Wer hat das Recht darauf, Zakāt zu erhalten?

 


 

Frage:

Wer sind diejenigen, die einen Anspruch darauf haben, Zakāt zu erhalten?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Es sind acht Arten von Menschen, die einen Anspruch auf Zakāt haben. Diese hat der erhabene Allah in Seinem edlen Buch detailliert beschrieben. Der erhabene Allah hat uns auch mitgeteilt, dass es Pflicht ist, die Zakāt zu entrichten. Denn das Entrichten von Zakāt basiert auf eine großartige Weisheit. Der erhabene Allah hat gesagt:

"Die Almosen (hier bedeutet es Zakāt) sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise." [Sure 9, at-Taubah, Vers 60]

Diese acht Arten von Menschen sind diejenigen, die ein Anrecht darauf haben, dass ihnen Zakāt gegeben wird.

Erste und zweite Kategorie: Die Armen und Bedürftigen.

Diesen Menschen wird Zakāt gegeben, um ihnen dabei zu helfen, aus ihrer Not herauszukommen und damit sie ihre Bedürfnisse befriedigen. Der Unterschied zwischen den Armen und Bedürftigen ist folgender: Die Armen sind auf den Zakāt mehr angewiesen, als die Bedürftigen. Ein Armer findet nichts vor, um sich und seine Angehörige für mindestens ein halbes Jahr zu versorgen. Ein Bedürftiger hingegen, befindet sich nicht in solch einer schlechten Lage, wie ein Armer. Er kann sich und seine Angehörige für mindestens ein halbes Jahr oder auch mehr versorgen. Die Letzteren sollten deshalb nur soviel Zakāt bekommen, wie sie auch wirklich benötigen.

Doch wie können wir abschätzen, wie viel jemand wirklich benötigt?

Die Gelehrten sagen: Sie sollten soviel Zakāt bekommen, dass sie und ihre Angehörige damit ein ganzes Jahr auskommen können. Denn es ist ja bekanntlich Pflicht, dass wenn ein Jahr vorbei ist, die Zakāt entrichtet werden muss. Da die Zakāt nach jedem Ablauf eines Jahres entrichtet werden muss, so muss auch den Armen und Bedürftigen soviel Zakāt gegeben werden, dass sie damit ein ganzes Jahr auskommen können. Dies ist eine gute Meinung, die besagt, dass den Armen und Bedürftigen so viel gegeben werden soll, dass es für sie und ihren Angehörigen für ein ganzes Jahr ausreicht. Hierbei ist es egal, ob es ihnen in Form von Nahrungsmittel, Kleidung oder als Geld gegeben wird, sodass sie damit das kaufen können, was sie dringend benötigen. Man kann ihnen auch ein Werkzeug geben, mit dem sie arbeiten können, um damit ihr Geld zu verdienen, wie wenn der Arme oder Bedürftige zum Beispiel ein Schneider, ein Tischler, ein Schmied oder etwas anders ist. Das, worauf auf jeden Fall geachtet werden muss ist, dass wir ihnen so viel geben, dass es für sie und ihren Angehörigen für ein ganzes Jahr ausreicht.

Dritte Kategorie:      Diejenigen, die damit beschäftigt sind.

Das sind jene, die von den Behörden dafür eingesetzt werden, dieses Zakāt einzutreiben und es zu verteilen. Das sind also Angestellte des Staates. Sie treiben die Zakāt von denen ein, die es zu entrichten haben und geben es denen, die einen Anspruch darauf haben. Auch diejenigen, die in der Verwaltung sitzen und all dies koordinieren, gehören dazu. Auch sie haben einen Anspruch auf diesen Zakāt.

Doch wie viel bekommen sie vom Zakāt?

Diejenigen, die im Bereich des Zakāts arbeiten, werden für ihre Arbeit bezahlt. Sie werden entsprechend ihrer Bemühungen bezahlt. Auf dieser Grundlage bekommen sie Zakāt entsprechend dem Umfang ihrer Tätigkeit, egal ob sie dabei reich oder arm sind. Denn sie erhalten ja schließlich nicht Zakāt, weil sie sich in einer Notlage befinden, sondern als Entgelt für ihre Arbeit. Wenn der Angestellte jedoch arm ist, dann bekommt er einmal sein Gehalt und einmal das, was er benötigt, um sich und seine Familie damit ein Jahr zu versorgen. Somit ist Letzterer berechtigt, in zweierlei Hinsicht Zakāt zu erhalten – einmal aufgrund seiner Arbeit in der Verwaltung und einmal wegen seiner Armut.

