Das Verdeutlichen der Menge an Wasser, das ausreichend ist, um den Ĝuşl für die Djanābah durchzuführen

Von Abū Dja’far Muĥammad Ibn ‘Alī Ibn al-Ĥuşşain Ibn ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, wird berichtet, dass er und sein Vater bei Djābir Ibn ‘Abdullāh waren, als Leute bei ihm waren. Sie fragten ihn bezüglich des Ĝuşls, worauf er antwortete: „Für dich reicht von ein Şā‘[1] (an Wasser) aus.“

Daraufhin sagte ein Mann: „Für mich reicht das nicht.“ Djābir antwortete: „Dies reichte demjenigen aus, der mehr Haare hatte als du und auch besser war – damit meinte er den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken – worauf er danach das Gebet in einem Gewand verrichtete.“ In einem anderen Wortlaut heißt es: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, pflegte dreimal Wasser auf sein Kopf zu kippen.“

Der Verfasser sagte: „Der Mann, der gesagt hat, dass es für ihn nicht ausreichen würde, war al-Ĥaşşan Ibn Muĥammad Ibn ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, dessen Vater Muĥammad Ibn al-Ĥanafiyyah war.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Abū Dja’far und sein Vater befanden sich beim edlen Gefährten Djābir Ibn ‘Abdullāh, als Leute bei ihm waren. Die Leute fragten Djābir, wie viel Wasser wohl ausreichen würde, um den Ĝuşl für die Djanābah zu vollziehen. Er sagte: „Für dich reicht von ein Şā‘(an Wasser) aus.“

Auch al-Ĥaşşan Ibn Muĥammad Ibn al-Ĥanafiyyah befand sich unter den Leuten, die bei Djābir waren. Er sagte, dass diese Menge an Wasser für ihn nicht ausreichend wäre, um den Ĝuşl für die Djanābah zu vollziehen.

Daraufhin sagte Djābir: „Diese Menge reichte demjenigen aus, der mehr Haare hatte als du und auch besser war, sodass er mehr auf seine Reinheit und seiner Religion geachtet hat als du – damit meinte er den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken.“

Nachdem er dann seinen Ĝuşl mit der Menge von ein Şā‘ vollzogen hatte, verrichtete er als Vorbeter das Gebet. Das beweist, dass er mit dieser Menge von ein Şā‘ wieder die Reinheit von der Djanābah erlangt hatte, die erforderlich war.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.      Die Pflicht, den Ĝuşl für die Djanābah zu vollziehen. Dies erreicht man, indem man Wasser auf alle Gliedmaßen kippt, sodass das Wasser darauf abfließt. Wenn das erreicht wurde, dann ist man der Pflicht damit nachgekommen.

2.      In diesem Ĥadīth ist weder ein Beweis dafür, dass das Schrubben erforderlich ist noch umgekehrt.

3.      Ein Şā‘, der ja aus vier Amdād (Pl. von Mudd) besteht, reicht für den Ĝuşl für die Djanābah völlig aus. Ibn Daqīq al-‘Ayd hat gesagt: „Dieses Maß dient nicht der absoluten Beschränkung (und ist lediglich ein Richtmaß). Die Aĥādīthe weisen unterschiedliche Maßeinheiten vor. Dies hat den Grund – und Allah weiß es am besten – weil die Zeiten und Begebenheiten unterschiedlich waren, wie ob genug oder nur wenig Wasser vorhanden ist oder ob man sich auf Reise befindet oder daheim ist.

4.      Es ist erwünscht, die Menge an Wasser für die Tahārah gering zu halten.

Die Ablehnung gegenüber einer Haltung, die der Şunnah des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, widerspricht.

 

 

 



[1]
Ein Şā‘ sind vier Mudds. Und ein Mudd ist die Menge, die ein durchschnittlich großer Mensch mit beiden Händen schöpfen kann (etwa 3 kg - also knapp 3 Liter)

Die Feststellung, dass der Geschlechtsverkehr den Ĝuşl obligatorisch macht, gleichgültig ob es dabei zum Samenerguss (Inzāl) kam oder nicht

عَنْ أبى هُريرة رضي الله عَنْهُ أنَّ رَسُولَ الله صلى الله عليه وسلم قالَ: "إِذَا جَلَسَ بَيْنَ شُعَبِها الأرْبَعِ، ثم جَهَدَهَا وَجَبَ الغُسْلُ." وفي لفظ لمسلم "وَإِن لَمْ يُنْزل".

