Frage:
Ich habe immer gehört, dass Musik, Singen und Tanzen im Islam verboten sind. Was sind eigentlich die Beweise dafür?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
„Ma’āzif ist der Plural von Mi’zafah und bezeichnet musikalische Instrumente.“ [Fatĥ al-Bārī, 10/55] „Ma’āzif sind Instrumente, die gespielt werden.“ [al-Madjmū’, 11/577]. Al-Qurtubī berichtete von al-Djauharī, dass Ma’āzif Gesang heißt. In seinem „Şiĥāĥ“ wird gesagt, dass es musikalische Instrumente bedeutet. In „Ĥawāschī“ von ad-Dimyātī wird gesagt: „Ma’āzif bedeutet Trommeln (Pl. Dufūf, Sg. Daff) und andere Instrumente, die geschlagen werden.“ [Fatĥ al-Bārī, 10/55].
Beweise für das Verbot von Musik in Qur`ān und Şunnah:
Der erhabene Allah sagt in Sure Luqmān (sinngemäß): "Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn lustig zu machen. Für solche wird es schmachvolle Strafe geben." [Luqmān 31:6]
Der Gelehrte dieser Ummah Ibn ’Abbāş - Allahs Wohlgefallen auf ihm - sagte: „Diese ("zerstreuende Unterhaltung") bezieht sich auf Singen.“ Mudjāhid sagte: „Es bezieht sich auf Trommel (at-Tabl) spielen.“ [Taffşīr at-Tabarī, 21,40] Al-Ĥaşan al-Başrī sagte: „Dieser Vers wurde bezüglich Singen und musikalischer Instrumente (wörtlich: Flöten) offenbart.“ [Taffşīr Ibn Kathīr, 3/451] Aş-Şa’dī sagte: „Dies umfasst alle Arten von verbotenem Gerede, wie leeres Gerede und Falschheit, alle Arten von unsinnigem Zeug, das zu Unglaube (Kuffr) und Ungehorsam führt, und auch die Worte derjenigen, die die Wahrheit widerlegen wollen und Falschheit unterstützen, um die Wahrheit zu besiegen. Ebenso Gerede hinter dem Rücken der Leute, Beleidigungen, Lügen, Beschimpfungen und Fluchen, Singen und musikalische Instrumente von Schaitān (Satan), und Instrumente, die weder von spirituellem noch weltlichem Nutzen sind.“ [Taffşīr aş-Şa’dī, 6/150] Ibn al-Qayyim sagte: „Die Interpretation der Gefährten (Şaĥābah) und ihren Schülern (Tābi’īn), dass „zerstreuende Unterhaltung“ sich auf Singen bezieht, genügt. Dies wurde mit authentischer Überliefererkette von Ibn ‘Abbāş und Ibn Maş’ūd berichtet.
Abu ş-Şahbā` sagte: „Ich fragte Ibn Maş’ūd nach dem Vers (wo es sinngemäß heißt): "Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft." Er sagte: „Bei Allah, außer Dem es keinen gibt der der Anbetung würdig ist, dies bezieht sich auf Singen.“ – und er wiederholte es dreimal.“ Ebenso wurde von Ibn ’Ummar mit einem Şaĥīĥ Işnād (authentischen/makellosen Überlieferungskette) berichtet, dass hier Singen gemeint ist. Es gibt keinen Widerspruch zwischen der Interpretation von „zerstreuende Unterhaltung“ als Singen und der, dass es sich auf Geschichten der Perser und ihrer Könige und den Königen der Römer usw. bezieht, die an-Nadr Ibn al-Ĥārith den Leuten von Mekka zu erzählen pflegte, um sie vom Qur`ān abzulenken. Beides ist zerstreuende Unterhaltung. Selbst Ibn ‘Abbāş sagte: „Zerstreuende Unterhaltung ist Falschheit und Gesang.“ Einige Gefährten erwähnten die eine Bedeutung, einige die andere, und wiederum einige beide Bedeutungen. Gesang ist schlimmer als Geschichten von Königen, da es zu Zinā (Unzucht) führt und die Heuchelei (im Herzen) mehrt; es gehört zu den Fallen des Schaitan (Satans) und es vernebelt den Verstand. Die Art und Weise wie es die Leute vom Qur`ān abhält ist schlimmer im Vergleich zu anderen Arten der zerstreuende Unterhaltung, da die Menschen von Natur aus Gesang mögen und ihm von sich aus zuhören möchten.
Der Vers verurteilt den Qur`ān mit zerstreuender Unterhaltung zu ersetzen, um (Menschen) vom Weg Allahs abzuhalten und ihn als Spaß zu betrachten, denn wenn ein Vers des Qur`ān so jemandem verlesen wird, wendet er sich ab als hätte er ihn nicht gehört, als wenn Taubheit in seinen Ohren läge. Wenn er etwas davon hört, macht er sich darüber lustig.
Dies passiert nur Leuten, die zu den arrogantesten Ungläubigen gehören, und wenn etwas davon den Sängern und denen passiert, die ihnen zuhören, haben sie beide ihren Anteil daran.“ [Iĝāthat al-Lahfān, 1/258-259]
Allah sagt (sinngemäß): "(Allah sagte zu Iblīş:) Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme, und biete gegen sie deine Reiterei und dein Fußvolk auf […]." [al-Işrā` 17:64].
