dienen“ bedeutet, sich Ihm gegenüber zu erniedrigen (klein machen), indem sie Ihm gehorchen.

Seine Aussage: „und Ihm niemals etwas beizugesellen“ bedeutet, dass sie Ihm bezüglich der Anbetung und allem, was Ihn anbetrifft, nichts beigesellen. Das Wort „etwas“ wurde hier nach dem Verbot erwähnt und ist allgemeingültig, sodass es alles umfasst. Weder ein Prophet noch ein Engel noch einen Nahestehenden Allahs (Wālī) noch irgendetwas anderes darf Ihm beigesellt werden.

„Das Recht der Diener gegenüber Ihm ist, keinen zu bestrafen, der Ihm nichts beigesellt.“ Dieses Recht gewährte Allah Seinen Diener als Zeichen Seiner Wohltat Ihnen gegenüber. Dieses Recht hat Ihm niemand auferlegt. Und glaube ja nicht, dass seine Aussage „der Ihm nichts beigesellt“ frei von den gottesdienstlichen Handlungen ist. Dieser Satz bedeutet eigentlich: „Derjenige, der Ihm den Gottesdienst erweist und Ihm nichts beigesellt.“ Die Aussage „derjenige, der Ihm den Gottesdienst erweist“ ist hier nicht explizit erwähnt worden, da es aus der Bedeutung der Aussage „der Diener“ hervorgeht. Derjenige, dessen Eigenschaft die Dienerschaft ist, ist zwangsläufig jemand, der Gottesdienst verrichtet.

Was ist nun mit demjenigen, der Allah nicht angebetet hat, Ihm aber auch gleichzeitig nichts beigesellt hat, wird er dann trotzdem bestraft werden?

Die Antwort lautet: Ja, er wird bestraft. Denn im obigen Ĥadīth wurde der Satz abgekürzt. Ausgeschrieben bedeutet er: „Derjenige, der Ihn anbetet und Ihm nichts beigesellt.“ Der Beweis dafür ist folgender:

Erstens:        „Das Recht der Diener.“ Derjenige, dessen Eigenschaft die Dienerschaft ist, ist zwangsläufig jemand, der Gottesdienst (Anbetung) verrichtet.

Zweitens:     Dies ist eine Fortführung der vorherigen Aussage: „nur Ihm allein zu dienen und Ihm niemals etwas beizugesellen.“ Deshalb wisse, dass die Absicht hinter der Aussage „und Ihm niemals etwas beizugesellen“ ist, dass man Ihm bezüglich der Anbetung (Gottesdienst) niemals etwas beigesellt.

Das Wort „frohe Botschaft“ (al-Bischārah) in der Aussage: „sollte ich diese frohe Botschaft nicht unter die Leute bringen?“ bedeutet: Das Benachrichtige über etwas, das erfreulich ist.

Es kann aber auch bezüglich der Dinge erwähnt werden, die einen Schaden. Zum Beispiel die Aussage des Erhabenen: "So verkünde ihnen schmerzhafte Strafe."3 Doch meistens wird es im Zusammenhang von guten Dingen benutzt.

Seine Aussage: „Nein. Verkünde es ihnen nicht“, verweist auf ein Verbot.

Die Bedeutung dieses Ĥadīths ist, dass der erhabene Allah niemanden bestraft, der Ihm nichts beigesellt und dass die Sünden vergeben werden, wenn der Tauĥīd verwirklicht wird. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verbot ihm, dieses den anderen einfach so zu verkünden, damit sie sich nicht allein auf diese frohe Botschaft verlassen, ohne dabei das zu verwirklichen, was es impliziert. Denn das Verwirklichen des Tauĥīds erfordert gleichzeitig auch das Seinlassen der Sünden. Denn die Sünden entspringen ja bekanntlich aus den schlechten Neigungen (und Gelüsten) eines Menschen heraus. Und dies bildet eine Art des Götzendienstes (Schirk). Der erhabene Allah hat gesagt: "Was meinst du wohl zu jemandem, der sich als seinen Gott seine Neigung genommen hat […]."4

Dieser Ĥadīth verweist auf die Vorzüglichkeit des Tauĥīds und dass der Tauĥīd einen vor der Strafe Allahs bewahrt.

 

 

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[1] verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

[2] al-An’ām 6:54

[3] al-Inschiqāq 84:24

[4] al-Djāthiyah 45:23

 

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