Darf man Schriften mit Bittgebeten an Türen oder ähnlichem anbringen?

 

Frage:

Einige Leute kleben Aufkleber mit Bittgebeten an ihren Autos oder an ihren Haustüren. Darauf stehen dann Bittgebete des Reisens, des Rausgehens usw. die über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurden. Wie sieht das Urteil diesbezüglich aus?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Ich glaube nicht, dass daran etwas auszusetzen ist, da darin eine Erinnerung der Leute ist. Außerdem kennen viele Leute diese Bittgebete nicht auswendig. Wenn es dann vor ihnen geschrieben steht, fällt es ihnen einfacher, diese zu wiederholen. Deshalb gibt es kein Bedenken, wenn jemand zum Beispiel in seinem Sitzungsraum das Bittgebet für die Sühne der Sitzung (Kaffarat al-Madjlis) schreibt, damit diejenigen nicht vergessen Allah damit zu bitten, wenn sie aufstehen. Dies betrifft auch die Aufkleber an den Autos, wo darin das Bittgebet des Einsteigens und des Reisens steht. Hierüber gibt es nichts auszusetzen.

Und Allah weiß es am besten!

 

Scheich Ibn ’Uthaimin – möge Allah mit ihm gnädig sein.

„Nuur ’Ala d-Darb" S.42

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