Wichtige Sachverhalte aus Kapitel 1

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Wichtige Sachverhalte dieses Kapitels:

  1. Die Weisheit hinter der Schaffung der Menschen und der Djinn.
  2. Anbetung (al-’Ibādah) ist Monotheismus (Tauĥīd), denn dies war der Grund des Streits.

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Erstens:          „Die Weisheit hinter der Schaffung der Menschen und der Djinn.“ Dies entnahm er, möge Allah mit ihm gnädig sein, aus der Aussage des erhabenen Allahs: "Und Ich habe die Djinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen (sollen)."1 Die Sinn (hinter der Schaffung) ist also, dass wir Allah dienen sollen und nicht, dass wir und mit Essen, Trinken und Heirat vergnügen sollen.

Zweitens:       „Anbetung (al-’Ibādah) ist Monotheismus (Tauĥīd).“ Das bedeutet: Die Anbetung ist auf dem Tauĥīd aufgebaut. Somit ist jede Anbetung, die den Tauĥīd nicht umsetzt, keine (wahre) Anbetung. Deshalb haben einige rechtschaffene Vorfahren (Şalaf) die Aussage des Erhabenen "damit sie Mir dienen (sollen)" ausgelegt als: Damit sie den Tauĥīd Mir gegenüber umsetzen.

Dies entspricht völlig dem, was der Autor, möge Allah mit ihm gnädig sein, daraus abgeleitet hat, nämlich, dass Anbetung Tauĥīd ist. Somit entspricht jede Anbetung, die sich nicht auf den Tauĥīd beruht, einer Nichtigkeit. Er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Allah, der Erhabene, sagt: "Ich brauche keinen Teilhaber, und wenn jemand etwas für Mich und jemand anderen außer Mir zugleich tut, dann nehme Ich diese seine Tat nicht an, sondern überlasse sie dem anderen ganz."“2

Seine Aussage: „denn dies war der Grund des Streits.“, bedeutet: Der Tauĥīd war der Grund des Streits zwischen dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und den Quraischieten. Denn die Quraischieten haben Allah angebetet, haben den Tawāf (um die Ka’bah) für Ihn vollzogen und haben gebetet, doch taten sie dies weder mit Aufrichtigkeit (Ikhlāş) noch nach der erlaubten Art und Weise. Deshalb war all dies (was sie an Anbetung erbracht hatten) nichtig gewesen, dass sie dabei den Tauĥīd nicht umgesetzt hatten. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und nichts (anderes) verhindert, dass ihre Ausgaben von ihnen angenommen werden, als dass sie Allah und Seinen Gesandten verleugnen […]."3

 

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3.   Derjenige, der ihn (den Tauĥīd) nicht umgesetzt, der hat Allah nicht (wirklich) angebetet. Und darin findet sich auch die Bedeutung der Aussage des erhabenen Allahs wieder: "[…] und ihr dient nicht Dem, Dem ich diene."4

4.   Die Weisheit hinter der Entsendung der Gesandten.

5.   Diese Botschaft gilt für alle Nationen.

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Drittens:         „Und darin findet sich auch die Bedeutung der Aussage des erhabenen Allahs wieder: "[…] und ihr dient nicht Dem, Dem ich diene."5 Das heißt: Ihr verrichtet die Anbetung nicht auf die Art und Weise, wie ich sie verrichte. Denn eure Anbetung beruht auf Schirk. Somit stellt es keine Anbetung des erhabenen Allahs dar.

Viertens:        „Die Weisheit hinter der Entsendung der Gesandten.“ Dies entnahm er, möge Allah mit ihm gnädig sein, aus der Aussage des Erhabenen: "Und in jeder Gemeinschaft erweckten Wir einen Gesandten (, der da predigte): „Dient Allah und meidet den Tāĝūt.“"6 Die Weisheit dahinter ist also, dass man dazu rufen soll, dass Allah allein gedient werden darf und dass dem Tāĝūt keine Dienerschaft erbracht werden darf.

Fünftens:        „Diese Botschaft gilt für alle Nationen.“ Dies entnahm er aus der Aussage des Erhabenen: "Und in jeder Gemeinschaft erweckten Wir einen Gesandten […]."

 

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6.         Die Religion der Gesandten war ein und dieselbe.

