Die verschiedenen Arten der Fürsprache

Frage:

Ich habe gehört, dass manche sagen, dass die Fürsprache ein Besitzt Allahs allein ist  und dass sie bei niemanden gefragt werden darf außer bei Ihm. Andere wiederum sagen, dass Allah die Fürsprache auch Seinem Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und Seinen Gefolgsleuten (Auliyā`) gegeben hat und dass man sie darum fragen kann. Was ist nun richtig und was sind die Beweise dafür?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Die Fürsprache (asch-Schafā’ah) ist das nehmen eines Vermittlers, um einen Nutzen zu erzielen oder um einen Schaden abzuwenden.

Die Fürsprache unterteilt sich in zwei Kategorien:

Erste Kategorie:       Die Fürsprache (asch-Schafā’ah), die am Jüngsten Tag (al-Āchirah), also am Tage der Auferstehung (al-Qiyāmah) sein wird.

Zweite Kategorie:     Die Fürsprache (asch-Schafā’ah), die in den irdischen Angelegenheiten sein wird.

Wie kann ich den Tauĥīd verwirklichen?

Frage:

Wie kann ein Diener Allahs den Tauĥīd in Bezug auf den erhabenen Allah verwirklichen?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Bruder, du hast nach einer Sache gefragt, die besonders ist und die einfach für denjenigen ist, für den es der erhabene Allah einfach gemacht hat. Wir bitten Allah uns und allen Geschwistern all das Gute stets zu erleichtern.

Wisse, dass man den Tauĥīd dadurch verwirklicht, indem man die Bekenntnisse „Ich bezeige, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah“ („Aschhadu An Lā Ilāha Illa Allah“) und „ich bezeige, dass Muĥammad der Gesandte Allahs ist“ („Wa Aschhadu Anna Muĥammadan Raşūlu Allah“) verwirklicht. Diese Verwirklichung hat zwei Ebenen (eine verpflichtende Ebene und eine gewünschte Ebene):

Die verpflichtende Eben wird erfüllt, wenn drei Dinge umgesetzt werden:

1.         Das sich entfernen vom Schirk (Götzendienst) mit all seinen Farben und Formen, sei es den kleinen, den großen oder den verborgenen.

2.         Das sich entfernen von den Neurungen (Bidda’) in all seinen Farben und Formen.

3.         Das sich entfernen von den Sünden mit all seinen Farben und Formen.

 

Die gewünschte Ebene, bezüglich der die Menschen sehr unterschiedlich sind, ist die Folgende:

Im Herzen darf sich nichts befinden, was eine Zuwendung oder eine Abhängigkeit für jemanden anders neben Allah beinhaltet. Das Herz muss sich völlig Allah widmen ohne sich dabei an jemand anders zu orientieren. Die eigenen Worte müssen für Allah sein, genauso wie die Handelungen und Taten. Selbst die Herzschläge müssen für Allah sein. Diese Ebene bezeichnen einige Gelehrte als die Ebene, bei der man das sein lässt, was akzeptabel ist aus Angst vor dem, was nicht akzeptabel ist. All das umfasst sowohl die Taten des Herzens, der Zunge als auch der Glieder.

Um diese zwei Ebenen zu verwirklichen, bedarf es zweierlei Dinge:

Erstens:            Wissen! Denn wir soll man sonst den Tauĥīd verwirklichen, wenn man ihn nicht kennt und nicht begreift. Jeder verantwortliche Erwachsene muss den Tauĥīd gegenüber Allah lernen, um sein Glauben, seine Worte und seine Taten damit zu bessern. Alles, was über dies hinausgeht, ist gut für einen.

Zweitens:         Die ausdrückliche Bestätigung und der tief verwurzelte Glaube an das, was über den erhabenen Allah und über Seinen Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – an Berichte und Aussagen überliefert wurden.

Drittens:           Der absolute Gehorsam gegenüber den Befehlen Allahs und gegenüber die Seines Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken –, indem man all ihren Aufforderungen nachkommt und ihren Untersagungen und Verboten fernbleibt.

Je mehr der Mensch diese Dinge umsetzt, desto stärker wird sein Tauĥīd sein und desto größer auch seine Belohnung.

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat uns gezeigt, dass derjenige, der die höchste Ebene des Tauĥīds verwirklicht hat, zu den Siebzigtausend gehören wird, die in das Paradies eintreten werden, ohne vorher Rechenschaft ablegen zu müssen. Möge Allah uns zu ihnen gehören lassen.

In Şaĥīĥ al-Buchārī (5705) und Muşlim (220) wurde verzeichnet, dass Ibn ’Abbās –Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, daß der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte:

„Es wurden mir die Völker vorgeführt: Ich sah die Propheten, wie sie eine sehr kleine Gruppe von Gefolgsleuten, zwei Gefolgsleute, einen oder gar keinen Gefolgsmann bei sich hatten. Dann sah ich plötzlich eine ungeheure Menschenmenge, und ich dachte, daß das vielleicht meine Leute seien. Doch mir wurde gesagt, daß dies Moses mit seinen Gefolgsleuten sei, aber ich solle zur anderen Seite des Horizonts blicken. Ich schaute und sah eine ungeheure Menschenmenge. Mir wurde gesagt: "Das ist deine Gemeinde (arab. Ummah), und unter ihnen sind siebzigtausend, die das Paradies betreten werden ohne Abrechnung und ohne vorherige Bestrafung." Dann stand der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – auf und ging in seine Wohnung rein, und seine Gefährten begannen, Vermutungen anzustellen über jene, die ins Paradies eintreten würden ohne Abrechnung und ohne Bestrafung. Einige sagten: Vielleicht sind das jene, die Gefährten des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – waren. Andere sagten, daß das vielleicht diejenigen sein könnten, die seit ihrer Geburt Muslime sind (wörtl. die im Islam geboren sind, d.h. geboren sind, nachdem der Islam gekommen ist) und niemals Schirk betrieben haben – und sie nannten noch einige Dinge. Da kam der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – heraus und fragte: "Was beredet ihr?" Man sagte es ihm, worauf er sagte: „Es sind jene, die weder eine Ruqya aussprechen, noch eine Ruqya verlangen, sie sehen auch nicht in Dingen böse Omen und vertrauen voll auf ihren Herrn.“ Da stand ’Ukāschah Ibn Miĥşan auf und sagte (zum Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken –): „Mach ein Bittgebet zu Allah, daß Er mich zu einem von ihnen macht.“ Da sagte der Prophet: „Du bist einer von ihnen.“ Daraufhin stand ein anderer Mann auf und sagte: „Mach ein Bittgebet zu Allah, dass er mich zu einem von ihnen macht.“ Der Prophet sagte zu ihm: „’Ukāschah ist dir darin zuvorgekommen!““

Diese erwähnten Eigenschaften im Ĥadīth laufen alle auf das gleiche hinaus, nämlich  dass sie sich voll auf ihren Herrn vertrauen. Das heißt, sie haben die höchste Ebene des Vertrauens auf Allah erreicht, sodass alles andere für sie keine Rolle mehr spielt. Und Allah weiß es am besten!

Somit ist die Verwirklichung des Tauĥīds nicht dadurch erreicht, indem man Wunschdenken äußert, indem man nur so tun als ob oder durch leeres Gerede. Die Verwirklichung des Tauĥīds wird erreicht durch das, was sich im Herzen an Überzeugungen des Glaubens und an Wahrheiten des Iĥşān verankert. Der Muslim sollte sich deshalb spurten, um das Gute aus jedem Moment seines Lebens zu machen. Er sollte stets mit der Zeit konkurrieren in der Initiative ergreifen bezüglich guter Taten. Er sollte Schweres erklimmen und Schmerzhaftes ertragen, denn die Ware Allahs ist teuer, denn die Ware Allahs ist das Paradies.

