Die Art und Weise, wie Tayammum vollzogen wird

‘Ammār Ibn Yāsir, Allahs Wohlgefallen auf beide, berichtete: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sandte mich in einer Angelegenheit. Ich wurde Djunubb und fand kein Wasser. Da wälzte ich mich auf der Erde, wie es ein Tier tut. Dann kam ich zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und berichtete ihm dies. Da sagte er: „Es hätte für dich genügt, wenn du folgendermaßen mit deinen Händen gemacht hättest“: Daraufhin schlug er mit seinen beiden Händen einmal auf die Erde. Dann strich er mit der linken (Hand) über die rechte, und er strich über die beiden Handrücken und über sein Gesicht.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sandte ‘Ammār Ibn Yāsir in eines seiner Angelegenheiten. ‘Ammār Ibn Yāsir wurde unterwegs Djunubb und fand kein Wasser, um den Ĝuşl zu vollziehen. Zu diesem Zeitpunkt wusste er noch nicht, wie die Regel für den Tayammum war im Falle von Djanābah. Er kannte nur die Regel für den Tayammum im Falle des kleinen Ĥadath. Er machte deshalb Idjtihād und ist davon ausgegangen, dass wenn beim kleinen Ĥadath lediglich einige Körperteile mit Staub bestrichen werden müssen, dann muss im Falle von Djanābah der Tayammum so vollzogen werden, dass der gesamte Körper vom Staub umfasst werden muss. Denn dies wäre ja auch in Fall, wenn Wasser vorhanden ist. Somit zog er hier einen Vergleich (Qiyāş). Er wälzte sich deshalb im Staub, bis sein gesamter Körper davon bedeckt war und betete danach.

Als er dann zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, kam, war er sich über sein Vorgehen immer noch unsicher, da dieses Vorgehen ja auf sein eigenen Idjtihād begründet war. Deshalb berichtete er dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, davon, um zu sehen, ob er dabei richtig lag oder nicht.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte zu ihm: Es hätte genügt, anstatt deinen gesamten Körper mit Staub zu bestreichen, wenn du deine beiden Hände auf Erde schlägst, dann mit deiner linken Hand über deine rechte streichst, dann über die beiden Handrücken und über dein Gesicht.

Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob es beim Tayammum ausreicht, allein mit einem Schlag auf Erde Gesicht und Hände zu bestreichen oder es notwendig ist, zweimal auf die Erde zu schlagen. Außerdem sind sie auch unterschiedlicher Meinung darüber, ob es genügt, wenn nur die Hände bestrichen werden oder ob es erforderlich ist, dass die Unterarme bis zu den Ellbogen bestrichen werden müssen.

Einige von ihnen, darunter auch asch-Schāfi’ī, sind hingegangen und haben gesagt, dass es erforderlich ist, dass zweimal auf die Erde geschlagen wird. Einmal für das Gesicht und ein weiteres Mal für die Unterarme bis zu den Ellenbogen. Dabei nahmen sie zahlreiche Aĥādīthe als Beweis.

Einer davon ist der Ĥadīth, den ad-Dārquttnī über Ibn ‘Ummar verzeichnet hat: „Der Tayammum besteht aus zwei Schlägen (auf die Erde). Ein Schlag (auf die Erde) für das Gesicht und ein Schlag (auf die Erde) für die Unterarme bis zu den Ellenbogen.“

Doch die Mehrheit der Gelehrten, wie Imām Aĥmad, al-Auzā’ī, Işĥāq und die Leute des Ĥadīths, sind dahin gegangen, dass der Tayammum aus nur einem Schlag auf Erde besteht. Und, dass nur das Gesicht und die Hände damit bestrichen werden. Dabei nahmen sie zahlreiche authentische Aĥādīthe als Beweis. Eines dieser Aĥādīthe ist dieser Ĥadīth von ‘Ammār. Ibn Ĥadjar hat gesagt: „‘Ammār hat nach der Zeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, stets mit dieser Sache Fatwā gegeben. Er ist außerdem der Überlieferer dieses Ĥadīths und weiß somit auch am besten Bescheid, was mit diesem Ĥadīth gemeint ist.“

Diese Gelehrten haben außerdem auch auf die Aĥādīthe, die das „zweimalige Schlagen auf Erde“ und das Umfassen der „Unterarme bis zu den Ellenbogen“ ausführlich geantwortet. Ihre Aussagen diesbezüglich sind bekannt.