Es wird berichtet, dass Mudjāhid sagte: „"Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme." – seine Stimme ist Gesang und Falschheit.“ Ibn al-Qayyim sagte: „Diese Idāfah (arabische Grammatikstruktur zur Besitzanzeige; hier: ‚deiner Stimme’) dient dazu, die Bedeutung zu spezifizieren, wie auch die Ausdrücke ‚deine Reiterei und ‚dein Fußvolk’. Jeder, der in einer Art und Weise spricht, die Ungehorsam gegenüber Allah ausdrückt, der eine Flöte spielt oder ein anderes Blasinstrument, der verbotene Trommeln spielt, so ist dies die Stimme des Schaitan (Satans). Jeder, der geht, um eine ungehorsame Tat gegenüber Allah zu verrichten, gehört zu seinem (d.h. Satans) Fußvolk, und wer reitet, um eine Sünde zu machen, gehört zu seiner (Satans) Reiterarmee. Das ist die Ansicht der Şalaf, wie Ibn Abi Ĥātim von Ibn ‘Abbāş berichtete: ‚sein Fußvolk’ bezeichnet jeden, der geht, um Allah ungehorsam zu sein.“ [Iĝāthat al-Lahfān]
Allah sagt (sinngemäß): "Wundert ihr euch denn über diese Aussage und lacht ihr, und weint ihr nicht, und seid ihr noch belustigt?" [an-Nadjm 53:59-61]
’Ikrimah sagte: „Es wird von Ibn ‘Abbāş berichtet, dass ‚aş-Şumūd’ (oben mit ‚belustigt’ wiedergegeben) im Dialekt der Ĥimyar Singen bedeutet. Es kann zum Beispiel gesagt werden: ‚Işmidī lanā’ (was bedeutet: ‚Sing für uns!’), was das gleiche wie ‚ĝannī’ (was bedeutet: ‚Sing!’) bedeutet. Und er sagte: „Wenn sie (die Ungläubigen) den Qur`ān hörten, sangen sie. Daraufhin wurde dieser Vers offenbart.“
Ibn Kathīr sagte: „Allah sagt (sinngemäß): "Und seid ihr noch belustigt?" Şufyān ath-Thaurī berichtete von seinem Vater von Ibn ‘Abbāş: „Dies bedeutet Gesang. Es ist jemenitisch: „Işmad lanā“ heißt das Gleiche wie „ĝannī lanā“ (was beides: „Sing für uns!“ bedeutet).“ Dies war ebenso die Ansicht von ’Ikrimah.“ [Taffşīr Ibn Kathīr]
Von Abu Umāmah - Allahs Wohlgefallen auf ihm - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Verkauft keine singenden Sklavinnen, und kauft sie nicht und lehrt sie nicht. In diesem Handel liegt nichts Gutes, und ihr (Kauf-) Preis ist verboten (Ĥarām). Wegen dieser Dinge wurde die Verse offenbart (welche bedeutet): "Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen." [Luqmān 31:6].“ [Dieser Ĥadīth ist gut]
Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Unter meiner Ummah (Gemeinschaft/Nation) wird es Leute geben, die Zinā (vor- oder unehelichen Geschlechtsverkehr), Seide, Berauschendes und Musikinstrumente für erlaubt erklären werden.“
Ibn al-Qayyim sagte: „Dieser authentische Ĥadīth wird bei al-Buchari in seinem Şaĥīĥ überliefert, der ihn als Beweis benutzt und dabei sagte, dass er in einer Mu’allaq und Madjzūm Version vorliegt. Das Kapitel heißt: „Was über diejenigen überliefert wurde, die Berauschendes erlauben und es mit einem anderen Namen benennen.“ Dieser Ĥadīth zeigt auf zweifache Weise, dass Musikinstrumente und Spaß haben am Musik hören verboten sind. Zum einen sagte der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken „...für erlaubt erklären...“, was beweist, dass die aufgeführten Dinge, einschließlich Musikinstrumente, gemäß der Scharī’ah verboten (Ĥarām) sind, aber diese Leute erklären sie für erlaubt. Zum anderen werden die Musikinstrumente zusammen mit anderen Dingen erwähnt, die zweifellos verboten (Ĥarām) sind, wie Zinā (vor- oder unehelicher Geschlechtsverkehr) und Berauschendes. Wenn sie (d.h. die Musikinstrumente) nicht verboten (Ĥarām) wären, warum werden sie dann zusammen mit diesen Dinge erwähnt? [Aus aş-Şilşilah aş-Şaĥīĥah von Scheich al-Albānī, 1/140-1419].
Scheich al-Islam Ibn Taimiyah sagte: „Dieser Ĥadīth zeigt, dass Ma’āzif verboten (Ĥarām) sind, und Ma’āzif heißt gemäß den Gelehrten der arabischen Sprache „Musikinstrumente“. Dieses Wort umfasst alle Arten dieser Instrumente.“ [al-Madjmū’, 11/535]
Ibn al-Qayyim sagte: „Bezüglich dieser Sache wurden ähnliche Kommentare von Sahl Ibn Şa’d aş-Şā’Īdī, ’Imrān Ibn Ĥuşain, ’Abdullah Ibn ’Amr, ’Abdullah Ibn ‘Abbāş, Abu Hurairah, Abu Umāmah al-Bāhilī, ’Ā`ischah Umm al-Muminīn, ’Ali Ibn Abi Tālib, Anaş Ibn Mālik, ’Abdurraĥmān Ibn Şābit und al-Ĝāzī Ibn Rabī’ah überliefert.“ Er erwähnte es in „Iĝāthat al-Lahfān“ und zeigt, dass sie (d.h. Musikinstrumente) verboten (Ĥarām) sind.