Wenn wir ihnen also Zakāt für ihre Arbeit geben, dieser jedoch nicht ausreicht um damit ihre Bedürfnisse für ein Jahr zu decken, dann sollten wir ihnen mehr geben, so dass sie genug für ein ganzes Jahr haben. Ein Beispiel dafür ist, dass wenn wir davon ausgehen sollten, dass zehntausend Rial (saudische Währung) ausreichend sind, um damit ein ganzes Jahr auszukommen, dann würde eine arme Person zehntausend Rial für ihre Armut erhalten. Wenn das Entgelt für seine Arbeit jedoch zweitausend Rial beträgt, so erhält er zweitausend Rial für seine Arbeit und achttausend Rial für seine Armut. Das macht insgesamt zehntausend Rial die er benötigt, um damit sich und seine Angehörigen ein ganzes Jahr lang zu versorgen.

Vierte Kategorie:      Diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen.

Dies sind Menschen, denen Zakāt gegeben wird, um ihre Herzen gegenüber dem Islam zu öffnen. Entweder handelt es sich dabei um einen Ungläubigen (Kāfir), bei dem wir hoffen, dass er Muslim wird, oder einem Muslim, um damit seinen Glauben zu stärken oder einem bösen Menschen, um damit seine Boshaftigkeit von den Muslimen abzuwehren oder aber auch andere Fälle, in denen es im Interesse der Muslime und im Gewinnen ihrer Herzen steht.

Ist es jedoch dabei notwendig, dass diese Person ein Führer sein muss, der unter seinem Volk befolgt wird, sodass, wenn wir ihm Zakāt geben und sein Herz dadurch für den Islam gewonnen wird, dies einen größeren Nutzen hat oder ist es auch zulässig, einem Einzelnen Zakāt zu geben, um damit sein Herz für den Islam zu gewinnen, wie einem Mann, der erst vor Kurzem in den Islam eingetreten ist und Bedürfnisse hat, die ihm durch den Zakāt befriedigt werden, um sein Herz zu gewinnen und um seinen Glauben zu stärken?

Dies ist eine Frage, über die die Gelehrten unterschiedlicher Meinung sind. Meiner Meinung nach ist die korrekte Sicht die, dass nichts dagegen spricht, Zakāt auch einer einzigen Person zu geben, um ihn damit für den Islam zu gewinnen und um seinen Glauben damit zu stärken. Das heißt, dass diese Person kein Führer oder ähnliches sein muss, um Zakāt zu bekommen, denn der Vers ist allgemeingültig. Darin steht: "Diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen." Wenn es also zulässig ist, dem Armen Zakāt wegen seiner körperlichen Bedürfnisse zu geben, dann ist es doch vorrangiger, dass wir es demjenigen geben, der schwach im Glauben ist, um seinen Glauben zu stärken. Denn die Stärkung des Glaubens eines Menschen ist wichtiger als die Ernährung seines Körpers.

Diese vier Arten von Menschen bekommen Zakāt auf Grundlage der Eigenverantwortung. Das heißt, sie verfügen nun uneingeschränkt über diesen Zakāt, den sie bekommen haben. Dieser Zakāt ist zu ihrem Eigentum geworden, der von ihnen nicht mehr genommen werden darf, auch dann nicht, wenn sich im Laufe des Jahres ihre Situation verbessert hat. Auch da sind sie nicht dazu verpflichtet, den Zakāt zurückzuzahlen. Sie dürfen es behalten. Denn der erhabene Allah hat bekräftigt, dass sie einen Anspruch darauf haben, als Er sagte: "Die Almosen (hier bedeutet es Zakāt) sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen […]."