 

Von Abū Hurairah, Allahs Wohlgefallen wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn ein Mann zwischen den vier Teilen seiner Frau sitzt und mit ihr Geschlechtsverkehr hat, dann ist Ĝuşl obligatorisch.“ Im Wortlaut von Muşlim heißt es weiter: „Auch wenn er dabei keinen Samenerguss hatte.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

1.      „den vier Teilen“: Hiermit sind ihre Arme und Beine gemeint. Dies ist eine Umschreibung des Geschlechtsakts.

2.      „und mit ihr Geschlechtsverkehr hat“: Hiermit ist gemeint, dass er in sie auch eingedrungen ist.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagt in der ungefähren Bedeutung: Wenn ein Mann zwischen den vier Teilen seiner Frau sitzt, was ja ihre Arme und Beine sind und dann mit seinem Glied in ihre Geschlechtsöffnung eindringt, dann wir der Ĝuşl für die Djanābah für beide von ihnen zur Pflicht, auch wenn es dabei nicht zum Samenerguss gekommen ist. Denn das alleinige Eindringen ist schon ein Grund für den Ĝuşl.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.      Der Ĝuşl ist obligatorisch, wenn das männliche Glied in die Vagina eingedrungen ist, auch wenn es dabei nicht zum Samenerguss gekommen ist.

2.      Dieser Ĥadīth abrogiert[1] (Nāşikh) den Ĥadīth von Abū Şa’īd („Wasser ist für Wasser“), da dieser Ĥadīth eng ausgelegt bedeutet, dass der Ĝuşl nur dann obligatorisch wird, wenn es zum Samenerguss gekommen ist.

 

 



[1]
Abrogation bedeutet die vollständige Abschaffung eines Gesetzes oder seine Aufhebung durch ein nachfolgendes.

Das Verdeutlichen der Regeln im Bezug auf Sperma(flecke)

Von ‘Ā`ischah wird berichtet, dass sie sagte: „Ich pflegte die Djanābah (gemeint Spermaflecke) von der Bekleidung des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auszuwaschen, und er ging damit hinaus zum Gebet, während die gewaschenen Stellen noch durch Wasserspuren in seinem Kleid erkennbar waren.“ Im Wortlaut, der bei Muşlim verzeichnet ist, heißt es: „Wenn ich die (getrockneten) Spermaflecken auf der Kleidung  des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sah, pflegte ich sie nur abzureiben und er betete dann mit dieser Kleidung.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

’Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtet uns, dass die Kleidung des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, manchmal durch die Djanābah vom Sperma betroffen war.

Wenn die Spermaflecken noch feucht waren, hat sie es aus der Kleidung mit Wasser ausgewaschen, worauf der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dann mit dieser Kleidung hinaus zum Gebet ging, während diese Stellen noch nicht Trocken waren. Wenn die Spermaflecken jedoch bereits ausgetrocknet waren, hat sie es lediglich von seiner Kleidung abgerieben, sodass er damit beten konnte.

 

Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneinig im Bezug auf die Unreinheit (Nadjāşah) des Spermas (al-Maniy).

Die ĥanafītische und mālikitische Rechtsschulen sind der Ansicht, dass Sperma unrein ist. Dabei belegen sie dieses mit den Aĥādīthen, in denen die Spermaflecke aus der Kleidung des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, entfernt wurden. Dazu gehört auch der obige Ĥadīth.

