Das Gebet wurde zu bestimmten Zeiten untersagt. Dahinter steckt eine Weisheit, die allein der Gesetzgeber (also Allah) kennt, dazu gehört zum Beispiel, dass sich klar Distanzieren von der Nachahmung der Ungläubigen in ihren Gebetszeiten.
Zu den Zeiten, in denen das Gebet untersagt wurde, gehören die folgenden drei:
Erstens: Ab dem Fadjr-Gebet bis zu dem Zeitpunkt, wo die Sonne sich eine Speer-Länge vom Horizont erhebt hat.
Zweitens: Wenn die Sonne ihren höchsten Punkt erreicht hat und nicht weiter aufsteigt, bis zu dem Zeitpunkt, wo sie wieder anfängt, abzusteigen.
Drittens: Ab dem 'Aşşr-Gebet bis zum Sonnenuntergang.