Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)

 


Frage:

Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)?

 

Antwort:

Wenn jemand seine freiwilligen Gebete (Nawāfil) immer in der Gemeinschaft verrichten will, so ist dies nicht der Scharī’ah (islamischen Rechtslehre) entsprechend. Was seine (freiwilligen) Gebete hin und wieder in der Gemeinschaft zu verrichten angeht, so ist dies kein Problem aufgrund der Überlieferungen über den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wie er mit Ibn Abbāş das Nachtgebet zusammen verrichtete und wie er mit Annaş Ibn Mālik und dem Waisen im Haus von Umm Şulaim betete und ähnlichen Überlieferungen.

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 1189]

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