7.         Der gewaltige Punkt hierbei ist der, dass die Anbetung Allahs nur dann verwirklicht werden kann, wenn man den Tāĝūt verleugnet. Und darin findet sich auch die Bedeutung der Aussage des erhabenen Allahs wieder: "Wer also falsche Götter verleugnet […]."7

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Sechstens:      „Die Religion der Gesandten war ein und dieselbe.“ Dies entnahm er aus der Aussage des Erhabenen: "Und in jeder Gemeinschaft erweckten Wir einen Gesandten (, der da predigte): „Dient Allah und meidet den Tāĝūt.“" Oder auch Seine Aussage: "Und Wir haben vor dir keinen Gesandten gesandt, dem Wir nicht (die Weisung) eingegeben hätten: „Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Mir, so dient Mir!“"8 Dies widerspricht keineswegs der Aussage des erhabene Allahs: "Für jeden von euch haben Wir ein Gesetz und einen deutlichen Weg festgelegt."9 Denn die praktische Umsetzung der Gesetze (Allahs) unterscheidet sich je nach Gemeinschaft, Ort und Zeitraum. Doch der Grundsatz (worauf die Religion aufgebaut war) war überall gleich. Der erhabene Allah hat gesagt: "Er hat euch von der Religion festgelegt, was Er Nūĥ anbefahl und was Wir dir (als Offenbarung) eingegeben haben und was Wir Ibrāhīm, Mūşā und ’Īşā anbefahlen: Haltet die (Vorschriften der) Religion ein und spaltet euch nicht darin (in Gruppen)."10

Siebtens:        „Der gewaltige Punkt hierbei ist der, dass die Anbetung Allahs nur dann verwirklicht werden kann, wenn man den Tāĝūt verleugnet.“ Sein Beweis dafür ist die Aussage des erhabenen Allahs: "und meidet den Tāĝūt." Derjenige also, der zwar Allah dient, aber den Tāĝūt nicht verleugnet, der ist kein Muwaĥĥid. Deshalb hat der Autor dies auch als gewaltigen Punkt bezeichnet, da viele Muslime in seiner Zeit, aber auch in unserer, unwissend diesbezüglich waren bzw. immer noch sind.

Anmerkung:              Es ist nicht gestattet, denjenigen des Götzendienstes oder des Unglaubens zu bezichtigen oder ihn zu verfluchen, der eines dieser Dinge macht. Denn das Urteilen bezüglich dieser und anderer Angelegenheiten hat Ursachen (Aşbāb) und Hinderungsgründe (Mawāni’). Wir sagen deshalb nicht zu jedem, der Zinsen verschlungen hat, dass er verflucht sei. Denn es kann ja schließlich sein, dass ein Hinderungsgrund existiert, der das Herabkommen dieses Fluches auf ihn hindert, wie zum Beispiel Unwissenheit (al-Djahl), Unklarheit (Schubhah) oder ähnliches.

Wir bezichtigen auch niemanden direkt des Götzendienstes, auch wenn er Götzendienst begangen hat. Denn es kann ja schließlich sein, dass ihm diesbezüglich keine Beweise erbracht worden sind, da seine Geehrten dieses versäumt haben. Gleichermaßen verhält es sich auch bei der Aussage (des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken): „Wer Ramadan fastet, im Glauben und in der Hoffnung (auf die Belohnung), dem werden seine früheren Sünden verziehen.“11 Auch dieses dürfen wir keiner bestimmten Person zuschreiben. Denn das Urteil, welches an diese Eigenschaft gebunden ist, trifft nur dann auf eine Person zu, wenn die Bedingungen dafür erfüllt worden sind und keine Hinderungsgründe existieren.

Wenn wir nun eine Person sehen, der mitten auf der Straße seine Notdurft verrichtet, sagen wir zu ihm dann, dass Allah ihn verflucht habe?

Die Antwort darauf lautet nein, außer wenn mit Fluch die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, beabsichtigt wurde, der gesagt hat: „Fürchtet euch von den euch Fluchenden.“12 Denn die Menschen selbst verfluchen diese Person und hassen ihn dafür. Sie sehen, dass er keinen Anstand hat und die Muslime belästigt. Dies ist etwas anderes.

Die Grabesanbetung ist Schirk. Doch dürfen wir nicht zu einer bestimmten Person, die dieses tut, sagen: Das ist ein Götzendiener (Muschrik), bis wir wissen, dass ihm diesbezüglich die Beweise bereits erbracht worden sind. Oder wir sagen einfach: Dem Anschein nach ist er ein Muschrik.

