Das Argument der Schiiten zur Unfehlbarkeit basierend auf den Vers der Reinigung (Āyat at-Taṭhīr)

Das Scheinargument:

Die Schiiten stützen sich auf die Aussage Allahs, des Erhabenen: "Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen."1

Sie leiten daraus die Unfehlbarkeit (ʿIṣma) der Angehörigen des Hauses (Ahlu l-Bayt) ab und behaupten, diese seien von jeglichem Makel und Übel befreit – sowohl äußerlich als auch innerlich, im Großen wie im Kleinen. Dieses Argument wird von ihnen als das stärkste und klarste vorgebracht.

Der Shīʿa-Gelehrte Jaʿfar as-Subḥānī erklärt dazu: „Da die Āya die Unreinheit in absoluter Weise negiert hat – indem sie das Wort ‚al-Rijs‘ (Unreinheit) mit dem bestimmten Artikel ‚al‘ verwendet – bedeutet dies, dass die Āya jegliche Form von Unreinheit ausschließt. Denn das Negieren des gesamten Begriffs schließt jede Art und Form der Unreinheit aus. Es ist bekannt, dass die Negation des Begriffs in seiner Gesamtheit auch die absolute Natur dessen in jeder Hinsicht ausschließt. Aus diesem Grund hat Allah nicht nur gesagt: "den Makel von euch entfernen", sondern dies durch die Aussage "und euch völlig rein machen" betont. Diese Betonung impliziert zweifellos die Unfehlbarkeit (ʿIṣma), ohne jeden Zweifel.“2

Antwort auf das Scheinargument:

Erstens: Das Herausreißen der Āya aus ihrem qurʾānischen Zusammenhang zur Verfälschung ihrer Bedeutung.

Eine der Methoden der Täuschung, die von den Gelehrten der Imamiten angewandt wird, ist die Behauptung, dass der sogenannte „Reinigungsvers“ (Āyat at-Taṭhīr) unabhängig von seinem vorhergehenden Kontext offenbart wurde. Aṭ-Ṭabāṭabāʾī erklärt dazu: „Wenn jemand sagt, dass dies durch den klaren Text des Qurʾān widerlegt wird, der zeigt, dass die Āya auch die Ehefrauen des Propheten umfasst, da sie im Zusammenhang mit deren Ansprache steht, so antworten wir: Die Angelegenheit dreht sich im Wesentlichen um die Verbindung der Āya mit dem vorangehenden Kontext. Doch diese Überlieferungen, die in außergewöhnlich großer Anzahl vorliegen, betonen eindeutig, dass die Āya isoliert herabgesandt wurde. Es gibt keine einzige Überlieferung, die besagt, dass diese Āya im Kontext der Verse über die Frauen des Propheten offenbart wurde, und niemand hat dies je erwähnt.“3

Die Anhänger dieser Auffassung stützen sich auch auf die Aussage von Umm Salama, Allahs Wohlgefallen auf ihr: „In meinem Haus wurde diese Āya herabgesandt.4

Der Shīʿa-Gelehrte al-Irbilī (gest. 1293 n. Chr.) sagt hierzu: „Wenn jemand fragt: ‚Wurde diese Āya nicht in Bezug auf die Ehefrauen des Propheten offenbart, da ihr vorangeht: "O Frauen des Propheten"?‘ Dann antworte: ‚Das ist ein Fehler, sowohl in der Überlieferung als auch im Verständnis. Was die Überlieferung betrifft, so spricht Umm Salama darüber, dass diese Āya in ihrem Haus offenbart wurde.‘“5

Ihre Behauptung ist aus zwei Gründen fehlerhaft:

Erster Grund: Keine Beweise in der Aussage von Umm Salama für die Unabhängigkeit des Herabsendens der Āya.

Die Aussage eines Überlieferers: „Diese Āya wurde herabgesandt“, bedeutet keineswegs, dass das, was er danach liest, eine unabhängige und vollständige Āya darstellt. Dafür gibt es zahlreiche Belege in den Büchern der Sunna.

Ein Beispiel ist das, was al-Bukhārī in seinem Ṣaḥīḥ von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, überlieferte. Sie sagte: „Diese Āya wurde herabgesandt: "Und sei nicht zu laut beim Gebet, und sei auch nicht zu leise dabei" im Kontext des Bittens (Duʿāʾ).“6 Die vollständige Āya lautet: "Sag: Ruft Allah oder ruft den Allerbarmer an; welchen ihr auch ruft, Sein sind die schönsten Namen. Und sei nicht zu laut beim Gebet, und sei auch nicht zu leise dabei, sondern suche einen Weg dazwischen."7

Sollte man nun sagen, dass das, was die Mutter der Gläubigen, ʿĀʾisha, erwähnt hat, eine unabhängige Āya ist? Natürlich nicht. Es handelt sich lediglich um einen Teil der Āya, und es lässt sich aus ihrer Aussage keineswegs ableiten, dass diese Āya unabhängig von den übrigen herabgesandt wurde.

Zweiter Grund: Die Reihenfolge der Verse ist durch göttliche Anordnung festgelegt (Tawqīf) und nicht durch menschliches Urteil (Ijtihād).

