Frage:
Ist es erlaubt freiwillig (also zusätzlich) Tawāf zu machen vor dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf)?
Antwort:
Es ist erlaubt, wenn es ihm leicht fällt und es nicht zu eng für ihn ist oder er einen anderen, der Tawāf macht, beengt. Später wenn er dann verreist, macht er den Tawāf al-Wadā‘.
[Aus dem Buch „Fatāwah fī l-Ĥadj wa l-‘Ummrah“ von Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 1397]