Siehe hierzu das Buch „al-Qaul aş-Şadīd ’Alā Maqāşid Kitāb at-Tauĥīd“ von Scheich ’Abdu-Raĥmān aş-Şa’dī – möge Allah mit ihm gnädig sein. (S. 20 - 23)

Darf man den Ungläubigen zu ihren religiösen Festen gratulieren?

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich derer, die den Ungläubigen zu ihren religiösen Festen gratulieren?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Das Gratulieren und Beglückwünschen der Ungläubigen zu Weinachten oder zu anderen religiösen Anlässen ist verboten (Ĥarām). Hierüber herrscht Einigkeit unter den Muslimen, so wie es Ibn al-Qayyim – möge Allah gnädig mit ihm sein – im Buch „Aĥkām Ahli dh-Dhimmah“ beschrieben hat, indem er sagte: „Was die Beglückwünschungen zu den Riten des Unglaubens anbetrifft, die allein dafür gemacht werden, so sind diese verboten. Hierüber herrscht Einigkeit unter den Muslimen. Wie zum Beispiel, dass man sie zu ihren Festen oder zu ihrem Fasten beglückwünscht, indem man sagt: „Frohes Fest“ oder „Mögen Sie Ihr Fest genießen“ oder ähnliches. Auch wenn derjenige, der dies sagt, zwar vom Unglauben verschont geblieben ist, so gehört dies immer noch zu den verbotenen Dingen. Dies gleicht der Tatsache, dass man jemanden für seine Niederwerfungen  für ein Kreuz beglückwünscht. Bei Allah ist all dies viel schlimmer und hassenswerter, als wenn man jemanden für sein Trinken von Alkohol, für sein Morden oder für irgendeine Sünde, die er begann, beglückwünscht. Viele, bei denen die Religion keine große Rolle spielt, geraten in solche Handlungen und sind sich nicht bewusst, wie abscheulich ihre Tat in Wirklichkeit ist. Wer einem Diener für seine Sünde, für eine Neuerung (Bid’ah) oder für sein Unglaube beglückwünscht, der hat sich selbst dem Zorn Allahs augesetzt.“

Das Beglückwünschen der Götzendiener zu ihren religiösen Festen ist dadurch verboten – und zwar auch zu dem Umfang, den Ibn al-Qayyim beschrieben hat – da dies impliziert, dass man das anerkannt hat, worauf sie sich an Unglaube befinden und es für sie einwilligt, auch wenn man für sich selbst diesen Glauben nicht einwilligt. Trotzdem ist es für einen Muslim verboten, die Riten des Unglaubens einzuwilligen oder jemanden bezüglich dieser zu beglückwünschen. Denn Allah willigt so etwas nicht ein. Er – Erhaben ist Er – hat gesagt:

Was ist der Unterschied zwischen dem kleinen und großen Schirk (Götzendienst)?

 

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen dem kleinen und großen Schirk (Götzendienst)?

 

Antwort:

Der große Schirk:     Der große Schirk bedeutet, dass der Mensch Allah andere neben Ihm zur Seite stellt. Dies geschieht zum Beispiel im Bezug auf Seine Namen und Eigenschaften. Der Mensch benennt andere mit Namen Allahs und gibt ihnen Eigenschaften, die allein Allah gebühren. Der erhabene Allah hat gesagt:

"Und Allahs sind die Schönsten Namen; so ruft Ihn mit ihnen an. Und lasset jene sein, die hinsichtlich Seiner Namen eine abwegige Haltung einnehmen. Ihnen wird das vergolten werden, was sie getan haben." [1]

Zum Unglauben bezüglich Seinen Namen gehört, dass man andere mit Seinen Namen benennt, die ausschließlich Ihm gebühren. Auch bezüglich Seinen Eigenschaften verhält es sich gleich.

Man kann aber auch in den großen Schirk fallen, wenn man im Bezug auf die Anbetung (al-’Ibādah) Allah andere neben Ihm zur Seite stellt. Dies geschieht zum Beispiel, indem man seine Bittgebete an jemand anders richtet, als an Allah – dem Erhabenen –, wie an die Sonne, an den Mond, an Propheten, an Engel oder an einem Gefolgsmann Allahs (Wāli). Dabei kann die Art und Weise der Annährung sehr unterschiedlich sein. Es können Gebete sein, die man an diese richtet, Hilfeschreie bei Unheil und Katastrophen und dass erbitten um Beistand um eine Sache zu bewältigen. Weiter fallen auch alle Arten der Bittgebete an die Toten, das sie einem Helfen mögen oder ähnliches in diese Kategorie des Schirk. Denn die Fähigkeit für all diese Dinge besitzt allein der erhabene Allah. Deshalb sind all diese Handlungen Anbetungen, die an andere neben Allah gerichtet werden. Man nimmt sich dadurch Teilhaber neben Allah. Der erhabene Allah hat gesagt:

"Sprich: „Ich bin nur ein Mensch wie ihr, doch mir ist offenbart worden, daß euer Gott ein Einziger Gott ist. Möge denn derjenige, der auf die Begegnung mit seinem Herrn hofft, gute Werke tun und keinen anderen einbeziehen in den Dienst an seinem Herrn.“" [2]

Es gibt im Qur`ān zahlreiche Verse, die auf die Notwendigkeit des Tauĥīd al-’Ibādah (die Aufrechterhaltung der Einheit im Gottesdienst für Allah) hinweisen.

Man kann außerdem in den großen Schirk fallen, wenn man im Bezug auf die Gesetzgebung (at-Taschrī’) Allah andere neben Ihm zur Seite stellt. Dies geschieht, wenn man sich einen Gesetzgeber neben Allah nimmt oder Allah einen Teilhaber bei der Gesetzgebung stellt. Man stimmt dann diesen Gesetzen zu und verwendet diese beim Gebieten und Verbieten in einer Form der Anbetung und Annährung. Diesbezüglich sagte der erhabene Allah über die Juden und Christen:

"Sie haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer Allah; und den Messias, den Sohn der Maria. Und doch war ihnen geboten worden, allein den Einzigen Gott anzubeten. Es ist kein Gott außer Ihm. Gepriesen sei Er über das, was sie (Ihm) zur Seite stellen!" [3]

Im Bezug auf die Zustimmung für andere Gesetze als die von Allah oder der Ablehnung der Gesetze Allahs bei Rechtsfragen gibt es zahlreiche Verse und Ĥadīthe.

Dies sind die drei Sorten des großen Schirk, die denjenigen vom Glauben abfallen lassen (Riddah), der sie begeht oder daran glaubt. Für diesen darf dann weder das Totengebet verrichtet werden noch darf er mit Muslimen begraben werden oder sein Vermögen vererben. Sein Vermögen kommt in die „Schatzkammer der Muslime“ (Bait Māl al-Muslimīn). Das Tier, das er schächtet, darf nicht gegessen werden. In einem islamischen Staat mit islamischer Gesetzgebung würde er dann auch zum Tode verurteilt. Dies ist dann Aufgabe des Führers der Muslime. Er wird ihm jedoch vorher noch die Möglichkeit geben zu bereuen. Wenn er bereut, wird seine Reue akzeptiert und er wird dann auch nicht mehr hingerichtet, sondern so behandelt wie alle anderen Muslime auch.