Die Gelehrten der Zwölfer-Schiiten selbst haben anerkannt, dass die Reihenfolge der Āyāt durch göttliche Anordnung (Tawqīf) festgelegt ist. Dies widerlegt die Behauptung, dass die sogenannte „Āya at-Taṭhīr“ unabhängig von den davorstehenden Āyāt herabgesandt wurde.

Der Shīʿa-Gelehrte Mīr Muḥammadī Zarandī (gest. 2019 n. Chr.) sagt: „Aus all dem, was bisher dargelegt wurde, wird deutlich, dass die Wörter des Qurʾān sowie ihre Reihenfolge von Allah bestimmt wurden, weder vom Propheten noch von Jibrāʾīl. Dies wird durch zahlreiche Āyāt und glaubwürdige Überlieferungen belegt.“8

Zweitens: Der Kontext zeigt, dass die Adressatinnen die Ehefrauen des Propheten sind.

Der Kontext der Qurʾān-Verse weist eindeutig darauf hin, dass die primären Adressatinnen die Ehefrauen des Propheten sind. Ein Beleg für die Stärke dieses Kontextes ist, dass einige Gelehrte der Imamiten keinen anderen Ausweg sahen, als zu behaupten, die Reihenfolge und Struktur der Verse sei verfälscht worden. Sie behaupten, dass die betreffende Stelle nicht an ihrer ursprünglichen Position sei, sondern absichtlich eingefügt wurde, um diese Tugend den Ahlu l-Bayt zu entziehen – so ihr Argument. Der Shīʿa-Gelehrte al-Majlisī (gest. 1699 n. Chr.) schreibt dazu: „Es ist möglich, dass auch die Āyat at-Taṭhīr an eine Stelle gesetzt wurde, von der man meinte, dass sie dazu passe, oder dass sie im Kontext der Ansprache an die Ehefrauen aus bestimmten weltlichen Interessen eingefügt wurde. Aus den Überlieferungen geht klar hervor, dass sie nicht mit den Ereignissen der Ehefrauen verknüpft ist. Das Vertrauen auf die Reihenfolge und den Aufbau [der Verse] ist daher offenkundig unbegründet.“9

Der Shīʿa-Gelehrte al-Baḥrānī (gest. 1280 n. Chr.) sagt: „Es ist nicht abwegig, dass diese Lesart wie andere Neuerungen im ehrwürdigen Qurʾān durch Veränderung und Modifikation entstanden ist, sei es durch Hinzufügung oder Auslassung. Auch wenn einige unserer Gefährten behaupten, es gäbe Konsens über die Ablehnung ersterer Behauptung [der Hinzufügung], finden sich in unseren Überlieferungen Hinweise, die diese Behauptung widerlegen. […] Es erscheint zudem plausibel – wie auch einige unserer heiligen Gelehrten erwähnt haben –, dass die Einfügung des Verses "Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen"10 in den Kontext der Ansprache an die Ehefrauen aus solchen Gründen erfolgte.“11

Wäre der Kontext nicht so eindeutig darauf ausgerichtet, dass die Ehefrauen gemeint sind, warum hätten dann al-Majlisī und al-Baḥrānī die Reihenfolge der Verse und die Platzierung des Verses in Frage gestellt und argumentiert, dass er nicht an der passenden Stelle stehe?

Drittens: Der Begriff „Ahlu l-Bayt“ bezeichnet primär die Ehefrau – sowohl sprachlich als auch islamisch-rechtlich.

Es gibt klare Hinweise darauf, dass mit der genannten Qurʾān-Stelle in erster Linie die Ehefrauen des Propheten gemeint sind. Dies ergibt sich sowohl aus der sprachlichen als auch aus der religiösen Bedeutung des Begriffs Ahlu l-Bayt.

Sprachlich:

Ibn Manẓūr erklärt in Lisān al-ʿArab: „Ahlu eines Mannes und seine Ahla sind seine Ehefrau. Der Ausdruck Ahla r-Rajul wird verwendet, wenn ein Mann heiratet. Ebenso bedeutet taʾahhala, dass jemand eine Ehe eingegangen ist.“12

Islamisch-rechtlich:

Die Verwendung des Begriffs „Ahl“ für Ehefrauen findet sich sowohl im Qurʾān als auch in der Sunna des Propheten.

Im Qurʾān: So heißt es beispielsweise: "Die Barmherzigkeit Allahs und Seine Segnungen seien auf euch, Angehörige des Hauses (Ahlu l-Bayt)."13 Hier besteht unter den Gelehrten kein Zweifel, dass mit „Ahlu l-Bayt“ Sāra, die Ehefrau des Propheten Ibrāhīms , gemeint ist.