Von Nāfi’ wird berichtet, dass er sagte: „Einmal hörte Ibn ’Ummar ein Flöteninstrument, und er steckte sich die Finger in die Ohren und blieb abseits vom Weg. Er sagte zu mir: „O Nāfi’, kannst du noch was (von dieser Musik) hören?“ Ich sagte: „Nein.“ Da nahm er die Finger wieder aus den Ohren und sagte: „Einmal war ich zusammen mit dem Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und er hörte etwas Ähnliches, und er hat das gleiche getan.“ [Dies ist authentisch (Şaĥīĥ) bei Abu Dāwūd überliefert].
Einige unbedeutende Leute meinen, dass dieser Ĥadīth nicht beweist, dass Musikinstrumente verboten sind, denn für diesen Fall hätte der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Ibn ’Ummar angewiesen, ebenfalls seine Finger in die Ohren zu stecken, und Ibn ’Ummar hätte Nāfi’ angewiesen, seine Finger in die Ohren zu stecken. Die Antwort darauf ist, dass er nicht zugehört hat, aber es hören konnte. Es gibt einen Unterschied zwischen hören und zuhören.
Scheich al-Islam Ibn Taimiyah sagte: „Bezüglich (Musik), die eine Person unbeabsichtigt hört, gibt es kein Verbot oder Tadel gemäß dem Konsens der Gelehrten. Lob oder Tadel hängen ab vom Zuhören, nicht vom Hören. Der, der aufmerksam der Rezitation des Qur`āns zuhört, wird dafür belohnt, während der, der sie hörte, aber weder Absicht noch Wille dazu hatte, nicht dafür belohnt wird, da alle Handlungen entsprechend der Absicht beurteilt werden. Das Gleiche gilt für verbotene Musikinstrumente: Wenn jemand sie unbeabsichtigt hört, so spielt dies keine Rolle.“ [al-Madjmū’, 10/78].
Ibn Qudāmah al-Maqdişī sagte: „Der Zuhörer ist derjenige, der beabsichtigt zu hören, was nicht der Fall war bei Ibn ’Ummar - Allahs Wohlgefallen auf ihm -; in diesem Fall handelte es sich lediglich um Hören. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – musste wissen, wann die Musik aufhörte, da er sich weit von diesem Weg entfernt hatte und seine Ohren bedeckte. Er wollte nicht zum Weg zurückkehren oder die Finger aus den Ohren nehmen bis das Geräusch aufgehört hatte. Als er also Ibn ’Ummar das Hören erlaubte, war dies aufgrund einer Notwendigkeit.“ [al-Muĝnī, 10/173]
Obwohl das Hören, über das die beiden Imāme - Ibn Taimiyah und Ibn Qudāmah - schreiben, verpönt (Makrūh) ist, war es wegen einer Notwendigkeit erlaubt, wie wir später noch im Kommentar von Imām Mālik sehen werden. Und Allah weiß es am besten.
Die Meinungen der Gelehrten des Islam über Musik und Gesang:
Al-Qāşim sagte: „Singen ist ein Teil der Falschheit.“ Al-Ĥaşan al-Başrī sagte: „Wenn du zu einem Abendessen eingeladen wirst, bei dem Musik gespielt wird, dann lehne die Einladung ab.“ [al-Djāmi’ von al-Qairawānī, S. 262-263].
Scheich al-Islam Ibn Taimiyah sagte: „Die Ansicht der Imāme der vier (bekannten) Rechtsschulen ist, dass alle Arten von Musikinstrumenten verboten sind. In Şaĥīĥ al-Buchārī und weiteren wird berichtet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte, dass es in seiner Ummah (Nation/Gemeinschaft) solche geben wird, die Zinā, Seide, Berauschendes und Musikinstrumente für erlaubt erklären, und er sagte ebenfalls, dass diese in Affen und Schweine verwandelt werden […]. Keiner der Anhänger der vier (bekannten) Rechtsschulen erwähnt eine Uneinigkeit bezüglich Musik.“ [al-Madjmū’, 11/576].
Al-Albānī sagte: „Die vier Rechtsschulen sind sich einig, dass alle Musikinstrumente verboten sind.“ [aş-Şilşilah aş-Şaĥīĥah, 1/145]
Ibn al-Qayyim sagte: „Der Madhhab (Lehrmeinung) von Abu Ĥanīfah ist am strengsten in dieser Angelegenheit, und seine Äußerungen gehören zu den schärfsten. Seine Gefährten sagen eindeutig, dass das Hören gleich welcher Musikinstrumente, wie zum Beispiel Flöte oder Trommel, selbst das (rhythmische) Klopfen eines Stockes, verboten (Ĥarām) ist. Ihrer Meinung nach ist dies eine Sünde, die zeigt, dass eine Person ein Fāşiq (Sünder, Übertreter) ist, dessen Zeugnis nicht akzeptabel ist. Einige gingen sogar noch weiter, indem sie sagten, dass Musik zu hören Fişq (Sünde, Übertretung), und sich daran zu erfreuen Unglaube (Kuffr) ist. Das sind ihre Worte. Zur Unterstützung dieser Ansicht führen sie einen Ĥadīth an, der allerdings nicht dem Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zugeschrieben werden kann. Sie sagten, wenn er daran vorbeikommt oder es in seiner Nachbarschaft ist, sollte er das Hören so gut es geht vermeiden. Abu Yūşuf sagte über ein Haus, aus dem der Klang musikalischer Instrumente zu hören ist: „Betrete es ohne Erlaubnis, denn schlechte Handlungen zu unterbinden ist eine Pflicht, und wenn der Eintritt ohne Erlaubnis nicht gestattet wäre, könnten die Leute dieser Pflicht nicht nachkommen.“ [Iĝāthat al-Lahfān, 1/425].