Der kleine Schirk:     Der kleine Schirk beinhaltet alles, was die islamische Rechtslehre (Scharī’ah) verboten hat und der zum großen Schirk führen kann. In den Texten wurden all diese Handlungen mit Schirk bezeichnet, wie zum Beispiel das Schwören bei anderen außer  bei Allah. Denn dieser Schwur kann dazu führen, dass man in den großen Schirk fällt, deshalb hat der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – dies verboten. In einem authentischen Ĥadīth ist überliefert worden, dass er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte:

„Wahrlich, Allah verbietet euch (Gläubigen), dass ihr bei euren Vätern schwöret. Wer unbedingt schwören will, der soll nur bei Allah schwören oder schweigen!“ [4]

Er nannte sogar denjenigen, der diesen Schwur leistet, einen Muschrik. Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf sie beide – hat berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:

„Wer bei anderem außer bei Allah schwört, hat (Allah) schon (etwas) beigesellt.“ [5]

Denn das Schwören bei anderen außer bei Allah beinhaltet eine Übertreibung in der Verehrung von jemandem neben Allah. Somit kann diese Verehrung denjenigen, der bei anderen außer bei Allah schwört, zum großen Schirk führen.

Zum kleinen Schirk gehört auch folgendes: Bei vielen Menschen ist es zur Gewohnheit geworden zu sagen: „Wenn Allah und du wollt, dann…“ oder „Wäre nicht Allah und du, dann…“ oder ähnliches. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat solche Formulierungen verboten. Er sagte zu denen, die dies gesagt habe, sie sollen sagen: „Wenn allein Allah will, dann…“ oder „Wenn Allah will, dann du…“. Denn dadurch schloss er die Gefahr aus in den großen Schirk zu fallen, indem man glaubt, dass neben Allah jemanden gibt, der gleichgestellt ist und dieselben Fähigkeit besitzt. Es gibt viele solcher Formulierungen, wie zum Beispiel: „Ich verlasse mich dabei auf Allah und auf dich“ oder „Hätte der Hahn nicht gekräht, dann hätten sie all meine Sachen gestohlen“.

Was auch zum kleinen Schirk gehört, ist der Riyā` [6], der sich leicht in die Taten des Gottesdienstes und den Worten einschleichen kann, wie zum Beispiel das Länger machen des Gebetes, damit andere einen sehen oder das Laut rezitieren des Qur`āns und des Dhikrs, damit andere einen hören und dafür loben. Iman Aĥmad hat den folgenden Ĥadīth von Maĥmūd Ibn Labīd mit einer guten (Ĥaşan) Überlieferungskette verzeichnet, der gesagt hat: Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:

 „Die Sache, die ich am meisten fürchte für euch ist der kleine Schirk: Riyā`.“

Wer jedoch den Gottesdiensten ausschließlich aus dem einen Grund nachkommt, nämlich damit andere ihn sehen und ihn dafür bewundern, das heißt, wäre diese Bewunderung nicht da, dann würde er weder beten, fasten, Allah gedenken noch Qur`ān lesen, dann ist diese Person ein Muschrik im Bezug auf den großen Schirk! Außerdem gehört er dann auch zu den Heuchlern, über die der erhabene Allah gesagt hat:

"Wahrlich, die Heuchler versuchen, Allah zu überlisten; doch Er wird sie überlisten. Und wenn sie sich zum Gebet hinstellen, dann stehen sie ungern auf; (sie tun dies nur), um von den Menschen gesehen zu werden, und sie gedenken Allahs nur selten. Unentschlossen schwanken sie zwischen diesen und jenen und gelangen weder zu diesen noch zu jenen. Und wen Allah irreführt, für den wirst du nimmermehr einen Ausweg finden." [7]

Allah der erhabene sagt dann weiter:

"Wahrlich, die Heuchler befinden sich auf dem untersten Grund des Höllenfeuers, und du findest für sie keinen Helfer; außer jenen, die es bereut haben und sich bessern und zu Allah Zuflucht nehmen und die sich mit ihrem Glauben nur an Allah richten. Diese gehören also zu den Gläubigen. Und Allah wird den Gläubigen einen gewaltigen Lohn geben." [8]

Außerdem sagte Allah, erhaben ist Er, in einem Ĥadīth Qudşī:

"Ich brauche keinen Teilhaber, und wenn jemand etwas für Mich und jemand anderen außer Mir zugleich tut, dann nehme Ich diese seine Tat nicht an, sondern überlasse sie dem anderen ganz." [9]

Der kleine Schirk führt denjenigen, der ihn begonnen hat, nicht aus dem Kreis dieser Religion des Islam hinaus. Trotzdem gehören diese Taten zu den aller größten Sünden nach dem großen Schirk. Deshalb sagte ’Abdullah Ibn Maş’ūd:  „Lieber schwöre ich bei Allah, während ich lüge, als dass ich bei einem anderen außer bei Allah schöre, während ich die Wahrheit sage.“

Deshalb sind die Regeln bezüglich demjenigen, der in den kleinen Schirk geraten ist, wie folgt: Er wird behandelt, so wie alle anderen Muslime auch behandelt werden. Seine Angehörigen erben ihn. Er erbt sie auch, so wie es in der islamischen Rechtslehre festgehalten ist. Es wird für ihn das Totengebet verrichtet, wenn er stirbt. Er wird mit den Muslimen begraben. Wenn er ein Tier schächtet, darf dieses Fleisch gegessen werden. Er wird außerdem nicht ewig im Höllenfeuer bleiben, wenn er allein wegen den großen Sünden hineingekommen ist. Dies ist der Glaube der Ahl-u ş-Şunnah wa l-Djamā’ah, der im Gegensatz steht zum Glauben der al-Chawāridj und der al-Mu’tazilah.

 

Al-Ladjnah ad-Dā`mah li l-Buĥūth al-’Ilmiyyah li l-Iftā`

Scheich ’Adbul-’Azīz Ibn ’Abdullah Ben Bāz, Scheich ’Abdu-Razāq ’Afifī, Scheich ’Abdullah Ibn Ĝadyān und Scheich ’Abdullah Ibn Qa’ūd.

 

 

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 [1] Sure 7, al-A’rāf, Vers 180

 [2] Sure 18, al-Kahf, Vers 110

 [3] Sure 9, at-Taubah, Vers 31

 [4] verzeichnet bei al-Buchari

 [5] Verzeichnet bei Aĥmad, at-Tirmidhi und al-Ĥākim mit einer guten (Djayyid) Überlieferungskette.

 [6] Riyā` ist die Zuschaustellung von Guttaten und gottesdienstlichen Handlungen mit der Absicht, nicht in erster Linie Allahs Geboten zu folgen, sondern einen guten Eindruck auf die Menschen zu machen. Riyā` heißt auch der kleine Schirk.

 [7] Sure 4, an-Nişā`, Vers 142f

 [8] Sure 4, an-Nişā`, Vers 145f

 [9] verzeichnet in Şaĥīĥ Muşlim

 

Darf man den Geburtstag des Propheten feiern?

 


Frage:

Darf man den Geburtstag des Propheten möge Allah ihn loben und Heil schenken, („al-Maulid an-Nabawī“) feiern und an Festlichkeiten teilnehmen, die für diesen Anlass organisiert wurden?