 

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8.         Der Begriff Tāĝūt ist allgemeingültig und gilt für alles, was neben Allah angebetet wird.

9.         Die gewaltige Bedeutung der drei nicht abrogierten Verse in der Sure al-An’ām bei den Şalaf. Darin sind zehn Punkte aufgeführt worden. Die erste davon ist das Verbot des Schirk (Götzendienst/Polytheismus).

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Achtens:         „Der Begriff Tāĝūt ist allgemeingültig und gilt für alles, was außer Allah angebetet wird.“ Alles, was außer Allah angebetet wird, wird als Tāĝūt bezeichnet. Diesen Begriff hat Ibn al-Qayyim präzise definiert, als er sagte: „Es ist all das, womit der Diener seine Grenzen im Bezug auf etwas, das angebetet, gefolgt oder gehorcht wird, überschreitet.“ Das, was hier angebetet werden kann, sind Götzen, und das, dem hier gefolgt werden kann, sind Gelehrte und das, dem hier gehorcht werden kann, sind Regierende.

Neuntens:      „Die gewaltige Bedeutung der drei nicht abrogierten Verse in der Sure al-An’ām […].“ Das bedeutet, dass es Verse sind, die nicht abrogiert (aufgehoben) wurden. Dies entnahm er aus der Aussage von Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

 

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10.       Die nicht abrogierten Verse in der Sure al-Işrā`. Darin sind achtzehn Punkte aufgeführt worden. Der erhabene Allah begann diese mit Seiner Aussage: "Setze neben Allah keinen anderen Gott, sonst wirst du gescholten und im Stich gelassen dasitzen."13 Und beendete sie mit: "Und setze neben Allah keinen anderen Gott, sonst wirst du in die Hölle geworfen, getadelt und verstoßen."14 Der erhabene Allah hat uns über die gewaltige Bedeutung dieser Angelegenheiten informiert, indem Er sagte: "Das ist etwas von dem, was dir dein Herr an Weisheit (als Offenbarung) eingegeben hat."15

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Zehntens:       Er begann diese Verse mit dem Verbot des Schirk, indem Er, Erhaben ist Er, sagte: "Setze neben Allah keinen anderen Gott, sonst wirst du gescholten und im Stich gelassen dasitzen." Der Sitzende gleich nicht dem Stehenden, denn nichts Gutes hat der, der Allah etwas beigesellt. Im Gegenteil, er wird von Allah und den Nahestehenden Allahs verachtet und im Stich gelassen werden, sodass er weder im Diesseits noch im Jenseits erfolgreich sein wird.

Er beendete diese Verse mit Seiner Aussage: "Und setze neben Allah keinen anderen Gott, sonst wirst du in die Hölle geworfen, getadelt und verstoßen." Dies wird seine Strafe sein, wenn er in die Hölle geworfen wird und von jedem getadelt und verstoßen wird. Er wird also zum Verstoßenen. Wir suchen Zuflucht bei Allah davor!

 

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11.       Der Vers aus der Sure an-Nişā`, die auch als „Der Vers der zehn Rechte“ bezeichnet wird. Der erhabene Allah begann diesen Vers mit Seiner Aussage: "Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei."16

12.       Der Hinweis auf das Vermächtnis des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, das er hinterlassen hat, als er am Sterben lag.

13.       Kenntnis haben über das Recht Allahs uns gegenüber.

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Elftens:           „Der Vers aus der Sure an-Nişā`, die auch als „Der Vers der zehn Rechte“ bezeichnet wird. Der erhabene Allah begann diesen Vers mit Seiner Aussage: "Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei."“ Die wichtigsten Rechte sind die Rechte Allahs. Kein Recht kann uns Nutzen bringen, außer durch Ihn, Erhaben ist Er. Deshalb begannen diese Rechte auch mit Ihm zuerst. Als Ĥakīm Ibn Ĥizām den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, nach jenen gefragt hatte, die in der Zeit der Unwissenheit (al-Djāhiliyyah) gespendet, Sklaven befreit und die Verwandtschaftsbande gepflegt hatten, ob sie auch dafür belohnt werden, antwortete er, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Du bist in den Islam mit samt alldem eingetreten, was du zuvor an Gutem geleistet hattest.“17

Dies weist daraufhin, dass wenn er den Islam nicht angenommen hätte, er auch keinen Lohn für seine Taten bekommen hätte. Somit nutzen all diese Rechte nicht, solange man nicht das Recht Allahs umsetzt.