Auch Gelehrte der Zwölfer-Schiiten haben eingeräumt, dass „Ahl“ primär die Ehefrau bezeichnet. Al-Baḥrānī schreibt: „Mit dem Begriff Ahl in den Überlieferungen ist die Ehefrau gemeint. Dies wird durch das Werk al-Miṣbāḥ al-Munīr bestätigt, wo es heißt: ‚Ahla r-Rajul wird verwendet, wenn ein Mann heiratet, und taʾahhala bedeutet ebenfalls, eine Ehe einzugehen.‘“14

Der Shīʿa-Gelehrte al-Gulpāygānī (gest. 1993 n. Chr.) ergänzt: „Wir sagen, dass mit dem Begriff Ahl hier nicht die Familie oder Verwandten gemeint sind, sondern eindeutig die Ehefrau.“15

Viertens: Das Argument mit dem Ḥadīth al-Kisāʾ (Ḥadīth des Umhangs) zur Beschränkung auf die fünf Personen ohne die Ehefrauen ist ungültig.

Die Behauptung der Schiiten, dass der Ḥadīth al-Kisāʾ die Qurʾān-Stelle ausschließlich auf die fünf Personen (Muḥammad , Fāṭima, ʿAlī, al-Ḥasan, al-Ḥusain) beschränke, ist nicht haltbar. Der Shīʿa-Gelehrte Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī (gest. 2019 n. Chr.) argumentiert: „Selbst wenn wir zugestehen, dass die Qurʾān-Stelle sich ausschließlich auf die Ehefrauen bezieht, würde dies bedeuten, dass die Aussage des Propheten im Ḥadīth al-Kisāʾ über die Beschränkung der Āya auf die Ahlu l-Kisāʾ nicht zutreffend ist. Wie kann es dann sein, dass der Prophet wiederholt und anscheinend ausdrücklich seine Ehefrauen aus dem Geltungsbereich der Qurʾān-Stelle ausschließt?“16

Widerlegung dieses Verständnisses:

Das Verständnis des Ḥadīth al-Kisāʾ, wie es die Schiiten vortragen, ist fehlerhaft. Dies zeigt die Überlieferung von Imām Muslim in seinem Ṣaḥīḥ, die von der Mutter der Gläubigen, ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtet: „Der Prophet kam eines Morgens heraus, während er einen Mantel aus schwarzem Haar trug. Al-Ḥasan Ibn ʿAlī kam zu ihm, und der Prophet ließ ihn unter den Mantel treten. Dann kam al-Ḥusain, und er trat mit ihm ein. Danach kam Fāṭima, und sie trat ein. Schließlich kam ʿAlī, und der Prophet ließ ihn eintreten. Daraufhin sagte er: "Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen."17

Dies zeigt, dass der Prophet die Āya über sie rezitierte, jedoch nicht, dass sie ausschließlich für sie offenbart wurde. Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya erklärt: „Die Essenz dieses Ḥadīth ist, dass der Prophet Allah für sie darum bat, den Makel von ihnen zu entfernen und sie zu reinigen. Dies bedeutet lediglich, dass er für sie darum betete, dass sie zu den Gottesfürchtigen gehören mögen, von denen Allah den Makel entfernt und die er gereinigt hat. Das Meiden von Makel ist jedoch eine Pflicht für alle Gläubigen.“18

Folgen der schiitischen Interpretation:

Selbst wenn wir hypothetisch akzeptieren, dass die Āya sich ausschließlich auf die fünf Personen unter dem Mantel bezieht, ergeben sich unlösbare Probleme:

1. Wie werden die übrigen neun Imame einbezogen?

Wenn die übrigen neun Imame aus der Nachkommenschaft von al-Ḥusain nicht durch diese Āya eingeschlossen sind, fällt das Argument, die Āya beweise die Unfehlbarkeit aller Imame, in sich zusammen.

2. Falls sie anderweitig einbezogen werden:

Sollte behauptet werden, dass sie durch andere Beweise einbezogen werden, zeigt dies, dass der Ḥadīth al-Kisāʾ keinen exklusiven Anspruch erhebt.

Daraus folgt: Der Ḥadīth al-Kisāʾ kann nicht als Beweis für die Beschränkung der Qurʾān-Stelle auf die fünf Personen dienen.

Fünftens: Die Bedeutung von „Irāda“ (Wille) in der Āya widerlegt die Unfehlbarkeit.

Der in der Āya genannte Wille („Irāda“) kann entweder als universeller Wille („Irāda Kawniyya“) oder als gesetzlicher Wille („Irāda Sharʿiyya“) verstanden werden.

Universeller Wille („Irāda Kawniyya“) führt zu Determinismus.

Die Bedeutung der Irrlehre des Determinismus (Jabr) ist der Glaube, dass der Mensch in dem, was er tut, gezwungen ist, dass es ihm auferlegt wurde und er weder einen eigenen Willen noch eine Wahlfreiheit hat. Viele Gelehrte der Shīʿa vertreten die Meinung, dass der in der Āya genannte Wille universell sei. Diese Auffassung ist jedoch eindeutig falsch, da sie zur Vorstellung eines Determinismus führt. Wenn wir annehmen, dass dieser Wille universell ist, würde dies bedeuten, dass die Mitglieder der Ahlu l-Bayt zur Unfehlbarkeit gezwungen sind und keinen eigenen Anteil daran haben.

Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī sagt: „Wenn der Wille tatsächlich universell ist und darauf abzielt, den Makel des ‚Rijs‘ (Unreinheit) von ihnen zu entfernen, dann beweist dies nicht ihre große Stellung bei Allah. Denn wenn wir annehmen, dass sich der universelle Wille darauf konzentriert, etwas Bestimmtes zu erschaffen, dann deutet dies nicht unbedingt auf die Größe dieses Geschöpfs hin. […] Es könnte sogar argumentiert werden, dass der universelle Wille, wenn er darauf abzielt, den Makel von ihnen zu entfernen, vielmehr auf ihre Schwäche und Hilfsbedürftigkeit hinweist, da dies zeigt, dass göttliches Eingreifen notwendig war. Und dieses Eingreifen kann sowohl als Ehrenbeweis wie auch als Zeichen der Schwäche verstanden werden.“19

Der korrekte Ansatz: Gesetzlicher Wille („Irāda Sharʿiyya“)

Die korrekte Auffassung ist, dass der Wille in der Āya gesetzlich („Sharʿiyya“) und nicht universell („Kawniyya“) ist.

Al-ʿĀmilī erklärt: „Es ist klar geworden, dass sich der Wille, der in den Āyat thematisiert wird, nicht direkt auf die Entfernung des Makels bezieht, sodass er ein universeller Wille wäre, sondern dass er ein gesetzlicher Wille ist, der sich auf Gebote und Verbote bezieht, die an die Ehefrauen des Propheten Muḥammad gerichtet sind. Dieser Wille ist wiederum aus einem anderen Willen hervorgegangen – auf den wir später eingehen werden –, der darauf abzielt, den Makel von den Mitgliedern der Ahlu l-Bayt zu entfernen und sie bis zur Unfehlbarkeit zu reinigen. Der erste Wille wird direkt in der Āya thematisiert, während der zweite Wille durch Übereinstimmung und klare Priorität abgeleitet wird. Der gesetzliche Wille ist ein deutlicherer und stärkerer Hinweis auf die außergewöhnliche Stellung der Ahlu l-Bayt. Dies zeigt sich daran, dass Allah in Seiner Majestät und Erhabenheit großen Wert darauf legt, das Haus des Prophetentums – einschließlich der fünf Mitglieder des Mantels (Aṣḥāb al-Kisāʾ) – vor jeder Form von Makel oder Verunglimpfung zu bewahren. Allah erlässt zwingende Vorschriften, die sich an andere Menschen richten, die in irgendeiner Weise mit der Familie des Propheten in Verbindung stehen, selbst wenn diese Beziehung lediglich durch Heirat besteht. Die Tatsache, dass diese Vorschriften erlassen und deren Missachtung bestraft wird, zeigt die große Bedeutung derjenigen, die Allah schützen will. Wenn der Wille universell wäre und sich auf die Entfernung des Makels von ihnen bezöge, würde dies nicht ihre außergewöhnliche Tugend zeigen. Denn wenn wir annehmen, dass ein universeller Wille sich auf die Schöpfung einer bestimmten Sache bezieht, so weist dies nicht unbedingt auf die Größe dieses Geschöpfs hin. Die Absicht, eine Fliege zu erschaffen, weist nicht auf die Erhabenheit der Fliege hin, sondern auf die Notwendigkeit ihrer Existenz. Ebenso weist unsere Notwendigkeit, einen Autofahrer zu haben, nicht auf die Erhabenheit dieses Fahrers oder auf seine Heiligkeit hin. Ja, es könnte sein, dass dieser Fahrer eine Heiligkeit aus anderen Gründen besitzt, die über seine bloße Tätigkeit als Fahrer hinausgehen.“20

Ein dritter Ansatz: Eine erfundene Interpretation.

Einige schiitische Gelehrte haben eine neue, dritte Kategorie eingeführt, die weder universell noch gesetzlich ist, und nennen sie einfach „eine Bedeutung“. Der Shīʿa-Gelehrte Kāẓim al-Ḥāʾirī versucht, diesen Ansatz zu erklären: „Unser Lehrer, der Märtyrer (al-Shahīd), meinte, dass der Wille hier weder gesetzlich noch universell ist, sondern eine dritte Bedeutung hat, die wir erklärt haben. Wenn wir annehmen würden, dass es sich um einen universellen Willen handelt, würde dies zu Determinismus führen, was zweifellos falsch ist.“21

Dieser Ansatz ist eine Flucht vor den Konsequenzen der Auffassung eines universellen Willens in der Āya.

Sechstens: Die Schwäche des Arguments, die Änderung des Pronomens in der Āya als Beweis zu werten.

