Frage:
Was ist das Urteil über das Urinieren im Stehen?
Antwort:
Das Urinieren im Stehen ist unter zwei Bedingungen erlaubt:
Dass man sicher ist, nicht vom Urin beschmutzt zu werden.
Dass man sicher ist, dass niemand die ‘Aurah sehen kann.
[Aus dem Buch „Fatāwah fī ş-Şalah wa t-Tahārah“ von Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwa Nr. 26]