Frage:
Wollte gerne wissen, ob es vom islamischen her erlaubt ist, den Namen des Mannes bei einer Eheschließung anzunehmen. Bitte um Beweise dafür, dass es nicht erlaubt ist und was der Grund dafür ist. Djazāk-Allāhu Chairan.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten.
Die Fragende möchte wissen, ob es einer Frau erlaubt ist, ihren Familiennamen zu ändern, um damit ihre Angehörigkeit zu ihrem Ehemann zu zeigen. Dies ist nicht erlaubt und sogar verboten in der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah). Denn niemand darf sich einem anderen zugehörig erklären, außer zum eigenen Vater, egal ob es sich dabei um einen Mann oder einer Frau handelt. Der erhabene Allah hat gesagt: "Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah." [al-Aĥzāb 33:5]. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Allah verflucht denjenigen, der sich zu einem anderen zugehörig erklärt, als zu seinem Vater.“ [verzeichnet bei Aĥmad und anderen].
„Dem Ständigen Ausschuss der Gelehrten“ wurde folgende Frage gestellt: „In einigen Ländern hat sich folgende Tat verbreitet: Wenn eine muslimische Frau heiratet, dann nimmt sie nach ihrer Heirat den Familiennamen ihres Ehemannes an. Ist es ihr erlaubt, den Namen des Ehemannes anzunehmen oder gehört dies zur westlichen Kultur, die wir meiden müssen und vor der wir warnen müssen?“
Die Gelehrten des Ausschusses antworteten darauf wie folgt: „Niemand darf sich einer anderen Person zugehörig erklären, außer dem eigenen Vater. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah." [al-Aĥzāb 33:5]. Demjenigen ist außerdem eine schlimme Strafe angedroht worden, der sich einer anderen Person als den Vater zugehörig erklären. Deshalb darf auch keine Frau den Familiennamen ihres Ehemanns annehmen, so wie es unter den Ungläubigen Tradition ist und unter denjenigen Muslimen, die sie nachahmen. Und Allah verhilft zum Erfolg. Und Lob und Heil seien auf unseren Propheten Muĥammad, auf seine Angehörigen und all seinen Gefährten.“ [„Der ständige Ausschuss für Recherchen und Geben von Fatwah.“ Mitglieder des Ausschusses: Bakr Abū Zayd, Şāliĥ al-Fauzān, ‘Abdullah Ben Ĝadyān, ‘Abdul-‘Azīz Āl asch-Scheich, ‘Abdul-‘Azīz Ben ‘Abdullah Ben Bāz].
Somit darf sich niemand zu einer Person zugehörig erklären, außer zum eigenen Vater. Die Ungläubigen lassen es zu, dass die Ehefrau ihre Zugehörigkeit zum Vater ablegt und sich stattdessen dem Ehemann zuschreibt, dies ist verboten und eine Herabwürdigung der Frau.
Es existiert ja schließlich auch keine enge Blutsverwandtschaft zwischen dem Ehemann und seiner Ehefrau, warum soll sie sich ihm dann in der Art und Weise zugehörig erklären, indem sie seinen Familiennamen annimmt? Es kann ja außerdem auch sein, dass sie geschieden wird oder dass ihr Ehemann verstirbt und sie dann einen anderen Mann heiratet, muss sie dann immer wieder ihre Zugehörigkeit ändern, wenn sie heiratet?
Außerdem sind an ihrer Zugehörigkeit zu ihrem Vater auch weitere Rechte gebunden, wie die Erbschaft, der Unterhalt, die Angehörigen, die zum Kreis ihrer Maĥram gehören und so weiter. Wenn sie ihre Zugehörigkeit zu ihrem Vater ablegt und die des Ehemannes annimmt, dann entfallen all diese Rechte. Der Ehemann ist seinem Vater zugehörig, was hat nun die Ehefrau mit dem Schwiegervater bezüglich der engen Blutsverwandtschaft gemeinsam?
Dies ist ein Schwindel gegenüber dem Verstand und der Realität. Der Ehemann hat keine besonderen Vorteile gegenüber der Frau, sodass sie sich ihm auf diese Art und Weise zugehörig zeigen muss, indem sie seinen Familiennamen annimmt und ihres dafür ablegt, während er hingegen sich weiterhin seinem Vater zugehörig zeigt!
Deshalb muss jede Frau, die ihren Familiennamen bereits abgelegt hat und stattdessen den ihres Ehemannes dafür angenommen hat, dieses wieder rückgängig machen. Möge Allah die Lage der Muslime bessern.
Und Allah weiß es am besten!