KAPITEL: Das Betreten des Ortes, wo man seine Notdurft verrichten möchte und das sich Reinigen danach

 


In diesem Kapitel werden Anstandsregeln erwähnt im Bezug auf das Betreten des Ortes, wo man seine Notdurft verrichten möchte, auf das sich dort Hinsetzen und auf die Art und Weise des Verlassens dieses Ortes. Außerdem wird in diesem Kapitel auch die Art und Weise des sich Reinigens vom Verrichten der Notdurft erklärt. Dieses Kapitel gehört weiterhin zur Überschrift: „Buch: Die Reinheit (at-Tahārah).“

Die Vorzüglichkeit des Verrichtens von Wudū` und die Begünstigungen, die diese Gemeinschaft deshalb am Tage der Auferstehung gegenüber allen anderen Gemeinschaften erfahren wird

 


 

عَنْ نُعَيْمِ الْمُجْمِرِ عَنْ أبيِ هريرة رَضِيَ الله عَنْهُ عَنِ النَّبيِّ صلى الله عليه وسلم أنَهُ قَالَ: "إنَّ أمتي يُدْعَون يومَ القيَامةِ غُرُّا مُحَجَّلِينَ مِنْ آثارِ الْوُضُوءِ، فَمن استطَاَعَ مِنْكُمْ أن يُطِيلَ غرَّتَهُ [1] فَلْيَفْعَلْ.

وفي لفظ آخر: رَأيْتُ أبَا هُريرةَ يتوضأ، فَغَسَلَ وَجْهَهُ وَيَدَيهِ حَتى كَادَ يَبْلُغُ المَنْكِبَينِ، ثُمَّ غَسَلَ رِجْلَيْهِ حَتَى رَفَعَ إلَى السَّاقَيْن، ثُمَّ قَالَ: سَمِعْتُ رَسُولَ اللّه صلى الله عليه وسلم   يَقُولُ: " إن أمتي يُدْعَوْنَ يَوْم القِيَامَةِ غرا مُحَجلِين من آثار الوُضُوءِ، فمَنِ اسْتَطَاَعَ مِنْكُمْ أنْ يُطِيل غرته وَتَحْجيلَهُ فَلْيَفْعَل ".

 وفي لفظ لمسلم: سَمِعْتُ خليلي صلى الله عليه وسلم يَقُولُ: " تبلغ الحِلْيَةُ من الْمُؤْمِنِ حَيْثُ يَبْلُغُ الْوُضُوءُ ".

 

Von Nu’aim al-Mudjmiri wird überliefert, dass Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet hat, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:

„Die Angehörigen meiner Ummah werden am Tage der Auferstehung aufgerufen, und Sie werden mit hellen Gesichtern und Gliedmaßen aufgrund der Spuren von Wudū` erscheinen. Wer von euch diese hellen Stellen vergrößern kann, der soll es tun.“

In einem anderen Wortlaut heißt es: „Ich sah, wie Abu Hurairah die Gebetswaschung vollzog. Dabei wusch er sein Gesicht und seine Arme, bis er fast an seine Schulter (bzw. an seine Achseln) gelangt ist. Dann wusch er seine Füße, bis zu den Unterschenkel. Dann sagte er: „Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Die Angehörigen meiner Ummah werden am Tage der Auferstehung aufgerufen, und Sie werden mit hellen Gesichtern und Gliedmaßen aufgrund der Spuren von Wudū` erscheinen. Wer von euch diese hellen Stellen auf dem Gesicht und auf den Gliedmaßen vergrößern kann, der soll es tun.““

Im Wortlaut von Muşlim heißt es: „Ich hörte meinen Freund – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Die Zierde eines Gläubigen wird so weit reichen, wie sein Wudū` gereicht hat.““

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

1.                  „werden […] aufgerufen“: Die Angehörigen dieser Ummah werden in einer Art und Weise aufgerufen, die sie ehr und schätzt.

2.                  „[…] mit hellen Gesichtern und Gliedmaßen“. Die Körperstellen, die vom Wudū` berührt wurden, werden am Tage der Auferstehung hell erstrahlen, wie die Blesse (Ĝurrah) – also die weißen Abzeichen – eines Pferdes.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat seiner Ummah die frohe Botschaft übermittelt, dass der erhabene Allah sie am Tage der Auferstehung mit einem Merkmal der Ehre und der Vorzüglichkeit kennzeichnen wird. Dieses Merkmal wird sie von allen anderen Gemeinschaften unterscheiden. Sie werden am Tage der Auferstehung gerufen und sie werden kommen, während ihre Gesichter, ihre Arme und ihre Füße hell erstrahlen werden. Das ist die Spur, die diese großartige Anbetung, die ja die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) ist, hinterlassen wird. Es ist dieser Wudū`, den sie immer wieder auf diese bestimmten Körperteile vollzogen haben, um damit das Wohlgefallen Allahs und Seine Vergebung zu erlangen. Ihr Lohn wird diese besondere Ehre sein.

Dann sagte Abu Hurairah weiter: „Wer diese Fläche, die vom Wudū` betroffen ist, vergrößern kann, der soll es tun.“ Denn je größer diese Fläche ist, die im Wudū` gewaschen wird, desto größer ist auch die Fläche, die am Tage der Auferstehung hell erstrahlen wird.

 

Die Meinungsverschiedenheit im Bezug auf das Vergrößern dieser Fläche:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob die festgesetzte Grenze beim Waschen des Gesichtes, der Arme und der Füße, überschritten werden darf. Der Großteil der Gelehrten ist hingegangen und hat gesagt, dass es erwünscht ist. Dabei nahmen sie diesen Ĥadīth als Beweis für ihre Entscheidung. Doch sind sie sich weiterhin uneins darüber, wie weit diese Fläche gehen darf.

Mālik und in einer Überlieferung auch Aĥmad  sind hingegangen und haben gesagt, dass es nicht wünschenswert ist, die festgesetzte Grenze beim Wudū` zu überschreiten. Diese Meinung wählten auch Scheich des Islams Ibn Taimiyah, Ibn al-Qayyim und unser Scheich ’Abdurraĥmān Ibn Nāşir aş-Şa’dī. Dabei belegten sie ihre Meinung wie folgt:

1.                  Das Überschreiten einer festgesetzten Grenze bei Angelegenheiten der Anbetung bedarf eines Beweises. Dieser Ĥadīth, den wir oben erwähnt haben, unterstützt nicht die Sichtweise, dass die festgesetzten Grenzen bei der Gebetswaschung überschritten werden dürfen. Dieser Ĥadīth verweist lediglich auf die Körperteile, die durch das Verrichten des Wudū` am Tage der Auferstehung hell erstrahlen werden. Das, was Abu Hurairah getan hat, ist seine persönliche Interpretation dieses Ĥadīths. Seine persönliche Meinung darf jedoch hier nicht eingezogen werden, da sie sonst den klaren Texten widersprechen würde.

Was die Aussage „Wer von euch diese hellen Stellen vergrößern kann, der soll es tun“ anbetrifft, so sagen diese Gelehrte, dass dies eine Ergänzung von Abu Hurairah ist und somit keine Aussage des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ist.

2.                  Wenn es erlaubt wäre, dass die festgesetzten Grenzen bei der Gebetswaschung überschritten werden dürfen, dann wäre es doch auch erlaubt, die Grenzen des Gesichtes beim Waschen zu überschreiten, indem auch die Kopfbehaarung mit gewaschen wird. Die Kopfbehaarung gehört jedoch nicht zur Definition einer Blesse (al-Ĝurrah). Somit würde hier ein klarer Widerspruch herrschen.

3.                  Es ist über keinen anderen Gefährten des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert worden, dass er diesen Ĥadīth so verstanden hat, wie ihn Abu Hurairah verstanden hat und somit die festgesetzten Grenzen bei der Gebetswaschung überschritten hat. Im Gegenteil, es wurde sogar über Abu Hurairah überliefert, dass er dies im Verborgenen getan hat, damit sich die Menschen nicht über die Art und Weise seines Wudū`s wundern.