Wir dürfen diese Aĥādīthe nicht auf dieselbe Ebene stellen, wie die klaren und authentischen Aĥādīthe. Ibn ‘Abdul-Barr hat gesagt: „Die meisten Überlieferungen, die auf ‘Ammar zurückzuführen sind, verweisen auf einen einzigen Schlag auf Erde. Alle anderen Überlieferungen, die das zweimalige Schlagen auf Erde beinhalten, sind allesamt unstimmig.“ Ibn Daqīq al-‘Ayd hat gesagt: „Es ist in einem Ĥadīth über Tayammum überliefert, dass zweimal auf Erde geschlagen werden muss, einmal für das Gesicht und einmal für die Hände. Doch dieser Ĥadīth kann im Bezug auf Authentizität weder mit den anderen Aĥādīthen standhalten noch mit ihnen darüber streiten.“

Al-Khāţibī hat gesagt: „Eine Gruppe von Gelehrten ist dahin gegangen, dass beim Tayammum nur einmal für Gesicht und Hände auf Erde geschlagen wird. Diese Methodik ist bezüglich (der Authentizität) der Überlieferungen richtiger.“

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.      Der Tayammum ist im Falle von Djanābah der Ersatz für den Ĝuşl.

2.      Man muss sich nach Wasser erkundigen, bevor man Tayammum anwendet.

3.      Die Art und Weise des Tayammum: Man schlägt einmal auf die Erde und streicht dann über Gesicht und Unterarme bis zu den Ellenbogen. Diese Körperstellen werden komplett bestrichen.[1]

4.      Aş-Şan’ānī hat angemerkt, dass die Anfügungen (al-‘Attf) in den verschieden Wortlauten dieses Ĥadīths stets die Worte „und“ – was ja eine unbeschränkte Anfügung ist – „dann“ und „danach“ sind. Die letzten beiden Wörter dienen der Anordnung. Somit weist die Gesamtheit aller Wortlaute dieses Ĥadīths, die in den beiden Şaĥīĥ-Büchern verzeichnet sind, auf eine Anordnung hin. Es ist außerdem keine Überlieferung über den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, bekannt – weder als Aussage noch als Tat – dass er erst die Hände und dann das Gesicht mit Staub bestrichen hat.[2]

5.      Der Tayammum für den großen Ĥadath ist identisch mit dem Tayammum für den kleinen Ĥadath, sei es im Bezug auf die Art und Weise als auch im Bezug auf die Regeln.

6.      Die Erlaubnis, Idjtihād anzuwenden in Angelegenheiten der ‘Ibādah.

7.      Wenn der Mudjtahid beim Anwenden des Idjtihāds das Richtige verfehlt und eine ‘Ibādah auf Grundlage seines Idjtihāds macht, ihm jedoch später das Richtige klar wird, braucht er diese ‘Ibādah nicht zu wiederholen.



[1]
Anm. des Übersetzers: Scheikh Āl Başşām vertritt hier die Ansicht, dass beim Tayammum die Unterarme bis zu den Ellenbogen bestrichen werden müssen. Doch die richtigere Ansicht ist die, dass nur die Hände bestrichen werden müssen. Scheikh Ibn ‘Uthaimīn hat gesagt: „Die Art und Weise des Tayammum ist: Man schlägt einmal mit den Händen auf Erde, bestreicht damit sein gesamtes Gesicht und die Hände.“ [Madjmū‘ al-Fatāwā, 11/155] Scheikh Ben Bāz hat gesagt: „Er erwähnt den Namen Allahs, „Bişmillāh“, so wie er es auch beim Wudū` mit Wasser macht. Und wenn er dann mit seinen Händen auf Erde geschlagen und sein Gesicht und seine Hände damit bestrichen hat, sagt er danach: „Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah, Dem Einzigen, Der keinen Partner hat; und ich bezeuge, dass Muĥammad Sein Diener und Gesandter ist. O Allah, lass mich zu den Reumütigen gehören, und lass mich zu jenen gehören, die sich reinigen.“ Denn auch dieses sagt man nach dem Wudū` mit Wasser und der Tayammum steht ja bekanntlich hier ein für den Wudū` mit Wasser.“ [Madjmū‘ Fatāwā Ibn Bāz, 29/100]

[2] Anm. des Übersetzers: Scheikh Āl Başşām vertritt hier die Ansicht, dass die Reihenfolge beim Tayammum wichtig ist. Doch die richtigere Ansicht ist die, dass die Reihenfolge nicht wichtig ist. Beide Varianten sind richtig.

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