Wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?

 


Frage:

Wie ist der Maßstab im Bezug auf Neuerung (Bidd’ah)? Und wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?

 

Antwort:

Erstens:          Die Neuerung ist das, was in die Religion neu eingeführt wurde und nicht Teil davon ist […]. (Danach erklärte der Scheich die Neuerung und ihre Kategorien.)

Zweitens:       Jemanden der Neuerung zu bezichtigen und dass meiden des Kontakts zu Neuerer sind beides Dinge, die nur dann umgesetzt werden dürfen, wenn auch Gelehrte diese Leute der Neuerung bezichtigt haben. Eilt ihr deshalb nicht dazu, ihr, die ja nur kleine Studenten seid, andere der Neuerung zu bezichtigen, auch wenn diese Personen Neuerungen vorweisen, bis ihr dies den Gelehrten dargelegt habt und sie euch darin unterstützen. Ohne diese Bedingung dürft ihr nichts dergleichen unternehmen.

[Scheich an-Nadjmī – möge Allah ihn beschützen – in „Fatāwah al-Djaliyyah", Band 2, Frage 93.].

Scheich an-Nadjmī sagte in einem Telefonat, der aufgezeichnet wurde: „Erstens: Sowohl den einfachen Leuten als auch den Strebenden nach Wissen, die sich noch am Anfang befinden, ist es nicht gestattet, sich mit dem Verurteilen der Anderen zu beeilen, bis sie auf die Leute des Wissens zurückgreifen, die ein größeres Wissen haben als sie und mehr Kenntnis über solche Dinge, da sie sich mit diesen bereits seit langem befassen. Es muss nicht unbedingt heißen, dass jeder, der sich selbst zur Şalafiyyah oder zu den Leuten des Ĥadīths zuschreibt und etwas sagt, dass dies dann auch vernünftig sein muss.“

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