Der erhabene Allah verwendete das Wort „Li“ ("Innama ş-Şadaqātu Li l-Fuqarā`i" […]"Die Almosen (hier bedeutet es Zakāt) sind nur für die Armen […]"), um diese Sachlage zu bekräftigen. Das bedeutet also, dass selbst wenn eine arme Person im Laufe des Jahres wohlhabend wird, sie nicht dazu verpflichtet ist, den Zakāt zurückzuzahlen. Wenn jemand zum Beispiel Zehntausend bekommen hat, weil er arm ist und dann im Laufe des Jahres wohlhabend geworden ist, da er Geld dazu verdient hat, oder da er von einem Verwandten, der gestorben ist, geerbt hat oder ähnliches, so muss er nicht den Teil des Zakāts zurückzahlen, den er noch besitzt, da es jetzt ihm gehört.

Fünfte Kategorie:      Den Loskauf von Sklaven.

Die Gelehrten erklärten dies auf dreierlei Weise:

Erstens:          Ein Mukātib oder auch Sklave, der mit seinem Herrn einen Vertrag für seine Freilassung abgeschlossen hat, wo darin ein feste Summe festgehalten wurde, die er zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt muss. Diese Person bekommt soviel Geld, um diesen Vertrag mit seinem Herrn zu erfüllen.

Zweitens:        Ein Sklave, der mit Hilfe des Zakāts freigekauft wird.

Drittens:         Ein muslimischer Gefangener, der von den Ungläubigen (Kuffār) gefangen genommen wurde. Den Ungläubigen kann vom Zakāt ein Lösegeld für seine Freilassung gegeben werden. Dies gilt auch für einen Muslim, der entführt wurde: Wenn ein Ungläubiger oder auch ein Muslim einen Muslim entführt, so ist nichts falsch daran, ihn mit Hilfe des Zakāts freizukaufen, denn das Ziel ist das gleiche, nämlich die Freilassung eines Muslims, der in Gefangenschaft geraten ist. Dies gilt jedoch nur, wenn wir nicht in der Lage sein sollten, die Entführer zu zwingen, ihn ohne die Zahlung von Lösegeld freizulassen und auch nur, wenn das Opfer ein Muslim ist.

Sechste Kategorie:   Die Verschuldeten.

Die Gelehrten haben die Schulden in zwei Kategorien unterteilt: Schulden, die für eine Versöhnung erbracht worden sind und Schulden, die wegen einer Notwendigkeit entstanden sind. Ein Beispiel für Schulden, die für eine Aussöhnung erbracht wurden ist, wenn ein Streit, ein Konflikt oder ein Krieg zwischen zwei Stämmen ausgebrochen ist, und ein Mann des guten Willens und der Ehre kommt und zwischen diesen beiden Stämmen versöhnt. Hierbei übernimmt er die entstandenen Kosten für diesen Konflikt. Also sollten wir diesen Menschen Geld aus dem Zakāt geben als Würdigung für seine großen Anstrengungen, die ein Ende der Feindschaft, der Feindseligkeit und des Blutvergießens unter den Gläubigen brachte. Er sollte Zakāt  bekommen unabhängig davon, ob er reich oder arm ist, da wir ihm nicht Zakāt geben, weil er sich in einer Notlage befindet, sondern weil er eine Versöhnung vollbracht hat, die dem allgemeinen Interesse dient.

Die zweite Kategorie von Schuldnern ist jemand, der einen (zinslosen) Kredit für sich selbst genommen hat oder ein Darlehen, um damit seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen oder weil er generell kein Geld hat. Seine Schulden können vom Zakāt beglichen werden, jedoch mit der Voraussetzung, dass er keine Reichtümer besitzt, mit denen er seine Schulden begleichen kann.

Die Frage, die sich hier stellt lautet: Ist es besser, dem Schuldner selbst das Geld zu geben, damit er damit seine Schulden begleicht oder ist es doch besser, bei dem Kreditgeber direkt die Schulden in seinem Namen zu beglichen?