4.                  Alle, die uns die Art und Weise der Gebetswaschung des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert haben, haben lediglich erwähnt, dass er sein Gesicht gewaschen hat, seine Arme bis zu den Ellebogen und seine Füße bis zu den Knöchel. Es kann deshalb nicht sein, dass er in all seinen Gebetswaschungen auf diese Vorzüglichkeit verzichtet hat. Und er sagte in al-Fatĥ: „Ich habe diesen letzten Satz im Ĥadīth in keiner anderen Überlieferung, die die Gefährten getätigt haben, gefunden und das, obwohl sie in ihrer Anzahl zehn waren. Auch diejenigen, die über Abu Hurairah diesen Ĥadīth überliefert haben, haben diesen Satz nicht erwähnt, bis auf Nu’aim.“

5.                  Der edle Vers [2] hat und klar die Grenzen bei der Gebetswaschung aufgezeichnet, nämlich die Ellebogen und die Knöchel. Dieser Vers gehört zu den letzteren Versen, die offenbart wurden. Hier nun die Aussage von Ibn al-Qayyim in seinem Buch „Ĥādī al-Arwāĥ“: „In beiden Şaĥīĥ-Büchern ist überliefert – und hier sei der Wortlaut von Muşlim erwähnt –, dass Abu Ĥāzim gesagt hat: „Ich befand mich hinter Abu Hurairah, als er gerade die Gebetswaschung vollzog und seine Arme bis zu den Achselhöhlen wusch. Ich sagte daraufhin: Oh Abu Hurairah, was ist das für ein Wudū`? Er antwortete: „Oh Sohn des Stammes Farūch. Du bist hier? Hätte ich gewusst, dass du hier bist, dann hätte ich meine Gebetswaschung nicht auf diese Art und Weise vollzogen. Ich hörte meinen Freund – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Die Zierde eines Gläubigen wird so weit reichen, wie sein Wudū` gereicht hat.“

Diejenigen, die sagen, dass es erwünscht ist auch den Oberarm komplett zu waschen, nehmen diese Aussage als Beweis für ihre Behauptung. Zu ihnen gehören auch einige Gelehrte der Rechtsschulen von Abu Ĥanīfah, asch-Schāfi’ī und Ĥanbal. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat jedoch seine Waschung lediglich auf das Gesicht, den Ellebogen und den Knöcheln begrenzt. Danach sagte er: „Wer über dies hier hinausgehet, der hat sich schlecht benommen und war ungerecht gewesen.“ Diese Aussage widerlegt ganz klar ihre Meinung. Deshalb ist die richtige Sichtweise diejenige, dass es nicht erwünscht ist. Dies ist auch die Ansicht der Leute aus Medina. Auch über Aĥmad wurden zwei Berichte überliefert, die dies bestätigen. Dieser Ĥadīth verweist nicht auf das Vergrößern der Stelle des Wudū`s. Diese Zierde wird also nur auf den Unterarm und dem Handgelenk zu sehen sein und nicht auf dem Oberarm und den Schultern.

Was jedoch seine Aussage „Wer von euch diese hellen Stellen vergrößern kann, der soll es tun“ anbetrifft, so ist dies eine Erweiterung, die zur Aussage von Abu Hurairah gehört und nicht zur Aussage des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Dies konnten bereits mehrere Ĥadīth-Wissenschaftler beweisen.

Im Buch „Muşnad Imām Aĥmad“ ist in diesem Ĥadīth noch folgende Aussage von Nu’aim überliefert worden. Nu’aim sagte: „Ich weiß jedoch nicht mehr, ob die Aussage „Wer von euch diese hellen Stellen vergrößern kann, der soll es tun“ noch zur Aussage des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gehört hat oder bereits zur Aussage von Abu Hurairah.“

Unser Scheich (hier meint er Ibn Taimiyah) hatte immer wieder gesagt: „Diese Aussage kann niemals vom Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – stammen. Denn die Blesse (al-Ĝurrah) erscheint nicht auf der Handfläche, sondern allein auf dem Gesicht. Diese Fläche kann nicht erweitert werden, da wir sonst auch die gesamte Kopfbereich mit Blesse bezeichnen müssten, sodass es wiederum keine Blesse mehr sein kann.““

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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[1] هذه رواية أحمد، وفى الصحيحين أيضاً وتحجيله.

[2] "O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln." [Sure 5, al-Mā`idah, Vers 6]

Es ist wünschenswert, bei allen edlen und angenehmen Dingen mit rechts anzufangen

 


 

عَنْ عَائِشَةَ رضي اللّه عَنْهَا قَالَتْ: " كَاَن رَسُولُ اللّه صلى الله عليه وسلم يُعْجبُهُ التَيمُّن في تَنَعّلِهِ وَتَرَجُّلِهِ وَطُهُورِهِ وَفِي شَأنِهِ كُلهِ ".

 

’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr – berichtete:

„Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – liebte es, vom Tayammun Gebrauch zu machen: beim Anziehen seiner Schuhe, beim kämmen seiner Haare, bei seiner Waschung und in all seinen (restlichen) Angelegenheiten.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. liebte es, vom Tayammun Gebrauch zu machen“: Das heißt, dass er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – stets das Rechte der Linken vorzog. Aş-Şan’ānī hat gesagt: „Jede Tat, die Allah und Sein Gesandter lieben, ist ein Zeichen dafür, dass “
  2. beim kämmen seiner Haare“: Sei es die Kopfbehaarung oder der Bart.
  3. bei seiner Waschung“: Dies umfasst die rituelle Gebetswaschung (al-Wudū`), die Ganzkörperwaschung (al-Ĝuşl) und das beseitigen von Unreinheiten.
  4. und in all seinen (restlichen) Angelegenheiten“: Alles, was angenehm ist, so wie die Beispiele, die wir erwähnt haben. Scheich Taqiyyu d-Dīn hat gesagt: „Diese Aussage ist allgemeingültig mit Ausnahme der Dinge, die mit links begonnen werden, wir das Eintreten in eine Toilette, das Hinausgehen aus einer Moschee oder ähnliches.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Es gehört zur Gunst der Mütter der Gläubigen, vor allem der Trägerin des Wissens und der Wahrhaftigen, Tochter des Wahrhaftigen, ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr –, dass sie alle dieser Gemeinschaft all das überliefert haben, was der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – getan hat, vor allem die privaten Dinge, die nur sie wissen konnten. Sie haben wahrlich vieles an Wissen an uns übermittelt.

Hier berichtet uns ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr – über die Gewohnheiten des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken –, die er geliebt hat, wie zum Beispiel das beginnen mit Rechts beim anziehen seiner Schuhe, beim Kämmen seiner Haare, bei seiner Reinigung und bei all seinen restlichen Angelegenheiten, die dieser gleichen, wie zum Beispiel das anziehen des Gewandes, der Hose, beim schlafen legen, beim essen, beim trinken oder ähnlichem. Bei all diesen Abgelegenheiten wird die Rechte der Linken vorgezogen.

Bei den abstoßenden Dingen ist es hingegen besser, die Linke der Rechten vorzuziehen. Deshalb hat es der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verboten, die Geschlechtsteile mit rechts zu reinigen (al-Iştindjā`). Er verbot es auch, den Penis mit der rechten Hand anzufassen, denn die rechte Hand ist für die guten Dinge (at-Tayyibāt) und die linke für alles andere.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.                  Das Vorziehen der rechten Seite bei allen guten Dingen ist aus der islamisch rechtlichen, aus der logischen und aus der hygienischen Sichtweise besser. An-Nawawī hat gesagt: „Es ist ein fortwährender Grundsatz in der islamischen Rechtslehre, dass bei allen Dingen, die verschönt und veredelt werden, mit rechts begonnen wird und bei allen Dingen, die gegenteiliges beinhalten, mit links begonnen wird.“

2.                  Das überlassen der linken Seite für die abstoßenden Dinge hat islamisch rechtliche und logische Vorzüge.

3.                  Die islamische Rechtslehre ist gekommen, um die Menschen zu bessern, sie anständig zu machen und sie von allen Gefahren zu schützen.

4.                  Es ist bei der rituellen Gebetswaschung besser, die rechten Körperteile der linken vorzuziehen. An-Nawawī hat gesagt: „Die Gelehrten sind einstimmig zum Konsens gekommen, dass das Vorziehen der rechten Körperteile bei der rituellen Gebetswaschung zur Şunnah gehört. Wer dies nicht einhält, dem ist viel Gutes entgangen, doch seine Gebetswaschung ist gültig.“ Es sagte auch in al-Muĝnī: „Es ist nichts darüber bekannt, dass es Pflicht ist.“

Wer wird Millionär?

Vorschriften und Empfehlungen für die Fastenden

Knechte Allahs! Nutzt den Monat Ramadan durch reichliche gottesdienstliche Handlungen, indem ihr eure Gebete rechtzeitig verrichtet, den Qur’ān rezitiert, Allahs gedenkt, Wohltaten in Form von Spenden und Taten verrichtet und die Familienbande wahrt.

In Ramadan werden sowohl die Wohltaten als auch die Gaben von Allah vervielfacht.

Wer seinen Pflichten in diesem segensreichen Monat nachkommt wird sozusagen zu einem „millionenschweren“ Wohltäter.

