Schaich Ibn Uthaimīn – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt:
Die Leute der Qiblah (Gebetsrichtung) sind Muslime, die in Richtung der Qiblah beten. Sie werden, wenn sie den großen Sünden verfallen sind, weder des Unglaubens bezichtigt noch werden sie deswegen aus dem Islam verbannt. Außerdem werden sie auch dafür nicht ewig in der Hölle bleiben. Denn der erhabene Allah hat gesagt:
"Und wenn zwei Gruppen von den Gläubigen miteinander kämpfen, so stiftet Frieden zwischen ihnen. Wenn die eine von ihnen gegen die andere widerrechtlich vorgeht, dann kämpft gegen diejenige, die widerrechtlich vorgeht, bis sie zu Allahs Befehl zurückkehrt. Wenn sie zurückkehrt, dann stiftet Frieden zwischen ihnen nach Gerechtigkeit und handelt dabei gerecht. Allah liebt ja die Gerechten. Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern." [1]
Hier wird die Existenz der Brüderlichkeit im Glauben bekräftigt, auch im Falle des sich gegenseitigen Bekriegens von Muslimen, was ja zu den großen Sünden gehört. Würde diese Tat denjenigen, der sie begeht, zum Ungläubigen machen, dann wäre doch diese Brüderlichkeit im Glauben dadurch aufgehoben worden (weil sie dann Ungläubige wären).
Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:
„[…] Allah wird dann sagen: "Kehrt zurück und bringt heraus diejenigen, die in ihrem Herzen das Gewicht eines Stäubchens an Gutem haben." […]“ [2]
Das heißt, holt sie aus dem Höllenfeuer heraus!
Bezüglich dieser Angelegenheit befinden sich zwei Gruppen im Widerspruch mit den Leuten der Ahlu ş-Şunnah:
Die erste Gruppe: Die al-Chawāridj. Denn sie sagen: Derjenige, der große Sünden begeht, ist ein Ungläubiger (Kāfir), der ewig im Höllenfeuer sein wird.
Die zweite Gruppe: Die al-Mu’tazilah. Denn sie sagen: Derjenige, der große Sünden begeht, ist kein Gläubiger mehr. Er ist weder gläubig noch ungläubig. Er befindet sich somit zwischen diesen beiden Zuständen und wird trotzdem ewig im Höllenfeuer sein.
Wir antworten auf die Ansichten dieser Gruppen wie folgt:
1. Ihre Aussagen stehen im klaren Wiederspruch zu den Texten des Qur`āns und der Şunnah.
2. Ihre Aussagen stehen im klaren Wiederspruch mit dem Konsens (al-Idjmā‘) der Gelehrten.
Entnommen aus dem Buch „Lamm’atu l-I´itiqād" von Ibn Qudāmah al-Maqdişī mit der Erklärung von Schaich Ibn Uthaimīn
Übersetzt von Zubejr Ibn Hysein al-Albānī.
Überarbeitet von ‘Aaşim Abu Yūnuş.
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[1] Sure al-Ĥudjurāt, Vers 9ff
[2] Verzeichnet bei al-Buchārī (Kapitel: al-Īmān, Nr. 44) und bei Muşlim (Kapitel: al-Īmān, Nr. 325, 193)