Imām Mālik wurde nach dem Spielen einer Flöte oder Trommel gefragt, wenn eine Person dies unbeabsichtigt hört und sich daran erfreut. Er antwortete: „Wenn er merkt, dass er sich daran erfreut, sollte er aufstehen, es sei denn, dass er aufgrund einer Notwendigkeit sitzt oder nicht in der Lage ist, aufzustehen. Wenn er sich auf der Straße befindet, sollte er entweder zurück- oder weitergehen.“ [al-Djāmi’ von al-Qairawānī, S.262].
Er sagte: „Unserer Ansicht nach sind die einzigen Leute, die so etwas tun, Fāşiqīn.“ [Taffşīr al-Qurtubī, 14/55].
Ibn ’Abdulbarr sagte: „Unter den Arten von Einkommen, die gemäß dem Konsens der Gelehrten verboten sind, sind Ribā (Zinsen), das Geld für eine Prostituierte, alles, was verboten ist, Bestechungen, die Bezahlung für das Weinen über einen Toten [*] und Singen, Geld für den Wahrsager und diejenigen, die behaupten, das Verborgene zu kennen, die Bezahlung für das Spielen einer Flöte und jede Art von Glücksspiel.“ [Siehe al-Kāfī].
Ibn al-Qayyim sagte, indem er den Standpunkt von asch-Schāfi’ī erläuterte: „Seine Gefährten, die seine Madhhab (Lehrmeinung) kennen, sagen, dass es verboten ist und verurteilten diejenigen, die es für erlaubt ansahen.“ [Iĝāthat al-Lahfān, 1/425].
Der Autor von „Kifāyat al-Achbār“, der ein schāfi’ītischer Gelehrter war, zählte Musikinstrumente, wie Flöten und andere, zu Munkar (schlechten Dingen), und wenn jemand dabei ist (wenn diese gespielt werden), sollte er sie öffentlich verurteilen. Er kann nicht durch die Tatsache, dass es einige verdorbene Gelehrte gibt (die etwas anderes sagen), entschuldigt werden, denn diese verderben auch die Scharī’ah, oder die üblen Bedürftigen - d.h. die Sufis, da sie sich selbst Bedürftige (Fuqarā`) nennen – da sie unwissend sind und jedem folgen, der den Mund aufmacht. Sie sind nicht durch das Licht des Wissens geleitet, vielmehr werden sie von jedem Wind hin- und hergewirbelt.“ [Kifāyat al-Achbār, 2/128].
Ibn al-Qayyim sagte: „Was die Meinung von Imām Aĥmad betrifft, so berichtete sein Sohn ’Abdullah: „Ich fragte meinen Vater nach Gesang.“ Er antwortete: „Gesang verstärkt nur die Heuchelei im Herzen. Ich lehne es ab.“ Dann erwähnte er die Worte Imām Māliks: „Nur die Sünder (Fāşiqīn) von uns tun das.“ [Iĝāthat al-Lahfān].
Ibn Qudāmah, der Forscher der ĥanbalitischen Rechtsschule, sagte: „Musikinstrumente sind von drei Arten, die verboten sind. Dies sind Seiteninstrumente und Flöten, die Laute, die Trommel, Rabaab (ein Seiteninstrument) usw. Wer unbeirrt daran festhält, diese zu hören, dessen Zeugnis sollte abgelehnt werden.“ [al-Muĝnī, 10/173]
Und er sagte: „Wenn jemand zu einer Versammlung eingeladen wird, in der es etwas Anstößiges gibt, wie Wein oder Musikinstrumente, und er kann diese Leute anklagen, sollte er hingehen und etwas gegen diese Leute sagen, da er in diesem Fall zwei Pflichten erfüllt. Wenn er dies nicht kann, sollte er nicht hingehen.“ [al-Kāfī, 3/118].
At-Tabarī sagte: „Die Gelehrten von überall sind sich einig, dass Singen nicht empfohlen (Makrūh) ist und dass es unterbunden werden muss. Obwohl Ibrāhīm Ibn Ş’ad und ’Ubaidullah al-’Anbarī eine Ausnahme von der Mehrheit sind, (sollte man beachten, dass) der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Haltet euch an die Mehrheit. Und wer stirbt während er mit der großen Mehrheit uneins ist, stirbt als Unwissender (Djāhil).“ [Taffşīr al-Qurtubī, 14/56].
Bei den früheren Generationen wurde das Wort „Makrūh“ für etwas Verbotenes verwendet. Später bekam es die Bedeutung von „nicht empfohlen“. Hier aber muss es als verboten verstanden werden, da at-Tabarī sagte: „[…] und dass es unterbunden werden muss.“, und nichts außer dem Verbotenen muss unterbunden werden, und da es in den beiden zitierten Ĥadīthen aufs Schärfste verurteilt wird. Al-Qurtubī erwähnte diese Überlieferung und fügte hinzu: „Unter unseren Gefährten sagen Abu al-Faradj und al-Qaffāl, dass das Zeugnis eines Sängers und Tänzers abzulehnen ist. Ich sage: wenn es erwiesen ist, dass diese Sache nicht erlaubt ist, dann ist Geld dafür zu nehmen ebenfalls nicht erlaubt.“
Scheich Fauzān sagte: „Was Ibrāhīm Ibn Ş’ad und ’Ubaidullah al-’Anbarī über Gesang sagten, bezieht sich nicht auf Gesang heutiger Art. Diese Art von Gesang, die der Gipfel von Unmoral und Obszönität ist, hätten sie niemals erlaubt.“
Der große Gelehrte Ibn Taimiyah sagte: „Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente herzustellen.“ [al-Madjmū’, 22/140]. Und er sagte weiter: „Gemäß der Mehrheit der Gelehrten ist es erlaubt, Musikinstrumente, wie den Tanbur (Instrument ähnlich einer Mandoline), zu zerstören. Dies ist die Ansicht von Mālik und die bekanntere von zwei von Aĥmad überlieferten Meinungen.“ [al-Madjmū’, 28/113].