Knechte Allahs! Hütet euch vor all jenen Dingen, die den Lohn für euer Fasten vermindern, und vor allem vor jenen Dingen, die euer Fasten ungültig machen. Wer verbotene Handlungen in Form von Worten oder Taten nicht unterlässt, hat den wahren Sinn des Fastens nicht verstanden. Wer die Vorschriften des Fastens nicht einhält, so ist er einer jener, denen das Fasten nichts weiter als Hunger und Durst beschert.

Haltet euch fern von Verwerflichem wie Lügen, Unaufrichtigkeit, Betrug und übler Nachrede (Lästern). Des Weiteren solltet ihr jegliche Form von Gesang und Musik und verbotene Freizeitbeschäftigungen meiden, denn diese Dinge vermindern den Wert des Fastens beträchtlich. Denn die Weisheit des Fastens liegt vor allen Dingen in der Gottesfurcht, wie Allah der Erhabene sagt: "Oh ihr die ihr glaubt, euch ist das Fasten vorgeschrieben so wie es jenen vorgeschrieben war, die vor euch waren; auf dass ihr gottesfürchtig sein möget!"

Der Prophetengefährte Djābir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wenn du fastest so sollen mit dir deine Ohren, deine Augen und deine Zunge fasten, indem diese sich des Lügens und der verbotenen Dinge enthalten. Sei deinem Nachbar gegenüber wohltätig und wahre deine innere Ruhe. Gestalte die Tage des Fastens nicht so wie jene, in denen du nicht fastest.“

Knechte Allahs! Wisset, dass es Verhaltensweisen gibt, ohne welche euer Fasten nicht vollkommen ist, wie Beispielweise:

Das Şuĥūr (die Mahlzeit vor der Morgendämmerung am Fastentag):

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat das Einhalten des Şuĥūr angeordnet, indem er sagte: „Haltet das Şuĥūr ein, denn im Şuĥūr liegt wahrlich ein Segen!“[1]

Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Der Unterschied zwischen unserer Art des Fastens und jener der Leute der Schrift (Juden und Christen) ist der Şuĥūr.“[2]

In einem weiteren Ĥadīth sagte er, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Das Şuĥūr ist voller Segen, so lasst es nicht aus, selbst wenn das Şuĥūr nur aus einem Schluck Wasser besteht, denn wahrlich Allah und Seine Engel segnen jene, die das Şuĥūr einhalten.“

Und der Muslim sollte das Şuĥūr mit der Absicht, dem Beispiel des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu folgen, verrichten. Dabei sollte ihm das Şuĥūr als eine Bestärkung für das Fasten dienen, denn er wird hierfür belohnt.

Und die Şunnah ist es, das Şuĥūr so kurz wie möglich vor der Morgendämmerung zu verrichten; denn dies ist auch eine Erleichterung für den Fastenden, da er seinen Schlaf nicht erneut für das Morgengebet unterbrechen muss, sondern dies direkt nach dem Şuĥūr verrichten kann.

Das sofortige Futūr (Fastenbrechen), sobald der Sonnenuntergang begonnen hat. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat hierzu gesagt: „So lange wie die Menschen das Futūr durchführen, erhalten sie Gutes.“[3]

Und die Şunnah ist es, dass der Fastende sein Fasten vor dem Maĝreb-Gebet mit einer ungeraden Zahl von frischen Datteln bricht, wenn diese nicht vorhanden sind, dann mit einer ungeraden Zahl von trockenen Datteln, und wenn auch diese nicht vorhanden sind, dann mit Wasser. Und wenn auch kein Wasser zur Hand ist, dann soll er sein Fasten mit dem brechen, was ihm gerade zur Verfügung steht.

Und die Şunnah ist es auch das Du’ā` des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Der Durst ist gegangen, die Adern sind feucht geworden und die Belohnung ist inschaAllah sicher!“ vor dem Fastenbrechen zu sagen. Des Weiteren soll der Fastende um das bei Allah bitten, was er möchte, denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wahrlich, dem Fastenden steht ein Bittgebet zu, welches nicht abgelehnt wird.“[4]

Verbot des Übertreibens was das Essen und Trinken angeht:

Das Übertreiben in diesen Dingen ist ein Verstoß gegen die Grundsätze des Fastens, schädlich für die Gesundheit und eine finanzielle Verschwendung.

Allah hat das Fasten in diesem Monat als eine gottesdienstliche Handlung vorgeschrieben, die Gottesfurcht beweisen soll. Man sollte deshalb nicht übertreiben, indem man Unnötiges und zu viel kauft, kocht und isst.

Die regelmäßige Teilnahme am Tarāwīĥ-Gebet:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer den Ramadan standhaft, gläubig und seine Belohnung von Allah erhoffend durchhält, dem werden all seine zuvor begangenen Sünden vergeben.“

Was Freizeitbeschäftigungen wie Fernsehen, Kartenspielen und leeres Gerede angeht, so stellen diese auch Verstöße gegen die Grundsätze des Fastens dar.

O Allah, akzeptiere unser Fasten, unser Ausharren im Gebet und verzeih uns unsere Sünden.

 

 



[1]
verzeichnet bei Buchārī und Muşlim

[2] verzeichnet bei Muşlim

[3] verzeichnet bei Buchārī und Muşlim

[4] verzeichnet bei Ibn Mādjah

Kurzer Hinweis zu Fasten und Zakatu l-Fitr

Dieser Text handelt in Kürze vom Fasten, seinen Regeln und seinem Nutzen.

FASTEN (arab. „Şaum“) ist eine Art des Gottesdienstes durch Enthaltsamkeit von all dem, was es bricht, vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.

FASTEN DES MONATS RAMADAN ist eine der fünf Säulen des Islam, wie durch das Wort des Propheten Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mitgeteilt: „Der Islam ruht auf fünferlei: Dem Zeugnis, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt , außer Allah und dass Muĥammad Sein Gesandter ist , dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakāt, dem Fasten des Monats Ramadan und dem Verrichten der Wallfahrt nach Mekka.“

WER FASTET

Fasten im Ramadan ist Pflicht für jeden erwachsenen Muslim, der zurechnungsfähig ist, es ertragen kann und sich nicht auf einer Reise befindet.

Nichtmuslime fasten nicht auf diese Weise und müssen das Fasten auch nicht nachholen, wenn sie den Islam annehmen.

Kinder brauchen nicht zu fasten, sollen aber dazu ermutigt werden, damit sie sich schrittweise daran gewöhnen.

Unzurechnungsfähige brauchen nicht zu fasten und auch keine Ersatzleistung (Speisen von Armen) leisten, selbst wenn sie volljährig sind. Dasselbe gilt für jemanden, der sich, wie z.B. ein hochbetagter Mensch, nicht vernünftig verhält.

Wer nicht fasten kann, wie z.B. besonders alte Menschen oder Kranke, die nicht mit Wiedererlangung der Gesundheit rechnen, speist für jeden versäumten Fastentag einen bedürftigen Menschen.

Wer plötzlich erkrankt und mit Genesung rechnet, darf das Fasten, wenn es ihm zu schwer fällt, aufschieben und holt es nach Wiedererlangung der Gesundheit nach.

Schwangere und stillende Frauen brauchen nicht zu fasten, wenn es ihnen zu schwer fällt oder sie sich um das Kind sorgen. Sie holen die versäumten Fastentage später nach, wenn kein Anlass mehr für ihre Befürchtungen besteht.

Frauen während der Regelblutung oder Blutung nach der Entbindung (Nifāş) fasten während dieser Tage nicht. Sie holen das versäumte Fasten später nach.

Wer sein Fasten brechen muss, um jemandem das Leben zu retten (wie z.B. bei einem Feuer oder der Gefahr des Ertrinkens), tut dies und holt das Fasten später nach.

Reisende können wählen, ob sie während der Reise fasten oder es später nachholen, wenn sie ihr Ziel erreicht haben. Dies gilt für alle Reisenden, gleich ob sie aus besonderem bzw. unvorhergesehenem Grund reisen oder wie Kraftfahrer beruflich unterwegs sind.

WAS DAS FASTEN BRICHT

  • Essen oder Trinken, gleich ob Nützliches oder Schädliches, wie z.B. Rauchen.
  • Injektionen oder Aufbaumittel, die als Nahrungsersatz verwendet werden, weil sie als Essen und Trinken dienen. Andere Injektionen, die keinen Nährwert haben, brechen das Fasten nicht, gleich ob sie intramuskulär oder intravenös verabreicht werden und gleich, ob sie eine Geschmacksempfindung hervorrufen oder nicht.
  • Absichtliches Erbrechen, Unbeabsichtigtes Erbrechen beeinträchtigen das Fasten nicht.
  • Geschlechtsverkehr. Wer hierdurch mutwillig während der Stunden des Tageslichtes das Fasten bricht, muss sowohl das Fasten nachholen als auch eine schwere Busse leisten, die in der Freisetzung eines Unfreien besteht oder, wenn das nicht geht, 60 Tage hintereinander fasten oder, wenn das nicht geht, 60 bedürftige Menschen speisen.
  • Beabsichtigter Samenaustritt durch Masturbation oder geschlechtliches Nahekommen.
  • Blutung bei Menstruation oder nach der Entbindung
  • Blutabnahmen wie z.B. durch Schröpfen o.ä., während unwillkürliches Bluten wie z.B. bei Nasenbluten oder dem Ziehen eines Zahnes das Fasten nicht beeinträchtigt, weil es nicht als Blutabnahme gilt.

