Frage:
Was ist das Urteil über den Besuch der Prophetenmoschee? Und gibt es zwischen dem Besuch der Prophetenmoschee und der Ĥadj eine Verbindung?
Antwort:
Der Besuch der Prophetenmoschee ist Şunnah, der Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zur Folge: „Eine Reise (um Moscheen zu besuchen) gilt nur für drei Moscheen: Al-Maşdjid al-Ĥarām (in Mekka), die Moschee des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, (in Medina) und al-Maşdjid al-Aqşā (in Jerusalem).“
So reist man zum Besuchen der Prophetenmoschee, denn das Gebet dort ist besser als 1000 Gebete in anderen Moscheen, außer Maşdjid al-Ĥarām in Mekka. Allerdings soll die erste Absicht bei der Reise nach Medina das Gebet in der Prophetenmoschee sein. Und wenn man dort ankommt, besucht man das Grab des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und das Grab seiner beiden Gefährten Abū Bakr und ‘Ummar, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, auf die vorgeschriebene Art und Weise, ohne Neuerung und Übertreibung.
Und zum Teil der Frage: Gibt es zwischen dem Besuch der Prophetenmoschee und der Ĥadj eine Verbindung?
Ist seine Antwort, dass es keine Verbindung zwischen dem Besuch der Prophetenmoschee und der Ĥadj gibt. Der Besuch der Prophetenmoschee ist eine Sache für sich und die Ĥadj und ‘Ummrah sind davon unabhängig. Jedoch die Gelehrten erwähnten den Besuch im Kapitel über die Ĥadj, da es früher schwer für die Menschen war separat zur Ĥadj, ‘Ummrah und zur Prophetenmoschee zu reisen, so besuchten sie die Prophetenmoschee auf ihrer Durchreise nach Mekka, wenn sie Ĥadj oder ‘Ummrah machten. Es gibt also keine Verbindung zwischen diesem und jenem.
[Aus dem Buch „Fatāwah fī al-Ĥadj wa al-‘Ummrah“ von Scheich al-‘Uthaimīn Fatwa Nr. 1468]