Und weiter: „[…] Ibn al-Mundhir schrieb, dass die Gelehrten sich einig sind, dass man niemanden für Gesang und Jammern bezahlen dürfe. Der Konsens aller Gelehrten, von deren Meinung wir gelernt haben, über Singen und Jammern ist, dass sie nicht erlaubt sind. Asch-Schu’bī, an-Nacha’ī und Mālik betrachteten es als Makrūh (d.h. Ĥarām). Abu Thaur, an-Nu’mān, Abu Ĥanīfah, Ya’qūb und Muĥammad, zwei Schüler von Abu Ĥanīfah, sagten: „Es ist nicht erlaubt, für Singen und Jammern zu bezahlen. Dies ist auch unsere Ansicht.“ (Und er schrieb weiter:) „Musikinstrumente sind der Wein der Seele, und was sie in der Seele anrichten ist schlimmer als das, was berauschende Getränke anrichten.“ [Madjmū’ al-Fatāwah, 10/471].
Eine angemessene Ausnahme
Die Ausnahme zu dem oben dargelegten ist der Daff ohne Ringe (eine Handtrommel, die wie ein Tamburin aussieht, aber ohne Rasseln), wenn es von Frauen zum ’Īd oder Hochzeiten gespielt wird. Diese Ansicht wird durch authentische Berichte gestützt. Scheich des Islam Ibn Taimiyah sagte: „Jedoch machte der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – eine Ausnahme für bestimmte Musikinstrumente zu Hochzeiten und dergleichen, und er erlaubte den Frauen den Daff zu Hochzeiten und anderen festlichen Anlässen zu spielen. Die Männer allerdings spielten nicht zur selben Zeit den Daff oder klatschten in die Hände. In „aş-Şaĥīĥ“ wird berichtet, dass er sagte: „Klatschen ist für die Frauen und at-Taşbīĥ für die Männer.“ Und er verfluchte Frauen, die Männer nachahmen und Männer, die Frauen nachahmen. Da Singen und den Daff spielen Dinge sind, die Frauen tun, pflegten die Şalaf die Männer, die dies taten, als Muchannath (femininer Mann, Zwitter) zu bezeichnen, und sie nannten männliche Sänger verweiblicht – und wie viele gibt es davon heutzutage! Diese Aussagen der Şalaf sind sehr bekannt.“
Ähnliches berichtet der Ĥadīth von ’Ā`ischah, als ihr Vater am Tag des ‘Īd (Festes) zu ihr hereinkam und zwei junge Mädchen bei ihr die Verse der Anşār vom Tag von Bu’āth sangen – und jeder mit ein bisschen Gespür weiß, was die Leute über Krieg sagen. Abu Bakr sagte: „Die Musikinstrumente des Schaitan (Satans) im Haus des Gesandten Allahs?!“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – wandte sich von ihnen ab und drehte sich der Wand zu. Einige Gelehrte sagen, dass Abu Bakr niemals jemanden vor dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – rügen würde, aber dass er dachte, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nicht bemerken würde, was passierte. Und Allah weiß es am besten. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Lass sie, O Abu Bakr, denn jede Nation hat ihr ‘Īd, und das ist heute unser ‘Īd für die Nation des Islam.“
Der Ĥadīth zeigt, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und seine Gefährten nicht Gesang zu hören pflegten, denn Abu Bakr aş-Şiddīq nannte diese „Musikinstrumente des Schaitan (Satan)“. Und der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – billigte diese Aussage; es war kein Einwand wenn er sagte: „Lass sie, O Abu Bakr, denn jede Nation hat ihr ‘Īd, und das ist heute unser ‘Īd.“ Dies zeigt, dass der Grund, warum es erlaubt war, die Zeit des ‘Īd war, und das zu Zeiten außerhalb des ‘Īd das Verbot gilt.
Scheich al-Islam erläuterte dies in seinem Buch „Taĥrīm Alāt at-Tarab“ (Das Verbot musikalischer Instrumente). Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – billigte den Gesang junger Mädchen am Tag des ‘Īd, wie in einem Ĥadīth gesagt wird: „Damit die Muschrikīn wissen, dass es in unserer Religion eine Zeit für Erholung gibt.“ Nichts in dem Ĥadīth der zwei jungen Mädchen deutet darauf hin, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ihnen zuhörte. Das Verbot bezieht sich auf Zuhören, nicht auf bloßes Hören, ähnlich wie beim Schauen gilt, dass das absichtliche Hinschauen verboten ist, nicht das unbeabsichtigte Sehen. Damit ist klar, dass es (das Spielen des Daff) nur für Frauen gilt. Imām Abu ’Ubaid definierte den Daff als das, „was von Frauen gespielt wird.“ [Ĝarīb Ĥadīth, 3/64].