 

Antwort:

Das Feiern des Geburtstages des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, („al-Maulid an-Nabawī“) ist eine Neuerung (Bidd’ah) in der Religion. Das spezifizieren von bestimmten Anbetungen, wie zum Beispiel das Lobpreisen Allahs (at-Taşbīĥ), das Danken Allahs (at-Taĥmīd), das sich zurückziehen in der Moschee (al-I’tikāf), das rezitieren des Qur`ān und das Fasten für diesen Tag ist eine Neuerung in der Religion, bei der man keinen Lohn für all diese Taten bekommt, da diese Taten vom erhabenen Allah zurückgewiesen werden.

Von ’Ā’ischah,  Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gesagt hat: „Wer etwas in dieser unserer Sache neu einbringt, ihm wird diese zurückgewiesen.“

Im Wortlaut von Muşlim heißt es unter der Nummer 1718: „Wer eine Tat macht, zu dem wir nicht aufgerufen haben, so wird ihm diese zurückgewiesen.“

Kann man den Propheten im Wachzustand sehen?

Frage:

Es gibt einige Brüder und Schwester die behaupten, den Engel Djibrīl und den Propheten Muĥammad – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand mit bloßem Auge gesehen zu haben. Ist das wirklich möglich?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Die Engel wurden aus Licht erschaffen, wie es von Muşlim (Nr. 2996) verzeichnet wurde und niemand kann behaupten, die Engel in ihrer wahren Gestalt gesehen zu haben, außer er ist ein Prophet, dessen Wort geglaubt werden muss. Was die betrifft, die die Engel in menschlicher Gestalt gesehen haben, so ist dies möglich. Es gibt viele Berichte in der authentischen Şunnah wo darin berichtet wird, dass das Sehen der Engel in menschlicher Gestalt in dieser Ummah und in den Nationen, die vor uns kamen, vorkam.

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken –, der gesegnet war mit einer unergründlichen Weißheit und Verständnis der Religion, konnte es nicht verkraften, Djibrīl – Allahs Segen und Frieden auf ihm – in seiner wahren Gestalt, in der ihn der erhabene Allah  erschaffen hat, zu sehen. Wie können es dann diese Menschen sein?

Scheich ’Ummar al-Aschqar [1] sagte:

„Dadurch, dass die Engel ja Geschöpfe aus Licht sind, können Menschen sie nicht sehen, zumal Allah unseren Augen nicht die Fähigkeit gegeben hat, die Engel sehen zu können. Niemand aus dieser Ummah hat jemals behauptet, die Engel in ihrer wahren Gestalt  gesehen zu haben, ausgenommen der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken –. Er sah zweimal Djibrīl in der Gestalt, indem ihn der erhabene Allah erschuf. Die Schriften zeigen, dass Menschen die Engel nur dann sehen können, wenn diese eine menschliche Gestalt angenommen haben." [2]

Er sagte weiter im Zusammenhang, dass die Gesandten Menschen waren und widerspricht damit denen, die sagten, sie seien Engel gewesen:

„Es ist schwer die Engel zu sehen. Als die Ungläubigen forderten, die Engeln sehen zu wollen und deshalb erwarteten, dass der Gesandte, der zu ihnen geschickt wird, ein Engel sein muss, sie nicht die Beschaffenheit der Engeln verstanden und die Schwierigkeit und die Beschwernis, welches sie dadurch ausgesetzt wären, hätten sie die Engeln gesehen.

Das Kontaktieren und Sehen der Engel ist keine einfache Sache. Obwohl der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – der beste Geschöpf der Menschheit war und die körperliche und geistige Stärke in einem hohen Maße besaß, war er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – trotzdem angeschlagen durch die immense Angst die ihn ergriff, als er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Djibrīl in seiner wahren Gestalt sah und floh deshalb zurück in sein Haus, während sein Herz weiter zitterte. Er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – erlitt große Beschwernisse, als die Offenbarung zu ihm herabgesandt wurde. Daher sagte Allah, um diese Behauptung zu widerlegen:

"Am Tag, da sie die Engel sehen, an dem Tag wird es für die Übeltäter keine frohe Botschaft geben, und sie (die Engel) werden sagen: Das (der Zugang zu Paradiesgarten) sei (euch) verwehrt und versperrt!" [3]

Dies wird so sein, da die Ungläubigen die Engel nur während des Sterbens sehen werden oder wenn die göttliche Bestrafung herunterkommt. Das heißt, wenn sie in die Lage kommen die Engel zu sehen, wird es der Tag ihres Unterganges sein.

Es war notwendig menschliche Propheten zu schicken, um die Menschheit ansprechen zu können. Denn nur so konnte die Menschheit sie (die Propheten) verstehen und von ihnen  lernen. Hätte der erhabene Allah die Propheten in einer Gestalt von Engeln herabgesandt, dann wäre es nicht so einfach gewesen.

"Und nichts anderes hielt die Menschen davon ab zu glauben, als die Rechtleitung zu ihnen kam, außer dass sie sagten: „Hat denn Allah ein menschliches Wesen als Gesandten geschickt?“ Sag: Wenn es auf der Erde Engel gäbe, die (da) in Ruhe umhergingen, hätten Wir ihnen vom Himmel wahrlich einen Engel als Gesandten hinabgesandt." [4]

Da die Erde von Menschen bewohnt wird, hat der erhabene Allah in Seiner Gnade und Weißheit Seine Gesandten aus derselben Gattung herabgesandt.

"Allah hat den Gläubigen wirklich eine Wohltat erwiesen, als Er unter ihnen einen Gesandten von ihnen selbst geschickt hat." [5]

Da Menschen nicht einfach Engel sehen und von ihnen lernen können bedeutet dies, wenn Allah einen Engel zu der Menschheit als Gesandten geschickt hätte, hätte Er ihn als einen Mann (in menschlicher Gestalt) erschaffen:

"Und wenn Wir ihn (den Gesandten auch) zu einem Engel gemacht hätten, so hätten Wir ihn (doch) wahrlich zu einem Mann (menschlicher Gestalt) gemacht, und wir hätten ihnen wahrlich verdeckt, was sie zu verdecken suchten (d.h. Wir hätten ihnen die Antwort auf ihre Frage, ob es sich beim Gesandten um einen Menschen oder um einen Engel handelt, noch verworrener gemacht)." [6]

Sie wären verwirrt gewesen, da seine Erscheinung trotzdem in menschlicher Gestalt wäre und sie somit nicht in der Lage wären zu überprüfen, ob er nun ein Engel ist oder nicht. Dies ist das Argument, warum sie keinen Gesichtspunkt hätten, Engeln als Gesandten in dieser Art und Weise zu schicken. Vielmehr würde das schicken der Engel als Gesandten in dieser Art und Weise das vorgesehene Ziel nicht erreichen, weil ein Gesandter als Engel nicht das fühlen kann, was Menschen fühlen. Er könnte nicht Anteil an deren Emotionen und Reaktionen haben, auch wenn er ihnen in ihrer Gestalt erscheinen wäre." [7]

 

Zweitens:

Im Hinblick auf das sehen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand, so gleicht dies den Märchen der Sufis! Es gibt keine Grundlage dafür in der Scharī’ah oder im wahren Leben. Gewaltige Geschehnisse ereigneten sich den Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie – nach dem Tod des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und sie waren in der größeren Not ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – unter ihnen zu sehen. Deshalb, warum ist er ihnen nicht erschienen und warum haben sie ihn nicht gesehen, obwohl sie ihn von allen Menschen am meisten geliebt haben und er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sie von allen Menschen am meisten liebte?

