Frage:
Ich habe gehört, dass manche sagen, dass die Fürsprache ein Besitzt Allahs allein ist und dass sie bei niemanden gefragt werden darf außer bei Ihm. Andere wiederum sagen, dass Allah die Fürsprache auch Seinem Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und Seinen Gefolgsleuten (Auliyā`) gegeben hat und dass man sie darum fragen kann. Was ist nun richtig und was sind die Beweise dafür?
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Die Fürsprache (asch-Schafā’ah) ist das nehmen eines Vermittlers, um einen Nutzen zu erzielen oder um einen Schaden abzuwenden.
Die Fürsprache unterteilt sich in zwei Kategorien:
Erste Kategorie: Die Fürsprache (asch-Schafā’ah), die am Jüngsten Tag (al-Āchirah), also am Tage der Auferstehung (al-Qiyāmah) sein wird.
Zweite Kategorie: Die Fürsprache (asch-Schafā’ah), die in den irdischen Angelegenheiten sein wird.
Die Fürsprache (asch-Schafā’ah), die am Jüngsten Tag (al-Āchirah), also am Tage der Auferstehung (al-Qiyāmah) sein wird, unterteilt sich in zwei Bereiche:
Die erste Sorte ist die spezielle Fürsprache. Die wird speziell dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sein und niemand von den Geschöpfen wird ihn darin beteiligen. Diese unterteilt sich wiederum in verschiedene Kategorien:
Erstens: Die großartige Fürsprache – das ist der löbliche Rang, den der erhabene Allah Seinem Gesandten versprochen hat. Der erhabene Allah hat gesagt:
"Und unterbrich deswegen (für die Lesung) in der Nacht deinen Schlaf - (vollbringe) diese (Leistung) freiwillig. Es mag sein, daß dich dein Herr (dafür) zu einem löblichen Rang erweckt." [1]
Die Wirklichkeit dieser Fürsprache ist, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – die Fürsprache für die gesamte Schöpfung ablegen wird und zwar dann, wenn der erhabene Allah den Beginn der Abrechnung verzögert, sodass diese Dauer für die Geschöpfe am Tage des Gerichts auf dem Versammlungsplatz nicht mehr zu ertragen ist. Es wird sie Kummer und Leid überkommen, den sie nicht mehr verkraften können. Sie werden dann sagen: „Wer kann für uns Fürsprache bei unserem Herrn ablegen, damit Er endlich zwischen den Dienern urteilt?“ Dabei wollen sie einfach nur aus diesem Versammlungsplatz wegkommen. Die Menschen werden zu den Propheten nacheinander gehen und alle werden ihnen das gleiche sagen: „Ich bin nicht in der Lage dafür.“ Dann zum Schluss werden sie zum Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – kommen und er wird ihnen sagen: „Ich bin in der Lage dafür, ich bin dafür in der Lage dafür.“ So wird er für sie Fürsprache bei Allah ablegen, dass das Richten beginnen möge. Dies ist die großartige Fürsprache, die allein dem Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gewährt wurde.
Die Ĥadīthe, die auf diese Fürsprache hinweisen, sind zahlreich, so wie der Ĥadīth, der bei al-Buchāri in seinem Şaĥīĥ (1748) verzeichnet ist und den Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf beide – berichtet hat:
„Die Menschen werden am Tage der Auferstehung auf Knien fallen, jede Nation hinter ihrem Propheten. Sie werden sagen: „O so und so, leg für uns Fürsprache ein.“, bis die Fürsprache dann dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gewährt wird. An diesem Tag wird ihn Allah zu einem löblichen Rang erwecken.“
Zweitens: Die Fürsprache für die Leute des Paradieses, um in das Paradies eintreten zu dürfen:
Anaş Ibn Mālik – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat gesagt: Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:
