Welche Weisheit steckt hinter dem Verbot des Fastens für eine menstruierende Frau?

Frage:

Wir möchten wissen, welche Weisheit hinter dem Verbot des Fastens für eine menstruierende Frau steckt, da das Fasten doch nichts mit einer Unreinheit zu tun hat?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Erstens:          Ein Gläubiger hat sich den Befehlen des erhabenen Allahs zu beugen und diese zu akzeptieren, auch wenn er die Weisheit nicht kennen sollte, die hinter diesem Befehl steckt. Für ihn sollte es völlig ausreichend sein, dass der erhabene Allah und Sein Gesandter es befohlen haben. Der erhabene Allah hat gesagt: "Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum." [al-Aĥzāb 33:36].

Der erhabene Allah sagte auch: "Die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, besteht nur darin, dass sie sagen: „Wir hören und gehorchen.“ Das sind diejenigen, denen es wohl ergeht." [an-Nūr 24:51].

Zweitens:        Der Gläubige sollte mit Gewissheit daran glauben, dass der erhabene Allah Allweise ist. Er erlässt nur das, was in Übereinstimmung mit einer weitreichenden Weisheit ist. Er gebietet nur das, was im besten Interesse der Menschen ist und Er verbieten nur das, was dem Menschen Schaden oder Böses bringen könnte. Ibn Kathīr hat es in „al-Bidāyah wa n-Nihāyah“ (6 / 79) auf den Punkt gebracht, als er sagte: „Und dann kam die islamische Rechtslehre des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken ,die ja die vollkommenste aller Gesetze ist. Sie hinterließ keine gute Sache, die der Verstand als Gut sieht, was sie nicht geboten hat. Und sie hinterließ keine schlechte Sache, die der Verstand als Schlecht sieht, was sie nicht verboten hat. Er hat nichts geboten, bei dem man im Nachhinein hätte sagen könnte: „Hätte er diese Sache lieber doch nicht geboten.“ Und er hat nichts verboten, bei dem man im Nachhinein hätte sagen könnte: „Hätte er diese Sache lieber doch nicht verboten.““

Wir können die Gründe für einige Gesetze verstehen oder sie können uns auch verborgen bleiben. Es kann sein, dass die Gründe der meisten Gesetze uns verborgen bleiben, es kann aber auch sein, dass uns auch nur ein Teil davon verborgen bleibt.

Drittens:         Es herrscht Einstimmigkeit unter den Gelehrten darüber, dass das Fasten für eine menstruierende Frau verboten ist. Sie muss stattdessen die Tage nachfasten, an denen sie wegen ihrer Menstruation nicht fasten konnte, wenn es sich dabei um das verpflichtende Fasten gehandelt hat, wie das Fasten im Monat Ramadan.

Es herrscht außerdem auch Einstimmigkeit unter den Gelehrten darüber, dass ihr Fasten nicht angenommen wird, falls sie fasten sollte, während sie ihre Menstruation hat.

Es herrscht jedoch Unstimmigkeit bei den Gelehrten darüber, welche Weisheit hinter diesem Verbot steckt. Einige von ihnen sagten: „Die Weisheit dahinter ist uns verborgen geblieben.“

Imām al-Ĥaramain sagte: „Wir wissen nicht, warum ihr Fasten hier ungültig ist, denn Reinheit ist für das Fasten keine Voraussetzung.“ [Madjmū’ – 2/386].

Andere wiederum sagten: Der Grund dafür, warum der erhabene Allah menstruierenden Frauen das Fasten verboten hat, ist aus Gnade ihnen gegenüber. Denn der Blutverlust schwächt sie. Wenn eine Frau nun fastet, während sie ihre Menstruation hat, so wird sie doppelt geschwächt, einmal durch ihre Menstruation und einmal durch ihr Fasten. Das Fasten in diesem Fall wäre eine unzumutbare Belastung für eine Frau und kann sogar schädlich für sie sein.

Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah sagte in al Madjmū’ al-Fatāwah (25/234): „Im Hinblick auf die Menstruation sagen wir folgendes: Islam ist in allen Dingen mit Mäßigung gekommen. Das gehen bis zum Äußersten in Angelegenheiten der Anbetung ist eine Art von Ungerechtigkeit, die der Gesetzgeber verboten hat. Im Gegenteil, der Gesetzgeber gebietet uns, im Gottesdienst moderat zu bleiben. Daher sagt uns der Islam, dass wir uns mit dem Fastenbrechen beeilen sollen und dass wir den Şuĥūr verzögern sollen und dass das ständige und ununterbrochene Fasten (al-Wişāl) verboten ist. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Das beste und gemäßigte Fasten ist das Fasten von Dāwūd – möge Allah ihm Heil schenken. Er hat stets ein Tag gefastet und ein Tag gegessen und er floh nicht, wenn er auf den Feind traf.“

Die gemäßigte Haltung in der Anbetung ist eines der größten Ziele des Gesetzgebers. Deshalb sagte der erhabene Allah: "O die ihr glaubt, verbietet nicht die guten Dinge, die Allah euch erlaubt hat, und übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter." [al-Mā`idah 5:87].

Der erhabene Allah hat das Verbieten von guten Dingen als Übertretung bezeichnet, der im Gegensatz zur Mäßigung steht. Der erhabene Allah sagte auch: "Wegen Ungerechtigkeit derer, die dem Judentum angehören, hatten Wir ihnen gute Dinge verboten, die ihnen erlaubt gewesen waren, und weil sie viel von Allahs Weg abhielten, und (weil sie) Zins nahmen, wo es ihnen doch verboten worden war." [an-Nişā`4:160].

Als sie ungerecht wurden, wurden sie bestraft, indem ihnen die guten Dinge verboten wurden. Im Gegensatz dazu existiert jetzt eine Ummah, die dem mittleren Weg folgt. Ihr wurden die guten Dinge erlaubt und die Schlechten verboten. Da dies der Fall ist, ist einer fastenden Person all das verboten worden, was ihn während seines Fastens stärken und ernähren könnte, wie essen und trinken. Außerdem ist es ihm zugleich verboten worden, aus seinem Körper das auszuscheiden, was ihn stärkt, sodass er dadurch geschwächt wird. Würde man ihm diese Ausscheidung erlauben, dann wäre er ein Verbrecher geworden und jemand, der in seiner Anbetung bis zum Äußersten geht und somit nicht gemäßigt ist […].

Die Dinge, die der Körper ausscheidet unterteilen sich in zwei Arten: Die erste Art ist jene, die unvermeidbar ist und die auch nicht für den Fastenden nachteilig ist. Diese Dinge werden ihm nicht verboten, wie das ablassen von Urin oder der Stuhlgang. Diese Ausscheidungen schädigen den Fastenden nicht und sie können auch nicht vermieden werden, im Gegenteil, sie nützen ihm. Das gleiche gilt auch, wenn eine fastende Person ungewollt erbricht oder einen feuchten Traum hatte. Beides kann sie nicht kontrollieren. Doch wenn eine Person absichtlich erbricht und somit ihre Nahrung mutwillig ausscheidet oder wenn sie masturbiert und sich von Gefühlen der Begierde leiten lässt oder wenn bei einer Frau die Menstruation einsetzt, sodass aus ihr Blut fließt, dann ist hier das Fasten nicht mehr gültig. Eine menstruierende Frau kann zu einem anderen Zeitpunkt ihr Fasten nachholen, wenn ihre Blutung aufgehört hat. Denn dann wird sie wieder zu einer Zeit fasten können, wo ihr Zustand gut ist und sie nicht das Blut verliert, das ihren Körper stärkt. Das Fasten in der Zeit, wo sie ihre Blutung hat würde bedeuten, dass sie körperlich geschwächt ist und zu einem Zeitpunkt fastet, wo es ihr nicht gut geht. Deshalb wurde ihr befohlen, an einem anderen Tag zu fasten.“

Und Allah weiß es am besten.

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