Das Urteil bezüglich des Fastens von demjenigen, der in den Nächten von Ramadan Alkohol trinkt

Frage:

Eine Person ist von Allah mit dem Trinken von Alkohol auf die Probe gestellt worden. Er trinkt Alkohol auch in den Nächten von Ramadan. Was ist das Urteil bezüglich seines Fastens am Tage und hat das Trinken von Alkohol in der Nacht Auswirkungen auf seinen Lohn?

                                                                                                                                 

Antwort:

Das Trinken von Alkohol gehört zu den großen Sünden, da der erhabene Allah gesagt: "O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel, das Werk des Satans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid; Satan will durch das Berauschende und das Losspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch auslösen, um euch vom Gedenken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Werdet ihr euch denn abhalten lassen?" Das Trinken von Alkohol ist sowohl in Ramadan als auch außerhalb von Ramadan verboten, auch wenn diese Tat in Ramadan natürlich abscheulicher ist. Derjenige, der Alkohol trinkt, sollte bei Allah um Vergebung bitten und seine Tat aufrichtig bereuen. Er muss sich vornehmen, diese abscheuliche Tat nie wieder zu machen, sei es in Ramadan oder auch außerhalb von Ramadan.

Was das Fasten desjenigen anbetrifft, der in der Nacht von Ramadan Alkohol trinkt, so ist sein Fasten gültig, solange er von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder trinkt noch isst noch irgendetwas anderes tut, dass ein Fasten zunichtemacht. Außerdem sollte seine Absicht beim Fasten allein für Allah sein.

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