Ĥadīth 56: „Wenn jemand das Gebet in der Gemeinschaft verrichtet, wird dies (an Lohn) für ihn um fünfundzwanzigmal vermehrt

Ĥadīth 56:

Von Abū Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn jemand das Gebet in der Gemeinschaft verrichtet, wird dies (an Lohn) für ihn um fünfundzwanzigmal vermehrt, als wenn er allein in seiner Wohnung oder in seinem Laden betet. Und dies geschieht dann, wenn er sich fürs Gebet wäscht und dies gründlich macht, dann hinausgeht, wobei ihn nichts anderes hinausbewegt als das Gebet, so wird kein Schritt von ihm gemacht, ohne dass ihm dafür (sein Lohn) um eine Rangstufe erhöht und eine Sünde erlassen wird. Während er sein Gebet verrichtet, bitten die Engel für ihn um Vergebung, solange er sich im Gebet befindet, indem sie sagen: „O Allah, vergib ihm. O Allah, erbarme Dich seiner!“ Und jeder von euch befindet sich im Gebet, solange er auf das Gebet (mit der Gemeinschaft) wartet.““ Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim und der Wortlaut hier ist von Bukhārī.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dieser Ĥadīth verweist auf die Vorzüglichkeit des Gebets in der Gemeinschaft gegenüber dem Gebet des Einzelnen und dass wer in der Gemeinschaft betet, ihm sein Lohn um fünfundzwanzigmal vermehrt im Vergleich zu dem, der alleine betet. Der Grund für diese Vermehrung des Lohnes ist, dass wer das Gebet verrichten möchte, die rituelle Gebetswaschung vollzieht und dies auch gründlich macht und dann sein Haus verlässt mit einer aufrichtigen Absicht, wobei ihn nichts anderes hinausbewegt hat, als das Gebet, er kein Schritt gemacht, ohne dass ihm dafür (sein Lohn) um eine Rangstufe erhöht und eine Sünde erlassen wird.

Wenn er dann das Gebet in der Moschee mit Gemeinschaft verrichtet, bitten die Engel für ihn fortan um Vergebung, solange er sich im Gebet befindet, indem sie in ihren Bittgebeten sagen: „O Allah, vergib ihm. O Allah, erbarme Dich seiner!“

Zu den Gründen für diese Vermehrung des Lohnes für den Betenden in der Gemeinschaft im Vergleich zum Alleinbetenden gehört auch, dass solange er mit der Gemeinschaft auf das Gebet wartet, er für sein Warten so viel Lohn erhalten wird, wie viele sich im selben Gebet befinden. Denn nichts hat ihn davon abgehalten zu gehen, außer dem Warten auf die Gemeinschaft.

Dies sind gewaltige Vorteile, die sich nur der entgehen lässt, der unbemittelt und dem Untergang geweiht ist.

Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, wie man einen Zusammenhang schaffen kann, zwischen dem Ĥadīth mit „siebenundzwanzig“ und dem Ĥadīth mit „fünfundzwanzig“. Doch all ihre Bemühungen bauen lediglich auf Vermutungen und Annahmen auf.

Das, was davon vermutlich am Nächsten zur Wahrheit ist, ist die Begründung, dass die geringe Anzahl an Lohn niemals die größere ausschließt. Denn die genaue Anzahl an Lohn ist hier nach dem Verständnis der Uşūl-Gelehrten nicht das Eigentliche, was beabsichtigt wurde, sondern lediglich mit inbegriffen.

 

Was kann aus diesem Ĥadīth entnommen werden:

  1. Die Vorzüglichkeit des Gebets in der Gemeinschaft in der Moschee und die Vermehrung des Lohnes, den man dafür erhält. Eine Gemeinschaft ist dann gegeben, wenn die Anzahl erreicht ist, die es zu einer Gemeinschaft macht und je größer diese Anzahl ist, desto größer ist auch dementsprechend der Lohn. Der Beweis hierfür ist der Ĥadīth von Ubai Ibn Ka’b, der Marfū‘ ist und den die Gelehrten der Şunnan und Aĥmad verzeichnet haben, dass das Gebet eines Mannes mit einem anderen Mann besser ist, als sein Gebet alleine. Und dass sein Gebet mit zwei anderen Männern besser ist, als sein Gebet mit einem Mann.
  2. Der geringere Lohn für das Gebet einer Person, die alleine betet und die  geringe Vorzüglichkeit gegenüber dem Gebet in der Gemeinschaft.
  3. Die Gemeinschaft ist keine Bedingung für das Gebet. Auch der Alleinbetende wird für sein Gebet belohn, jedoch mit viel geringerem Lohn.
  4. All diese Vorzüglichkeit bezüglich der Erhöhung der Rangstufen, des Erlassens der Sünden und des um Vergebung bitten der Engel, setzt das gründliche Vollziehen der Gebetswaschung und das aus dem Haus Hinausgehen zur Moschee bei aufrichtiger Absicht voraus. Der erwähnte Lohn baut auf all diese Taten auf. Wenn ein Teil davon fehlen sollte, wird der Lohn, der erwähnt wurde, nicht gegeben sein.
  5. Derjenige, der auf ein Gebet wartet, bekommt so viel Lohn, wie jemand, der sich gerade im Gebet befindet.

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