Asch-Schāfi’ī, Aĥmad, die Ahlu l-Ĥadīth, Ibn Ĥazm, Scheikhu l-Işlām Ibn Taimiyah und andere Muĥaqqiqīn hingegen vertreten die Ansicht, dass Sperma rein (Tāhir) ist. Dabei führen sie zahlreiche Beweise ein, von denen wir hier nur einige einbringen werden:

  1. Die Authentizität der Aĥādīthe, in denen berichtet wurde, dass ’Ā`ischah die ausgetrockneten Spermaflecke mit ihren Fingernägel aus der Kleidung des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, abgerieben hat. Wäre das Sperma unrein gewesen, dann hätte dies nicht ausgereicht, sie hätte Wasser für das Säubern verwenden müssen, so wie es auch für alle anderen Unreinheiten notwendig ist.
  2. Das Sperma ist der Ursprung des Menschen. Deshalb wäre es nicht angebracht gewesen, wenn sein Ursprung unrein und schlecht wäre, während Allah den Menschen doch geehrt hat und ihn rein machte.
  3. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ordnete nicht an, das betroffene Kleidungsstück zu waschen oder sich generell vor dem Sperma zu hüten, so wie er es im Bezug auf Urin getan hat.
  4. Sie antworteten auf die Aĥādīthe, in denen die Spermaflecke ausgewaschen wurden, dass dies kein Hinweis auf die Unreinheit des Spermas sei, so wie auch das Auswaschen des Nasenschleims oder ähnliches nicht auf seine Unreinheit schließt. Das sich Säubern von Unreinheiten und Schmutz ist eine Sache, die in der Scharī’ah ausdrücklich erwünscht ist. Wie sollte da der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, nicht auch dieses auswaschen lassen.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Reinheit des Spermas und das es nicht notwendig ist, diesen vom Körper, aus der Kleidung und von etwas anderem auszuwaschen.
  2. Es ist erwünscht, die Spermaflecke aus Kleidung und vom Körper zu entfernen. Dabei werden die Spermaflecke ausgewaschen, wenn diese noch feucht sind und abgerieben, wenn sie bereits ausgetrocknet sind.

Das Urteil über erotische Träume bei einer Frau

Von Umm Şalamah, der Ehegattin des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wird berichtet, dass sie sagte: „Umm Şulaim – die Frau von Abū Tallĥah – kam zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und sagte: „O Gesandter Allahs! Allah ist nicht schamhaft vor der Wahrheit! Ist die Frau zum Ĝuşl verpflichtet, wenn sie einen erotischen Traum hatte?“ Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Ja, wenn sie dabei das Flüssige findet!““

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Umm Şulaim, die zu den al-Anşār gehört, kam eines Tages zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, um ihn in einer Angelegenheit zu fragen.

Da jedoch ihre Frage etwas mit den Geschlechtsteilen zu tun hatte und dieses zu den Dingen gehört, bei denen man sich meistens schämt, darüber zu reden, hat sie ihre Frage mit einer Einleitung begonnen, damit dies für die Zuhörer verträglicher wird. Sie sagte: Allah, der Erhabene und Ruhmreiche, ist die Wahrheit! Das Erwähnen der Wahrheit darf nicht verschwiegen werden, allein aus Gründen des Schams, wenn darin ein Nutzen steckt.

Nachdem Umm Şulaim diese Einleitung eingebracht hat, um ihre Frage dadurch etwas zu mildern, kam sie danach direkt auf den Kern ihres Themas zu sprechen. Sie sagte: Ist die Frau zum Ĝuşl verpflichtet, wenn sie im Schlaf geträumt hat, den Geschlechtsakt zu vollziehen?

