Frage:
Wenn man beim Fastenbrechen verschwenderisch mit dem Essen umgeht, wird dadurch der Lohn des Fastens verringert?
Antwort:
Es verringert den Lohn des Fastens nicht. Auch das Begehen von verbotenen Taten nach dem Fastenbrechen verringert nicht den Lohn des Fastens. Doch diese Tat fällt in die folgende Aussage des erhabenen Allahs: "Und esset und trinkt, doch überschreitet (dabei) das Maß nicht; wahrlich, Er liebt nicht diejenigen, die nicht maßhalten." Das überschreiten des Maßes (al-Işrāf) ist an sich unerlaubt. Wenn jemand mehr als genug zum Essen und Trinken hat, dann soll er es an Armen spenden, das ist besser für ihn.
Scheich Ibn ‘Uthaimīn