Nach dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf) in Maşdjid al-Ĥarām verbleiben

 


Frage:

Ist es für denjenigen erlaubt, der den Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf) gemacht hat, in der Maşdjid al-Ĥarām zu verbleiben?

 

Antwort:

Nein, dies ist ein Fehler. Er betet und reist ab. Wenn er noch ein paar Dinge hat, die er z.B. in den Geschäften holen möchte, so ist dies kein Problem. Danach soll er abreisen. Was das dort (nach dem Tawāf al-Wadā‘) beten und verbleiben angeht, so ist dies falsch. Dies ist kein Wadā‘ (Abschied).

 

[Aus dem Buch „Madjmū‘ al-Fatāwah wa r-Raşā‘il min Scheich Rabee‘, Band 15, Kapitel Ĥadj]

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