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, antwortete: Ja, wenn sie dabei das Flüssige findet, das bei sexueller Erregung ausgeschieden wird.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Frau ist zum Ĝuşl verpflichtet, wenn sie einen erotischen Traum hatte und sie dabei das Flüssige findet.
  2. Die Frau scheidet während ihres geschlechtlichen Höhepunktes eine bestimmte Flüssigkeit aus, so wie es auch der Mann tut. Diese Flüssigkeit entscheidet dann über das Aussehen des Kindes, so wie es im restlichen Ĥadīth erwähnt wurde.1
  3. Das Bekräftigen des Schams als eine Eigenschaft Allahs, Erhaben und Ruhmreich ist Er. Es ist eine Bekräftigung, das Seiner Erhabenheit würdig ist. Somit hält sich Allah nicht zurück, die Wahrheit zu sagen, nur aus Scham. Ibn al-Qayyim hat in „al-Badā`i‘“ gesagt: „Die rein negativen Eigenschaften werden nicht zu Seinen Eigenschaften aufgezählt, Erhaben ist Er, außer wenn diese eine Bekräftigung beinhalten. Das gleiche gilt auch in Hinblick auf die negativen Eigenschaften, die in Seinem Zusammenhang erwähnt werden, wie Seine Aussage: "Ihn überkommt weder Schlummer noch Schlaf."2 Diese Worte beinhalten die Vollkommenheit Seines Lebens und Seiner Beständigkeit.“
  4. Der Scham darf eine Person nicht davon abhalten, sich Wissen anzueignen, auch dann nicht, wenn dieses Scham hervorruft.
  5. Es ist aus Gründen des Anstands und der höflichen Anrede besser, wenn bei Dingen, die Scham hervorrufen, vorher mit einer kurzen Einleitung begonnen wird, die natürlich passend sein muss, um dazu beizutragen, das das, was gesagt werden soll, nicht plötzlich geschieht, sodass vermutlich einige Zuhörer dann diese Person als gefühllos ansehen werden.

 

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1 Anm. des Übersetzers: „[…] Da verhüllte sich Umm Şalamah (d.h. verdeckte ihr Gesicht) und sagte: „O Gesandter Allahs, hat eine Frau wirklich eine solche Flüssigkeit, wenn sie ihren geschlechtlichen Höhepunkt erlebt?“ Der Prophet sagte: „Ja! Sei nicht unbeholfen. Wie kommt es dann, dass ihr Kind ihr ähnlich aussieht?“

2 Al-Baqarah 2:255

Das Urteil über das Schlafengehen im Djanābah-Zustand

Von ‘Abdullah Ibn ‘Ummar, wird berichtet, dass ‘Ummar Ibn al-Khattāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Oh Gesandter Allahs! Darf sich einer von uns schlafen legen, wenn er sich im Djanābah-Zustand befindet?“ Er antwortete: „Ja, wenn jemand von euch den Wudū` vorgenommen hat, darf er sich (im Djanābah-Zustand) schlafen legen.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Ĥadath, der durch die Djanābah verursacht wurde, war damals bei ihnen etwas Großes. Deshalb waren sie verwirrt gewesen darüber, ob es erlaubt sei, sich im Djanābah-Zustand schlafen zu legen, oder nicht.

Deshalb fragte ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ob es für eine Person, der bereits am Anfang der Nacht im Djanābah-Zustand geraten ist, erlaubt sei, sich danach schlafen zu legen, obwohl er sich in diesem Djanābah-Zustand befindet.

Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat ihnen dieses erlaubt. Nur sollte der große Ĥadath mit dem Wudū` vermindert werden, sodass es dann nicht schlimm ist, sich im Djanābah-Zustand schlafen zu legen.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist einer Person, die sich im Djanābah-Zustand befindet, erlaubt, in diesem Zustand schlafen zu gehen, wenn er jedoch zuvor den Wudū` vorgenommen hat.
  2.  Das Vollkommenste ist jedoch, dass man sich erst dann schlafen legt, wenn man den Ĝuşl vorgenommen hat, da das sich Beschränken auf den Wudu` nur eine Ausnahme darstellt.
  3. Die Legitimität, den Wudū` nach der Djanābah vorzunehmen, um sich danach schlafen zu legen und ohne den Ĝuşl vorgenommen zu haben.
  4. Es ist für eine Person, der sich im Djanābah-Zustand befindet, verhasst, ohne Ĝuşl und ohne Wudū` schlafen zu gehen.