„Ich werde am Tage der Auferstehung auf das Tor des Paradieses zukommen und darum bitten, dass man es öffnen möge. Der Wächter wird sagen: „Wer bist du?“ Ich werde sagen: „Muĥammad.“ Er wird dann sagen: „Ich war nicht geboten es für jemanden anders zu öffnen außer für dich.““ [2]
In einem anderen Wortlaut von Muşlim (332) heißt es:
„Ich bin der erste Fürsprecher im Paradies.“
Drittens: Die Fürsprache des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – für seinen Onkel Abu Tālib:
Abu Şa’īd al-Chudrī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, dass man in Anwesenheit des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – von seinem Onkel Abu Tālib sprach. Da sagte er (der Gesandte Allahs):
„Vielleicht wird ihm meine Fürsprache am Jüngsten Tag nützen, so dass er in eine flache Stelle im Höllenfeuer gebracht wird, wo das Feuer zu seinen Knöcheln gelangt und sein Gehirn kochen wird.“ [3]
Viertens: Die Fürsprache des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken –, damit einige Menschen von seiner Gemeinschaft in das Paradies eintreten dürfen, ohne vorher zur Rechenschaft gezogen zu werden:
Diese Kategorie haben einige Gelehrte erwähnt und haben es mit diesem langen Ĥadīth über die Fürsprache von Abu Hurairah belegt:
„Dann wird zu mir gesprochen: "O Muĥammad, erhebe dein Haupt und lege Fürsprache ein, denn sie wird erhört und bitte, denn deine Bitte wird erfüllt." Da erhebe ich mein Haupt und sage: „O Herr, meine Gemeinschaft (Ummah), O Herr, meine Gemeinschaft.“ Dann wird zu mir gesprochen: "Lass aus deiner Gemeinschaft durch das rechte Tor in das Paradieses eintreten, der nicht zur Rechenschaft gezogen wird."“ [4]
Dann gibt es noch die allgemeine Fürsprache. Die wird sowohl dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gewährt, als auch für die, die Allah will von den Engel, den Gesandten und den Rechtschaffenen. Hierbei gibt es wiederum mehrere Kategorien:
Erstens: Fürsprache für die Menschen, die im Höllenfeuer sind, damit sie da wieder herauszukommen. Die Belege für diese Kategorie sind sehr zahlreich, wie zum Beispiel der folgende Ĥadīth von Abu Şa’īd al-Chudri – Allahs Wohlgefallen auf ihm – und den Muşlim (269) verzeichnet hat:
„Bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, es gibt niemanden unter euch, der so eifrig für die Rechte seiner Brüder, die sich im Höllenfeuer befinden, verlangt, wie die Gläubigen am Tage der Auferstehung. Sie werden sagen: „O unser Herr! Sie fasteten, sie beteten und vollzogen die Pilgerfahrt mit uns.“ Zu ihnen wird dann gesagt: "Bringt diejenigen, die ihr kennt, (aus dem Höllenfeuer) heraus." So werden diese Leute dem Höllenfeuer verboten; und sie werden eine große Anzahl von Leuten herausbringen […]. Allah – Erhaben und Mächtig sei Er – wird dann sagen: "Die Engeln, die Propheten und die Gläubigen haben ihre Fürsprache eingelegt. Nur der Barmherzigste Erbarmer hat das noch nicht getan." Und Er greift eine Handvoll aus dem Feuer und bringt eine Gruppe von Leuten heraus, die nie etwas Gutes getan haben, und zu Asche geworden sind.“
Zweitens: Fürsprache für die Menschen, die das Höllenfeuer verdienen, damit sie es nicht bekommen. Als Beleg fundiert hier die folgende Aussage des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken:
„Wenn ein Muslim stirbt und sich vierzig Leute, die Allah nichts beigesellen, dem Begräbnisgebet anschließen, wird Allah ihre Fürsprache für ihn annehmen.“ [5]
Diese Fürsprache wird sein, bevor die Person in das Höllenfeuer gebracht wird. Der erhabene Allah wird diesen Menschen dann gewähren, Fürsprache für ihn ablegen zu dürfen.
