Darf man vor dem Schwager den Niqāb ausziehen?

 


Frage:

Nächstes Jahr bin ich (Deutsche) mit meinen Mann und den Kindern bei seiner Familie in Algerien zur hochzeit seines Bruders eingeladen. Er hat drei Brüder, die älter sind als ich und alle leben in einem Haus. Das heißt, ich würde ihnen ständig begegnen. Auch die fünf Söhne des älteren Bruders leben mit im haus. Ich müsste mein Niqāb im Haus immer tragen, weil sie nicht meine Maĥram sind. Aber jetzt schimpft die Familie auf mich und sagt ich bräuchte das nur auf der Strasse zu tragen, nicht vor der Familie. Können Sie mir helfen und das Urteil über diese Situation geben. Bārakallahu fīk.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Liebe Schwester. Wenn du zu denen gehörst, die davon überzeugt sind, dass das Tragen von Niqāb für die Frau Pflicht ist, dann darfst du es vor deinen Schwager und deren Söhne nicht ausziehen, da diese Personen nicht zum Kreis deiner Maĥram gehören und somit dein Gesicht nicht sehen dürfen.

Scheich Ben Bāz - möge Allah mit ihm gnädig sein, der die Überzeugung hatte, dass für die Frau das Tragen von Niqāb Pflicht ist,  hat gesagt:

„Was den Bruder des Ehemannes, der Ehemann der Schwester, die Söhne des Onkels väterlicher- und mütterlicherseits oder ähnliche Personen anbetreffen, so sind sie kein Maĥram für die Frau. Sie dürfen deshalb weder ihr Gesicht sehen noch darf sie in deren Anwesenheit ihr Gewand (Djilbāb) ablegen. Denn mit dieser Tat würde sie diese Personen unnötig in Versuchung bringen. Von 'Uqbah Ibn 'Āmir - Allahs Wohlgefallen auf ihm - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - gesagt hat: „Hütet euch zu Frauen ins Haus zu gehen.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, was denkst du über den al-Ĥammu?“ Er sagte: „Der al-Ĥammu ist der Tod.“ [Verzeichnet bei Buchārī und Muşlim]

Das, was mit al-Ĥammu beabsichtigt ist, ist der Bruder des Ehemannes (Schwager), sein Onkel oder auch andere. Denn diese Personen betreten meist ohne Bedenken das Haus. Diese Personen sind jedoch keine Maĥram, auch wenn sie in dieser engen Beziehung zum Ehemann stehen sollten. Deshalb darf eine Frau ihre Reize vor ihnen nicht zeigen, auch wenn sie rechtschaffene Menschen sind, denen vertraut werden kann. Denn der erhabene Allah hat der Frau nur gegenüber ihrer Maĥram erlaubt, ihre Reize zu zeigen. Der Bruder, der Onkel und die Neffen des Ehemannes gehören nicht dazu. Der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - hat gesagt: „Niemand sollte allein mit einer Frau ohne Maĥram sein, außer wenn er ihr Maĥram ist.“ Und mit Maĥram sind all jene gemeint, die sie ein Leben lang nicht heiraten darf, sei es wegen der engen Verwandtschaftsbeziehung, wegen der Anheiratung oder wegen des Stillens. Dazu gehören zum Beispiel der Vater, der Sohn, der Bruder, der Onkel und so weiter. Der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - hat dies verboten, damit der Teufel nicht seine Fänge der Verführung zwischen ihnen ausbreitet und ihnen die Sünde verschönert. Es ist über den Gesandten Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - überliefert worden, dass er sagte: „Kein Mann ist allein mit einer Nicht-Maĥram Frau, ohne dass der Teufel als Dritter anwesend ist.“ [Verzeichnet bei at-Tirmidhī (2165) und von al-Albānī als authentisch in Şaĥīĥ at-Tirmidhī gestuft.]

Wenn in manchen Ländern das Gegenteilige Tradition ist, dann müssen sich die Menschen dort bemühen, diese Traditionen zu beenden. Sie müssen das Übel beseitigen, das solch eine Tradition mit sich bringt, damit die Ehre bewahrt wird. Die Menschen sollten einander zur Güte und Gottesfurcht helfen und die Befehle des erhabenen Allahs und die Seines Gesandten - möge Allah ihn loben und Heil schenken - umsetzen. Außerdem sollten sie bei Allah um Vergebung bitten für die Missetaten, die sie bereits begangen haben. Sie sollten die größten Anstrengungen erbringen, die nötig sind, um das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Sie müssen sich auf Allahs Weg abmühen und nicht den Tadel der Tadelnden oder den Spott der Spottenden fürchten.

Denn für einen Muslim ist es verpflichtend, die Gesetze Allahs zu befolgen und das aus Sehnsucht nach dem, was Er für ihn bereitgestellt hat, auch wenn die engsten Verwandten und Bekannte dies ablehnen sollten.“ [Fatāwah Scheich Ben Bāz, 4/256-258]

Und Allah weiß es am besten!

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