Dritter Ĥadīth: „Ich stellte dem Gesandte Allahs Wasser für seine Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) nach dem Geschlechtsverkehr hin [...].“

Dritter Ĥadīth:

Von Maimūnah Bint al-Ĥārith, die Ehegattin des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wird berichtet, dass sie sagte: „Ich stellte dem Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, Wasser für seine Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) nach dem Geschlechtsverkehr hin. Er goss zwei- oder dreimal Wasser mit seiner rechten Hand auf seine linke  Hand, dann wusch er seinen Genitalbereich. Danach schlug er mit seiner Hand, zwei- oder dreimal auf den Boden - oder gegen die Wand -. Dann spülte er Mund und Nase aus und wusch sein Gesicht und seine beiden Arme. Dann goss er reichlich Wasser über seinen Kopf und wusch seinen Körper. Anschließend rückte er wenig von seiner Stelle und wusch seine beiden Füße. Ich brachte ihm ein Tuch, doch er lehnte es ab, fuhr aber fort, das Wasser mit der Hand abzuschütteln.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

„Danach schlug er mit seiner Hand, zwei- oder dreimal auf den Boden - oder gegen die Wand -.“: Das Ziel hierbei war, seine Hände, in Kombination mit Erde oder Staub, aneinander zu reiben, um damit den Schmutz von ihnen zu entfernen, der beim Iştindjā` entstehen könnte.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Dieser Ĥadīth gleicht dem vorherigen Ĥadīth. Er beinhaltet einige Nutzen, die wir nun zusammenfassend erwähnen werden:

  1. Im ersten Ĥadīth wurde das Waschen der Hände allgemein erwähnt. In diesem Ĥadīth jedoch wird erwähnt, dass sie zwei oder dreimal gewaschen werden sollen.
  2. In diesem Ĥadīth wird berichtet, dass er nach dem Waschen seiner Hände, seine Geschlechtsteile gewaschen hat. Danach säuberte er seine Hände mit Erde zwei oder dreimal. Die Gelehrten haben erwähnt, dass der Geruch dadurch beseitigt wird, wenn man die Hände mit Erde abputzt oder mit etwas anderem, was auch rein ist (wie Seife).
  3. Im ersten Ĥadīth wurde erwähnt, dass er den Wudū` verrichtet hat, der für das Gebet vollzogen wird. Das beinhaltet dann auch, dass er dabei seine Füße gewaschen hat. Dieser zweite Ĥadīth hingegen verdeutlicht, dass er seine Füße erst dann gewaschen hat, nachdem er seinen gesamten Körper gewaschen hatte.Das Beste, was man sagen kann, um beide Versionen zu vereinen, ist folgendes: Im Ĥadīth von Maimūnah vollzog er den kompletten Wudū`. Doch hat er zum Schluss seine Füße ein weiteres Mal gewaschen, und zwar an einem anderen Platz, nachdem er zuvor seinen gesamten Körper gewaschen hatte. Denn der Ort, wo er sich wusch, war nun beschmutzt gewesen.
  4. In diesem Ĥadīth brachte Maimūnah ein (Hand-)Tuch, damit er seine Körperteile damit abtrocknen kann. Doch er nahm es nicht an und hat stattdessen das Wasser mit seinen Händen abgeschüttelt.
  5. Es ist beim Ĝuşl nicht verpflichtend, den Körper abzureiben. Doch ist dies, wie das Abreiben beim Wudū`, eine Şunnah.
  6. Die Körperteile, die beim Wudū` für die Djanābah gewaschen wurden, werden danach beim Ĝuşl nicht mehr gewaschen. An-Nawawī hat erwähnt, dass das einmalige Waschen dieser Körperteile sowohl für den Wudū` als auch für die Djanābah völlig ausreichend ist.
  7. Der Körper wird nur einmal gewaschen. Einige Gelehrte sagen jedoch, dass auch der Körper dreimal gewaschen werden muss, da sie eine Analogie mit dem Wudū` gezogen haben. Doch gilt keine Analogie, wenn ein eindeutiger Text existiert. Dies sagte auch Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah und unser Gelehrte ‘Abdur-Raĥmān aş-Şa’dī. Auch ist dies eines der zwei Meinungen im Madhhab von Aĥmad.

