Frage:
Was ist das Urteil über das Essen und Trinken im Badezimmer/auf der Toilette?
Antwort:
Das Badezimmer/die Toilette ist ein Ort nur für das Verrichten der Notdurft und es ist nicht angebracht, dort länger zu verbleiben und sich mit essen oder anderem zu beschäftigen, was einen längeren Aufenthalt notwendig macht. Dies ist nicht angebracht.
[Aus dem Buch Fatāwā fī ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwa Nr. 32]