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Allah, der Allmächtige, sagte:
«واعبدوا الله ولا تشركوا به شيئا»
"Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei."1
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Der vierte Vers lautet also: "Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges und denen, die eure rechte Hand besitzt. Allah liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist."2
Seine Aussage, "[…] und gesellt Ihm nichts bei", steht im Verhältnis zu: „Es gibt kein anbetungswürdigen Gott…“. Denn in beiden Fällen wird etwas verneint. Und Seine Aussage, "Und dient Allah", steht im Verhältnis zu: „…außer Allah“. Denn in beiden Fällen wird etwas bekräftigt.
Seine Aussage "nichts" bezweckt ein Verbot. Es verneint einfach alles. Das heißt, kein Prophet, kein Engel, kein Gefolgsmann Allahs (Wālī), nichts aus den Angelegenheiten dieser Welt, darf Allah beigesellt werden. Deshalb geselle diese Welt niemals Allah bei. Derjenige, der sich nur mit irdischen Dingen beschäftigt, der betet dieses irdische Leben an, so wie es der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gesagt hat: „Verdammt ist der Sklave der Dīnār, dem Untergang geweiht ist der Sklave der Dirham, zum Scheitern verurteilt ist der Sklave von feinem Tuch und dem Untergang geweiht ist der Sklave von Samt.“3
Zu Seiner Aussage "und zu den Eltern sollt ihr gütig sein" kann das gesagt werden, was wir im vorherigen Vers, den wir bereits besprochen haben, gesagt haben.4
Seine Aussage "und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen" bedeutet, dass man auch zu diesen gütig sein soll. Verwandte sind all jene, mit denen man sich im Verwandtschaftsbaum beim vierten Urgroßvater trifft. Eine Waise ist jemand, dessen Vater gestorben ist, während er das erwachsene Alter noch nicht erreicht hat. Die Armen sind jene, die kein Geld haben und von der Armut betroffen sind. Der „Sohn des Weges“ ist ein Reisender, dessen Geld ausgegangen ist, bevor er sein Reiseziel erreichen konnte.
Seine Aussage: "[…] dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn." Ein Nachbar ist jemand, der in unmittelbarer Nähe zu dir wohnt, das heißt, dessen Haus an dein Haus haftet oder an die deines direkten Nachbarn. Der verwandte Nachbar ist der direkte Nachbar und der fremde Nachbar ist der entfernte Nachbar.
Seine Aussage: "[…] dem Gefährten zur Seite." Hier wurde gesagt, dass es die Ehegattin ist. Andere sagten auch, dass es dein Mitreisender ist. Denn er steht dir in deiner Reise zur Seite. Welche Meinung ist nun richtig? Mit diesem Vers sind beide Aussagen damit gemeint.
Seine Aussage: "[…] und denen, die eure rechte Hand besitzt." Hiermit sind die Sklaven und die Tiere gleichermaßen gemeint. Denn beide befinden sich im Besitz deiner rechten Hand.
Seine Aussage: "Allah liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist." Eingebildet kann jemand mit seinem Auftreten sein und prahlerisch mit seinem Gerede. Doch beides liebt Allah nicht.
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[1] an-Nişā` 4:36
[2] an-Nişā` 4:36
[3] Verzeichnet bei al-Bukhārī, Buch „al-Djihād“, Kapitel „al-Ĥirāşah fī l-Ĝazuw“
[4] siehe hier