Darf man den Ungläubigen zu ihren religiösen Festen gratulieren?

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich derer, die den Ungläubigen zu ihren religiösen Festen gratulieren?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Das Gratulieren und Beglückwünschen der Ungläubigen zu Weinachten oder zu anderen religiösen Anlässen ist verboten (Ĥarām). Hierüber herrscht Einigkeit unter den Muslimen, so wie es Ibn al-Qayyim – möge Allah gnädig mit ihm sein – im Buch „Aĥkām Ahli dh-Dhimmah“ beschrieben hat, indem er sagte: „Was die Beglückwünschungen zu den Riten des Unglaubens anbetrifft, die allein dafür gemacht werden, so sind diese verboten. Hierüber herrscht Einigkeit unter den Muslimen. Wie zum Beispiel, dass man sie zu ihren Festen oder zu ihrem Fasten beglückwünscht, indem man sagt: „Frohes Fest“ oder „Mögen Sie Ihr Fest genießen“ oder ähnliches. Auch wenn derjenige, der dies sagt, zwar vom Unglauben verschont geblieben ist, so gehört dies immer noch zu den verbotenen Dingen. Dies gleicht der Tatsache, dass man jemanden für seine Niederwerfungen  für ein Kreuz beglückwünscht. Bei Allah ist all dies viel schlimmer und hassenswerter, als wenn man jemanden für sein Trinken von Alkohol, für sein Morden oder für irgendeine Sünde, die er begann, beglückwünscht. Viele, bei denen die Religion keine große Rolle spielt, geraten in solche Handlungen und sind sich nicht bewusst, wie abscheulich ihre Tat in Wirklichkeit ist. Wer einem Diener für seine Sünde, für eine Neuerung (Bid’ah) oder für sein Unglaube beglückwünscht, der hat sich selbst dem Zorn Allahs augesetzt.“

Das Beglückwünschen der Götzendiener zu ihren religiösen Festen ist dadurch verboten – und zwar auch zu dem Umfang, den Ibn al-Qayyim beschrieben hat – da dies impliziert, dass man das anerkannt hat, worauf sie sich an Unglaube befinden und es für sie einwilligt, auch wenn man für sich selbst diesen Glauben nicht einwilligt. Trotzdem ist es für einen Muslim verboten, die Riten des Unglaubens einzuwilligen oder jemanden bezüglich dieser zu beglückwünschen. Denn Allah willigt so etwas nicht ein. Er – Erhaben ist Er – hat gesagt:

"Wenn ihr undankbar seid, so ist Allah auf keinen von euch angewiesen. Und Er findet nicht Wohlgefallen am Unglauben Seiner Diener; doch wenn ihr aber dankbar seid, so gefällt Ihm das an euch." [1]

Der erhabene Allah sagte auch:

"Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zum Glauben erwählt." [2]

Das Beglückwünschen ist in jeglicher Hinsicht verboten, auch wenn es Kollegen auf der Arbeit sein sollten, oder nicht.

Und wenn sie uns bezüglich ihrer Feste beglückwünschen, so haben wir nicht darauf zu antworten, da diese nicht unsere Feste sind und weil es Feste sind, bei denen Allah kein Wohlgefallen findet, da sie diese entweder neu in ihrer Religion eingeführt haben oder weil diese zwar existierten, aber mit der Erscheinung der islamischen Religion, mit der Allah Muĥammad an die ganze Schöpfung entsandt hat, aufgehoben wurden. Der erhabene Allah sagte bezüglich dieser Religion:

"Und wer eine andere Religion als den Islam begehrt: nimmer soll sie von ihm angenommen werden, und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein." [3]

Einem Muslim ist es außerdem verboten, ihren Einladungen zu diesen Festen nachzukommen. Denn das ist schlimmer, als das Beglückwünschen zu diesen Festen, da dies eine Beteiligung beinhaltet.

Außerdem ist es einem Muslim verboten, den Götzendienern in ihren Festen nachzuahmen, mit ihnen zu solchen Anlässen Geschenke auszutauschen, Süßigkeiten an sie zu verteilen, Essen für sie zu kochen oder ähnliches. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:

 „Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen.“

Der Scheich des Islam Ibn Taimiyah hat in seinem Buch „Iqtidā` aş-Şirāt al-Muştaqīm Muschālafat Aşĥāb al-Djaĥīm“ gesagt: „Wenn man sie in einigen ihrer Festlichkeiten nachahmt, dann freut sich ihr Herz über das, worauf sie sich an Unwahrheit befinden. Das kann sie auch dazu motivieren, die Chance zu ergreifen und die Schwachen zu demütigen.“

Wer etwas von dem oben erwähntem macht, der hat gesündigt, obgleich er es aus Höflichkeit, Freundlichkeit, weil er schüchtern ist um sich zu verweigern oder sonst aus irgendeinem anderen Grund. Denn dies ist Schleimerei in der Religion Allahs und gehört zu den Ursachen, die die Götzendiener stärken und stolz auf ihre Religion machen.

Madjmū’ al-Fatāwah wa r-Raşā`il (3/369) von Scheich Ibn ’Uthaimīn

 

 

___________________________________

[1] Sure 39, az-Zummar, Vers 7

[2] Sure 5, al-Mā`dah, Vers 5

[3] Sure 3, Āli-’Imrān, Vers 85

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