Zweiter Ĥadīth: „Wenn der Gesandte Allahs die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog [...],“

Zweiter Ĥadīth:

Es wird überliefert, dass ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sagte: „Wenn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog, pflegte er dabei seine Hände zu waschen und den Wudū` zu vollziehen, genauso wie für das Gebet. Danach ging er mit seinen Fingern durch sein Haar. Wenn er nun glaubte, dass das Wasser seine Kopfhaut erreicht hatte, goss er dann dreimal Wasser darüber und wusch danach den Rest seines Körpers.“

Sie sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und ich vollzogen die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) aus demselben Behälter. Wir schöpften beide gemeinsam (Wasser) daraus.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

‘Ā`ischah beschreibt uns hier den Ĝuşl des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Wenn er den Ĝuşl für die Djanābah vollziehen wollte, wusch er dabei zuerst seine Hände, damit diese sauber sind, wenn er Wasser schöpfen wollte, um sich zu reinigen. Danach vollzog er die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) in der Art und Weise, wie für das Gebet.

Da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dichtes Haar hatte, ging er mit seinen nassen Fingern durch sein Haar. Wenn das Wasser nun seinen Haaransatz und somit seine Kopfhaut erreicht hatte, goss er danach dreimal Wasser über seinen Kopf und wusch schließlich den Rest seines Körpers.

Trotz dieses vollkommen Ĝuşl, hat ihm und ‘Ā`ischah ein einziger Wasserbehälter ausgereicht, aus dem sie beide gemeinsam Wasser schöpften.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Anordnung, den Ĝuşl für die Djanābah zu vollziehen. Dies gilt gleichermaßen für den Fall, wenn es zum Samenerguss kam als auch für den Fall, wenn der Kopf des Penis in die Vagina eingedrungen ist, so wie es im späteren Ĥadīth von Abū Hurairah ersichtlich sein wird.
  2. Der vollkommene Ĝuşl ist der, der hier im Ĥadīth beschrieben wurde, nämlich, dass die Hände zuerst gewaschen werden und danach der Wudū` vollzogen wird. Dann wird mit den Fingen durch das dichte Haar gegangen. Danach werden die Haare und schließlich der Rest des Körpers gewaschen.
  3. Ihre Aussage, „Wenn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog“, ist ein Beleg dafür, dass er diese Reihenfolge des Öfteren einhielt, wenn er den Ĝuşl für die Djanābah vollziehen wollte.
  4. Die Erlaubnis, die ’Aurah des anderen Ehepartners zu sehen und sich gemeinsam aus einem Wassergefäß zu waschen.
  5. Die Körperteile, die beim Wudū` gewaschen werden, werden beim Ĝuşl zuerst gewaschen, außer die Füße. Diese werden erst zum Schluss gewaschen, wenn bereits der gesamte Körper gewaschen wurde, wie wir später auch sehen werden.
  6. Ihre Aussage, „(er) pflegte […] den Wudū` zu vollziehen […] und […] danach den Rest seines Körpers (zu waschen)“, ist ein Beweis dafür, dass die Körperteile, die beim Wudū` gewaschen werden müssen, sowohl den Zustand des großen als auch den des kleinen Ĥadath1 aufheben. Der Grund, warum diese Körperteile bei der Djanābah und bei der Aufhebung des Zustandes beim kleinen Ĥadath gewaschen werden müssen, ist gleich.
  7. Der Rest des Körpers muss gewaschen werden.

 

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1 Anm. des Übersetzers:    Zu „Ĥadath al-Akbar“ (große Verunreinigung) gehört der Zustand der Djanābah. Dies ist ein Zustand, in dem man sich nach dem Geschlechtsverkehr befindet, bzw. wenn man Samenfluss hatte (arab. Maniy) – auch wenn dieser im Schlaf geschieht. Für eine Frau gilt das entsprechende, wenn sie im Schlaf eine entsprechende Flüssigkeit ausstößt. Danach muss man eine Ganzkörperwaschung (arab. al-Ĝuşl) vornehmen. Zu „Ĥadath al-Aşĝar“ (kleine Verunreinigung) gehört: Windabgang, Urinieren, Stuhlgang, tiefer Schlaf, Berühren des Intimbereichs und das Essen von Kamelfleisch.