WAS NICHT DAS FASTEN BRICHT

  • Fasten wird nicht durch versehentliches, unwissentliches oder erzwungenes Essen oder Trinken gebrochen, nach den Worten Allahs des Allmächtigen: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir vergessen haben oder überschritten haben […]."[1] "[…] außer wer gezwungen wurde, während sein Herz Ruhe im Glauben gefunden hat […]"[2] "[…] und auf euch ist kein Vergehen in dem, was ihr davon versehentlich überschritten habt, sondern in dem, was eure Herzen absichtlich tun […]."[3]
  • Deshalb wird das Fasten eines Menschen nicht beeinträchtigt, der etwas isst oder trinkt, weil er vergessen hat, dass er fastet.
  • Ebenso wird das Fasten nicht beeinträchtigt, wenn jemand in der Annahme isst oder trinkt, dass die Sonne schon untergegangen oder die Morgendämmerung noch nicht angebrochen ist, weil er unwissentlich handelt. Auch wenn jemand gurgelt und Wasser gelangt unbeabsichtigt durch seine Kehle, beeinträchtigt das nicht sein Fasten, weil er es nicht beabsichtigte.
  • Samenaustritt im Schlaf beeinträchtigt ebenfalls das Fasten nicht, weil man darüber keine Gewalt hat.

WEITERE FRAGEN ZUM FASTEN

Man kann die Absicht zu, wenn man Fasten auch dann fassen, wenn man sich im Zustand der großen Verunreinigung befindet und demnach weiter fasten, wenn man das Reinigungsbad erst nach Beginn der Morgendämmerung oder Tagesanbruch nimmt.

Eine Frau, deren Menstruations- oder Entbindungsblutung vor Beginn der Morgendämmerung endet, muss fasten, auch wenn sie ihr Reinigungsbad erst nach Beginn der Morgendämmerung nimmt.

Wer fastet, darf Salben, Haarwasser usw. auf Kopf und Körper auftragen und Parfüm verwenden, sollte aber das Inhalieren von Räucherwerken (z.B. Weihrauch, Räucherstäbchen usw.) vermeiden. Man darf auch Zähne ziehen oder äußere Verletzungen mit Medikamenten behandeln. Augen- oder Ohrentropfen oder Augenpulver anwenden, selbst wenn das eine Geschmacksempfindung hervorrufen sollte.

Die Zähne zu putzen (mit Şiwāk, einer Zahnbürste aus Zweigen o.ä.) ist zu jeder Zeit des Fastens nicht nur erlaubt, sondern wünschenswert.

Wer fastet, kann sich mittels Wasser oder Klima-Anlage abkühlen (bzw. erwärmen).

Es ist erlaubt, ein Medikament in dem Mund zu sprühen, um Beschwerden wie z.B. bei Asthma zu verhindern.

Es ist erlaubt ausgetrocknete Lippen anzufeuchten bzw. den Mund ohne zu gurgeln auszuspülen.

Nach dem Brauch des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ist es wünschenswert, den Morgenimbiss (Şuĥūr) dem Fastenbeginn möglichst spät und das Fastenbrechen am Abend möglichst früh zu sich zu nehmen. Man bricht das Fasten bevorzugter weise mit einer Dattel, möglichst einer frischen, oder ansonsten mit Wasser, oder wenn das nicht geht, mit jedem statthaften (ĥalāl) Nahrungsmittel oder Getränk. Wenn aber zum Zeitpunkt des Fastenbrechens überhaupt nichts Derartiges erreichbar ist, fasst man zunächst die Absicht zum Fastenbrechen und bricht das Fasten dann effektiv sobald man über etwas (zu essen bzw. trinken) dazu verfügt.

Wer fastet, der sollte sich umso mehr bemühen Allah gehorsam zu sein und den Ungehorsam Ihm gegenüber ganz besonders vermeiden.

Wer fastet, soll seine Pflichten erfüllen und sich vom Verbotenen fernhalten. Er verrichtet seine täglichen Gebete rechtzeitig und insofern es verpflichtend ist, in Gemeinschaft und er enthält sich aller schlechten Handlungen wie Lügen, üble Nachrede, Betrug, Zinsgeschäfte oder sonstiges Verbotenes gleich ob mit Worten oder Taten. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer üble Rede und böse Taten nicht lässt, von dem braucht Allah auch nicht sein Ablassen von Nahrung und Getränk.“

ZAKATU-L-FITR

Diese Abgabe für Bedürftige zu Ende des Fastenmonats

  • besteht aus einem „Şā’“(ca. 2,5kg) Reis, Weizen, Datteln oder entsprechenden Nahrungsmitteln.
  • Es ist nicht angebracht, die Zakatu l-Fitr in Form von Geld, Kleidung oder anderweitig außer als Nahrungsmittel zu geben.
  • Zakatu l-Fitr wird am Tag des Festes (’Īd) und kann ein oder zwei Tage vor dem Fest gegeben werden.
  • Es ist nicht statthaft, die Zakatu l-Fitr später als zur Zeit des Festgebets zu geben, ausgenommen bei triftigem Grund.
  • Zakatu l-Fitr wird im Namen von Erwachsenen und Minderjährigen männlichen und weiblichen Personen entrichtet.

 



[1]
2:286

[2] 6:106

[3] 33:5

Die Weisheit, die das Fasten mit sich bringt

Zur Weisheit des Fastens gehört: Es ist eine gottesdienstliche Handlung für Allah (’Ibādah), in welcher der ´Abd (Diener) sich seinem Herrn nähert, indem er sich von Dingen entsagt, die er liebt und begehrt, wie z.B. Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr. Aufgrund dieser Taten wird die Wahrhaftigkeit seines Glaubens und die Vollständigkeit seiner Dienerschaft gegenüber dem erhabenen Allah ersichtlich, aber auch seine Liebe zu Allah und seine Sehnsucht nach dem, was Allah für ihn (an Gutem) vorbereitet hat. Dies aus dem Grund, weil der Fastende nicht von Dingen ablässt, die er liebt, außer für etwas, was für ihn eine größere Bedeutung hat (nämlich Allah). Wenn der Gläubige weiß, dass das Erlangen von Allahs Wohlgefallen im Fasten liegt – also das Ablassen von Wünschen, die er normalerweise liebt – so wird er der Zufriedenheit Allahs über seine Triebe den Vorrang gewähren. Daher verzichtet er auf seine Leidenschaften, egal wie sehr er auch danach verlangt und sehnt, weil die Freude und Ruhe seiner Seele in seinem Verzicht von allem für das Wohlgefallen Allahs, Dem Erhabenen, liegt.

Deswegen würden viele Gläubige – wenn einer von ihren geschlagen oder gezwungen werden würde, damit sie ihr Fasten während eines Tages im Monat Ramadan ohne eine gültige Entschuldigung zu brechen – nicht ihr Fasten brechen. Deshalb ist dieser Punkt einer der größten und tiefsten bezüglich der Weisheit, die das Fasten mit sich bringt.

Ebenso von der Weisheit hinterm Fasten ist es, dass es ein Mittel zur Erlangung von Taqwā (Gottesfurcht) ist, so wie der erhabene Allah (ungefähre Bedeutung) sagt: "Oh ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten."[1]

Dies aus dem Grund, weil jemand, der fastet, dazu aufgefordert ist, die obligatorischen Pflichten zu erfüllen und sündhafte Handlungen zu vermeiden. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagt (ungefähre Bedeutung): „Wer das falsche Wort und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterlässt, von dem verlangt Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet.“[2]

Wenn also eine Person fastet, wird er sich jedes Mal daran erinnern, dass er fastet und sich davor zurückhalten, falls er es begehrt, eine sündhafte Tat zu begehen. Dies ist der Grund, warum der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, denjenigen befohlen hat, wenn sie verflucht und beschimpft werden, zu sagen: „Ich faste“, somit den Schmäher davor warnend, dass eine fastende Person anbefohlen wurde, sich vor Verunglimpfungen zurückzuhalten und sich selber daran erinnernd, dass er fastet und nicht mit Beschimpfungen dagegenhalten darf.