Die Schiiten argumentierten mit der Änderung des Pronomens in der Āya und behaupteten, dass dies darauf hindeute, dass die Adressaten gewechselt hätten. Der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭūsī (gest. 1274 n. Chr.) erklärte: „Wenn die Āya ausschließlich für sie (die Frauen des Propheten) gemeint wäre, hätte sie in der Form des Femininums formuliert werden müssen, so wie in den vorangehenden Āyāt, etwa in: "Haltet euch in euren Häusern (Buyūtikunna) auf" oder "und stellt euch nicht zur Schau (Tabarrajna)" oder "und gehorcht (Aṭiʿna) Allah" oder "Verrichtet (Aqimna) das Gebet und entrichtet die Abgabe". All dies wurde in der Femininform adressiert. Es hätte heißen müssen: "Allah will nur das Unreine von euch (ʿAnkunna statt ʿAnkum) nehmen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig reinigen (Yuṭahhirkunna statt Yuṭahhirkum)", also in der Femininform. Die Verwendung des Maskulinums zeigt jedoch, dass die Frauen nicht in den Adressatenkreis der Āya einbezogen sind.“22

Diese Behauptung beruht jedoch auf Unkenntnis der arabischen Sprache. Das Buch Allahs, welches die höchste Eloquenz besitzt, erwähnt das Wort „Ahl“ stets in der maskulinen Form, selbst wenn es sich auf Frauen bezieht.

Allah sagt über die Frau Ibrāhīms :

[قَالُوا أَتَعْجَبِينَ مِنْ أَمْرِ اللَّهِ ۖ رَحْمَتُ اللَّهِ وَبَرَكَاتُهُ عَلَيْكُمْ أَهْلَ الْبَيْتِ ۚ إِنَّهُ حَمِيدٌ مَّجِيدٌ]

"Sie sagten: „Wunderst du dich über den Befehl Allahs? Die Barmherzigkeit Allahs und Seine Segnungen seien auf euch (ʿAleikum und nicht ʿAleikunna), Angehörige des Hauses (Ahlu l-Bayt)! Er ist Lobenswürdig und Ruhmvoll.“"23

Er sagte auch über Mūsā , als er seine Ehefrau (Ahl) ansprach:

[إِذْ رَأَىٰ نَارًا فَقَالَ لِأَهْلِهِ امْكُثُوا إِنِّي آنَسْتُ نَارًا لَّعَلِّي آتِيكُم مِّنْهَا بِقَبَسٍ أَوْ أَجِدُ عَلَى النَّارِ هُدًى]

"Als er ein Feuer sah und zu seinen Angehörigen (Ahl) sagte: „Bleibt hier. Ich habe ein Feuer wahrgenommen; vielleicht kann ich euch davon ein brennendes Stück Holz bringen (Ātīkum und nicht Ātīkunna)  oder am Feuer eine Wegweisung finden.“"24

Und ebenso:

[إِذْ قَالَ مُوسَىٰ لِأَهْلِهِ إِنِّي آنَسْتُ نَارًا سَآتِيكُم مِّنْهَا بِخَبَرٍ أَوْ آتِيكُم بِشِهَابٍ قَبَسٍ لَّعَلَّكُمْ تَصْطَلُونَ]

"Als Mūsā zu seinen Angehörigen (Ahl) sagte: „Ich habe ein Feuer wahrgenommen. Ich werde euch davon eine Nachricht bringen (Ātīkum und nicht Ātīkunna), oder ich bringe euch einen Leuchtkörper, ein brennendes Stück Holz, auf daß ihr euch [daran] wärmen könnt.“"25

Diese Verse beziehen sich auf die Ehefrau Mūsās .

Das Ansprechen einer Frau in der maskulinen Form ist in der arabischen Sprache zulässig, was auch von den Gelehrten der Imamiten anerkannt wurde. Der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭuraiḥī (gest. 1674 n. Chr.) erklärt: „Einige Kommentatoren des Werks al-Mughnī haben berichtet, dass eine einzelne Frau manchmal mit der Pluralform des Maskulinums angesprochen wird. Der Mann könnte beispielsweise über seine Familie sagen: ‚Sie haben dies getan‘ (Faʿalū Dhālik anstatt Faʿalna Dhālik), um ihre Boshaftigkeit zu betonen. Dies kann aber auch zur Hervorhebung oder Ehrung verwendet werden.“26

Siebtens: Die Bedeutung von „ar-Rijs“ (Unreinheit) widerlegt die Behauptung der Unfehlbarkeit (ʿIṣma).

In den Büchern der Imamiten wird „ar-Rijs“ in der Āya als Zweifel oder Shirk interpretiert. Diese Bedeutung bestätigt jedoch nicht die absolute Unfehlbarkeit, die von den Imamiten für ihre Imame beansprucht wird, sondern widerlegt sie.

Al-Kulainī überliefert mit seinem Isnād von Zurāra, der von Abū Jaʿfar (a) berichtete: „Ich hörte ihn sagen: Allah, erhaben ist Er, kann nicht beschrieben werden, und wie könnte Er beschrieben werden? In Seinem Buch sagte Er: "Sie haben Allah nicht eingeschätzt, wie es Ihm gebührt"27, und jegliche Beschreibung von Ihm wäre geringer als Seine Wirklichkeit. Ebenso wenig kann der Prophet beschrieben werden, und wie könnte man einen Diener beschreiben, vor dem Allah Sich durch sieben Schleier verbarg und dessen Gehorsamheit auf Erden Allahs Gehorsam im Himmel gleichgesetzt wurde? Allah sagte: "Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt."28 Wer ihm gehorcht, gehorcht Allah, und wer ihm nicht gehorcht, widersetzt sich Allah. Ebenso wenig können wir (Ahlu l-Bayt) beschrieben werden, und wie könnten jene beschrieben werden, von denen Allah ‚ar-Rijs‘ entfernte, nämlich Zweifel?“29

Doch diese Interpretation des Imams, wie sie in der Überlieferung vorkommt, widerspricht den Behauptungen der Gelehrten der Schiiten, sodass sie diese ablehnten. Stattdessen sagten sie, diese Auslegung stehe im Widerspruch zur offensichtlichen Bedeutung des Qurʾān!