In Betrachtung einiger, die den Ĥadīth zitieren, welcher in beiden Şaĥīĥ-Büchern (al-Buchari & Muşlim) über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurde und wo er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Wer mich im Traum sieht, der wird mich in Wirklichkeit sehen“ – und diesen als Beweis dafür nehmen, dass es möglich sei, den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand sehen zu können, so steht nichts in diesem Ĥadīth, was ihre Aussage belegen könnte. Vielmehr ist es eine frohe Botschaft für den, der den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Traum gesehen hat, ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Paradies zu sehen. Es ist nicht damit gemeint, dass er ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in dieser Welt im Wachzustand sehen wird.

Al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar [8] – möge Allah mit ihm gnädig sein – sagte:

„Viele rechtschaffene Menschen haben sich diesbezüglich geirrt und haben behauptet, man könne ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mit eigenen Augen sehen.“ [9]

An-Nawawi [10] – möge Allah mit ihm gnädig sein – sagte bezüglich der Bedeutung der Worte des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – „der wird mich in Wirklichkeit sehen“: „Es gibt mehrere Bedeutungen hierzu:

  1. Es sind nur die Menschen damit gemeint, die in seiner Zeit (also zu den Lebzeiten des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken –) gelebt haben. Jeder, der ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Traum gesehen hat und noch nicht ausgewandert ist, wird der erhabene Allah die Auswanderung ermöglichen, um den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – auch mit seinen eigenen Augen und im Wachzustand sehen zu können.
  2. Er (der Träumer) wird die Bestätigung seines Traumes im Jenseits finden, wo er wach sein wird, weil alle Menschen ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Jenseits sehen werden.
  3. Er (der Träumer) wird ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Jenseits in einer besonderen Beziehung sehen, indem er ihm – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nahe stehen wird und die Fürsprache bekommt und so weiter.“ [11]

Was an-Nawawi im Hinblick auf die erste Bedeutung erwähnt hat, steht nicht im Widerspruch mit der Auffassung von al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar, nämlich dass es nicht möglich sei, ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu sehen, da an-Nawawi angegeben hat, dass nur die Menschen damit gemeint sind, die zu seinen Lebzeiten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gelebt haben. Das, was al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar beanstandete war im Bezug auf derer die behaupteten, den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nach seinem Tode  in einer realen Wahrnehmung gesehen zu haben.

Abu l-’Abbāş al-Qurtubi [12] sagte, um denen die behaupten, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand gesehen werden kann zu widersprechen:

„Diese Meinung, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand gesehen werden kann, kann einfach und vernünftig widerlegt werden. Denn dies würde ja voraussetzen, dass niemand ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in der Gestalt sehen kann, in der er gestorben ist, und dass zwei Menschen ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in der selben Zeit an zwei verschiedenen Orten sehen können, und dass er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – manchmal ins Leben kommt und damit sein Grab verlässt,  über dem Marktplatz geht und mit  den Menschen spricht. Dies würde ja wiederum voraussetzen, dass sein Körper nicht mehr im Grabe liegt, und dass nur ein (leeres) Grab besucht wird und Salam zu einem gesagt wird, der nicht dort liegt, da er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nachts und tagsüber außerhalb seines Grabes in seiner wahren Gestalt – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesehen wird.“ [13]

Außerdem, wenn es wahr wäre, dass jemand den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand sehen kann, wäre er ja dann ein Gefährte und es würden Sahaba bis zum Tage der Auferstehung geben.

Al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar al-’Aşqallānī gab an, dass Ibn Abi Djumrah erzählte, dass einige der Sufis den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Traum und danach im Wachzustand gesehen haben wollten und ihn dann über einige Dinge fragten, die sie beunruhigten, sodass er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ihnen mitteilte, wie sie diese zu bewältigen haben. Sie folgten seinem Rat – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und erreichten den gewünschten Erfolg. Al-Ĥāfidh kommentierte dieses wie folgt: „Dies ist schon sehr merkwürdig! Wenn wir davon ausgehen sollten, dass so etwas vorkommen kann, dann hieße es doch, dass diese Personen nun zu Gefährten (Şaĥābah) geworden sind und dass es weiterhin Şaĥābah geben wird bis zum Tage der Auferstehung. Doch dies wird mit der Tatsache widerlegt, dass viele den Propheten im Traum gesehen haben ohne dass sie danach sagten, ihn auch im Wachzustand gesehen zu haben.“ [14]

Die Gelehrten der al-Ladjnah ad-Dā`imah (Ständiger Ausschuss) widerlegen die Ansichten von at-Tīdjāni, indem sie sagen:

„Es gibt keinen nachweisbaren Bericht von den rechtgeleiteten Kalifen oder den Gefährten, welche ja die beste Menschen nach dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – waren darüber, dass diese jemals behaupteten, den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand gesehen zu haben. Es ist wohl bekannt und kein Moslem hat die Ausrede es nicht zu wissen, dass die Religion während der Lebzeit des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – vollendet wurde und dass de erhabene Allah die Religion dieser Ummah vervollkommnet hat. Er, der Erhabene, vollendete Seine Gunst bevor Sein Gesandter – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gestorben ist. Der erhabene Allah sagt im Qur`an:

"Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islām als Religion für euch zufrieden." [15]

Nun gibt es keinen Zweifel mehr darüber, dass das, was Aĥmad at-Tīdjāni behauptet hat, nämlich dass er den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand gesehen haben will und dass er von ihm – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mündlich die Tīdjāni-Tareqah (Tīdjāni-Orden) gelernt habe und dass er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ihm gesagt haben soll, wie er Allah gedenken soll und was er sagen soll, wenn er den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Segenswünsche aussprechen möchte, verlogen und eine erwiesene Irreführung ist.“ [16]

Die Gelehrten sagen weiter:

„Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – starb, nachdem er die komplette Botschaft erhalten hat und nachdem der erhabene Allah Seine Botschaft durch ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – vervollkommnet hat. Seine Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie – entrichteten dann das Totengebet für ihn und beerdigten ihn dort, wo er gestorben ist, nämlich im Zimmer von ’A`ischah – Allahs Wohlgefallen auf sie. Nach ihm kamen die rechtgeleiteten Kalifen – Allahs Wohlgefallen auf sie. Während dieser Zeit traten Geschehnisse auf, die unter Grundlage ihrer eigenen Beweisführung (Idjtihād) behandelt wurden. Sie verwiesen bei all diesen Dingen nicht auf den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Wer auch immer nach dem Tod des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – behauptet, er würde den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand sehen, mit ihm leben und sprechen, oder irgendetwas von ihm vor dem Tage der Auferstehung hören, seine Behauptungen falsch sind, da es den Schriften, den überlieferten Berichten und dem Gesetzt Allahs, das Er für Seine Schöpfung bestimmt hat, widerspricht.

Es gibt nichts in diesem Ĥadīth was belegen könnte, dass man ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – auf dieser Welt im Wachzustand sehen kann, weil es vom Sinn her nur so gedeutet werden kann, nämlich als „Wer mich im Traum sieht, der wird mich im Jenseits sehen“ oder als „Wer mich im Traum sieht, der wird die Bedeutung seines Traumes sehen“, da diese Art von Traum gemäß dem ist, was in anderen Überlieferungen steht, nämlich dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat: „… er hat mich in der Tat gesehen.“ Derjenige, der gläubig ist, wird in der Tat den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Traum in der Gestalt sehen können, in der er erschien ist, als er lebendig war.“ [17]

Zusammengefasst kann man sagen:

Es ist für niemanden zulässig – außer den Propheten – zu behaupten, Engeln gesehen zu haben, da diese Wesen aus Licht sind und Allah uns Menschen nicht die Möglichkeit gegeben hat Engeln zu sehen, außer wenn sie in einer menschlichen Gestalt erscheinen.

