Zweiter Ĥadīth:
عَنْ أبي أيّوبَ الأنصاري رَضِي الله عَنْهُ قال: قالَ رسول الله صلى الله عليه وسلم "إِذا أردتمُ الغَائِطَ فَلا تَستقْبِلوا القِبلَةَ بِغَاِئطٍ وَلا بَوْل وَلا تسْتدْبِرُوهَا وَلكنْ شَرقوا أوْ غَربُوا". قال أبو أيوب: "فقدمنا الشام فوجدنا مراحيض قد بنيت نحو الكعبة، فننحرف عنها، ونستغفر الله عز وجل"
Abu Ayyūb al-Anşārī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Wenn ihr euch am Ort zur Verrichtung der Notdurft befindet, dann stellt euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung (Qiblah). Wendet euch vielmehr nach Osten oder nach Westen.“ Abu Ayyūb berichtete ferner: „Als wir nach Syrien kamen, fanden wir Aborte [1], die in Richtung Qiblah gebaut worden waren. So mussten wir uns von der Richtung geringfügig abweichend hinstellen und Allah um Vergebung bitten.“
Sprachliche Analyse des Ĥadīths:
„Wendet euch vielmehr nach Osten oder nach Westen.“ Dies gilt für die Bewohner von Medina und Umgebung, deren Gebetsrichtung weder im Osten noch im Westen lag.
Zusammenhängende Bedeutung:
Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verweist hier auf etwas, das mit dem Benehmen beim Verrichten der Notdurft zu tun hat. Man muss darauf achten, dass man beim Verrichten der Notdurft sich nicht zur Gebetsrichtung zuwendet, das heißt in Richtung der edlen Ka’bah. Man darf sich ihr auch nicht während dem Verrichten der Notdurft mit dem Rücken zuwenden, da dies unsere Gebetsrichtung ist. In dieser Gebetsrichtung befindet sich ein Ort der Verehrung und Verherrlichung. Man muss sich stattdessen von ihr abwenden, wenn man seine Notdurft verrichten möchte, sei es in Richtung Osten oder Westen, falls diese Richtungen nicht gerade die Gebetsrichtungen sind, so wie es in Medina nicht der Fall war.
Da die Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – diejenigen waren, die sich stets darum bemüht haben, die Befehle des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sofort umzusetzen, hat Abu Ayyūb folgendes weiter berichtet: Als sie nach der Eroberung von Syrien dort ankamen, fanden sie Aborte vor, die für die Entrichtung der Notdurft gebaut wurden, jedoch in Richtung der Ka’bah. Sie haben sich deshalb bei der Verrichtung ihrer Notdurft stets abweichend zur Gebetsrichtung hingestellt. Wenn sie mal unachtsam waren und sich der Gebetsrichtung doch zuwandten, haben sie es geändert, so bald es ihnen auffiel und haben bei Allah um Vergebung für ihre Unachtsamkeit gebeten.
Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:
1. Das Verbot, sich beim Verrichten der Notdurft der Gebetsrichtung mit dem Gesicht oder dem Rücken zuzuwenden.
2. Die Aufforderung, sich beim Verrichten der Notdurft von der Gebetsrichtung abzuwenden.
3. Die Anordnungen und Verbote der Scharī’ah können allgemein sein, sodass sie für die gesamte Ummah gelten und sie können auch spezifisch sein, sodass sie nur für einige aus dieser Ummah gelten. Zum letzteren gehört folgender Befehl: „Wendet euch vielmehr nach Osten oder nach Westen.“ Dieser Befehl gilt für die Bewohner von Medina und Umgebung, deren Gebetsrichtung sich weder im Osten noch im Westen befand.
4. Die Weisheit hinter diesem Befehl ist die Ehrung der edlen Ka’bah und der Respekt vor ihr. In einem Ĥadīth Marfū’ [2] ist folgendes berichtet worden: „Wenn jemand von euch seine Notdurft verrichtet, dann soll der die Gebetsrichtung des erhabenen Allahs ehren und sich nicht zu ihr wenden.“
5. Das, was hier mit der Bitte um Vergebung gemeint ist, ist folgender: Das um Vergebung bitten mit dem Herzen und nicht mit der Zunge. Denn es ist nicht erlaubt, den erhabenen Allah zu erwähnen, während man sich entblößt und seine Notdurft verrichtet.
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[1] Anlage zum Verrichten der Notdurft;
[2] Ein Marfū’-Ĥadīth, ist ein Ĥadīth, dessen Überlieferungskette (Işnād) lückenlos ist.