Drittens: Fürsprache für Menschen, die zu den Leuten des Glaubens gehören und die das Paradies verdient haben, dass sie eine höre Ebene im Paradies bekommen. Als Beleg fundiert hier der Ĥadīth, den Muşlim (1528) bei sich verzeichnet hat und wo darin der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ein Bittegebet für Abu Şalamah gemacht hat, indem er sagte:
„O Allah, vergib Abu Şalamah; und erhöhe seine Stufe bei den Rechtgeleiteten; und sei ein Ersatz für seine Familie; und vergib uns und ihm; und breite ihm sein Grab; und beleuchte es für ihn.“
Die Bedingungen für diese Fürsprache:
All diese Beweise belegen, dass die Fürsprache im Jenseits nur unter den folgenden Bedingungen geschehen wird:
Erstens: Der erhabene Allah muss Wohlgefallen auf den haben, für den diese Fürsprache eingelegt wird. Denn der erhabene Allah hat gesagt:
"[…] und sie legen keine Fürsprache ein außer für den, an dem Er Wohlgefallen hat." [6]
Das setzt voraus, dass derjenige, für den diese Fürsprache eingelegt wird, jemand ist, der zu den Leuten des Tauĥīds gehört. Denn der erhabene Allah hat kein Wohlgefallen auf Götzendiener (Muschrikīn). In Şaĥīĥ al-Buchāri (97) ist der Ĥadīth von Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – verzeichnet, der gesagt hat, dass zum Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt wurde:
„O Gesandter Allahs, welcher Mensch ist der glückseligste mit deiner Fürsprache am Tage der Auferstehung?“ Er sagte: „Oh Abu Hurairah, ich habe mir schon gedacht, dass dir kein anderer mit einer solchen Frage über einen Ĥadīth zuvorkommen wird, nachdem ich deine Sorgfalt im Umgang mit dem Ĥadīth gesehen habe! Der glückseligste Mensch mit meiner Fürsprache am Tage der Auferstehung ist derjenige, der aus seiner reinen Überzeugung „Lā Ilāha Illa Allah“ („Ich bezeige, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah“) sagte.“
Zweitens: Die Erlaubnis des erhabenen Allahs für den Fürsprecher, dass er Fürsprache ablegen darf. Denn der erhabene Allah hat gesagt:
"Wer ist es, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte außer mit Seiner Erlaubnis?" [7]
Drittens: Der erhabene Allah muss Wohlgefallen auf den Fürsprecher selbst haben. Denn der erhabene Allah hat gesagt:
"[…] dessen Fürsprache nichts nützen wird, es sei denn, nachdem Allah dem die Erlaubnis (dazu) gegeben hat, dem Er will und der Ihm beliebt." [8]
Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat zum Beispiel erklärt, dass diejenigen, die viel fluchen, keine Fürsprecher am Tage der Auferstehung sein dürfen, so wie es Muşlim in seinem Şaĥīĥ (4703) verzeichnet hat, nämlich den Ĥadīth von Abu d-Dardā` – Allahs Wohlgefallen auf ihm – der gesagt hat: Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen:
„Diejenigen, die viel fluchen, werden weder Zeugen noch Fürsprecher am Tage der Auferstehung sein.“
Zweite Kategorie: Die Fürsprache (asch-Schafā’ah), die in den irdischen Angelegenheiten sein wird. Hier gibt es zwei Bereiche:
Erster Bereich: Das, wozu eine Person fähig ist und in der Lage ist zu tun. Dies ist zulässig, unter zwei Bedingungen:
Erstens: Die Fürsprache muss für eine legitime Sache sein. Die Fürsprache darf nicht bezüglich einer Sache sein, auf der ein Verlust des Rechts eines Geschöpfs oder eine Ungerechtigkeit aufbaut. Außerdem ist die Fürsprache nicht zulässig, um eine verbotene Sache zu erlangen. Wie zum Beispiel, dass jemand Fürsprache für Leute ablegen möchte, die zu Recht verurteilt wurden, um die Vollstreckung dieses Urteils zu verhindern. Der erhabene Allah hat gesagt:
"Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung." [9]
Im Ĥadīth von ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf sie – wird berichtet, dass sie gesagt hat:
„Die Leute des Stammes Quraisch waren besorgt wegen einer Frau aus dem Stamm Machzūm, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: „Wer kann mit dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – für sie sprechen?“ Einige sagten: „Und wer sonst kann es wagen, an ihn heranzutreten außer Uşāmah Ibn Zaid, dem Liebling des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken?“ Da sprach Uşāmah mit dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – der ihm sagte: „Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur Allah zusteht?“ Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: „O ihr Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, ihn davon unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, gegen ihn die Strafe vollzogen. Ich schwöre bei Allah! Wenn Fātimah, die Tochter Muĥammads gestohlen hätte, so würde Muĥammad ihre Hand abschneiden.““ [10]
In Şaĥīĥ al-Buchāri (5568) und Muşlim (4761) ist der Ĥadīth von Abu Mūşā – Allahs Wohlgefallen auf ihm – verzeichnet, der gesagt hat:
„Immer wenn jemand mit einer Bitte zum Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – kam, ging er zu den Anwesenden und sagte: „Bittet für ihn, ihr werdet euren Lohn (von Allah) erhalten, und Allah lässt Seinen Propheten sagen, was Er will.““
Zweitens: In seinem Herzen muss eine tiefe Überzeugung dafür sein, dass der Einzige, der das gewünschte Ziel ermöglichen und den Schaden abwenden kann, Allah allein ist. Er sollte außerdem wissen, dass dieser Fürsprecher nicht mehr ist als ein Mittel, das Allah erlaubt hat, und dass Nutzen und Schaden allein in Allahs Hand sind. Diese Bedeutung wird deutlich im Buche Allahs und in der Şunnah Seines Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – beschrieben.
Wird nun eines dieser zwei Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Fürsprache nicht mehr erlaubt und wird strikt untersagt!
