Dritter Ĥadīth: „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt, dann soll er Wasser in die Nase führen und es dann wieder ausblasen und wer sich (nach der Verrichtung seiner Notdurft) mit Steinen abputzt, der soll es mit einer ungeraden Zahl an Steinen tun [..]"

 


Dritter Ĥadīth:

 

 

عَنْ أبى هريرة رَضىَ اللَه عَنْهُ: أن رَسُولَ الله صلى الله عَلَيْهِ وَسَلمَ قَالَ: " إذَا تَوَضَّأ أحَدُكُمْ فَلْيَجْعَلْ فِي أنْفِهِ مَاءً ثم ليَسْتَنْثِرْ وَمَن اسْتَجْمَرَ فَلْيُوتِرْ. وَإذَا اسْتَيْقَظَ أحدكم  مِنْ نَوْمِهِ فَلْيَغْسِل يَدَيْهِ قبْلَ أنْ يُدْخِلَهُمَا فَي الإنَاءِ ثَلاثاً، فَإن أحَدَكُمْ لا يَدْرِي أيْنَ بَات يَدُه".

وفي لفظ لمسلم: "فَلْيَسْتَنْشقْ بِمِنْخَرَيْهِ من الماء ".

وفي لفظ: "مَنْ تَوَضَّأ فَلْيَسْتَنْشِقْ ".

 

Abū Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt, dann soll er Wasser in die Nase führen und es dann wieder ausblasen und wer sich (nach der Verrichtung seiner Notdurft) mit Steinen abputzt, der soll es mit einer ungeraden Zahl an Steinen tun. Und wer aus dem Schlaf erwacht, der soll seine Hand dreimal waschen, bevor er sie zum Wudu` in das Wassergefäß führt, denn keiner von euch weiß, wo seine Hand übernachtet hat.“

Bei Muşlim heißt es im Wortlaut: „der soll mit seiner Nase etwas Wasser hochziehen.“

In einem anderen Wortlaut heißt es: „Wer von euch den Wudu` vornimmt, der soll (mit der Nase) etwas Wasser hochziehen.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt“ bedeutet, wenn jemand von euch die Gebetswaschung beginnt.
  2. ليَسْتَنْثِرْ (Liyaştanthir) bedeutet, dass er Wasser aus seiner Nase ausblasen soll, nachdem er es vorher eingeführt hat. Wasser in die Nase führen heißt: „ﺍﻹﺴﺗﻨﺷﺎﻖ“ (al-Iştinschāq).
  3. اسْتَجْمَرَ (Iştadjmara) bedeutet, dass man „ﺍﻠﺠﻤﺎﺮ“ (al-Djimār) benutzt, was ja Steine sind, um sich damit nach der Verrichtung der Notdurft, die ja aus den zwei Ausscheideorganen austritt, abzuputzen. Das ist der al-Iştindjā` (das Säubern der Bereiche der natürlichen Absonderungen) mit Steinen.
  4. فَلْيُوتِرْ (fa l-Yūtir) bedeutet: Er soll sein Iştidjmār mit einer ungeraden Zahl an Steinen beenden, zum Beispiel mit drei, fünf und so weiter. Er darf jedoch sein Iştidjmār nicht mit einer Zahl an Steinen beenden, die weniger als drei ist.
  5. „denn keiner von euch weiß […]“ ist die Begründung dafür, dass die Hände nach dem Aufstehen vom Schlaf gewaschen werden müssen.
  6. „[…] wo seine Hand übernachtet hat.“ Hier ist der Schlaf in der Nacht gemeint.

Az-Zamachscharī, Ibn Ĥazm, al-Āmidī und Ibn Burhān haben berichtet, dass anstelle von „übernachtet“ das Wort „war“ eingesetzt werden kann und es somit an keine Zeit gebunden ist.

  1. فَلْيَسْتَنْشقْ (fa l-Yaştanschiq) bedeutet, dass man Wasser in die Nase führen soll.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dieser Ĥadīth beinhaltet drei Abschnitte. Jeder Abschnitt hat seine eigenen Gesetze:

Erstens:           Im Ĥadīth wird erwähnt, dass derjenige, der die Gebetswaschung begonnen hat, Wasser in seine Nase führen und diesen dann wieder ausblasen muss. Dies ist der al-Iştinschāq und al-Iştinthār, so wie im Ĥadīth beschrieben wird. Denn die Nase gehört zum Gesicht, das ja derjenige, der die Gebetswaschung vollziehen möchte, waschen muss.

In vielen authentischen Aĥādīthe wurde auf diese Notwendigkeit hingewiesen. Denn diese gehört zur Reinheit, die aus der Sicht der islamischen Rechtslehre erforderlich ist.

Zweitens:        Im Ĥadīth wird erwähnt, dass wenn derjenige, der nach der Verrichtung seiner Notdurft sich mit Steinen abputzen möchte, er dieses mit einer ungeraden Zahl machen muss. Hier müssen es mindestens drei Steine und höchstens so viele sein wie er braucht, um das zu beseitigen, was er abgesondert hat.

Drittens:          Im Ĥadīth wird erwähnt, dass derjenige, der aus dem Nachtschlaf erwacht ist, seine Hände weder in das Wassergefäß eintauchen darf, (in das er die Gebetswaschung vollziehen möchte) noch darf er etwas anfassen, das frisch ist, bis er diese dreimal wäscht.

