Was ist das Urteil über das Urinieren im Stehen?

 


Frage:

Was ist das Urteil über das Urinieren im Stehen?

 

Antwort:

Das Urinieren im Stehen ist unter zwei Bedingungen erlaubt:

Dass man sicher ist, nicht vom Urin beschmutzt zu werden.

Dass man sicher ist, dass niemand die ‘Aurah sehen kann.

 

[Aus dem Buch „Fatāwah fī ş-Şalah wa t-Tahārah“ von Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwa Nr. 26]

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