Der Shīʿa-Gelehrte as-Subḥānī schreibt: „Aus dieser Darlegung wird deutlich, dass die Theorie einiger Exegeten, welche argumentierten, dass mit ar-Rijs in der Āya Shirk oder große Sünden gemeint seien, unbegründet ist. Diese Interpretation widerspricht dem offensichtlichen Sinn der Āya, denn ar-Rijs bedeutet weder Shirk noch große Sünden, sondern hat eine umfassendere und weitreichendere Bedeutung.“30

Wir stimmen Subḥānī zu und lehnen die Interpretation von ar-Rijs als Zweifel ab. Wir sagen mit seinen Worten: Ar-Rijs hat eine umfassendere und weitreichendere Bedeutung. Doch werden sie nun behaupten, dass ar-Rijs auch Unreinheit beinhaltet, wie es al-Murtaḍā erklärte?

Der Shīʿa-Gelehrte ash-Shrīf al-Murtaḍā sagt: „Wir haben durch die Worte Allahs bewiesen: "Und als Er Wasser vom Himmel auf euch herabsandte, um euch damit zu reinigen und das Unheil (ar-Rijs) des Satans von euch zu entfernen."31, dass das Sperma unrein ist. In den Kommentaren heißt es, dass Allah – gepriesen sei Er – damit die Auswirkungen eines nächtlichen Samenergusses meint. Der Vers belegt auf zwei Weisen die Unreinheit des Spermas:

Erstens: Es wird deutlich, dass die Begriffe ar-Rujz, ar-Rijs und an-Najis eine einzige Bedeutung haben. Dies wird durch die Worte Allahs bewiesen: "Und die ar-Rujz, die meide"32, wobei Er sich auf die Götzenanbetung bezieht, sowie durch die Stelle: "So meidet den ar-Rijs der Götzenbilder, und meidet die falsche Aussage."33

Zweitens: Allah bezeichnet es als Reinigung (Taṭhīr), und in der islamischen Gesetzgebung wird der Begriff Taṭhīr nur zur Entfernung von Unreinheit oder zur Waschung der vier Körperteile verwendet.“34

Weiterhin erklärte er: „Was den Bericht betrifft, der ar-Rijs als Unreinheit erwähnt, so bedeuten ar-Rijs, ar-Rujz und an-Najis in der islamischen Gesetzgebung dasselbe.“35

Oder werden sie sagen, dass es Unreinheit, Befleckung oder Verbotenes bedeutet, wie aṭ-Ṭūsī erklärt: „Dann sagte Er: "Ein Rijs vom Werk des Satans"36, womit Er es ar-Rijs nannte, das schändlich, unrein und verboten ist“37?

Folglich könnte man gemäß ihrer Argumentation und Interpretation sagen: Sobald ein schiitischer Gelehrter einen Fehler begeht, vergisst oder irrt, könnte man ihn als unrein und schändlich bezeichnen.

Wenn die Imamiten behaupten, dass der Ausschluss von ar-Rijs absolute Unfehlbarkeit bedeutet, einschließlich des Fehlens von Irrtum und Vergesslichkeit, dann müssen sie aus der arabischen Sprache belegen, dass dieser Begriff alle diese Bedeutungen umfasst. Denn wenn ein Mensch vergisst, könnte man laut der arabischen Sprache sagen: „Dieser Mensch ist in ar-Rijs gefallen“ oder „ar-Rijs liegt auf ihm.“ Dasselbe gilt für Fehler und Vergesslichkeit. Daraus ergibt sich, dass die Gelehrten, Rechtsgelehrten und Referenzautoritäten der Schiiten – sobald sie einen Fehler oder Irrtum begehen – nach ihrer eigenen Definition in ar-Rijs fallen und somit alle schiitischen Gelehrten als schändlich, unrein und verachtenswert gelten.

Achtens: Die Unmöglichkeit der Unfehlbarkeit der Imame im Kontext des Glaubens an die Nicht-Schöpfung menschlicher Taten.

