Das Urteil bezüglich des Rasierens des Bartes und ob diese Tat die guten Taten nichtig macht

Frage:

Was ist das Urteil des Islam über den Bart und den Schnurbart? Erwartet denjenigen, der sein Bart rasiert eine bestimmte Bestrafung nach seinem Tod? Verliert derjenige, der sein Bart rasiert, den Lohn für all seine rechtschaffenen Taten, die er in seinem Leben verrichtet hat?

 

Antwort:

Das Wachsen lassen des Bartes und das kürzen des Schnurbartes sind Dinge, die der Gesetzgeber – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zur Pflicht gemacht hat, indem er sagte:

„Unterscheidet euch von den Götzendienern, lasset den Bart wachsen und schneidet den Schnurrbart kurz.“[1]

 Dieser Ĥadīth wurde in beiden Şaĥīĥ-Büchern verzeichnet. Imām Muşlim hat in seinem Şaĥīĥ den Ĥadīth von Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – verzeichnet, der gesagt hat: Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:

„Unterscheidet euch von den Feueranbeter, schneidet den Schnurrbart kurz und lasset den Bart frei wachsen.“

Diese zwei authentischen Ĥadīthe weisen unmissverständlich daraufhin, dass es sowohl Pflicht ist, den Bart frei wachsen zu lassen, ohne diesen zu rasieren oder zu kürzen, als auch den Schnurrbart zu kürzen. Es ist jedoch nichts darüber überliefert worden, welche Strafe denjenigen erwartet, der diese Befehle missachtet. Für einen Muslim ist es aber trotzdem Pflicht, den Aufforderungen des erhabenen Allahs und die Seines Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nachzukommen und sich von allen Dingen fernzuhalten, die der erhabenen Allahs und Sein Gesandter – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verboten haben, auch wenn dabei keine bestimmte Bestrafung angedroht wurde. Für die Obrigkeit ist es außerdem erlaubt, diejenigen, die solche Gebote und Verbote missachten, in der Form zu betrafen, die sie für angemessen halten und die nicht den Bestrafungen gleichen, die konkret vorgeschrieben wurden, um die Menschen davon abzuhalten, die Grenzen zu überschreiten, die sich auf das Recht Allahs beziehen.

Wer also stirbt, während er sich in diesem Zustand des Sündigens befand, so steht er dann unter dem Willen Allahs, genauso wie es auch bei allen anderen Sünden der Fall ist, wenn Er möchte, vergibt Er ihm diese und wenn Er möchte, bestraft Er ihn in dem Maße, in der er gesündigt hat. Zu diesen Sünden gehört auch das Rasieren des Bartes und das Wachsen lassen des Schnurrbartes. Der erhabene Allah hat gesagt:

"Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden: doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will."[2]

Dieser edle Vers weist daraufhin, dass sich alle Sünden, die kein Schirk beinhalten, unter dem Willen Allahs stehen. Das ist die Aussage der Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah, was im Gegensatz steht zu den al-Chawāridj, zu den al-Mu’tazilah und zu denen, die ihrem Weg gefolgt sind und zu den Neuerern gehören. Deshalb wird dadurch auch nun ersichtlich, dass das Rasieren des Bartes, das Wachsen lassen des Schnurrbartes und andere Sünden, die kein Schirk beinhalten, weder die rechtschaffenen Taten löschen noch die Belohnung für diese schmälern. Doch sie verringern aber den Glauben und schwächen ihn. Das, was die rechtschaffenen Taten nichtig macht, sind der Schirk und die Arten des Unglaubens und nicht die Sünden, so wie es der erhabene Allah gesagt hat:

"Hätten sie aber (etwas) anderes angebetet, wahrlich, all ihr Tun wäre für sie fruchtlos geblieben."[3]

Oder Seine Aussage, erhaben ist Er:

"(Dies,) wo dir doch offenbart worden ist, wie schon denen vor dir: "Wenn du (Allah) Nebengötter zur Seite stellst, so wird sich dein Werk sicher als eitel erweisen, und du wirst gewiss unter den Verlierenden sein.""[4]

Die Verse bezüglich dieser Thematik sind zahlreich. Wir bitten Allah, dass Er alle rechtleiten möge und dass Er Seinen Gesandten Muĥammad lobt und Heil schenkt.

 

Scheich Ben Baz. Veröffentlicht in der Zeitung „Arab News“ im Jahre 1404 n.H. (1984)



[1]
Verzeichnet bei al-Buchārī (5892) und Muşlim (259)

[2] Sure 4, an-Nişā`, Vers 116

[3] Sure 6, al-An’ām, Vers 88

[4] Sure 39, az-Zummar, Vers 64

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