Zweiter Bereich: Das, wozu eine Person nicht fähig ist und nicht in der Lage ist zu tun, wie zum Beispiel das erbitten der Fürsprache bei den Toten und Grabesbewohnern, oder bei Leuten, die nicht anwesend sind mit dem glauben, sie können diese Bitten hören und erwidern. Diese Art der Fürsprache beinhaltet den Schirk (Götzendienst), vor dem die zahlreichen Verse im Qur`ān und die Ĥadīthe in der Şunnah eindringlich gewarnt haben. Denn sie schreiben diesen Menschen, bei denen sie diese Fürsprache erhoffen, Eigenschaften zu, die allein Allah obliegen. Zu den Eigenschaften Allahs gehört nämlich, dass Er ewig leben wird und niemals stirbt.
Zu ihren trügerischen Argumenten diesbezüglich gehört auch ihre folgende Aussage: „Die Gefolgsleute Allahs (Auliyā`) und die Herren (aş-Şādah) können sowohl Fürsprache für ihre Bekannten, für diejenigen, die sie darum bitten, für jene, die sie als Freunde nehmen als auch für die, die sie lieben, ablegen.“ Das ist genau das, was der erhabene Allah über die ersten Götzendiener im Qur`ān berichtet hat:
"Sie verehren statt Allah das, was ihnen weder schaden noch nützen kann; und sie sagen: „Das sind unsere Fürsprecher bei Allah.“" [11]
Deshalb richten sie dann ihre Gebete an Engel, an rechtschaffene Menschen und an andere mit dem Glauben, sie würden für sie Fürsprache bei Allah ablegen. Auch die heutigen Muschrikīn sagen ähnliches. Sie sagen: „Die Gefolgsleute Allahs (Auliyā`) legen Fürsprache für uns bei Allah ein, da wir es nicht wagen können, Allah direkt zu bitten. Deshalb bitten wir bei ihnen und sie bitten dann für uns bei Allah.“ Sie sagen auch: „Der erhabene Allah hat Seinem Gesandte – möge Allah ihn loben und Heil schenken – aber auch allen anderen Propheten und rechtschaffenen Menschen die Fürsprache gegeben. Wir bitten sie lediglich darum und sagen: „Legt für uns Fürsprache ein, so wie es der erhabene Allah euch gegeben hat.““ Dann geben sie diesbezüglich ein Beispiel und sagen: „Man kann an die Könige dieser Welt nur auf dem Wege eines Vermittlers rankommen. Wenn du etwas von ihnen willst, dann kannst du dies nur über ihre Gefolgsleute und über jene, die ihnen Nahstehen tun, wie die Minister, Türhüter, Diener und Söhne. Sie legen für dich Fürsprach ein, damit der König sich deiner Sache annimmt. So verfahren wir auch mit dem erhabenen Allah. Wir bitten Seine Gefolgsleute und jene, die Ihm Nahstehen, sie mögen für uns bei Ihm Fürsprache ablegen.“ Und genau das ist der Schirk, dem die Völker vor ihnen bereits verfallen waren, indem sie die Geschöpfe mit dem Schöpfer verglichen haben.
Der erhabene Allah hat in der Sure Yaşīn über einen gläubigen Mann berichtet, der gesagt hat:
"Soll ich etwa andere außer Ihm zu Göttern nehmen? Wenn der Allerbarmer mir ein Leid zufügen will, so wird ihre Fürsprache mir nichts nützen, noch können sie mich retten." [12]
Der erhabene Allah hat erwähnt, dass die Ungläubigen sich ihre Sünden und ihr Fehlgehen selbst gestehen werden:
"Sie sagen: „Wir waren nicht bei denen, die beteten, noch speisten wir die Armen. Und wir ließen uns ein im Geschwätz mit den Schwätzern. Und wir pflegten den Tag des Gerichts zu leugnen, bis der Tod uns ereilte.“ Darum wird ihnen die Fürsprache der Fürsprecher nichts nützen." [13]
Auch wenn dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – die Fürsprache gegeben wurde, so wird er diese nur dann einsetzten können, nachdem der erhabene Allah ihm dies erlaubt hat und weil Er Wohlgefallen auf den hat, für den diese Fürsprache eingelegt wird.
Deshalb hat der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – es seiner Gemeinschaft nicht gestattet, ihn auf dieser Welt um Fürsprache zu bitten. Keiner der Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – hat etwas dergleichen berichtet. Wäre dies eine Gute Sache, dann hätte es der Gesandte Allahs seiner Gemeinschaft verkündet und sie dazu gerufen. Außerdem hätten sich die Gefährten gespurtet, dieses tagtäglich zu praktizieren, da sie stets um das Gute wetteiferten. Somit wissen wir nun, dass die Suche nach der Fürsprache des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in dieser Welt ein großes Unrecht ist, da es Bittgebete beinhaltet, die an jemand anders als an Allah gerichtet werden. Die Fürsprache wird nur für jene sein, die ernsthaft an Allah allein glauben und den Tauĥīd aufrichtig verinnerlichen.