Zwölftens:      „Der Hinweis auf das Vermächtnis des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, das er hinterlassen hat, als er am Sterben lag.“ Dies entnahm er aus dem Ĥadīth von Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat nicht wirklich ein geschriebenes Vermächtnis hinterlassen, sondern wies darauf hin, dass wenn wir uns an das Buch Allahs festhalten würden, dann werden auch niemals nach ihm in die Irre gehen. Zu den gewaltigen Angelegenheiten, mit denen das Buch Allahs gekommen ist, ist Seine Aussage, Erhaben ist Er: "Sag: Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat […]."18

Dreizehntens:           „Kenntnis haben über das Recht Allahs uns gegenüber.“ Nämlich, dass wir Ihn allein dienen sollen und Ihm nichts beigesellen.

 

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14.       Kenntnis haben über das Recht der Diener gegenüber Allahs, wenn sie Sein Recht zuvor erfüllt haben.

15.       Diese Angelegenheiten kannten die meisten Gefährten nicht.

16.       Die Legitimation, einiges an Wissen zu verschweigen, um des allgemeinen Wohles willen.

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Vierzehntens:                        „Kenntnis haben über das Recht der Diener gegenüber Allahs, wenn sie Sein Recht zuvor erfüllt haben.“ Diese ist, dass Er sie nicht bestrafen wird, wenn sie Ihm nichts beigesellen. Doch wer Ihm etwas beigesellt, der läuft Gefahr, bestraft zu werden.

Fünfzehntens:                       „Diese Angelegenheiten kannten die meisten Gefährten nicht.“ Mu’ādh hat darüber nur deshalb berichtet, um nicht zu sündigen. Das heißt, er wollte keine Sünde auf sich nehmen, wenn er stirbt, weil er ein Wissen zurückgehalten hat, nach dem bereits viele der Gefährten gestorben waren. Er, Allahs Wohlgefallen auf ihm, verstand es, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, lediglich befürchtet hat, dass die Menschen dadurch in Versuchung gebracht werden und sie sich nur noch darauf verlassen werden und nicht, dass er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, es für immer zurückhalten wollte. Denn, wäre dies der Fall gewesen, dann hätte er es weder Mu‘ādh berichtet noch sonst irgendjemand.

Sechzehntens:           „Die Legitimation, einiges an Wissen zu verschweigen, um des allgemeinen Wohles willen.“ Dies darf jedoch nicht grundsätzlich angewandt werden. Denn das Verschweigen von Wissen, das grundsätzlich geschieht, ist nicht erlaubt, da es hier nicht dem allgemeinen Wohle dient. Deshalb hat der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auch Mu’ādh davon berichtet und es nicht für immer verschwiegen. Was das Verschweigen von Wissen in manchen Situationen oder bei manchen Personen anbetrifft, das nicht grundsätzlich geschieht, so ist dies erlaubt, wenn es dem allgemeinen Wohle dient.

Denn auch der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat dies seiner restlichen Gefährten verschwiegen, aus Furcht, dass sie sich nur noch darauf verlassen werden. Deshalb sagte er zu Mu’ādh: „Nein. Verkünde es ihnen nicht, damit sie sich nicht darauf verlassen.“

Siehe im Vergleich dazu folgenden Ĥadīth, wo darin der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu Abu Hurairah sagte: „Verkünde den Menschen (die frohe Botschaft), dass wer aufrichtig und aus reinem Herzen gesagt hat, „Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah“, der wird ins Paradies eintreten.“19

Dies kann genauso die Tatsache beinhaltet, dass das Verrichten einer Tat unterlassen wird, wenn dies dem allgemeinen Wohle dient. Auch wenn diese Tat einem bestimmten Zweck dienen mag, so wird es trotzdem zum allgemeinen Wohle unterlassen, so wie es der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, getan hat, als er vorhatte, die Ka’bah abzureißen, um sie wieder auf ihre eigentlichen Fundamente, die ja Ibrāhīm errichtet hatte, neu aufzubauen. Doch er tat dies nicht aus Furcht, dass die Menschen dadurch in Versuchung gebracht werden könnten, da sie erst vor kurzen den Unglauben abgeschworen hatten (d.h. neu im Islam waren).20

 

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17.       Es ist wünschenswert, dem Muslim etwas zu verkünden, was ihn erfreut.