Erster Ĥadīth: „Ich ging unauffällig weiter, da ich mich im Djanābah-Zustand befand [...].“

Erster Ĥadīth:

Abū Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ihn eines Tages in eines der Straße von Medina traf. Er (Abū Hurairah) sagte: „Ich ging unauffällig weiter, da ich mich im Djanābah-Zustand befand. Ich erledigte dann meinen Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) und kam zurück. Er (der Prophet) sagte: „Wo warst du, Abū Hurairah?“ Ich antwortete: „Ich war im Djanābah-Zustand und mochte es nicht, dir im Zustand der Unreinheit Gesellschaft zu leisten.“ Da sagte er: „Gepriesen sei Allah! Der Muslim wird niemals unrein  sein.““

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Abū Hurairah traf eines Tages den Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, in eines der Straße von Medina, während er (Abū Hurairah) Djunubb war. Da Abū Hurairah den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, so sehr schätzte und ehrte, mochte er es nicht, ihn in diesem Zustand der Djanābah anzusprechen oder gar zu begleiten.

Er schlich sich im Verborgenen vom Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, weg und nahm den Ĝuşl durch. Danach kehrte er zu ihm zurück.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, fragte ihn, wo er denn war. Daraufhin erklärte ihm Abū Hurairah seine Lage, in der er sich befand und dass er es nicht mochte, an seiner Seite zu sitzen, während er unrein war.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wunderte sich über Abū Hurairah, als dieser glaubte, durch den Zustand der Djanābah unrein zu sei, worauf er dann auch die Ganzkörperwaschung vollzog. Er erklärte ihm, dass ein Muslim  unter keinen Umständen unrein werden kann.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Djanābah an sich, greift nicht auf den Körper über und macht ihn dadurch unrein.
  2.  Der Körper eines Menschen wird an sich niemals unrein, weder zu seinen Lebzeiten noch nach seinem Tod. Das bedeutet aber nicht, dass sein Körper nicht von Unreinheiten befleckt sein kann. Der Körper kann unrein werden, wenn er von Unreinheiten beschmutzt ist.
  3. Die Erlaubnis, den Ĝuşl für die Djanābah auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.
  4. Die Wertschätzung der Leute der Tugend, des Wissens und der Wohltat und dass man sich ihnen gesellt, während man ein gepflegtes Äußeres hat.
  5. Der Erlass, denjenigen, den man gerade folgt, um Erlaubnis zu fragen, weggehen zu dürfen. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, lehnte die Tat von Abū Hurairah ab, als dieser sich ohne sein Wissen entfernt hatte. Das Fragen um Erlaubnis gehört zum guten Ton.

KAPITEL: Der Ĝuşl für die Djanābah

Al-Ĝuşl ist das Nomen von al-Iĝtişāl, was bedeutet, dass man den gesamten Körper mit Wasser überspült. Der Ursprung des Wortes „al-Djanābah“ ist Entfernung (al-Bu‘d). Es wird zu einer Person gesagt, das einen Geschlechtsverkehr oder einen Samenerguss hatte, dass dieser Djunubb ist, da seine Flüssigkeit sich von seinem eigentlichen Ort entfernt hat.

Dieses Kapitel bezieht sich nun auf die Regeln, die mit dem Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) zusammenhängen. Hier werden die Gründe, die Anstandsregeln und so weiter erklärt. Der Ĝuşl gehört zur Tahārah, das für das Gebet erlassen wurde und zur allgemeinen Sauberkeit gehört, die erwünscht ist.

"Und wenn ihr im Zustand der Djanābah seid, dann reinigt euch."1 Denn darin sind zahlreiche gesundheitliche Vorteile und auch Vorteile für das Herz.

Wenn es beim Geschlechtsverkehr zum Samenerguss kommt, befindet sich danach der Mann in einem Zustand der Erschöpfung und Ermüdung. Er verspürt eine Art der Lustlosigkeit, der Faulheit und des Ermüdens des Geistes. Doch auch die Durchblutung verlangsamt sich danach rapide.

Zur Gnade des Allweisen und Allkundigen gehört, dass Er den Ĝuşl erlassen hat, der dem Körper seine Stärke wiedergibt und die Durchblutung fördert, sodass diese Person wieder aktiver wird.

Wir sehr stecken in den Gesetzen Allahs Weisheiten und Geheimnisse! Möge Allah uns dazu leiten, diese besser zu begreifen und daran zu glauben.

 

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1 Al-Mā`idah 5:6

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