Auch ist es von der Weisheit des Fastens, dass sich das Herz zum Nachsinnen und Allahs, erhaben ist Er, Gedenken öffnet. Dies aus dem Grund, weil das Verwirklichen jemandes Wünsche zu Unachtsamkeit führt, und vielleicht wird das Herz hart und blind für die Wahrheit. Deswegen ermahnt uns der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wenig zu essen und zu trinken, als er sagte: „Der Sohn Adams füllt kein Gefäß, das schlimmer ist als sein Magen.“[3]

(Anm. des Übers.: Weitere Überlieferung zum Thema: „Und nichts kann den Bauch des Sohnes Adams füllen außer Sand; und Allah wendet Sich demjenigen mit Vergebung Gnädig zu, der sich reumütig von seinem Schlechtigkeiten fernhält.“[4])

Und in Şaĥīĥ Muşlim sagte Ĥandhalah al-’Uşaidi, Allahs Wohlgefallen auf ihm, einer der Schreiber des Propheten, in einer Überlieferung zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Ĥandhalah ist ein Heuchler geworden.“ Allahs Gesandter, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wieso denn das?“ Ĥandhalah sagte: „O Gesandter Allahs, wenn wir mit dir zusammen sind, erinnerst du uns an das Höllenfeuer und an das Paradies, so als würden wir sie mit unseren eigenen Augen sehen. Aber wenn wir von dir weggehen, treffen wir unsere Frauen, unsere Kinder und unsere Wohnungen, dabei vergessen wir vieles, (was wir von dir gehört haben).“ Im letzten Abschnitt des Ĥadīths sagte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu ihm: „O Ĥandhalah, es gibt eine Zeit für dies, und es gibt eine Zeit für das (dreimal).“ Abu Şulaimān ad-Darani sagte: „In der Tat, wenn die Seele hungert und durstet, wird das Herz mild und rein. Und wenn sie ernährt ist, so wird das Herz blind.“

Und von der Weisheit des Fastens ist es , dass eine Person, die Vermögen besitzt, dazu gebracht wird, den Segen des erhabenen Allahs auf ihm zu begreifen, so wie jenen Segen, den Allah ihm mit dem Essen, dem Trinken und dem Geschlechtsverkehr beschert hat. Viele Menschen haben diese Dinge bereits als selbstverständlich angesehen. Ebenso sollte er an seinen Bruder denken, der arm ist und wahrscheinlich verhungert durch den Tag geht. Daher sollte er freigebig zu ihm sein und ihm ein Almosen geben, so dass er sich angemessen kleiden und seinen Hunger stillen kann.

Und von der Weisheit des Fastens ist auch, dass es trainiert, die Seele zu zügeln, und es gibt einem Kraft, seine Seele mit den Zügeln zurückzuhalten, so, dass er sie beherrschen und zu dem führen kann, was gut für sie ist und zum Erfolg führt. Dies deswegen, weil die Seele ihm viele Gefahren beschert. Aber wenn er sie kontrolliert und zügelt, so ist er fähig, sie zu höchsten Stufen und den größten Zielen zu führen.

Ebenfalls von der Weisheit des Fastens ist es, dass die Seele davor bewahrt und begrenzt ist, Hochmut zu haben, dadurch, dass sie sich selber gegenüber der Wahrheit erniedrigt und für die Schöpfung enthärtet. Dies deswegen, weil Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr – all diese Dinge bringen Anmaßung, Arroganz, Eitelkeit und Hochmut über Leute und über die Wahrheit mit sich. Die Seele beschäftigt sich mit dem Versuch, diese Dinge zu erlangen, aufgrund des Bedarfs dieser Dinge. Wenn sie diese Dinge erlangt, so fühlt sich die Seele derart, als ob sie erobert hätte, was sie begehrte, und somit fällt sie in Glückseligkeit und Überheblichkeit, die verdammt ist. Und dies ist eine Ursache für ihre Zerstörung. Nur jene, die der erhabene Allah beschützt, sind vor dieser bewahrt.

Und von der Weisheit ist es, dass der Durchfluss des Blutes (im Körper) sich durch Fasten reduziert. Dadurch reduziert sich auch der Durchfluss des Bösen im menschlichen Körper. Dies aus dem Grund, da das Böse durch den Sohn Adams fließt, wie das Fließen des Blutes, so wie es authentisch in den beiden Şaĥīĥ Sammlungen (Bukhārī und Muşlim) verzeichnet steht. Durch das Fasten wird somit das Einflüstern des Bösen gebändigt und die Stärke des Triebes und der Zorn sind unterjocht. Daher sagte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „O ihr jungen Leute! Wer auch immer unter euch es sich leisten kann zu heiraten, sollte heiraten, denn die Ehe ist das beste Mittel, sein Blick zu senken und das beste Mittel, seine private Bereiche keusch zu halten. Aber wer auch immer nicht in der Lage ist zu heiraten, so soll er fasten, denn es hat einen Schutz inne.“

Und von der Weisheit hinterm Fasten sind die gesundheitlichen Vorteile, die als Ergebnis erlangt werden, indem man wenig Nahrung zu sich nimmt, so dass das Verdauungssystem für eine gewisse Zeit zu Ruhe kommt.

Wie groß und tief doch die Weisheit des erhabenen Allahs ist, und wie nützlich doch Seine Befehle für die Schöpfung sind!

O Allah, gib uns Verständnis für Deine Religion und erlaube uns, die inneren Geheimnisse Deiner Befehle zu verstehen! Berichtige für uns die Angelegenheiten unserer Religion und unseres weltlichen Lebens. Und vergib uns, unseren Eltern und allen Muslimen durch Deine Barmherzigkeit, O Barmherzigster! Möge Allah unseren Propheten Muĥammad loben und ihm Heil schenken, ihm, seiner Familie und allen seinen Gefährten.

 

 



[1]
2:183

[2] verzeichnet bei Bukhārī

[3] Aĥmad, an-Naşā`ī und Ibn Mādjah

[4] verzeichnet bei Bukhārī

Beschreibung des Wudū` und seiner Vorzüglichkeit, so wie es ’Uthmān Ibn ’Affān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet hat

 

 

عن حُمْرانَ مَوْلَى عُثْمَانَ بْنِ عَفَانَ، أنه رَأى عُثْمَانَ دَعَا بِوَضوء فَأفرَغ عَلَى يَدَيْهِ مِنْ إنَائِهِ فَغَسَلهُمَا ثَلاثَ مَرات، ثُمَّ أدْخَلَ يَميِنَهُ في الوَضُوءِ، ثم تمضْمَضَ وَاستَنْشَق واسثتَنْثَرَ، ثُم غَسَلَ وَجهَهُ ثَلاثَاً، وَيَدَيْهِ إلَىِ الْمِرْفَقَيْنِ ثَلاثاً، ثُّمَ مَسَحَ برأسه ثُم غَسَل كِلْتَا رجْلَيْهِ ثَلاثاً، ثُمَ قَالَ: رَأيتُ النبي صَلى الله عَلَيْهِ وَسَلَّمَ توَضًأ نحْوَ وضوئي هذَا وَقَالَ: "من تَوَضًأ نَحْوَ وُضُوئي هذَا ثُمَّ صَلَى رَكْعَتَين لا يُحَدِّثُ فِيهِمَا نَفْسَهُ غَفَرَ الله لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ ".

 

Ĥumrān, ein Diener von ’Uthmān, berichtete, dass ’Uthmān Ibn ’Affān, für sich Wasser holen ließ, etwas davon in seine beiden Handkellen goss, womit er seine Hände wusch und diesen Vorgang dreimal wiederholte. Er führte dann seine Rechte in das Gefäß, nahm Wasser und spülte damit Mund und Nase. Danach wusch er sein Gesicht dreimal, gefolgt von seinen beiden Unterarmen und wusch sie bis zum Ellenbogen dreimal, er strich dann über seinen Kopf und wusch danach seine beiden Füße bis zu den Knöcheln dreimal. Anschließend sagte er: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte:

„Wer seinen Wudū` in dieser Weise vornimmt, wie ich diesen meinen Wudū` vorgenommen habe, und anschließend zwei Raka’āt verrichtet, ohne dass er sich absichtlich mit anderen Gedanken beschäftigt, dem wird jede seiner vergangenen Missetaten vergeben.“

 

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dieser besondere Ĥadīth beinhaltet die gesamte Beschreibung der rituellen Gebetswaschung des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken.