Es ist für niemanden zulässig zu behaupten, den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – im Wachzustand gesehen zu haben. Vielleicht kommen solche Illusionen ja von denen, die keinerlei islamisches Fachwissen haben oder denjenigen, die die islamische Reife noch nicht besitzen, sodass sie sich Dinge vorstellen, die nicht existieren.

Und Allah weiß es am Besten

 

 

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[1] Dr. ’Ummar Şulaimān al-Aschqar ist der Direktor der Fakultät für Islamrecht in der al-Zarqa` Universität in Jordanien. Er verfasste bedeutsame Bücher wie al-Djannah wa an-Nār (Das Paradies und das Höllenfeuer), ’Aalam al-Djinn wa sch-Schayatīn (Die Welt der Djinn und der Schayatīn), ’Aalam al-Malā`ikah al-Abrār (Die Welt der edlen Engeln) und noch viele weitere.

[2] ’Aalam al-Malā`ikah al-Abrār, S. 11 („Die Welt der edlen Engeln“) von ’Ummar al-Aschqar

[3] Şūrah 25, al-Furqān , Ayah 22

[4] Şūrah 17, al-Işrā` , Ayah 94f

[5] Şūrah 3, Āl-i ’Imrān, Ayah 164

[6] Şūrah 6, al-An’ām , Ayah 9

[7] Ar-Ruşul wa r-Rişālah, 72, 73 (Die Gesandten und die Botschaften) von ‘Ummar al-Aschqar

[8] Abu l-Fādil Aĥmad Ibn Ĥadjar, besser bekannt als Ibn Ĥadjar al-’Aşqallānī, geboren in Kairo, lebte von 1372-1449 und gilt als einer der größten Gelehrten im Hinblick auf Ĥadīthe und ihre Bedeutung. Er verfasste Fatĥ al-Bari fi Scharĥ Şaĥīĥ al-Buchāri, welches aus 18 Bändern besteht und als Standardwerk der islamischen Lehre gilt.

[9] Fathĥ al-Bāri, 12/384

[10] Abu Zakariya Yaĥyah Ibn Scharaf an-Nawawi, besser bekannt als an-Nawawi oder Imam Nawawi , geboren in der Nähe von Damaskus, lebte von 1233-1278 und gilt als einer der größten Gelehrten im Hinblick auf Fiqh und Ĥadīthe und ihren Bedeutungen. Er verfasste al-Minhadj Be Scharĥ Şaĥīĥ Muşlim und Riyād aşŞāliĥīn, die als Standardwerke der islamischen Lehre gelten.

[11] Scharh Muşlim, 15/26

[12] Abu l-’Abbāş al-Qurtubi, besser bekannt als Imam Abu ’Abdullah al-Qurtubi, geboren in Cordoba (Spanien), lebte im 13. Jahrhundert und gilt als einer der größten Gelehrten im Hinblick auf Fiqh, Ĥadīthe und Tafşīr. Er verfasste al-Djami’ li Aĥkām al-Qur`an, besser bekannt als Tafşīr al-Qurtubi, welches als die klassischste Erläuterung des Qur`an gilt.

[13] Zitiert von Al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar in Fatĥ al-Bāri, 12/384

[14] Fatĥ al-Bāri, 12/385

[15] Şūrah 5, al-Mā`idah, Ayah 3

[16] Fatāwah al-Ladjnah ad-Dā`imah, 2/325, 326

[17] Fatāwah al-Ladjnah ad-Dā`imah, 1/486, 487

Darf man die Hosen über die Knöchel tragen?

Frage:

Einer der Brüder hat mir berichtet, dass das Anziehen der Kleidung, die über die Knöchel gehen, verboten sei und dass es da auch zahlreiche Ĥadithe gibt, die dieses belegen. Ich möchte Eure Meinung zu dieser Sache hören.

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Das, was dir dein Freund gesagt hat entspricht der Wahrheit. Es sind zahlreiche Ĥadithe über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurden, die das herunterhängen lassen der Kleidung über die Knöchel (al-Işbal) untersagt. Hier nun einige davon:

Al-Buchari hat über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert, dass er gesagt hat:

„Was vom Lendentuch [1] über die beiden Knöchel hinweg nach unten hängt, ist im Höllenfeuer!" [2]

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat außerdem gesagt:

„Drei Personen wird Allah am Tag des Gerichts weder anschauen noch ihre Rechtfertigung annehmen, und ihre Strafe wird schmerzlich sein: Derjenige, der seine Kleidung über die Knöchel herunterhängen lässt, derjenige, der den anderen seine Wohltat vorhält (al-Mannan) und derjenige, der seine Ware vertreibt, indem er dabei lügend schwört." [3]

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat weiter gesagt:

„Das herabhängen Lassen bezieht sich auf das Gewand, das (lange) Hemd und den Turban. Wer etwas aus Hochmut herabhängen lässt, wird am Tag des Gerichts von Allah, dem Erhabenen, nicht beachtet." [4]

Von Ibn ’Abbaş wird berichtet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:

„Der erhabene Allah schaut denjenigen nicht an, der sein Gewand über die Knöchel herunterhängen lässt." [5]

Von Ĥudhayfah wird berichtet, dass er gesagt hat:

„Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – packte den Muskel meiner (bzw. seiner) Wade an und sagte: „Das ist der (legitime) Bereich des Gewandes. Wenn er es ablehnt, dann (etwas) tiefer. Wenn er es ablehnt, dann soll er wissen, dass das Gewand kein Anrecht auf die Knöchel hat." [6]

All die hier erwähnten Ĥadithe sind allgemeingültig im Bezug auf das herunterhängen Lassen der Kleidung (al-Işbal) obgleich dabei der Hochmut und die Arroganz beabsichtigt worden ist oder auch nicht. Wenn dabei jedoch die Hochmütigkeit beabsichtigt worden ist, dann herrscht hier kein Zweifel daran, dass hier seine Schuld schwerwiegender ist. Denn der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat diesbezüglich gesagt:

„Allah wird am Tage des Gerichts denjenigen nicht anschauen, der sein Kleidungsstück  arrogant hinter sich herzieht." [7]

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat zu Ka’b Ibn Şulaym gesagt, als er den Islam gerade angenommen hatte:

„Und kürze dein Gewand bis zur Mitte der Waden, und wenn du das nicht willst, dann bis zu den Knöcheln; und hüte dich davor, das Gewand über die Knöchel hängen zu lassen, denn das ist ein Zeichen von Hochmut, und Allah mag gewiss keinen Hochmut." [8]

Eine Person kann sich nicht selbst vom Verdacht des Hochmutes lossagen. Auch wenn er dies über sich behauptet, so wird ihm dieses nicht anerkannt, da er sich hier selbst lobt. Ausgenommen ist natürlich derjenige, dem dies der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mit Hilfe der Offenbarung bescheinigt hat, so wie es im Ĥadith überliefert worden ist, wo der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:

„Wer den Saum seines Gewandes hochmütig hinter sich herzieht, den wird Allah, der Erhabene, am Tag des Gerichts nicht ansehen.“ Daraufhin sprach Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf Ihm: „Oh Gesandter Allahs! Mein Gewand rutscht oft nach unten, ohne dass ich es will.“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Du bist keiner von denen, die es aus Hochmut tun." [9]

Das, was darauf verweist, dass das herunterhängen lassen der Kleidung über die Knöchel verboten ist, obwohl dabei die Hochmütigkeit nicht beabsichtigt worden ist, ist der Ĥadith von Abu Şa’id al-Chudri – möge Allah mit ihm gnädig sein, indem es heißt, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:

„Das Gewand eines Muslims sollte bis zur Mitte seiner Waden reichen, und es ist keine Sünde, wenn es zwischen Wade und Knöchel reicht. Und was unter die Knöchel reicht ist für das Höllenfeuer. Und wer sein Gewand hochmütig hinter sich herzieht, den wird Allah nicht ansehen." [10]

Hier im Ĥadith erwähnte er zwei unterschiedliche Taten, auf die zwei unterschiedliche Urteile gebunden sind.

