Sprachlich: Etwas für einzig erklären oder als eins erklären. Der Begriff stammt von dem arabischen Verb „waĥĥada“, was sprachwissenschaftlich „zu einem machen“ bedeutet.
In der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah): Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Herrschaft Allahs (Tauĥīd ar-Rubūbiyyah), in der Göttlichkeit Allahs (Tauĥīd al-Ulūhiyyah) und in den Namen und Eigenschaften Allahs (Tauĥīd al-Aşmā` wa ş-Şifāt).
Die drei Kategorien der Einheit Allahs (Tauĥīd):
- Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Herrschaft Allahs (Tauĥīd ar-Rubūbiyyah)
- Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Göttlichkeit Allahs (Tauĥīd al-Ulūhiyyah).
- Die Aufrechterhaltung der Einheit in den Namen und Eigenschaften Allahs (Tauĥīd al-Aşmā` wa ş-Şifāt)