Eine unangemessene Ausnahme
Einige machen eine Ausnahme für Trommeln, die zu Kriegszeiten gespielt werden, und ihnen folgend haben einige „moderne“ Gelehrte Militärmusik erlaubt. Allerdings gibt es dafür keine Grundlage aus zahlreichen Gründen. Zunächst einmal wird hier eine Ausnahme ohne klaren Beweis, abgesehen von der eigenen Meinung und dass man es für gut hält, gemacht, und genau das ist falsch. Zum zweiten sollten sich die Muslime zu Kriegszeiten ihrem Herrn zuwenden. Allah sagt (sinngemäß): "Sie fragen dich nach der (zugedachten) Beute. Sag: Die (zugedachte) Beute gehört Allah und dem Gesandten. So fürchtet Allah und stiftet Frieden untereinander […]." [al-Anfāl 8:1].
Musik ist das Gegenteil von Gottesfurcht, es würde die Leute nur davon ablenken, ihres Herrn zu gedenken. Drittens ist das Spielen von Musik (zu diesem Anlass) ein Brauch der Kuffar (Ungläubigen), und es ist nicht erlaubt, sie nachzumachen, besonders nicht in einer Sache, die Allah generell verboten hat, wie Musik. [aş-Şaĥīĥah, 1/145].
„Kein Volk wird in die Irre gehen, nachdem es rechtgeleitet wurde, außer dadurch, dass es viel unter sich diskutiert.” [authentische Überlieferung].
Einige benutzen diesen Ĥadīth über die Abessinier, die in der Moschee des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – spielten, als Beweis dafür, dass Singen erlaubt ist! Al-Buchārī führt diesen Ĥadīth in seinem Şaĥīĥ an unter der Überschrift „Über Speere und Schilde am Tag von ‘Īd“ auf. An-Nawawī sagte: „Das zeigt, dass es erlaubt ist, mit Waffen und Ähnlichem in der Moschee zu spielen“, und er wandte dies auf andere mit Djihād verknüpfte Aktivitäten an. Jedoch sagte al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar dazu: „Wer über eine Sache spricht, die nicht in sein Gebiet fällt, kommt mit seltsamen Ideen wie dieser daher.“
Einige benutzen als Beweis den Ĥadīth über die zwei singenden Mädchen, der oben bereits erläutert wurde, aber es lohnt sich an dieser Stelle die Antwort von Ibn al-Qayyim zu zitieren: „Ich bin überrascht, dass ihr als Beweis für die Erlaubnis, anspruchsvolle Lieder zu hören, die von uns angeführte Überlieferung über die zwei jungen Mädchen im vorpubertären Alter erwähnt, die am Tag des ‘Īd einer jungen Frau einige Verse aus der arabischen Dichtung über Tapferkeit und andere Tugenden im Krieg vorsangen. Wie könnt ihr das eine mit dem anderen vergleichen? Das Seltsamste daran ist, dass gerade dieser Ĥadīth einer der stärksten Beweise gegen sie ist. Der größte Verteidiger der Wahrheit (Abu Bakr aş-Şiddīq) nannte sie „musikalische Instrumente des Schaitan“, und der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – billigte dies und machte lediglich eine Ausnahme für diese beiden jungen Mädchen, die nicht einmal das Alter der Urteilsfähigkeit erreicht hatten, und Worte aus Liedern, die den Zuhörenden nicht verderben. Kann dies als Beweis benutzt werden, um das zu erlauben, was ihr erlaubt, und was ihr vom Hören (von Musik) wisst, welche (schlechte) Dinge enthält die nicht verborgen sind (d.h. offenkundig sind)?! Gepriesen sei Allah! Wie können doch Leute in die Irre gehen!“ [Madāridj aş-Şālikīn, 1/493].
Ibn al-Djauzī sagte: „‘Ā`ischah war zu der Zeit noch jung, und nichts wurde von ihr nach Erreichen der Pubertät überliefert außer der Verurteilung von Gesang. Ihr Neffe, al-Qāşim Ibn Muĥammad, verurteilte Gesang und meinte, dass man ihm nicht zuhören dürfe, und er stützte sich dabei auf ihr Wissen.“ [Talbīş Iblīş, S. 229].
Al-Ĥāfidh Ibn Hadjar sagte: „Eine Gruppe der Sufis benutzt diesen Ĥadīth – den Ĥadīth über die zwei jungen Mädchen – als Beweis dafür, dass Singen und das Hören von Gesang erlaubt seien, egal ob es dabei musikalische Begleitung gibt oder nicht. Diese Ansicht wird zu Genüge widerlegt von ‘Ā`ischah in folgendem Ĥadīth, wo sie sagt: „Sie waren keine Sängerinnen.“ Sie stellte klar, dass sie keine Sänger im eigentlichen Sinne waren, auch wenn der Wortlaut der Überlieferung dies vermuten lässt. So sollten wir es begrenzen auf das, was im Text erwähnt wird bezüglich des Anlasses und der Art und Weise, um kein Risiko einzugehen, gegen ein Prinzip, d.h. einem Ĥadīth, zu verstoßen. Und Allah weiß es am besten.“ [Fatĥ al-Bārī, 2/442 – 443].