Imam Aĥmad hat über ’Abdu-Raĥman Ibn Ya’qub berichtet, dass er gesagt hat:

„Ich fragte Abu Şa’id, ob er vom Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – etwas über das herunterhängen Lassen der Kleidung über die Knöchel gehört hat? Er sagte: „Ja, hör zu und lerne. Ich hörte ihn sagen:

„Das Gewand eines Muslim sollte bis zur Mitte seiner Waden reichen, und es ist keine Sünde, wenn es zwischen Wade und Knöchel reicht. Und was unter die Knöchel reicht ist für das Höllefeuer."

Das wiederholte er dann dreimal.“" [11]

Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf beide – berichtet:

„Eines Tages kam ich bei dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – vorbei, als mein Gewand herunterhing. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte zu mir: „Hebe dein Gewandt an, ’Abdullah.“ Ich nahm es also ein wenig hoch. Er sagte. „Etwas mehr.“, und ich zog es ein wenig höher. Seither habe ich es immer so hoch getragen. Einer von den Leuten fragte: „Wie hoch?“ Er sagte: „Bis zur Mitte der Waden.“" [12]

So wie das herunterhängen lassen der Kleidung über die Knöchel für die Männer verboten ist, so gilt dies auch für die Frauen. Der Ĥadith, der darauf verweist, ist der Ĥadith von Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf beide, wo darin der Gesandte Allahs – Allahs Wohlgefallen auf beide – gesagt hat:

„Am Tage des Gerichts wird Allah diejenigen nicht ansehen, die ihr Gewand hochmütig hinunterhängen lassen.“ Umm Şalamah – Allahs Wohlgefallen auf sie – fragte: „Was sollten die Frauen mit ihren Kleidern machen?“ Er sagte: „Sie sollen sie eine Spanne lang herablassen.“ Sie sagte: „Aber man wird ihre Füße sehen.“ Er sagte: „Dann sollen sie sie eine Elle lang herablassen, aber nicht mehr." [13]

Es kann aber sein, dass die Bestrafung des Hochmutigen bereits im Diesseits stattfindet, bevor das Jenseits gekommen ist

 

 

 

 

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[1] Synonym für Kleidungsstück

[2] Şaĥiĥ al-Buchari

[3] Şaĥiĥ Muşlim, Ĥadith-Nr. 106

[4] Überliefert bei Abu Dawud unter der Ĥadith-Nr. 4085 und an-Naşa´i unter der Ĥadith-Nr. 5334 mit einer zuverlässigen Überlieferungskette (Işnad Şaĥiĥ)

[5] Dies Überlieferte an-Naşa´i in „al-Mudjtaba“ unter der Ĥadith-Nr. 5334, Kapitel „az-Zinah“, Abschnitt „Işbal al-Izar“

[6] Dies überlieferte at-Tirmidhi und sagte dazu, dass dieser Ĥadith Ĥaşan Şaĥiĥ ist. Siehe hierzu Şunnan at-Tirmidhi. Ĥadith-Nr. 1783

[7] al-Buchari unter der Ĥadith-Nr. 5788 und Muşlim unter der Ĥadith-Nr. 2087

[8] Überliefert bei Imam Aĥmad, Abu Dawud und an-Naşa`i in al-Kubrah. Außerdem wurde er von at-Tirmidhi verbessert und unter der Ĥadith-Nr. 2722 überliefert

[9] Şaĥiĥ al-Buchari unter der Ĥadith-Nr. 5784

[10] Überliefert bei Abu Dawud unter der Ĥadith-Nr. 4093 mit einer zuverlässigen Überlieferungskette (Işnad Şaĥiĥ)

[11] Überliefert bei Imam Aĥmad

[12] Şaĥiĥ Muşlim unter der Ĥadith-Nr. 2086. Siehe hierzu das Buch „Kitab al-Kaba`ir“ von adh-Dhahabi, S. 131f

[13] Überliefert bei Abu Dawud und at-Tirmidhi. Nach at-Tirmidhi ist dies ein guter und gesunder Ĥadith (Ĥaşan Şaĥiĥ).

Darf man Schweinefleisch verkaufen?

Frage:

Darf man Schweinefleisch verkaufen?

 

Antwort:

Der Verkauf von Schweinefleisch ist verboten (Ĥaram)! Dabei ist es egal, ob man es an einem Muslim oder an einem Nichtmuslim verkauft. Die Beweise dafür lauten wie folgt:

Der erhabene Allah hat gesagt:

"Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist ein Gräuel - oder ein Frevel, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist." [1]

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat uns folgenden Grundsatz gelehrt:

„Wenn der erhabene Allah etwas verboten hat, dann hat Er auch seinen Erlös verboten!“ [2]

Djabir Ibn ’Abdullah – Allahs Wohlgefallen auf beiden – berichtete:

„Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – folgendes sagen, als er in Mekka im Jahre der Eroberung war: „Wahrlich, Allah verbietet, und auch Sein Gesandter, den Handel mit dem Alkohol, den verendeten Tieren, dem Schwein und den Götzenbildern (bzw. Götzenfiguren).“ Darauf wurde ihm folgende Frage gestellt: „O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Fett der verendeten Tiere? Denn damit werden Schiffe angestrichen und Leder gepflegt und von den Menschen als Brennstoff für ihre Lampen gebraucht?“ Der Prophet sagte: „Nein! Das ist verboten!“ Dann sagte der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Allah verfluche die Juden denn Allah hat ihnen wahrlich das Fett dieser Tiere verboten und sie schmolzen es, verkauften es und verzehrten den Erlös davon.“ [3]

Ibn ’Abbaş – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete:

„Als der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sich im Jahr der Eroberung in Mekka befand, sagte er: „Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Alkohol, Aas, Schweinen und Götzen verboten.““ [4]

Imam an-Nawawi hat gesagt:

„Es herrscht Konsens unter den Muslimen, dass der Verkauf von Alkohol, von verendeten Tieren und vom Schwein, verboten ist. Al-Qadi [5] hat gesagt: „Dieser Ĥadith bekräftigt, dass wenn der Verzehr und das Benutzen einer Sache verboten ist, dann ist auch der Verkauf von dieser Sache und der Verzehr ihres Erlöses verboten, so wie es auch im Ĥadith am Beispiel des Fettes beschrieben worden ist.““ [6]

Der Ĥadith-Gelehrte al-Ĥafith [7] Ibn Radjab al-Ĥanbali (1336-1393 n.Ch.) hat gesagt, nachdem er einige Ĥadithe zitiert hat, die den Verkauf von Alkohol verbieten:

„Das Resultat von all diesen Ĥadithen ist folgende: Wenn Allah das Benutzen einer Sache verboten hat, dann hat Er auch den Verkauf von dieser Sache und den Verzehr von dessen Erlös verboten. Denn das kann man unmissverständlich aus dem Ĥadith „Wenn der erhabene Allah etwas verboten hat, dann hat Er auch seinen Erlös verboten!“ entnehmen. Diese Aussage ist allgemeingültig und allumfassend und bezieht sich auf alles, dessen Benutzung verboten ist. Dabei gibt es zwei Kategorien:

Die erste Kategorie:      Wenn das Benutzen einer Sache gegeben ist, während diese weiterhin in ihrer ursprünglicher Form erhalten geblieben ist, wie zum Beispiel Götzenbilder (bzw. Götzenfiguren). Denn ihre beabsichtigte Nutzung ist Schirk (Beigesellung von Partnern neben Allah), was ja die größte Sünde überhaupt ist. Das hätte außerdem zur Folge, dass dadurch Schirk, Zauberei, Neuerung (Bid’ah) und Irreleitung sich verbreiten. Das betrifft außerdem auch Bilder und Musikinstrumente die ja allesamt verboten sind […].

