Frage:
Ist das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, erlaubt? Wir hoffen auf eine Klarstellung und richtige Antwort über dieses Thema.
Antwort:
Über diese Angelegenheit haben die früheren und heutigen Gelehrten gesprochen, es verboten und davor gewarnt, da es eine Bidd‘ah (Neuerung in der Religion) ist.
Den Anlass des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu feiern ist eine Bidd’ah. Allah hat nichts herabgesandt, was damit beauftragt, denn es steht darüber nichts im Qur`ān und nichts in der Şunnah und nichts deutet von den Taten der ersten drei Generationen auf das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hin. Und wenn dem so ist, ist eine Angelegenheit eine Bidd‘ah. Das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ist wahrlich eine Angelegenheit, die erst nach den ersten drei Generationen (nach dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken) aufgetreten ist. Nach dem vierten Jahrhundert nach der Hidjrah, also nach den ersten drei Generationen, die der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, lobte. Er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtete uns, dass danach Leute kommen werden, die sagen was sie nicht tun und tun womit sie nicht beauftragt wurden. Und so brachten sie diese Neuerung in Allahs Religion.
Fatwā von Scheich Fawzān