Wir sagen: Die Unfehlbarkeit der Imame ist gemäß den Überzeugungen der Shīʿa-Imamiten unmöglich, da sie glauben, dass Allah die Handlungen der Menschen nicht erschafft und die Menschen selbst die Schöpfer ihrer Taten sind.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Ḥurr al-ʿĀmilī schreibt in seinem Werk al-Fuṣūl al-Muhimma: „Ich sage: Es ist die Ansicht der Imamiten und Muʿtaziliten, dass die Taten der Menschen von ihnen ausgehen und sie deren Schöpfer sind.“38

Der Shīʿa-Gelehrte Naṣīruddīn aṭ-Ṭūsī sagt: „Der Mensch ist es, der seine Taten durch die Kraft, die Allah ihm verliehen hat, erschafft. Die Notwendigkeit erfordert, dass die Handlungen uns zugeschrieben werden.“39

In den Rasāʾil heißt es: „Die Handlungen der Menschen sind nicht erschaffen: Man fragte den ash-Sharīf, möge Allah ihn leiten: ‚Was ist die Ansicht über die Handlungen der Menschen? Sind sie erschaffen oder nicht? Und was bedeutet das Wort des Ṣādiq (a): Die Handlungen der Menschen sind eine erschaffene Schöpfung im Sinne der Planung, nicht der Ausführung, eine Sache zwischen zwei Dingen – weder vollständige Prädestination noch völlige Willensfreiheit?‘

‚Die Antwort, und Allah allein gibt Gelingen: Was die Handlungen der Menschen betrifft, so sind sie nicht von Allah erschaffen. Wie können sie erschaffen sein, wenn sie den Menschen als ihre Akteure zugeschrieben werden? Wären sie erschaffen, so wären sie sein Werk. Wären sie jedoch seine Taten, dann könnte der Tadel und das Lob für ihre Schlechtigkeit oder Güte nicht den Menschen gelten.‘“40

All diese Aussagen belegen, dass sich die schöpferische göttliche Willenskraft nicht auf die Taten der Menschen beziehen kann, weder auf gute noch auf schlechte. Da sich jedoch die Unfehlbarkeit auf die Handlungen des Unfehlbaren bezieht – sei es durch das tatsächliche Ausüben des Guten oder das Verhindern des Schlechten –, widerspricht diese Lehre der schiitischen Überzeugung. Folglich ist die Unfehlbarkeit eines Menschen auf der Grundlage dieses Glaubens unmöglich. Und gepriesen sei Allah, der Herr der Welten.

Neuntens: Verschiedene Überlegungen.

1. Wenn der angebliche Vers der Unfehlbarkeit über einige der Ahlu l-Bayt herabgesandt wurde, die die Shīʿa-Imamiten als ihre Imame bezeichnen, warum betete der Gesandte Allahs und sagte: „O Allah, dies sind die Mitglieder meines Hauses, so entferne von ihnen das Unreine und reinige sie vollständig“?

2. Allah sagte: "Und Er ließ vom Himmel Wasser auf euch herabkommen, um euch damit zu reinigen und das Unreine des Teufels von euch zu entfernen."41 Werden sie dann sagen, dass die Reinigung in diesem Vers für die Prophetengefährten war, genauso wie sie im Reinigungsvers (Āyat at-Taṭhīr) für die Ahlu l-Bayt war? Wenn sie das behaupten, müsste die Shīʿa auch die Unfehlbarkeit für die Gesamtheit der Gefährten bestätigen, genauso wie sie es für die Imame tun.

3. Ist es denkbar, dass der Erhabene Allah ʿAlī, al-Ḥasan oder al-Ḥusain anspricht und sagt: "Haltet euch in euren Häusern auf." Oder: "Und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit." Oder: "Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und Seinem Gesandten"?

Der Reinigungsvers ist Teil einer Abfolge von mehreren aufeinanderfolgenden Versen und kein eigenständiger Vers. Er erschien im Kontext von sieben Versen, die sich alle an die Frauen des Propheten richten. Der erste dieser Verse lautet: "O Prophet, sag zu deinen Gattinnen."42 Der Kontext richtet sich weiterhin an die Ehefrauen des Propheten, bis Allah sagte: "Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen."43 Wie kann ein Teil eines Verses, der die Ehefrauen des Propheten anspricht und innerhalb von Versen liegt, die sich an sie richten, herausgelöst und behauptet werden, dass es sich nicht auf sie bezieht?

4. Wenn die Shīʿa behauptet, dass das Wort ‚will‘ (Yurīd) im Reinigungsvers bereits erfüllt wurde, fragen wir sie: Wurde es in diesem Vers erfüllt oder in allen Versen des Qurʾān?

Wenn sie sagen: In diesem Vers allein, fragen wir sie: Was ist der Beweis für diese Behauptung? Es gibt keinen Beweis, der diese Bedeutung auf diese Stelle beschränkt und sie an anderer Stelle ausschließt. Wir sagen weiter: Allah sprach zu den Gefährten: "Allah will euch Klarheit geben und euch rechtleiten nach den Gesetzmäßigkeiten derer, die vor euch waren, und eure Reue annehmen. Allah ist Allwissend und Allweise. Und Allah will eure Reue annehmen; diejenigen aber, die den Begierden folgen, wollen, daß ihr [vom rechten Weg] völlig abweicht."44 Und Allah sagte: "Allah will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch reinigen und Seine Gunst an euch vollenden, auf daß ihr dankbar sein möget."45

In diesen Versen wird deutlich, dass Allah den Gefährten sagte, Er wolle: "euch reinigen". Was unterscheidet diesen Willen von dem in "Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen"? Wenn er Reinigung bedeutet, wurde er auch für die Gefährten erfüllt; da es keinen Unterschied zwischen ihnen gibt. Wenn er dort nicht erfüllt wurde, wurde er auch hier nicht erfüllt.