Denn der Schlaf in der Nacht ist meistens lang und seine Hände bewegen sich unkontrolliert auf dem Körper. Es kann passieren, dass die Hände Schmutz berühren, ohne dass man es bemerkt hat. Deshalb ist es ihm vorgeschrieben worden, die Hände zu waschen, um damit die rituelle Reinheit zu erlangen.

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins bezüglich dem Schlaf, bei dem das Waschen der Hände Pflicht ist.

Asch-Schāfi’ī und die Mehrheit sind hingegangen und haben gesagt, dass damit das Waschen nach jedem Schlaf gemeint ist, ob am Tag oder in der Nacht. Denn die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, im Ĥadīth „Und wer aus dem Schlaf erwacht“ ist allgemeingültig.

Die beiden Imame Aĥmad und Dāwūd adh-Dhāhirī haben dies hingegen auf den Schlaf in der Nacht spezifiziert. Sie bekräftigen ihre Aussage damit, dass die wirkliche Übernachtung (al-Baitūtah) nur im Nachtschlaf sein kann, so wie es im Wortlaut von at-Tirmidhī und Ibn Mādjah verzeichnet wurde: „Wenn einer von euch aus der Nacht erwacht“.

Die zutreffende Sicht hier ist eher die letztere. Denn die Weisheit hinter dem Waschen der Hände wird in diesem Ĥadīth nicht ersichtlich. Hier überwiegt mehr die Anbetung selbst. Deshalb ist hier kein Freiraum für das Ziehen von Vergleichen zwischen Tag und Nacht, auch wenn der Schlaf (am Tag) lang sein sollte. Denn dieser (lange Schlaf am Tag) ist nicht der allgemeine und überwiegende Fall. Die Regeln jedoch beziehen sich auf die Fälle, die überwiegen. Und die Wortlaute der Aĥādīthe sind spezifiziert.

Außerdem sind sich die Gelehrten uneins darüber, ob das Waschen der Hände Pflicht oder wünschenswert ist.

Der Großteil der Gelehrten sagt, dass es lediglich wünschenswert ist. Dies ist die Meinung von Aĥmad, die auch al-Kharqī, al-Muwaffaq und al-Madjd gewählt haben.

Es ist jedoch aus der Rechtsschule von Imam Aĥmad bekannt, dass man dazu tendiert, es als Pflicht anzusehen. Sie belegen dies mit dem Wortlaut des Ĥadīths.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist Pflicht, Wasser in die Nase zu führen (al-Iştinschāq) und dieses dann wieder auszublasen (al-Iştinthār). An-Nawawī hat gesagt: „Hier wird ganz klar deutlich, dass al-Iştinschāq nicht al-Iştinthār bedeutet.“
  2. Die Nase gehört in der Gebetswaschung (Wudū`) zum Gesicht. Das kann man sowohl aus diesem Ĥadīth entnehmen als auch aus dem folgenden Vers: "So wascht euer Gesicht".
  3. Die Billigung für das nehmen einer ungeraden Zahl an Steinen für denjenigen, der al-Iştindjā` (das Säubern der Bereiche der natürlichen Absonderungen) mit Steinen machen möchte. Al-Madjd hat im Buch „al-Muntaqah“ gesagt: „Es ist Şunnah, dass wenn man sich mit mehr als drei Steinen abputzten möchte, man dieses dann auch mit einer ungeraden Zahl beendet.“
  4. Ibn Ĥadjar hat gesagt: „Einige haben aus diesem Ĥadīth die Schlussfolgerung gezogen, dass die Stelle für den al-Iştindjā` eine Ausnahme darstellt insofern, dass sich dort noch Spuren der Unreinheit (an-Nadjāşah) befinden können.“
  5. Die Billigung des Waschens der Hände nach dem Nachtschlaf. Es herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, ob dies nur für die Nacht gilt und ob das Waschen Pflicht oder wünschenswert ist.
  6. Es ist verpflichtend, nach dem Schlaf den Wudū` zu verrichten.
  7. Es ist verboten, die Hände (nach dem Schlaf) in das Wassergefäß einzutauchen, wenn man diese vorher nicht gewaschen hat. Dieses Verbot bedeutet, dass es entweder Ĥarām oder verhasst (Makrūh) ist, da es vom Standpunkt abhängt, ob man das Waschen als Pflicht oder als wünschenswert (Mustaĥabb) betrachtet.
  8. Der offensichtliche Grund für die Pflicht des Waschens der Hände ist die Reinheit. Doch gilt die Regel hier für das Waschen der Hände allgemein. Deshalb ist es Pflicht die Hände zu waschen, auch wenn man sie mit einem Beutel oder ähnlichem geschützt hat.
  9. Seine Aussage: „Und wer aus dem Schlaf erwacht“ ist vom Wortlaut her ein einziger Ĥadīth, so wie bei al-Buchārī. Er hat diesen Ĥadīth als einen einzigen Ĥadīth verzeichnet, da die Überlieferungsketten übereinstimmten. Doch im al-Muwatta` (von Imam Mālik) und bei Muşlim sind es zwei verschiedene Aĥādīthe.

هذا لفظ مسلم ولم يذكره البخاري التثليث

Dieser Wortlaut gehört Muşlim. Al-Bukhārī hat diese Anzahl, also das dreimalige Verrichten dieser Tat, nicht erwähnt.

Sure 5, al-Mā`idah, Vers 6

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