Einige haben sogar die Nerven zu behaupten, dass die Gefährten und ihre Schüler Gesang hörten und nichts dabei fanden! Fauzān sagte dazu: „Wir fordern diese dazu auf, uns einen authentischen auf diese Gefährten und ihren Schülern zurückgehenden Ĥadīth zu zeigen, der beweist, was sie ihnen zuschreiben.“ Und er sagte weiter: „Imām Muşlim erwähnt in der Einleitung zu seinem Şaĥīĥ, dass ’Abdullah Ibn al-Mubārak sagte: „Der Işnād (Überlieferungsweg) ist ein Teil der Religion. Wäre es nicht für den Işnād, so könnte jeder sagen was er will!“
Einige von ihnen sagen, dass die Ĥadīthe, die Musik verbieten, alle erfunden seien. Kein Ĥadīth wurde nicht wenigstens von einer Gruppe von Gelehrten kritisiert. Ibn Bāz sagte: „Die Ĥadīthe, die über das Verbot der Musik überliefert wurden, sind nicht allesamt falsch, wie einige behaupten. Einige davon sind (z.B.) in Şaĥīĥ al-Buchārī, das das authentischste Buch nach dem Buch Allahs ist, einige sind Ĥaşan (gut/gesund, d.h. ebenso als Beweis dienend), einige sind schwach/mangelhaft (Da’īf). Da es aber viele davon mit verschiedenen Überlieferungsketten gibt, stellen sie einen klaren Beweis dar, dass Musikinstrumente verboten (Ĥarām) sind.“ Alle Imāme sind sich einige über die Authentizität der Ĥadīthe, die Gesang und Musikinstrumente verbieten, abgesehen von Abu Ĥamīd al-Ĝazālī, der jedoch kein Wissen über Ĥadīth hatte, und Ibn Ĥazm. Aber Scheich al-Albānī zeigte die Fehler von Ibn Ĥazm auf, und Ibn Ĥazm selbst sagte, dass wenn einer dieser Ĥadīthe authentisch wäre, er sich danach richten würde.
Jetzt haben sie Beweise, dass diese Überlieferungen authentisch/makellos sind, da es eine Vielzahl von Büchern der Gelehrten gibt, die diese Ĥadīthe für authentisch/makellos (Şaĥīĥ) erklären, und da drehen sie sich auf ihren Fersen um. Sie sind noch extremer als Ibn Ĥazm, in Wahrheit sind sie nicht wie er, da sie nicht qualifiziert sind und man sich nicht auf sie stützen kann. Einige von ihnen sagen, dass die Gelehrten Gesang verboten haben, da er zusammen mit Versammlungen, in denen Alkohol getrunken wird, erwähnt wird, wo die Leute bis spät in die Nacht ihre Zeit für schlechte Dinge verschwenden. Asch-Schaukānī sagte: „Die Antwort darauf ist, dass diese Dinge zusammen zu erwähnen nicht heißt, dass sie nur verboten sind, wenn sie alle zusammen auftreten. Sonst würde dies bedeuten, dass Zinā (vor- oder unehelicher Geschlechtsverkehr), wie im Ĥadīth erwähnt, nur verboten ist, wenn es von Alkohol und Musik begleitet wird. Genauso könnte dann ein Vers wie: "Er pflegte nämlich nicht an Allah, den Allgewaltigen zu glauben und nicht zur Speisung des Armen anzuhalten." [al-Ĥāqqah 69:33-34] bedeuten, dass es nicht verboten (Ĥarām) ist, nicht an Allah zu glauben, wenn dies nicht zusammen mit der Unterlassung zur Speisung der Armen aufzufordern einhergeht. Wenn nun gesagt wird, dass das Verbot dieser Dinge aus anderen Überlieferungen bekannt ist, so ist die Antwort, dass das Verbot von Musikinstrumenten ebenfalls aus anderen Beweisen bekannt ist, wie bereits erwähnt.“ [Nail al-Autār, 8/107].
Einige sagen, dass „zerstreuende Unterhaltung“ (in Sure Luqmān 31:6) sich nicht auf Gesang bezieht. Dies wurde bereits zu Anfang widerlegt. Al-Qurtubī sagte: „Dies – die Meinung, dass es sich auf Gesang bezieht – ist das Beste, was über diesen Vers gesagt wurde, und Ibn Maş’ūd schwor dreimal bei Allah, außer Dem es keinen anderen gibt, Der der Anbetung würdig ist, dass hier Gesang gemeint ist.“ Daraufhin erwähnt er andere Imāme mit derselben Ansicht, dann noch andere Meinungen bzgl. dieser Angelegenheit. Dann sagt er abschließend: „Die erste Ansicht ist das Beste von Allem, was über diese Angelegenheit gesagt worden ist, wegen des Marfū’ Ĥadīth (in Şaĥīĥ al-Buchārī) und der Ansichten der Şaĥābah und Tābi’īn.“ [Taffşīr al-Qurtubī].
Ibn al-Qayyim sagte, nachdem er diesen Taffşīr zitierte: „Al-Ĥākim Abu ’Abdullah sagte in seinem Taffşīr von „Kitāb al-Muştadrak“: „Lass denjenigen, der Wissen sucht, wissen, dass der Taffşīr von einem Gefährten, der Zeuge der Offenbarung war, ein Ĥadīth mit Işnād (Überlieferungskette) entsprechend den Kriterien der beiden Scheichs (d.h. al-Buchārī und Muslim) ist.“ An anderer Stelle in seinem Buch sagt er: „Unserer Meinung nach hat dieser Ĥadīth die gleiche Stufe wie eine Marfū’ Überlieferung. Obwohl ihr Taffşīr (d.h. der Gefährten) diskutiert werden kann, ist er immer noch akzeptabler als der Taffşīr der Leute, die nach ihnen kamen, da sie von der Ummah am besten wissen, was Allah in Seinem Buch meinte. Es wurde zu ihren Lebzeiten offenbart und sie waren die ersten, die darin angesprochen wurden. Sie lernten den Taffşīr in Wort und Tat direkt vom Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Und sie waren Araber, die die wahre Bedeutung der (arabischen) Worte verstanden. Deshalb sollten die Muslime so wenig wie möglich auf andere Interpretationen ausweichen.“
Einige von ihnen meinen sogar, dass Gesang eine Form der Anbetung ist, wenn die Absicht dabei ist, dadurch Allah gehorsamer zu werden. Ibn al-Qayyim sagte dazu: „Wie sonderbar! Was für einen Imān, Licht, Einsicht, Rechtleitung und Wissen kann man durch Hören melodischer Verse und Musik, in denen das meiste, was gesagt wird, verboten (Ĥarām) ist und den Zorn Allahs verdient, bekommen? […] Wie kann jemand mit dem geringsten bisschen Verständnis und Imān im Herzen sich Allah nähern und seinen Imān stärken, indem er sich an etwas erfreut, was Allah hasst und den verabscheut, der es sagt und den, der es annimmt?“ [Madāridj aş-Şālikīn, 1/485].