Die zweite Kategorie:   Wenn das Benutzen einer Sache gegeben ist, während diese nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form erhalten geblieben ist. Hier wägt man ab, ob der Großteil der beabsichtigten Nutzung dieser Sache verboten ist oder nicht, denn dann wäre auch sein Verkauf verboten, wie beim Verkauf von Schweinefleisch, Alkohol und verendeten Tieren. Ausgenommen ist hier natürlich der Verzehr von verendeten Tieren für Jemanden, der sich in einer Notlage befindet (und nichts anderes zum Essen vorfinden kann, sodass sein Leben dadurch in Gefahr ist) oder das Abwenden von Erstickungsgefahr, wenn ein Fremdkörper sich in den Atemwegen festgesetzt hat (al-Ĝuşah) oder das Löschen von Feuer durch Alkohol. Einige erlauben auch das Binden von Perlen mit Schweinehaar, andere erlauben wiederum das Benutzen von Schweinehaar und Schweineleder. Alles andere, was über dies hier hinausgeht, ist nicht erlaubt und der Verkauf davon ist verboten. Das, worauf hier deutlich hingewiesen wurde, ist der Verzehr bezüglich des Schweins und den verendeten Tieren, und das Trinken bezüglich des Alkohols. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verwies auf diese Sache, als er gefragt wurde:

„O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Fett der verendeten Tiere? Denn damit werden Schiffe angestrichen und Leder gepflegt und von den Menschen als Brennstoff für ihre Lampen gebraucht?“ Der Prophet sagte: „Nein! Das ist verboten!““ [8]

Dem ständigen Ausschuss der Gelehrten (al-Ladjnah ad-Da`imah) wurde einmal folgende Frage gestellt:

„Ist der Handel mit Alkohol und Schweinefleisch erlaubt, wenn man diese nicht an Muslime verkauft?“

Der ständige Ausschuss der Gelehrten hat darauf wie folgt geantwortet:

„Es ist nicht erlaubt mit den Dingen Handel zu treiben, die Allah an Nahrung und andere verboten hat, wie Alkohol und Schwein, auch nicht mit Ungläubigen. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:

„Wenn der erhabene Allah etwas verboten hat, dann hat Er auch seinen Erlös verboten!

Denn er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verfluchte zehn, die mit Alkohol in irgendeiner Weise in Kontakt kommen: Jemand, der Bäume pflanzt mit der Absicht Wein zu produzieren, derjenige, der diese Bäume kultiviert, so dass Wein produziert werden könnte, jemand, der Weintrauben presst, derjenige, der Wein trinkt, der Wein serviert, der Wein transportiert, derjenige, der es als Geschenk annimmt, derjenige, der Alkohol verkauft und der, der es kauft und jemand, der sein Unterhalt durch Alkohol verdient (durch Verkauf oder Produktion).“ [9]

Viele behaupten, dass der Verkauf von Schweinefleisch an Nichtmuslimen legitim sei, da es im Qur`an und in der Şunnah kein eindeutiges Verbot dafür gibt. Das ist nicht richtig! Wir haben bereits am Anfang einen Vers aus dem Qur`an, Ĥadithe und den Konsens der Gelehrten eingebracht, die allesamt den Verkauf von Schweinefleisch verbieten. All diese eingebrachten Beweise deuten zusammen daraufhin, dass es dabei keinen Unterschied macht, ob man es einem Muslim oder einem Kafir verkauft. Denn diese Texte weisen auf den Verkauf an sich hin und machen dabei keinen Unterschied zwischen einem Muslim oder einem Nichtmuslim.

Andere behaupten wiederum, dass es ja auch schon zur Zeit des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Schweinefleisch gegeben hat und dass wenn er dieses verbieten oder verfluchen wollte, er dieser auch getan hätte, so wie er es auch mit Alkohol getan hat. Auch diese Behauptung ist falsch! Es ist nicht Voraussetzung, dass wenn jedes Mal der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – etwas verbietet, er außerdem auch denjenigen verfluchen muss, der diese Tat begeht. Es reicht vollkommen aus, dass er dieses verbietet oder darüber berichtet, dass es verboten ist, so wie er den Verkauf von Schweinefleisch verboten hat.

Derjenige, der das Geld vom Verkauf des Schweinefleischs stets genommen hat, sollte nun davon Abstand nehmen, nachdem er jetzt weiß, dass dieses Geld verboten ist. Und wer eine Sache für Allah aufgibt, dem wird der erhabene Allah dies mit etwas viel besserem ersetzen! Wer das Geld genommen hat, bevor er vom Verbot dieses Geldes wusste, so besteht diesbezüglich – wenn Allah will – auch kein Bedrängnis.

Der erhabene Allah hat im Bezug auf den Verbot von Zinsen gesagt:

"Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist [10], und seine Angelegenheit steht bei Allah." [11]

Von Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm:

„Wer ein Gewand für zehn Dirham [12] kauft, unter denen ein Dirham Verwehrtes (Ĥaram) ist, von dem nimmt Allah der Erhabene kein Gebet an, so lange er (das Gewand) trägt.“ [13]

 

Wir bitten den erhabenen Allah darum, dass Er uns das erlaubte Geld gibt und uns dieses segnet.

Und Allah weiß es besser!

 

 

 

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[1] Sure 6, al-An’am, Vers 145

[2] Überliefert von Abu Dawud unter der Nr. 3488 und verbessert von Scheich al-Albani in Ĝayat al-Maram, S. 318

[3] Überliefert von al-Buchari unter der Nr. 1212 und Muslim unter der Nr. 1581

[4] Überliefert von al-Buchari

[5] Ein großer Gelehrte der zweiten und vom Propheten gelobten Generation (also ein Schüler der Gefährten)

[6] Scharĥ Muslim (Die Erläuterung von Şaĥiĥ Muşlim), Band 11, S. 8

[7] al-Ĥafith (ein Titel in den Qur`an- und den Ĥadith-Wissenschaften) ist jemand, der hunderttausend Ĥadithe mit samt ihren jeweiligen Überlieferungsketten und die Ĥadith-Texte selbst auswendig gelernt hat

[8] Djami’ al-’Ulum wa l-Ĥikam, Band 1, S. 415f

[9] Fatawa al-Ladjnah ad-Da`imah, Band 49, S. 13

[10] D.h.: was bis zum Zeitpunkt der Ermahnung bzw. des Verbots an Gewinn aus Zinsgeschäften eingenommen wurde

[11] Sure 2, al-Baqarah, Vers 275

[12] damalige Währung

[13] Ahmad Ibn Hanbal, Bayhâqî

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