18.       Die Angst davor, sich allein auf die große Barmherzigkeit Allahs zu verlassen.

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Siebzehntens:           „Es ist wünschenswert, dem Muslim etwas zu verkünden, was ihn erfreut.“ Denn Mu’ādh hatte ja gesagt: „Sollte ich diese frohe Botschaft nicht unter die Leute bringen?“

Achtzehntens:           „Die Angst davor, sich allein auf die große Barmherzigkeit Allahs zu verlassen.“ Dies entnahm er aus der Aussage: „Nein. Verkünde es ihnen nicht, damit sie sich nicht darauf verlassen.“ Denn das sich Verlassen auf die Gnade Allahs, kann einen enormen Schaden verursachen und zwar der Glaube, vor Allahs Ränken sicher zu sein.

Gleichermaßen verhält es sich bei der Verzweiflung bezüglich der Barmherzigkeit Allahs. Denn dies hält den Diener dann von der Reue ab, sodass er die Hoffnung auf das Erbarmen Allahs aufgibt.

Deshalb sagte Imām Aĥmad: „Es ist erforderlich, dass man sich auf dem Wege zu Allah zwischen Angst und Hoffnung befindet. Wenn eines davon überwiegt, wird man zugrunde gehen.“ Wenn die Hoffnung überwiegt, dann führt dies zum Glauben, vor Allahs Ränken sicher zu sein. Und wenn die Angst überwiegt, dann führt dies zur Verzweiflung bezüglich der Barmherzigkeit Allahs.

Manche Gelehrte haben gesagt: Wenn er krank ist, dann sollte die Hoffnung überwiegen. Und wenn er Gesund ist, dann sollte die Angst überwiegen.

Andere Gelehrte haben wiederum gesagt: Wenn er sich die Barmherzigkeit Allahs und Seine Huld anschaut, dann sollte die Hoffnung überwiegen. Und wenn er sich seine eigenen Taten anschaut, dann sollte die Angst überwiegen, damit er bereut.

Als Beleg dafür nahmen sie die Aussage des Erhabenen: "[…] und die geben, was sie geben, während ihre Herzen sich (davor) ängstigen, weil sie zu ihrem Herrn zurückkehren werden."21 Das heißt, sie haben Angst, dass ihre Tat von ihnen nicht angenommen werden könnte, weil sie es vielleicht nicht so verrichtet haben, wie es verrichtet werden sollte. Diese Aussage ist zutreffend.

Es wurde auch gesagt: Die Hoffnung sollte überwiegen, wenn rechtschaffenen Werke verrichtet werden. Und die Angst sollte überwiegen, wenn man vorhat, eine Sünde zu begehen, um die heiligen Grenzen Allahs nicht zu übertreten.

In seiner Aussage, „sollte ich diese frohe Botschaft nicht unter die Leute bringen“, ist ein Beleg dafür, dass das Verkünden von frohe Botschaften in Dingen, die die Angelegenheiten der Religion und des Diesseits erleichtern, erwünscht ist. Deshalb haben die Engel auch Ibrāhīm eine frohe Botschaft verkündet: "Und sie verkündeten ihm einen kenntnisreichen Jungen."22 Dies waren Işĥāq und der geduldige Işmā’īl. Auch der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken hat seinen Angehörigen verkündet, dass er einen Sohn namens Ibrāhīm bekommen hat. Er sagte: „In dieser Nacht wurde mir ein Sohn geboren, den ich nach meinem Vater Ibrāhīm genannt habe.“23 Daraus lässt sich entnehmen, dass ein Mensch seinen muslimischen Geschwistern Freude bereiten soll, sei es durch Worte oder auch Taten, damit er dadurch viel Gutes, Entspannung und Beruhigung des Herzens erlangen kann.