Im Jenseits wird man den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – fragen können, dass das Richten beginnen solle, da er sich dort unter ihnen aufhalten wird und somit fähig sein wird, den erhabenen Allah darum zu bitten. Das ist so, da man ja eine Person, die am Leben ist darum bitten kann, für einen Du’ā` (Bittgebet) zu machen.
Deshalb ist nichts darüber überliefert worden, dass irgendjemand am Tag der Auferstehung den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – darum bitten wird, er möge für ihn Fürsprache ablegen, damit seine Sünden verziehen werden.
Diejenigen, die heutzutage Fürsprache beim Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – erbitten und es als legitim sehen, da sie es vom Jenseits auf das Diesseits übertragen haben, geben sich nicht mehr mit der bitte um Fürsprache zufrieden, dass Allah das Richten beginnen möge, nein, sie fragen den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – aber auch andere direkt um Vergebung, um Erlösung, um Erbarmen und ähnliches. Sie beten zu ihm auf dem Land und auf See, in einfachen und schwierigen Zeiten. Dabei widersprechen sie klar den Worten des erhabenen Allahs, Der gesagt hat:
"Wer antwortet denn dem Bedrängten, wenn er Ihn anruft, und nimmt das Übel hinweg und macht euch zu Nachfolgern auf Erden? Existiert wohl ein Gott neben Allah?" [14]
Nachdem wir nun all das aufgeführt haben, wird uns ersichtlich, was die Fürsprache, die bekräftigt wurde diejenige ist, die gebunden ist an die Erlaubnis Allahs und an Sein Wohlgefallen. Denn die Fürsprache ist allein Sein Besitz. Allah gewährt Fürsprache nur dem, den Er will. Dazu gehört auch die Fürsprache von lebenden Menschen in weltlichen Angelegenheiten, die in der Lage sind, dies zu tun und das auch nur weil Allah die Erlaubnis dazu erteilt hat. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass diese Art der Fürbitte zulässig ist, weil Allah die Erlaubnis dazu gegeben hat, da es sich um keine Art der emotionalen Bindung an eine Person handelt, sondern, dass es sich lediglich um ein Mittel handelt, wie alle anderen Mittel, die uns der Islam erlaubt hat zu nutzen. Die Art der Fürsprache, die verboten ist, ist diejenige, bei der man einen anderen als Allah um etwas bittet, das niemand in der Lage ist zu tun, außer Allah. Denn außer Allah kann niemand Fürsprache gewähren, denn Ihm allein gehört die Fürsprache. Er erlaubt es nur dem, den Er will. Wer nun also bei jemand anderen Fürsprache bei Angelegenheiten bittet, bei denen nur Allah allein in der Lage ist, diese zu tun, der hat Allahs einen Teilhaber zugeschrieben und ist ungerecht zu sich selbst geworden. Er hat sich dadurch selbst der Ablehnung des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – am Tage der Auferstehung ausgesetzt. Wir bitte Allah um Unversehrtheit und bitten Ihn, dass er Seinem Propheten Muĥammad – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gewährt, Fürsprache für uns ablegen zu dürfen… Amin.
Wer sich dieses Thema noch detaillierter durchlesen möchte, dem empfiehlt es sich das Buch „al-Qaul al-Mufīd“ von Scheich Muĥammad Ibn ’Uthaimīn (1/423) zu lesen.
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[1] Sure 17, al-Işrā`, Vers 79
[2] Verzeichnet bei Muşlim (333)
[3] Verzeichnet bei al-Buchāri (1408) und Muşlim (360)
[4] Verzeichnet bei al-Buchāri (4343) und Muşlim (287)
[5] Verzeichnet bei Muşlim (1577)
[6] Sure 21, al-Anbiyā`, Vers 28
[7] Sure 2, al-Baqarah, Vers 255
[8] Sure 53, an-Nadjm, Vers 26
[9] Sure 5, al-Mā`idah, Vers 2
[10] Verzeichnet bei al-Buchāri (3261) und Muşlim (3196)
[11] Sure 10, Yūnus, Vers 18
[12] Sure 36, Yaşīn, Vers 23
[13] Sure 74, al-Muddathir, Vers 43ff
[14] Sure 27, an-Naml, Vers 62