5. Der Ḥadīth al-Kisāʾ besagt, dass der Vers vor dem Bittgebet (Duʿāʾ) des Propheten herabgesandt wurde. Wenn der Vers also verkündete, dass die Unreinheit entfernt und Reinigung erlangt wurde, warum machte der Prophet danach ein Bittgebet und sagt: „O Allah, dies sind die Mitglieder meines Hauses, so entferne von ihnen den Makel und mache sie völlig rein“?

Wenn ihr sagt: Es ist eine Nachricht in Form einer Bitte, dann seid ihr gezwungen zu sagen, dass der Prophet Allah über diejenigen informiert hat, die in diesem Vers nicht erwähnt wurden. Allah entschied also über die Reinigung derjenigen, die Er im Vers nicht erwähnte, und der Prophet informierte Ihn später durch den Ḥadīth al-Kisāʾ!“

 

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1) Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:33.

2) Al-Fikr al-Khālid fī Bayān al-ʿAqāʾid von Jaʿfar as-Subḥānī, Bd. 1, S. 397.

3) Al-Mīzān fī Tafsīr al-Qurʾān von aṭ-Ṭabāṭabāʾī; Bd. 16, S. 311.

4) Al-Mustadrak ʿalā ṣ-Ṣaḥīḥain von Abū ʿAbdillāh al-Ḥākim; Bd. 4, S. 439.

5) Kashf al-Ghumma von ʿAlī Ibn ʿĪsā al-Irbilī; Bd. 1, S. 47.

6) Verzeichnet bei al-Bukhārī (Nr. 7526).

7) Al-Isrāʾ (Die Nachtreise) 17:110.

8) Buḥūth fī Tārīkh al-Qurʾān von Mīr Muḥammadī Zarandī; S. 91.

9) Biḥār al-Anwār von al-Majlisī; Bd. 35, S. 234.

10) Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:33.

11) Al-Ḥadāʾiq an-Nāḍira fī Aḥkām al-ʿItra aṭ-Ṭāhira von Yūsuf al-Baḥrānī; Bd. 2, S. 289-290).

12) Lisān al-ʿArab von Ibn Manẓūr; Bd. 11, S. 30.

13) Hūd 11:73.

14) Al-Ḥadāʾiq an-Nāḍira fī Aḥkām al-ʿItra aṭ-Ṭāhira von Yūsuf al-Baḥrānī; Bd. 23, S. 155.

15) Ad-Durr al-Manḍūd von Muḥammad Riḍā al-Gulpāygānī; Bd. 1, S. 325.

16) Ahlu l-Bayt (a) fī Āyat at-Taṭhīr von Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī; S. 113.

17) Verzeichnet bei Muslim (Nr. 2081).

18) Minhāj as-Sunna an-Nabawiyya von Ibn Taimiyya; Bd. 5, S. 14.

19) Aṣ-Ṣaḥīḥ min Sīrat al-Imām ʿAlī (a) von Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī; Bd. 8, S. 154.

20) Ahlu l-Bayt (a) fī Āyat at-Taṭhīr von Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī; S. 75–76.

21) Al-Imāma wa Qiyādat al-Mujtamaʿ von Kāẓim al-Ḥāʾirī; S. 91.

22) At-Tibyān fī Tafsīr al-Qurʾān von aṭ-Ṭūsī; Bd. 8, S. 340.

23) Hūd 11:73.

24) ṬāHā 20:10.

25) An-Naml (Die Ameisen) 27:7.

26) Majmaʿ al-Baḥrain von Fakhruddīn aṭ-Ṭuraiḥī; Bd. 4, S. 218.

27) Az-Zummar (Die Scharen) 39:67.

28) Al-Ḥashr (Die Versammlung) 59:7.

29) Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 2, S. 182, islamische Ausgabe.

30) Al-Fikr al-Khālid fī Bayān al-ʿAqāʾid von Jaʿfar as-Subḥānī, Bd. 1, S. 398.

31) Al-Anfāl (Die Beute) 8:11.

32) Al-Muddaththir (Der Zugedeckte) 74:5.

33) Al- Ḥajj (Die Pilgerfahrt) 22:30.

34) Al-Intiṣār fī Infirādāt al-Imāmiyya von ash-Shrīf al-Murtaḍā; S. 96-97.

35) Al-Intiṣār fī Infirādāt al-Imāmiyya von ash-Shrīf al-Murtaḍā; S. 412.

36) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:90.

37) Al-Mabsūṭ von aṭ-Ṭūsī; Bd. 8, S. 57.

38) Al-Fuṣūl al-Muhimma von Al-Ḥurr al-ʿĀmilī; Bd. 1, S. 257.

39) Tajrīd al-Iʿtiqād von Naṣīruddīn aṭ-Ṭūsī; S. 199.

40) Rasāʾil al-Murtaḍā von ash-Sharīf al-Murtaḍā; Bd. 1, S. 135.

41) Al-Anfāl (Die Beute) 8:11.

42) Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:28.

43) Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:33.

44) An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:26-27.

45) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:6.

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