Hier hängt es von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Schuldner bestrebt ist, seine Schulden zu begleichen und ihm vertraut werden kann, sodass wenn ihm Geld gegeben wird, er seine Schulden sofort bezahlt, dann ist es besser, wenn es ihm persönlich  geben wird, damit er seine Schuld selbst begleichen kann. Denn so braucht niemand von seiner wirtschaftlichen Notlage etwas zu erfahren und auch er wird dadurch bei seinen Mitmenschen nicht in Verlegenheit gebracht

Doch wenn es sich um einen sorglosen Menschen handelt, der sein Geld verschwenderisch ausgibt, sodass wenn wir ihm Geld geben würden um damit seine Schulden zu tilgen, er diese für andere Dinge ausgeben würde, dann sollten seine offenen Rechnungen direkt bei seinem Kreditgeber in dem Maße beglichen werden, den wir tragen können.

Siebte Kategorie:      Auf Allahs Weg.

Das, was damit hier gemeint ist, ist das Ausgeben auf dem Wege Allahs, was ja der Djihād ist und nichts anderes sonst. Es ist nicht richtig zu sagen, dass damit alle Arten der Güte und der Wohltätigkeit gemeint sind. Denn wäre es so, dann würde es keinen Sinn machen, dass der erhabene Allah diese Einschränkung vorgenommen hat, als Er sagte: "Die Almosen (hier bedeutet es Zakāt) sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise." Die Einschränkung („Innama“, hier mit „nur“ übersetzt) hätte hier keinen wirklichen Sinn.

Das, was man hier unter "auf Allahs Weg" verstehen soll ist der Djihād auf dem Wege Allahs. Zakāt sollte deshalb demjenigen gegeben werden, der auf dem Wege Allahs kämpft. Diejenigen also, die dem Anschein nach kämpfen, damit das Allahs Wort das hohe wird, haben einen Anspruch auf den Zakāt. Sie erhalten Zakāt in dem Umfang, den sie für ihren Kampf brauchen, sei es in Form von Geld, Waffen und so weiter. Es ist zulässig, Waffen für sie mit Zakāt-Geldern zu kaufen, damit sie diese in ihren Kämpfen einsetzen können. Doch Voraussetzung ist, dass diese Kämpfe allein auf dem Wege Allahs stattfinden.

Der Kampf auf dem Wege Allahs wurde vom Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – genau beschrieben, als er bezüglich eines Mannes befragt wurde, der für seinen Stamm kämpfte, weil er tapfer sein wollte oder weil er sich zeigen wollte. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – antwortete darauf wie folgt: „Wer gekämpft hat, damit das Wort Allahs das hohe wird, der ist derjenige, der wahrhaftig auf dem Wege Allahs gekämpft hat.“

Derjenige also, der aus Stammes- oder nationalistischen Gründen kämpft, ist kein Kämpfer auf dem Wege Allahs. Somit hat er auch kein Anspruch auf das, worauf ein Kämpfer auf dem Wege Allahs Anspruch hat, sei es die materiellen Dinge in dieser Welt oder auch die Belohnung im Jenseits. Derjenige der kämpft, weil er sich als mutig sieht oder weil er das Kämpfen liebt, der kämpft nicht auf dem Wege Allahs. Und derjenige, der kämpft, um den Ruf eines Helden zu erlangen, der kämpft auch nicht auf dem Wege Allahs. Keiner von ihnen kämpft auf dem Wege Allahs. Somit sind sie auch nicht dazu berechtigt, Zakāt zu erhalten, denn der erhabene Allah hat sagt: "[…] auf Allahs Weg." Derjenige, der auf dem Wege Allahs kämpft ist derjenige, der kämpft, damit das Wort Allahs das hohe wird.

Die Gelehrten sagen: "[…] auf Allahs Weg" kann auch jemand sein, der seine Zeit für das Streben nach islamischem Wissen widmet. Auch ihm wird soviel Zakāt gegeben, wie er für seinen Unterhalt, seiner Kleidung, seinem Essen und Trinken, seiner Unterkunft und seinen Bücher des Wissens benötigt. Denn das islamische Wissen ist eine Art von Djihād auf dem Wege Allahs. Imām Aĥmad – möge Allah ihm gnädig sein – hat gesagt: „Es gibt nichts, das dem Wissen gleicht, wenn die Absicht dabei rein ist.“ Wissen ist die Grundlage der islamischen Rechtslehre, und es gibt keine islamische Rechtslehre ohne Wissen. Der erhabene Allah hat das Buch so offenbart, dass die Menschen Gerechtigkeit schaffen und die Urteile Seiner Religion lernen können. Dort finden sie das, an was sie glauben sollen, das, was sie sagen müssen und das, was sie tun dürfen. Dabei ist der Djihād auf dem Wege Allahs die edelste aller Taten und zugleich der Höhepunkt des Islam. Es gibt keinen Zweifel an seiner Tugend. Doch Wissen erlangen ist äußerst wichtig im Islam und es gibt keinen Zweifel darüber, dass auch diese Tat unter der Überschrift des Djihād gehört.