Denn ’Uthmān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat mit seiner lehrreichen Begabung ihnen  die rituelle Gebetswaschung des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in einer praktischen Vorführung verdeutlicht, da diese Art und Weise des Belehrens die besten ist, um sich Dinge zu merken. Er ließ Wasser für sich holen und hat seine Hände nicht in das Gefäß eingetaucht, um das Wasser darin nicht zu beschmutzen. Er goss Wasser in seine beiden Handkellen und wusch diese, bis sie sauber waren. Danach erst tauchte er seine rechte Hand in das Wassergefäß ein und nahm davon Wasser, um es in den Mund und in die Nase zu führen. Danach wusch er sein Gesicht dreimal. Dann seine Arme dreimal, einschließlich den Ellebogen. Danach strich er über seinen gesamten Kopf einmal. Dann wusch er seine Füße dreimal, einschließlich der Knöchel.

Als er – Allahs Wohlgefallen auf ihm – diese Vorführung beendet hat, hat er ihnen berichtet, dass er den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesehen hat, dass er seinen Wudū` in dieser Art und Weise verrichtet hat.

Als der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seine rituelle Gebetswaschung vollendet hat, berichtete er seinen Gefährten, dass wer seinen Wudu` in dieser Weise vornimmt, wie er es gerade vorgenommen hat, danach zwei Raka’āt verrichtet, und er sein Herz völlig auf Allah richtet, dann wird der erhabene Allah in Seiner Gnade, ihn für diesen vollständigen Wudū` und für dieses aufrechte Gebet belohnen, indem Er ihm all seine  vergangenen Missetaten vergibt.

 

Die Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten:

Die Imame der Rechtsschulen Abu Ĥanīfah, Mālik, asch-Schāfi’ī, Şufyān, aber auch andere, sind hingegangen und haben gesagt, dass das ausspülen der Nase während der rituellen Gebetswaschung lediglich erwünscht sei (Muştaĥab) und somit kein Pflicht ist (Wādjib).

Die bekannte Meinung bei Imam Aĥmad lautet jedoch, dass es Pflicht ist. Somit ist die rituelle Gebetswaschung ungültig, falls man diese Handlung unterlässt. Diese Meinung vertreten auch die Schulen von Abu Lailah, Işĥāq und andere.

Die ersten haben ihre Ansicht mit folgendem Ĥadīth belegt, indem es heißt: „Zehn Dinge gehören zu den Şunan der Propheten.“ Zu dieser gehört auch das Ausspülen der Nase (al-Iştinschāq). Deshalb ist es ja bekannt, dass die Şunnah keine Pflicht ist. Die anderen haben ihr Ansicht damit belegt, dass der erhabene Allah ja gesagt hat: "So wascht euer Gesicht"[1] Und die Nase gehört zum Gesicht. Sie belegen ihre Ansicht auch mit den zahlreichen authentischen Ĥadīthen, in denen dies Gebetswaschung des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – beschrieben wurde und wo er auch mit dieser Gebetswaschung befohlen hat.

Außerdem widerlegen sie die Ansichten derer, die sich au den Ĥadīth mit der Şunnah stützen und sagen, dass es nicht Pflicht sei, indem sie sagen, dass das Wort „Şunnah“ in diesem Ĥadīth „die Art und Weise“ bedeutet. Den Begriff „Şunnah“ als Gegensatz zur „Pflicht“, ist ein Ausdruck, der erst von den letzteren Gelehrten in diesem Zusammenhang verwendet wurde.

Deshalb ist auch in vielen anderen Ĥadīthen die Überlieferung wie folgt berichtet worden: „Zehn Dinge gehören zur Natur (al-Fittrah) eines Menschen.“

Es besteht kein Zweifel in der Richtigkeit der Ansicht der letzteren Rechtsschule, da die Beweise hier am stärksten sind und meiner Meinung nach nichts existiert, das diese Ansicht widerlegen könnte und Allah weiß es am besten.

Es herrscht Konsens unter den Gelehrten bezüglich der Pflicht über den Kopf zu streichen.  Sie sind sich außerdem einig darüber, dass es erwünscht ist, dass man über den ganzen Kopf streicht. Sie sind sich uneinig darüber, ob es ausreicht, wenn man nur über einen Teil des Kopfes streicht oder ob es Pflicht ist, dass man über den gesamten Kopf streicht.

Ath-Thaurī, al-Auzā’ī, Abu Ĥanīfah und asch-Schāfi’ī sind hingegangen und haben gesagt, dass es völlig ausreichend ist, wenn man nur über einen Teil des Kopfes streicht. Sie sind sich jedoch uneins darüber, wie viel vom Kopf ausgelassen werden darf.

Mālik und Aĥmad hingegen sagen, dass es Pflicht ist, über den gesamten Kopf zu streichen.

Die ersten belegten ihre Ansicht mit der folgenden Aussage des erhabenen Allahs: "Und streicht über euren Kopf."[2] Sie sagen, dass der Buchstabe „al-Bā`“ im arabischen Wort „Bi Ru`ūşikum“ (über euren Kopf) eine Teilung bezweckt, d.h. dann, „und streicht über einen Teil eures Kopfes“. Außerdem bringen sie auch folgenden Ĥadīth ein, der bei Muşlim verzeichnet ist und in dem es heißt:  „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verrichtete den Wudū` und strich dabei über seinen vorderen Kopf und über den Turban.“

Diejenigen, die sagen, dass es Pflicht ist über den gesamten Kopf zu streichen, haben zahlreiche Ĥadīthe als Beleg eingebracht, wo darin die genaue Gebetswaschung des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – beschrieben wird, wie der Ĥadīth, den wir am Anfang dieses Abschnitts erwähnt haben oder auch folgender Ĥadīth: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – strich mit seinen zwei Händen über seinen Kopf, dabei bewegte er sie vorwärts und rückwärts – mit dem vorderen (Teil vom) Kopf beginnend und mit ihnen bis zu seinem Nacken (wischend) zurück zu der Stelle, an der er begann.“

Sie widerlegten die Ansicht derjenigen, die sagten, dass der Buchstabe „al-Bā`“ eine Teilung bezwecke, indem sie sagten, dass mit diesem Buchstabe in der arabischen Sprache nie eine Aufteilung bezweckt wird, sondern eine Verbindung. Das heißt, verbindet das Streichen mit dem Kopf. Dies ist die wahre Bedeutung des Buchstabens „al-Bā`“. Ibn Burhān hat gesagt: „Der, der behauptet, dass „al-Bā`“ bedeute „Teil von“ sollte zuvor den Sprachgelehrten erklären, wovon sie kein Wissen haben.“

Ibn al-Qayyim hat gesagt: „Es ist in keinem Ĥadīth überliefert, dass er nur über einen Teil seines Kopfes gestrichen hat.“

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.         Es ist erlassen worden, bei der Gebetswaschung die Hände dreimal zu waschen, bevor man sie in das Wasser eintaucht, mit dem man diesen Gebetswaschung verrichten möchte.

2.         Das benutzen der rechten Hand beim schöpfen des Wassers, um die einzelnen Körperteile zu waschen.

3.         Es ist erlassen worden, dass man den Mund ausspült, Wasser in die Nase führt und diesen dann wieder ausbläst. Dabei muss diese Reihenfolge auch eingehalten werden. Es herrscht keine Uneinstimmigkeit über den Erlass dieser Dinge. Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob sie verpflichtend sind.

4.         Das dreimalige Waschen des Gesichtes. Die Grenzen des Gesichtes sind folgende: Vom Haaransatz bis zum Kinn in der Länge und von einem Ohren zum anderen in der Breite. Außerdem werden auch der Mund und die Nase dreimal gewaschen, da Mund und Nase zum Gesicht gehören.

5.         Die Arme werden mit den Ellebogen dreimal gewaschen.

6.         Das einmalige Streichen über den gesamten Kopf. Man setzt die Hände auf den Kopf und bewegt die dann einmal hin und zurück.

7.         Die Füße werden mit den Knöcheln dreimal gewaschen.

8.         Es ist Pflicht, diese Reihenfolge einzuhalten.

9.         Dies ist Art und Weise, wie der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seine Gebetswaschung vollzogen hat und die vollkommen ist.

10.       Es ist erlassen worden, nach der Gebetswaschung zu beten.

11.       Die Voraussetzung, um das Gebet zu vollenden, ist die Anwesenheit des Herzens, indem man sich vor Augen führt und bewusst macht, dass man nun vor dem erhabenen Allah steht. Hier wird auf die Aufrichtigkeit hingewiesen. Es wird außerdem auch vor der Gefahr gewarnt, dass das Gebet desjenigen nicht angenommen wird, der sich darin mit irdischen Dingen beschäftigt. Wer in seinem Gebet von diesen irdischen Angelegenheit eingeholt wird und er sie aber wieder von sich weist, für ihn wird gehofft, dass auch er diesen Lohn bekommen wird.

12.       Die Vorzüglichkeit der Gebetswaschung, die vollkommen ist. Denn diese Handlung ist ein Grund für die Vergebung der Missetaten.

