Frage:
Darf eine Frau sich schön machen und Make-up tragen, wenn ein Heiratskandidat kommt, um sie zu sehen?
Antwort:
Gepriesen sei Allah!
Es ist für eine Frau nicht zulässig ihre Schönheit zu zeigen, außer denen, die Allah im Vers erwähnt hat, als Er sagte: "Und sie sollen […] ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!" [an-Nūr 24:31].
Der Heiratskandidat wurde hier nicht erwähnt. Ihm wurde lediglich gewährt, die Frau zwecks Heirat anschauen zu dürfen. Eine Frau darf sich jedoch für ihn nicht schön machen.
Scheich Ibn ‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Der Heiratskandidat darf seine Verlobte sehen, jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
Erstens: Bei ihm muss eine Notwenigkeit bestehen, sie vorher sehen zu müssen. Wenn es keine Notwendigkeit gibt, dann gilt auch für ihn das Grundprinzip, dass ein Mann eine für ihn fremde Frau (also eine Nicht-Maĥram) nicht ansehen darf, weil der erhabene Allah gesagt hat: "Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten." [an-Nūr 24:31].
Zweitens: Er muss dazu entschlossen sein, um ihre Hand anzuhalten. Wenn er noch zögerlich sein sollte, dann soll er sie nicht sehen. Wenn er sich die Heirat ernsthaft vorgenommen hat, dann kann er sehen.
Drittens: Er kann sie sehen, jedoch dürfen sie dabei nicht alleine sein. Das heißt, dass es wichtig ist, dass eines ihrer Maĥram dabei ist, wie ihr Vater, ihr Bruder oder ihr Onkel väterlicher- oder auch mütterlicherseits. Das liegt daran, dass es verboten ist, dass ein Mann sich alleine mit einer für ihn fremden Frau (Nicht-Maĥram) trifft, weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gesagt hat: „Niemand sollte allein mit einer Frau ohne Maĥram anwesend sein.“ Und er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Hütet euch zu Frauen ins Haus zu gehen.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, was denkst du über den Schwager?“ Er sagte: „Der Schwager ist der Tod.“ [Verzeichnet bei Buchārī].
Viertens: Er muss davon ausgehen können, dass sie und ihre Familie einer Heirat zustimmen werden. Wenn er jedoch davon ausgehen sollte, dass sie sich höchstwahrscheinlich gegen eine Heirat entscheiden werden, dann gibt es keinen Grund für ihn, sie sehen zu müssen. Denn auch wenn er sie vorher sehen sollte, so wird dies die Entscheidung nicht beeinträchtigen.
Einige Gelehrte haben auch festgelegt, dass in ihm kein Verlangen entfacht werden darf, wenn er sie ansieht. Sein Ziel sollte lediglich sein, mehr über sie in Erfahrung zu bringen. Wird sein Verlangen jedoch dadurch entfacht, dann muss er aufhören sie anzuschauen, denn er darf eine Frau, mit der er noch keine Eheschließung durchgeführt hat, nicht genießerisch anschauen. Er muss deshalb hier darauf verzichten.
Eine Frau sollte außerdem zu ihrem Heiratskandidaten herauskommen, während sie natürlich aussieht. Das heißt, sie sollte weder schöne Kleider noch Make-up tragen, weil sie ja schließlich noch nicht seine Ehegattin ist. Darüber hinaus würde dies seine Entscheidung zu sehr beeinträchtigen. Wenn sie zu ihm herauskommt, während sie sich schön gemacht hat und die schönsten Kleider trägt, dann wird er von diesem Anblick geblendet sein. Wenn er sie dann später nach der Heirat in ihrer natürlichen Erscheinung sieht, wird er vielleicht enttäuscht sein, weil er ein anderes Bild im Kopf hatte.“ [Fatāwah Nūr ‘Alā d-Darb].
An einer anderen Stelle hat er, möge Allah mit ihm gnädig sein, darauf hingewiesen, dass dies den gegenteiligen Effekt haben könnte. Denn wenn er sie sieht, während sie Make-up und schöne Kleider trägt, so sieht er sie viel schöner, als sie vielleicht in Wirklichkeit ist. Deshalb kann es passieren, dass wenn er sie heiratet und sie dann später in ihrer natürlichen Erscheinung sieht, er das Interesse an ihr verliert.
Zusammenfassend lässt sich folgendes sagen: Wenn ein Heiratskandidat kommt, um die Frau zu sehen, die er heiraten möchte, dann darf sie vor ihm ihr Gesicht, ihre Hände und ihren Kopf entschleiern. Jedoch darf sie sich dabei weder schminken noch Schmuck tragen.
Und Allah weiß es am besten.