Deshalb sollte man einem Muslim auch keine schlechte Nachricht verkünden. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und heil schenken, hat gesagt: „Niemand soll mir etwas (Schlechtes) über einen anderen zutragen. Denn ich möchte euch mit einem unvoreingenommen Herzen treffen.“24

Die Überlieferungskette dieses Ĥadīths ist schwach, doch ihre Bedeutung ist richtig. Denn wenn jemand dir über eine andere Person etwas Schlechtes erzählt, dann wird dein Herz gegenüber dieser Person voreingenommen sein, auch wenn er dich gut behandeln sollte. Doch wenn du mit ihm verkehrst, während du nichts über seine Sünden weißt und niemand dich vor dem Verkehr mit ihm gewarnt hat, dann ist dies besser. Vielleicht wird er dann auch dadurch viel mehr deine Ratschläge befolgen. Denn die Seelen flüchten vor einander, bereits lange bevor die Körper dies tun. Dies sind feine Angelegenheiten, die vernünftigen Menschen ersichtlich werden, die darüber nachdenken.

 

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19.       Die Aussage von einem, der über etwas gefragt wird, das ihm unbekannt ist: „Allah und sein Gesandter wissen es am besten.“

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Neunzehntens:          „Die Aussage von einem, der über etwas gefragt wird, das ihm unbekannt ist: „Allah und sein Gesandter wissen es am besten.““ Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat das gebilligt, was Mu’ādh gesagt hat und hat es ihm nicht untersagt. Denn er fügte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dem erhabenen Allah mit dem Wort „und“ zu. Im Gegensatz dazu untersagte die Aussage: „Das, was Allah will und was du willst.“ Er sagte: „Hast du mich etwa Allah zur Seite gestellt? Vielmehr wird das sein, was allein Allah will!“25

Somit kann gesagt werden: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat so viel Wissen über die islamische Rechtslehre, was derjenige nicht besitzt, der dies gesagt hat. Deshalb untersagte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, es somit auch nicht Mu’ādh.

Dies gilt jedoch nicht für das Wissen über den Kosmos und der Vorherbestimmtheit. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hatte kein Wissen darüber.

Wenn nun gesagt wird: „Ist es verboten, an den Festtagen zu fasten?“ Dann ist es für uns zulässig zu sagen: „Allah und sein Gesandter wissen es am besten.“ Deshalb sind die Gefährten, wenn ihnen etwas unklar war, auch stets zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gegangen, der es ihnen dann erklärt hat.

Wenn nun jedoch gesagt wird: „Wird der Regen dieses Monat ausbleiben?“ Dann ist es für uns nicht zulässig zu sagen: „Allah und sein Gesandter wissen es am besten.“ Denn das gehört zum wissen über den Kosmos.

 

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20.       Es ist korrekt, Wissen selektiv an bestimmte Personen zu vermitteln und nicht an andere (beliebige).

21.       Die Bescheidenheit des Propheten Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf einem Esel zu reiten mit einem Gefährten hinter ihm.

22.       Es ist legitim, einen zweiten Reiter hinter sich zu haben.

23.       Die besondere Stellung Mu‘ādh Ibn Djabals, Allahs Wohlgefallen auf ihm, durch die große Bedeutung dieser Angelegenheit (des Tauĥīds).

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[1] adh-Dhāriyāt 51:56

[2] Verzeichnet bei Muşlim: Buch: „Abstinenz“, Kapitel: „Wer in seinen Taten Allah einen Teilhaber beigesellt.“

[3] at-Taubah 9:54

[4] al-Kāfirūn 109:3

[5] al-Kāfirūn 109:3

[6] an-Naĥl 16:36

[7] al-Baqarah 2:256

[8] al-Anbiyā` 21:24

[9] al-Mā`idah 5:48

[10] asch-Schūrā 42:13

[11] verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

[12] Verzeichnet in „Muşnad Imām Aĥmad“ (1/299), in „Şunnan Abī Dāwūd“

[13] al-Işrā` 17:22

[14] al-Işrā` 17:39

[15] al-Işrā` 17:39

[16] an-Nişā` 4:36

[17] Verzeichnet bei al-Bukhārī und Muşlim

[18] al-An’ām 6:151

[19] Verzeichnet bei Muşlim

[20] Verzeichnet bei al-Bukhārī

[21] al-Mu`minūn 23:60

[22] adh-Dhāriyāt 51:28

[23] Verzeichnet bei Muşlim

[24] „Muşnad Imām Aĥmad“ (1/396)

[25] Verzeichnet in „Muşnad Imām Aĥmad“ (1/214) und bei Ibn Mādjah. Aĥmad Schākir hat gesagt: „Seine Überlieferungskette ist authentisch.“

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