Achte und letzte Kategorie:             Für den Sohn des Weges.

Das sind Reisende, denen das Geld während ihrer Reise ausgegangen ist, sodass sie nicht mehr an ihr Ziel gelangen können. Diesem Reisenden wird soviel Zakāt gegeben, wie er benötigt, um in seine Heimat zurück zu gelangen, auch wenn er in seiner Heimat wohlhabend sein sollte. Denn nun befindet er sich in einer Notsituation. Hier darf ihm auch nicht gesagt werden, dass er sich das Gelb wo anders borgen soll. Wenn er jedoch von sich aus einen Kredit nimmt, den er später zurückzahlen will, anstatt von seinem Recht des Zakāts Gebrauch zu machen, so ist dies seine persönliche Entscheidung.

Wenn wir nun beispielsweise eine Person vorfinden würden, die auf ihrer Reise von Mekka nach Medina ihr Geld verloren hat, in Medina jedoch wohlhabend ist, dann geben wir ihr gerade genug, um nach Medina zu gelangen. Denn das ist das, was diese Perosn wirklich benötigt, und nicht mehr.

Nun, da wir ja jetzt wissen, welches die acht Kategorien sind, die einen Anspruch auf Zakāt haben, sollten wir die Zakāt-Gelder auch nicht für andere Dinge ausgeben, die hier nicht erwähnt wurden, sei es für öffentliche oder private Dinge. Auf dieser Grundlage sollten wir die Zakāt-Gelder auch nicht für den Bau oder der Instandsetzung von Moscheen, Strassen, Bibliotheken und so weiter ausgeben, denn der erhabene Allah hat im Bezug auf diejenigen gesagt, die einen Anspruch auf Zakāt haben, nachdem Er sie ja alle erwähnt hat: "[…] als Verpflichtung von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise." Das heißt, dass diese Menschen, die zu diesen acht Kategorien gehören, dieses Geld als eine Verpflichtung von Allah bekommen habe. "Und Allah ist Allwissend und Allweise."

Dann taucht hier noch folgende Frage auf: Muss Zakāt für jede dieser Kategorien gegeben werden, weil das Wort „wa“ („und“) im Vers schließlich „alle“ bedeutet?

Die Antwort darauf lautet, dass dies nicht zwingend notwendig ist, weil der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu Mu’ādh Ibn Djabal – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte, als er ihn in den Jemen schickte: „Belehre Sie, dass Allah ihnen das Entrichten des Zakāts aus ihrem Vermögen befohlen hat. Es wird von den Wohlhabenden unter ihnen genommen und an die Armen unter ihnen gegeben.“ Hier erwähnte der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nur eine Kategorie. Deshalb hat der erhabene Allah in dem oben erwähnten Vers lediglich diejenigen aufgezählt, die einen Anspruch auf Zakāt haben und nicht die Notwendigkeit, dass es an allen zur gleichen Zeit verteilt werden muss.

Wenn nun jemand fragen sollte, welches die Kategorie ist, die vor allen anderen im Bezug auf Zakāt Vorrang hat, so sagen wir ihm folgendes: Vorrang hat die Kategorie, wo der Bedarf am größten ist, weil alle Kategorien gleichberechtigt sind. Die Kategorie, die von der Not am schwersten betroffen ist, sollte Priorität eingeräumt werden. In der Regel sind meistens diejenigen, die sich in der größten Not befinden, Arme und Bedürftige. Deshalb begann der erhabene Allah auch mit ihnen, als Er sagte: "Die Almosen (hier bedeutet es Zakāt) sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise."

Und Allah weiß es am besten!

 

Madjmū’ Fatāwah Ibn ’Uthaimīn  (18/331-339).

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