Frage:
Wenn eine Person Freitags in die Moschee kommt und findet vor, dass das Freitagsgebet bereits beendet ist, er aber einen Mann sieht, der noch eine Rak'ah zu beten hat, und er dann mit ihm betet, sollte er sein Gebet als Djumu'ah- (zwei Rak'āt – bei Freitagsgebet) oder als Dhuhr-Gebet (vier Rak'āt bei Mittagsgebet) beenden?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Er muss es als Dhuhr-Gebet (also vier Rak'āt) beenden, weil das Freitagsgebet bereits vorbei ist. Du kannst das Freitagsgebet mit einer Rak'ah einholen. Wenn du die zweite Rak'ah mit dem Imam betest, dann kannst du es als Djumu'ah-Gebet zu Ende beten. Wenn man aber erst nach dem Şalām oder nach der zweiten Rak'ah kommt, wie z.B. während des Taschahhuds oder als der Imam sich während der zweiten Rak'ah bereits in der Niederwerfung (Şudjūd) befand, dann solltest du es nicht als Djumu'ah beten, sondern als Dhuhr, weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer eine Rak'ah des Djumu'ah(-Gebets) einholt, der soll dieser eine weitere (Rak'ah) hinzufügen und sein Gebet ist damit beendet.“1 Die Bedeutung dieses Ĥadīths ist, dass wenn er weniger als eine Rak'ah einholt, dann hat er nicht das Djumu'ah(-Gebet) damit eingeholt, sodass er es als Dhuhr(-Gebet) zu Ende beten muss. Dies ist, was im Islam erlassen ist. Wenn er also eine Person einholt, die noch eine Rak'ah nachzuholen hat, und er mit ihm betet, dann soll er es als Dhuhr(-Gebet) beten und nicht als Djumu'ah(-Gebet). Es sollte auch beachtet werden, dass dies erst dann verrichtet werden darf, nachdem die Sonne den Zenit passiert hat. Wenn aber das Djumu'ah-Gebet verrichtet wurde, bevor die Sonne ihren Zenit erreicht hat, dann sollte er das Dhuhr(-Gebet) nicht beten, bis die Sonne ihren Zenit überschritten hat. Denn es ist nach der richtigeren Ansicht der Gelehrten zulässig, das Djumu'ah(-Gebet) zu verrichten, bevor die Sonne ihren Höhepunkt in der "sechsten Stunde" erreicht hat. Doch es ist besser und sicherer, es zu beten, nachdem die Sonne ihren Zenit überschritten hat, so wie es die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ist. Im Fall von Dhuhr(-Gebet) ist es aber nicht zulässig. Es darf erst dann verrichtet werden, nachdem die Sonne ihren Zenit überschritten hat, gemäß dem Konsens der Muslime. Und Allah ist die Quelle der Kraft.
Madjmū' Fatāwā wa Maqālāt Mutanawwi'ah li Şamāĥat asch-Scheikh al-'Allāmah 'Abdul-'Azīz Ibn 'Abdullah Ibn Bāz (möge Allah barmherzig mit ihm sein), Band 12, S. 329
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1 Verzeichnet bei at-Tirmidhī - Nr. 482, bei an-Nassā`ī - Nr. 554 und bei Ibn Mādjah - Nr. 1113