Die Erläuterung der Regeln bei der Beschneidung, beim Entfernen der Schamhaare und beim Kürzen des Schnurrbartes und der Finger- und Fußnägel

Abu Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich hörte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen: „Zur Fittrah gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.““

Zusammenhängende Bedeutung:

Abū Hurairah erwähnt hier, dass er den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen hörte: Fünf Eigenschaften gehören zur Religion des Islam, die Allah dem Menschen als Veranlagung gab. Derjenige, der diesen nachkommt, hat gewiss besondere Eigenschaften angenommen, die diese Religion festgelegt hat.

Diese fünf Dinge, die hier im Ĥadīth erwähnt wurden, gehören zur Reinheit, mit der der Islam kam.

Erstens:          Das Abschneiden der Vorhaut des männlichen Glieds. Denn sonst würden sich dort Unreinheiten und Schmutz ansammeln, die zu Krankheiten und Verletzungen führen können.

Zweitens:       Das Rasieren (Abschneiden) der Schambehaarung. Hier ist gleichermaßen vorne wie hinten gemeint. Denn das nichtabrasieren der Schambehaarung würde zu Verschmutzung mit Unreinheiten führen, was die Reinheit beeinträchtigen würde, die die islamische Rechtslehre fordert.

Drittens:         Das Schneiden (Kürzen) des Schnurrbartes. Dieser Entstellt das äußerliche Erscheinungsbild. Außerdem ist es abstoßend, vom gleichen Gefäß zu trinken, von dem jemand getrunken hat, der seinen Schnurrbart nicht kürzt. Weiter steckt langwachsen lassen des Schnurrbartes eine Nachahmung der Feueranbeter (Madjūş).

Viertens:        Das Abschneiden der Finger- und Fußnägel. Wenn man die Finger- und Fußnägel nicht kürzt, kann sich dort Schmutz ansammeln, der auf das Essen übertragen werden kann, sodass Krankheiten ausbrechen können.

Es kann aber auch sein, dass es deswegen verboten wurde, die Finger- und Fußnägel lang wachsen zu lassen, um die rituelle Reinheit zu vervollkommnen, da sonst Bereiche des Körpers von der rituellen Reinigung unberührt blieben, die gewaschen werden müssen.

Fünftens:        Das Auszupfen der Achselhaare. Das Wachsen lassen der Achselhaare lässt üble Gerüche entstehen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass diese Dinge zu den Annehmlichkeiten des Islams gehören. Diese Religion, die mit Sauberkeit, Reinheit, Disziplin und Anstand kam, damit der Muslim sich in bester Lage befindet und das beste Erscheinungsbild hat. Denn Reinheit gehört zum Glauben.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Die Veranlagungen, die Allah den Menschen gab, führen sie zu all dem Guten und entfernen sie von all dem Schlechten.

Diese fünf edlen Eigenschaften gehören zu dieser Veranlagung, die Allah den Menschen gab und die Er liebt und somit anbefohlen hat. Er ließ dieses all jene einhalten, die über einen intakten Geschmackssinn verfügen und dieses von jenen vernachlässigen, die das Gegenteil sind.

Die Religion des Islams kam mit Reinheit, Schönheit und Vollkommenheit.

Es ist erlassen worden, auf diese Dinge zu achten und nicht nachlässig diesbezüglich zu werden.

Die Zahl Fünf dient hier nicht als Beschränkung. In Şaĥīĥ Muşlim ist folgendes verzeichnet: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat die Arten der Fittrah (Veranlagung) immer nur dort erwähnt, wo sie gerade passend waren.

Ibn Ĥadjar hat gesagt: „An diese Eigenschaften sind zahlreiche religiöse und weltliche Vorteile verknüpft, wie zum Beispiel das Pflegen des äußeren Erscheinungsbildes, das Reinigen des Körpers und die notwendigen Vorkehrungen, die vorgenommen werden, um die Status der Reinheit zu erlangen. Außerdem wiederspricht man damit den Kulthandlungen der Ungläubigen und fügt sich dem Befehl der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah).“

Das, was heute viele Jugendliche tun, wie das langwachsen lassen der Fingernägel und das wachsen lassen des Schnurrbartes bei Männern, gehört zweifellos zu den Dingen, die die islamischen Rechtslehre verboten hat und vom Verstand abgelehnt werden. Die Religion des Islams befiehlt nur Gutes und verbietet nur Verwerfliches. Das blinde Nachahmen der Nichtmuslime führte leider zur Verzerrung der Wirklichkeit, indem nun das Verwerfliche erstrebenswert wurde und das Gute nicht.

 

Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich einig darüber, dass es wünschenswert ist, all diesen Dingen nachzukommen, die wir erwähnten, bis auf die Beschneidung. Hier sind sie sich uneins darüber, ob die Beschneidung lediglich wünschenswert (muştaĥab) ist oder Pflicht (wādjib). Und wenn es Pflicht ist, ab wie viel Jahren es Pflicht ist.

Außerdem sind sie sich uneins darüber, ob die Bescheidung für Mann und Frau Pflicht ist, oder nur für den Mann.

Die richtigere Ansicht ist jedoch die, dass es Pflicht ist. Es ist Pflicht für die Männer, jedoch nicht für die Frauen. Der Zeitpunkt, ab wann es Pflicht wird, wurde auf das Alter festgesetzt, in der die Reife erlangt wird und Reinheit und Gebet zur Pflicht werden.

Bemerkung:   Die islamisch rechtliche Beschneidung ist das Abschneiden der Vorhaut, die die Eichel des männlichen Glieds bedeckt.

In einigen barbarischen Völkern wird auch die gesamte Haut entfern, die sich hinten am Ausgang des Darmtraktes befindet. Sie behaupten in ihrer Unwissenheit, dass auch diese Beschneidung sei. Dies ist jedoch Quälerei und Zerstückelung und steht im klaren Widerspruch zur Şunnah des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und ist deshalb verboten. Derjenige, der dieses tut, der sündigt.

 

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