13.       Die Vergebung, die hier versprochen wurde, ist auf zwei Dingen aufgebaut, einmal auf die Gebetswaschung in der Art und Weise, wie sie erwähnt wurde und auf das beten von zwei Raka’āt danach auf die Art und Weise, wie sie erwähnt wurde. Die Belohnung gilt nicht, wenn nur eines davon verrichtet wird, außer es existiert ein anderer Beweis, der eines dieser Taten speziell erwähnt hat. Die Gelehrten haben die Vergebung auf die kleinen Sünden begrenzt. Denn die großen Sünden bedürfen einer Reue (Taubah), die dafür vollzogen wird. Der erhabene Allah hat gesagt: "Wenn ihr euch von den schwereren unter den euch verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden Wir eure geringeren Übel von euch hinwegnehmen und euch an einen ehrenvollen Platz führen."[3]

 



[1]
Sure 5, al-Mā`idah, Vers 6

[2] Sure 5, al-Mā`idah, Vers 6

[3] Sure 4, an-Nişā`, Vers 31

Das Urteil über das Gefäß, aus dem ein Hund getrunken oder es beleckt hat.

Fünfter Ĥadīth

 

عَنْ أبي هريرة رضىَ اللّه عَنْهُ أنَّ رَسُولَ الله صَلى الله عَلَيهِ وسَلُّمَ قالَ: "إذَا شَرِبَ الكَلْبُ في إِنَاءِ أحَدكم فْليَغسِلْهُ سَبْعاً" ولمسلم " أولاهُنَ بِالتَرابِ".

وله في حديث عبد الله بنِ مُغَفَل أن رسول الله صلى الله عليه وسلم قال: "إذَا وَلَغَ الْكَلْبُ في الإنَاءِ فَاغْسِلُوهُ سَبْعَا وَعَفرُوه الثًامِنَةَ بِالتراب" .

 

Abu Hurairah berichtete, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte:

„Wenn der Hund aus einem Gefäß trinkt, das einem von euch gehört, soll er es siebenmal waschen."

Bei Muslim heißt es: „Das erste Mal mit Erde.“

Bei Muslim ist auch der Ĥadīth von ’Abdullah Ibn Muĝafall verzeichnet, der überliefert hat, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:

„Wenn ein Hund ein Gefäß beleckt, muss dieses siebenmal gewaschen werden und reibt es das achte Mal mit Erde."

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. إذَا وَلَغَ " („Idhā Walaĝa") hat die Grundform „يلَغ“ („Yalaĝ") und bedeutet, dass er mit einem Teil seiner Zunge getrunken hat, indem er es ins Wasser oder auch in andere Flüssigkeiten eingetaucht hat.
  2. عَفرُوه“ bedeutet, dass man das Gefäß mit Erde säubern soll.

Zusammenhängende Bedeutung:

Da der Hund zu den Tieren gehört, die verhasst sind, da er sehr viel Schmutz und Krankheiten trägt, hat der weise Gesetzgeber damit befohlen, dass Gefäß siebenmal zu reinigen, das ein Hund beleckt hat. Das erste Mal sollte es mit Erde gereinigt werden und dann mit Wasser. Dadurch wird eine gründliche Reinigung erzielt.

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich hier bezüglich einiger Dinge uneinig. Zu diesen gehört zum Beispiel: Muss das Gefäß siebenmal gereinigt werden oder nicht und muss es mit Erde gereinigt werden oder nicht? Wir haben diese Meinungen nicht erwähnt und haben uns mit dem Wortlaut des Ĥadīths zufrieden gegeben, da diese Meinungen sich nicht wirklich auf klare und authentische Beweise stützen.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Das Bekräftigen der Unreinheit des Hundes, da ein Hund schmutzig ist. Deshalb kann es vorkommen, dass diese Unreinheit sich auch auf andere Dinge überträgt, auch wenn dem Hund diese Unreinheit nicht anzusehen ist. So Allah will, wird eine detaillierte Erklärung dazu in Kürze folgen.
  2. Wenn ein Hund ein Gefäß bleckt hat oder auch Nahrungsmittel, werden diese unrein.
  3. Es ist Pflicht das Gefäß siebenmal zu reinigen, das ein Hund beleckt hat.
  4. Es ist Pflicht, bei der Reinigung einmal Erde zu benutzen. Es ist auch vorrangig, dass man das Gefäß zuerst mit Erde reinigt und dann mit Wasser. Man sollte das Gefäß beim achten Mal säubern wieder mit Erde reinigen, so wie es im anderen Wortlaut erwähnt wurde. Dabei ist es egal, ob man Wasser auf Erde kippt oder umgekehrt. Außerdem ist es auch egal, wenn Erde benutzt wird das bereits mit Wasser vermischt wurde, um damit das Gefäß zu reinigen. Das, was jedoch nicht erlaubt ist, ist das lediglich Reinigen des Gefäßes mit Erde ohne Wasser.
  5. Wenn an Stelle von Erde andere Mittel zur Reinigung benutzt werden, so fließen auch diese mit in das Urteil ein, da hier nicht die Erde an sich gemeint ist, sondern das Reinigen. Dies ist die Meinung der Rechtsschule von Aĥmad. Die Meinung von asch-Schāfi’ī hingegen besagt, dass damit allein Erde gemeint ist. Diese Meinung unterstütze auch Ibn ad-Daqīq al-‘Īd, als er sagte, dass die Ĥadīth-Texte klar auf das Benutzen von Erde hinweisen. Denn Erde gehört zu den Dingen, die Rein machen. Imam an-Nawawī hat gesagt: „Weder Kali noch Seife können den Einsatz von Erde ersetzen.“ Ich sage: Einige wissenschaftliche Studien haben belegen können, dass das Reinigen dieser Art des Schmutzes mit Erde im Vergleich zu anderen Reinigungsmittel am besten funktioniert. Wenn das wirklich stimmen sollte, dann belegt dies wieder einmal die Großartigkeit dieser edlen Gesetze.
  6. Die Besonderheit dieser reinen Gesetze ist gegeben durch einen Allweisen und Allkundigen, nämlich durch den erhabenen Allah. Und diese wurden dann von jemandem übermittel, der nicht aus Begierde spricht, nämlich dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Viele Gelehrte früher kamen nicht hinter der Weisheit, warum genau auf diese Unreinheit so stark hingewiesen wurde. Denn zu ihrer Zeit gab es auch andere Dinge, die genauso unrein waren. Schließlich einigten sich einige von ihnen darauf, dass man diese Art und Weise des Reinigens der Gefäße, die ein Hund beleckt hat, als Anbetung zu betrachten hat, das ihnen die Weisheit dahinter nicht ersichtlich wurde. Nun sind in der jüngeren Zeit Ärzte gekommen, die neue Erkenntnisse mit ihren Mikroskopen erlangen konnten und somit nachweisen konnten, dass der Speichel eines Hundes zahlreiche Erreger und Krankheiten besitzt, die auf andere übertragbar sind und die durch Wasser nicht zu beseitigen sind. Gepriesen sei der Allwissende, der Allkundige. Wohl denjenigen, die zu den Festen im Glauben gehören. Und Leid denjenigen, die zu den Leugnern gehören.
  7. Aus dem Wortlaut des Ĥadīths kann man schließen, dass alle Hundearten damit gemeint sind.

Die Regeln bezüglich des Verwendens von stehendem Wasser

 

Vierter Ĥadīth:

 

 

عَنْ أبى هريرة رَضي الله عَنْهُ أنَّ رَسُولَ الله صَلَّى اللّه عَلَيْهِ وَسلَّمَ قَالَ:

" لا يَبولَنَّ أحَدُكُمْ في الْمَاءِ الدَّائِمِ الذي لا يَجْرِى، ثُمَّ يَغْتَسِلُ مِنْهُ ".

ولمسلم " لا يَغْتَسِلْ أحَدُكُمْ في الْمَاءِ الدَّائِمِ وَهُوَ جُنُب ".

 

 

Von Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:

„Keiner von euch soll im stehenden Wasser, das nicht fließt, urinieren und sich dann darin waschen.“

Bei Muşlim heißt es: „Keiner von euch soll sich im stehenden Wasser waschen, wenn er Djunubb[1] ist.“

 

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. لا يَبولَنَّ“ (Lā Yabūlannah): „Lā“ bezweckt eine Untersagung. Und diese Untersagung ist auf das Verb bezogen, welches danach kommt. Dieses Verb wurde außerdem noch betont, indem man den bekräftigenden Buchstaben „an-Nūn at-Taukīd“ hinzugefügt hat, um auf diese Besonderheit verstärkt hinzuweisen.
  2. das nicht fließt“ erklärt, was mit stehendem Wasser gemeint ist und zwar das Wasser, das sich fortwährend an einem Ort befindet, wie ein Flussbett oder eine Wasserquelle.
  3. und sich dann darin waschen“ ist gebunden an die Vorbedingung, die am Anfang des Satzes erwähnt wurde. Wenn die Vorbedingung erfüllt ist, tritt diese Nachbedingung in Kraft.
  4. لا يَغْتَسِلْ“ (Lā Yaĝtaşil) ist gebunden an den verbietenden Buchstaben „Lā“.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat es untersagt, im stehenden Wasser, das nicht fließt, zu urinieren, wie zum Beispiel in Stauseen, Wasserbecken oder Wasserquellen. Denn daraus schöpfen die Menschen Wasser für sich. Er darf darin nicht urinieren, um ihnen dieses nicht zu verunreinigen und zu verderben. Denn diese schmutzigen Ausscheidungsstoffe sind ein Grund für das sich Verbreiten von tödlichen Krankheiten.

