Ĥadīth: „O Gesandter Allahs, ich bin im Djanābah-Zustand und finde kein Wasser!“

Von ‘Imrān Ibn Ĥuşşain, Allahs Wohlgefallen, berichtete, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, bemerkte, dass ein Mann von den Leuten Abstand nahm und nicht mit ihnen betete. Der Prophet sagte zu ihm: „Was hielt dich davon ab, mit den Leuten zu beten?“ Der Mann antwortete: „O Gesandter Allahs, ich bin im Djanābah-Zustand und finde kein Wasser!“ Der Gesandte Allahs sagte: „Wende dich dem Erdboden zu, denn dieser genügt dir!“ Verzeichnet bei Bukhārī.[1]

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

1.      Der Mann, der von den Leuten Abstand nahm, war Khildān Ibn Rāfi‘, Allahs Wohlgefallen auf ihm. Er gehörte zu denen, die die Schlacht von Badr miterlebten.

2.      „Aş-Şa’īd“ bedeutet Erdboden und alles, was sich darauf befindet.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, betete mit seinen Gefährten das Şubbĥ-Gebet. Als er sein Gebet beendete, sah er, dass ein Mann nicht mit ihnen betete.

In seiner vollkommenen Güte und besten Art zu Allah zu rufen, hat er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diesen Mann nicht getadelt, weil er sich von der Gemeinschaft abgewendet hatte, sondern hat erst nach dem Grund für sein Verhalten gefragt.

Er sagte zu ihm: „O der und der! Was hielt dich davon ab, mit den Leuten zu beten?“

Daraufhin erklärte der Mann dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, seinen – wie er glaubte – Hinderungsgrund. Er befände sich im Djanābah-Zustand und fände kein Wasser. Deshalb hat er das Gebet verschoben, bis er wieder Wasser finden  würde, um  sich zu reinigen.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, antwortete ihm, dass der erhabene Allah – in Seiner Gnade – eine Alternative erlaubt hat, die Anstelle des Wassers zum Reinigen verwendet werden darf, nämlich Erdboden. Er solle es verwenden, da es ihm genügen würde.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.      Der Tayammum kann Anstelle von Wasser verwendet werden, um sich wieder vom Djanābah-Zustand zu reinigen.

2.      Der Tayammum darf nur dann anstatt von Wasser verwendet werden, wenn kein Wasser vorhanden ist oder das Verwenden von Wasser dieser Person Schaden zufügt. Dieser Mann hat sein Hinderungsgrund erläutert, nämlich dass er kein Wasser fand. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, bestätigte ihm, dass er in diesem Fall Tayammum machen kann.

3.      Man sollte andere, die in ihren Taten einige Makel haben, nicht direkt tadeln oder rügen, bis man sich über den Grund für diese Tat erkundigt. Denn es kann ja schließlich sein, dass du diese Personund tadelst, obwohl er ein Hinderungsgrund hat.

4.      Es ist erlaubt, in Anwesenheit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, in wissenschaftlichen Angelegenheiten, Idjtihād zu machen. Dieser Şaĥābī dachte, dass derjenige, der sich im Djanābah-Zustand befindet, solange nicht betet, bis er Wasser findet. Er glaubte, dass der Vers[2] über den Tayammum allein für den kleinen Ĥadath gilt.

 

 


[1]Aş-Şan’ānī hat gesagt: „Diesen Ĥadīth habe ich bei Muşlim nicht gesehen. Auch haben weder az-Zarkaschī noch Ibn Ĥadjar auf diesen Ĥadīth hingewiesen.“

[2]Anm. des Übersetzers: Der erhabene Allah sagt: "O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit – es sei denn, ihr geht bloß vorbei –, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend." [an-Nişā` 4:43]

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