Ĥadīth-Nr. 48
Von ‘Alī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, am Tag der Schlacht von al-Khandaq sagte: „Möge Allah ihre Gräber und Häuser mit Feuer füllen, da sie uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt haben, bis die Sonne untergegangen ist.“
Im Wortlaut, der bei Muslim verzeichnet ist, heißt es: „Sie haben uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt – das Nachmittagsgebet (‘Aşşr). Danach betete er es zwischen dem Maĝrib- und dem ‘Ischā`-Gebet.“
Bei Muslim ist auch verzeichnet, dass ‘Abdullah Ibn Maşş‘ūd sagte: „Die Götzendiener haben den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, festgesetzt, sodass er das ‘Aşşr-Gebet nicht verrichten konnte, bis die Sonne rötlich oder gelblich wurde. Danach sagte der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Sie haben uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt – das Nachmittagsgebet (‘Aşşr). Möge Allah dafür ihre Bäuche und Gräber mit Feuer füllen.“ Oder: „Möge Allah dafür ihre Bäuche und Gräber mit Feuer stopfen.“
Sprachliche Analyse des Ĥadīths:
- Al-Khandaq, ist ein Graben, den der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und seine Gefährten, um den nördlichen Teil von Medina gegraben hatten. Er verlief vom östlichen Teil bis zum westlichen Teil von al-Ĥurrah. Denn dort versammelten sich im Jahre fünf nach der Hidjrah (625 n.Ch.) all die Streitkräfte seiner Feinde.
- Al-Wuşştā: Die Mitte. Und die Mitte einer Sache, ist auch ihre Beste. Deshalb sagte auch der erhabene Allah: "Und so haben Wir euch zu einer Gemeinschaft der Mitte gemacht."[1] Das heißt: Zu ihrer Besten.
Zusammenhängende Bedeutung:
Die Götzendiener haben den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und seine Gefährten, vom ‘Aşşr-Gebet abgelenkt, bis die Sonne unterging, weil sie die Grenzen von Medina überwachen mussten, um sich selbst zu beschützen.
Somit haben der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und seine Gefährten das Gebet erst nach dem Sonnenuntergang verrichten können. Deshalb machte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auch Bittgebet gegen sie, dass Allah ihre Bäuche und Gräber mit Feuer füllen solle, weil sie ihn und seine Gefährten Leid zugefügt haben und weil sie ihn vom ‘Aşşr-Gebet abgelenkt haben, welches ja das beste Gebet ist.
Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:
Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung bezüglich der Bedeutung von „al-Wuşştā“, auf deren Achtung der erhabene Allah gedrängt hat, als Er sagte: "Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet."[2] Es herrschen siebzehn verschiedene Aussagen zur Bedeutung dieses Wortes, so wie es asch-Schaukānī erwähnt hat. Er hat dabei auch gleichzeitig all ihre Beweise gezeigt. Wir aber verzichten darauf all diese hier zu erwähnen, aus Furcht, dieses könnte die Thematik unnötig in die Länge ziehen, ohne jedoch dabei einen wirklichen Nutzen gehabt zu haben.
Das, worauf die authentischen und eindeutigen Aĥādīthe hinweisen und auch die Meinung des Großteils der Şalaf und Khalaf ist, ist das damit das ‘Aşşr-Gebet gemeint ist. Alle anderen Aussagen, die davon abweichen, haben schwache Beweisführungen und ungültige Belege.
Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:
- Das, was mit al-Wuşştā-Gebet gemeint ist, ist das ‘Aşşr-Gebet, so wie es in beiden Şaĥīĥ-Werken über ‘Alī überliefert wurde, der gesagt hat: „Wir dachten am Anfang, dass damit das Fadjr-Gebet gemeint ist, bis ich den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, am Tage der Schlacht von al-Aĥzāb sagen hörte: „Sie haben uns von dem al-Wuşştā-Gebet abgelenkt – das Nachmittagsgebet (‘Aşşr).““ Ibn al-Athīr sagte: „Sie wird das al-Wuşştā-Gebet genannt, da sie das beste Gebet ist und das Gebet, das den meisten Lohn hat. Deshalb wurde auch auf sie explizit hingewiesen, dass man auf sie Acht geben solle.
- Es ist legitim, das Gebet aufzuschieben auf eine Zeit, außerhalb der rechten Zeit, wenn man nicht in der Lage ist, es (in der rechten Zeit) zu verrichten.
- Das galt wahrscheinlich aber nur deshalb, weil das Gebet bei Furcht (Şalāt al-Khauf) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlassen war. Als es dann erlassen wurde, kam die Aufforderung, das Gebet zu verrichten, sei es zu Fuß oder im Reiten. Al-Qādī ‘Iyād hat gesagt: „Er schob es vorsätzlich auf. Doch das Gebet bei Furcht hat diese Regelung wieder aufgehoben.“ Ibn Ĥadjar hat gesagt: „Diese Erklärung ist der Wahrheit am nächsten, vor allem, da Aĥmad und an-Naşā`ī den Ĥadīth von Abu Şa‘īd überliefert haben, wo darin er sagte, dass dies zu einer Zeit war, als Allah noch nicht über das Gebet bei Furcht folgendes herabsandte: "Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten."[3]
- Derjenige, der das Gebet zur rechten Zeit vergessen hat, muss es sofort nachholen, sobald es ihm wieder eingefallen ist.
- Es ist legitim, Bittgebete gegen einen Ungerechten zu richten, in dem Maße, in dem er ungerecht ist. Denn dies gehört genauso zur Wiedervergeltung (Qişāş).
- Die Gelehrten haben gesagt: „Hier ist ein Beweis dafür, dass man nicht lediglich die Bedeutung eines Ĥadīth wiedergeben soll, sondern seinen exakten Wortlaut, so wie er überliefert wurde. Denn Ibn Maşş‘ūd schwankte zwischen „füllen“ und „stopfen“ und hat sich dabei nicht auf eines dieser Ausdrücke beschränkt, obwohl ihre Bedeutung hier gleich ist.