Scheich al-Islam sagte, als er den Status einer Person, die sich an Gesang gewöhnt hat, diskutierte: „Du wirst finden, dass diejenigen, die sich daran gewöhnt haben und für die es wie das tägliche Brot ist, niemals das Verlangen haben, den Qur`ān zu hören, oder sich darüber freuen, und sie werden beim Hören seiner Verse niemals das gleiche empfinden wie wenn sie Poesie hören. Und tatsächlich, wenn sie den Qur`ān hören ist ihr Herz abwesend und sie sprechen miteinander während er rezitiert wird. Wenn sie aber Gesang und Händeklatschen hören, senken sie ihre Stimme und hören aufmerksam zu.“ [Madjmū’ al-Fatāwah, 11/557ff].
Einige sagen, dass Musik das Herz erweicht und sanftmütige Gefühle hervorruft. Das stimmt nicht, denn sie erregt Gelüste und Begierden. Wenn es wirklich stimmen würde, was sie sagen, hätte sie mit Sicherheit die Herzen der Musiker selbst erweicht und ihr Verhalten verbessert. Bekanntlich sind die meisten von ihnen auf Abwegen und verhalten sich unmöglich.
Schlussfolgerung
Vielleicht wird diese kurze Abhandlung dem aufrichtigen und objektiven Leser klar machen, dass die Ansicht, dass Musik erlaubt sei, keine Grundlage hat. Es gibt in dieser Frage keine zwei Meinungen. Deshalb müssen wir die Leute anweisen auf die beste Art und Weise und dann Schritt für Schritt Musik öffentlich zu verurteilen, wenn wir dazu in der Lage sind. Wir sollten uns nicht vom Ruhm eines Mannes täuschen lassen, besonders nicht in einer Zeit, in der diejenigen, die am Islam richtig festhalten, zu Fremden geworden sind. Derjenige, der Gesang und Musikinstrumente als erlaubt ansieht, unterstützt lediglich die Begierde der heutigen Massen, als ob sie diejenigen sind, die ein Fatwah geben, das er nur noch unterschreibt. Bei den meisten Fragen untersuchen sie die Meinungen der verschiedenen Fuqaha, um sich dann die leichteste auszusuchen, wie sie zum Teil sogar selber zugeben. Danach suchen sie dann nach dem Beweis, bzw. nach Scheinargumenten, die nicht mehr als ein Stück verdorbenes Fleisch wert sind. Wie oft schon haben diese Leute im Namen der Scharī’ah Dinge gebilligt, die in Wahrheit nichts mit dem Islam zu tun haben! Bemühe dich, den Islam vom Buch deines Herrn und der Şunnah deines Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu lernen. Sage nicht, der Soundso hat gesagt, denn du kannst die Wahrheit nicht von Menschen alleine erlernen. Lerne die Wahrheit, und messe danach die Menschen daran. Das sollte genügen für den, der seine Begierden unter Kontrolle hat und sich seinem Herrn hingibt.
Möge das oben Geschriebene die Herzen der Gläubigen heilen und das Geflüster aus den Herzen derjenigen, die von verführerischen Einflüsterungen geplagt werden, vertreiben. Möge es denjenigen bloßstellen, der vom Weg der Offenbarung abweicht und sich die leichteste Meinung aussucht in dem Glauben, dass er mit etwas gekommen ist, was die vorherigen Generationen nicht erreicht haben, und er spricht von Allah ohne Wissen. Sie wollten Fisq (Sünde/Überschreitung) vermeiden und endeten mit einer Bid’ah (Neuerung) – möge Allah ihnen Seinen Segen in dieser Sache verweigern. Es wäre besser für sie gewesen, wenn sie dem Weg der Gläubigen gefolgt wären. Und Allah weiß es am besten. Möge Allah Seinen Gesandten segnen, der den Weg der Gläubigen deutlich gemacht hat, und seine Gefährten und diejenigen, die ihnen aufrichtig folgen bis zum Tag des Gerichts.
Dies ist eine Zusammenfassung der Broschüre „ad-Darb bi n-Nawah li man Abāĥah al-Ma’āzif li l-Hawah“ von Scheich Şa’duddīn Ibn Muĥammad al-Kibbī.
Für weitere Informationen: „al-I’lām bi Naqd Kitāb al-Ĥalāl wa l-Ĥarām“ von Scheich Şāliĥ Ibn Fauzān al-Fauzān, das Buch „aş-Şamā’“ von Scheich al-Islam Ibn al-Qayyim und das Buch „Taĥrīm Ālāt at-Tarab“ von Scheich Muĥammad Nāşiruddīn al-Albānī.