Außerdem hat er es auch untersagt, den Körper im stehenden Wasser zu reinigen, indem man mit dem gesamten Körper oder auch nur mit einigen Körperteilen in dieses eintaucht, um den Anderen dieses Wasser nicht zu verunreinigen oder zu verderben. Er sollte daraus schöpfen und sich dann mit diesem geschöpften Wasser waschen. Wenn der Waschende sich zudem auch noch in einem Djunubb-Zustand befindet, dann ist diese Untersagung umso stärker.

Wenn das Wasser fließt, dass ist es nicht schlimm, wenn man sich darin wäscht oder darin uriniert. Doch es ist besser, auch in solchen Gewässern nicht zu urinieren, da es keinen wirklichen Nutzen hat und vielleicht dazu führen könnte, andere damit zu belästigen.

Die Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob diese Untersagung nun bedeutet, dass es verboten ist oder lediglich verhasst.

Die mālikitische Rechtsschule bevorzugt die Meinung, dass es verhasst ist. Die ĥanbalitische Rechtsschule und die Dhāhiriyah-Schule[2] hingegen bevorzugen eher die Meinung, dass es verboten ist. Einige Gelehrte sind hingegangen und haben gesagt, dass es verboten ist, wenn es sich um eine geringe Wassermenge handelt, und dass es verhasst ist, wenn es sich um eine größere Wassermenge handelt.

Doch die offensichtliche Bedeutung ist die, dass diese Tat verboten ist, egal ob es sich dabei um eine geringe oder eine große Wassermenge handelt. Von diesem Verbot sind allein die Gewässer ausgenommen, die sich in ihrer Größe einem Meer ähneln (wie große Seen). Hierüber herrscht Einigkeit unter den Gelehrten.

Die Gelehrten sind sich außerdem uneins darüber, ob das Wasser, in das uriniert wurde, weiterhin rein geblieben ist oder dadurch nun unrein wurde.

Wenn sich das Wasser durch diese Verunreinigung verändert hat, so herrscht unter den Gelehrten hier Konsens darüber, dass es dann unrein geworden ist, egal ob es sich dabei um eine geringe oder große Wassermenge handelt.

Wenn sich das Wasser durch diese Verunreinigung nicht verändert hat und es sich hier um eine große[3] Wassermenge handelt, so herrscht auch hier unter den Gelehrten Konsens darüber, dass es dann nicht unrein ist.

Wenn es sich jedoch nun um eine geringe Wassermenge handelt, die sich nicht durch diese  Verunreinigung verändert hat, so sagen Abu Hurairah, Ibn ‘Abbāş, Ĥaşan al-Başrī, Ibn al-Muşaib, ath-Thaurī, Dāwūd, Mālik und al-Buchārī, dass es nicht unrein geworden ist. Hier hat al-Buchārī zahlreiche Ĥadīthe erwähnt, um die Aussage derer zu widerlegen, die gesagt haben, dass es dann unrein geworden ist.

Ibn ‘Ummar, Mudjāhid, die ĥanafitische und die ĥanbalitische Rechtsschule sagen hingegen, dass dieses Wasser sofort unrein wurde, als es in Kontakt mit dieser Unreinheit gekommen ist, solange es sich um eine geringe Wassermenge handelt, auch wenn es sich nicht verändert hat. Sie belegen ihre Aussage unteranderem mit dem obigen Ĥadīth. Beide Meinungen können sowohl belegt als auch widerlegt werden.

Die ersten haben ihre Aussage unteranderem wie folgt belegt:

Der Ĥadīth, den Abu Dāwūd und at-Tirmidhī verzeichnet haben und den at-Tirmidhī als authentisch gestuft hat. Darin heißt es: „Das Wasser ist rein und nichts macht es unrein.“ Sie sagen weiter, dass der Ĥadīth, den wir am Anfang dieses Kapitels erwähnt haben, lediglich darauf verweist, dass die Tat verhasst ist, da es lediglich im Bezug auf diejenigen betrachtet wird, die dieses Wasser dann benutzen und nicht, weil dadurch das Wasser unrein geworden ist.

Die Wahrheit ist jedoch mit den Ersteren die gesagt haben, dass es lediglich verhasst ist. Denn das Wasser wird erst dann unrein, wenn es sich durch eine Unreinheit verändert hat, egal ob es sich dabei um eine geringe oder große Wassermenge handelt. Diese Meinung wählte auch Scheichu l-Islam Ibn Taimiyah – möge Allah mit ihm gnädig sein.

Aus diesem Grund können wir nun auch sagen, dass das Wasser, in das sich derjenige gewaschen hat, der Djunubb war, weiterhin rein ist, auch wenn es sich dabei um eine geringe Wassermenge handelt. Dies steht im Widerspruch zur bekannten Meinung unserer Rechtsschule und zur Meinung der schāfi‘itischen Rechtsschule. Diese sagen, dass das Waschen darin die Unreinheit aufhebt, wenn es sich dabei um eine geringe Wassermenge handelt.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist untersagt und verboten, im stehenden Wasser, das nicht fließt, zu urinieren. Der Stuhlgang hat bezüglich des Verbots Vorrang, egal ob es sich dabei um eine geringe oder große Wassermenge handelt. Denn das Wasser wird nicht unrein, nur weil es in Kontakt mit einer Unreinheit gekommen ist. Man kann dieses Wasser für andere Zwecke verwenden, jedoch nicht, um sich damit von der Unreinheit zu reinigen.
  2. Es ist untersagt, sich im stehenden Wasser zu waschen, in dem man darin badet, vor allem, wenn man sich in einem Djunubb-Zustand befindet, auch wenn man nicht vorher in dieses Wasser uriniert hat, so wie es im Ĥadīth von Muşlim berichtet wurde. Es ist vorgeschrieben, dass man daraus Wasser schöpfen soll, mit dem man sich dann wäscht.
  3. All diese Dinge sind erlaubt, wenn es sich um Wasser handelt, das fließt. Doch ist es besser, wenn man es auch dort unterlässt.
  4. Alles ist untersagt, was andere schadet oder angreift.
  5. In einigen Wortlauten des Ĥadīths heißt es: „Und sich dann darin waschen.“ Und in anderen heißt es: „Und sich dann damit waschen.“ Die Bedeutungen sind hier unterschiedlich. Wenn es heißt „darin“, dann ist damit das Baden im Wasser gemeint, in das uriniert wurde. Und wenn es heißt „damit“, dann ist damit das daraus Schöpfen gemeint (und nicht das darin baden). Al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar hat gesagt, dass wenn es im Wortlaut „darin“ heißt, dann ist das Baden damit gemeint. Das daraus Schöpfen wird jedoch mit diesem Wortlaut auch untersagt, da man es daraus schließen kann. Dies gilt auch umgekehrt für den Ĥadīth, in dem das Wort „damit“ erwähnt wurde.

 



[1]
Anmerkung des Übersetzers: Djunubb ist ein Zustand, in dem man sich nach dem Geschlechtsverkehr befindet, bzw. wenn man Samenfluss hatte (arab. mani) – auch wenn dieser im Schlaf geschieht. Für eine Frau gilt das entsprechende, wenn sie im Schlaf eine entsprechende Flüssigkeit ausstößt. Danach muss man eine Ganzkörperwaschung (arab. al-Ĝuşl) vornehmen.

[2] Anmerkung des Übersetzers: Die Dhāhiriyah-Schule ist eine bekannte Schule. Es ist die Schule, die von Dāwūd Ibn ‘Ali adh-Dhāhirī, Abu Muĥammad Ibn Ĥazm und all denjenigen, die ihrer Linie des Denkens treu sind, gefolgt wird.

Das Merkmal dieser Schule ist, dass sie nach der offensichtlichen Bedeutung der Texte (also nach dem Wortlaut) geht und nicht auf Grundlage von Entscheidungsbegründungen (at-Ta‘līl) oder Analogien (al-Qiyāş). Vielmehr gehen sie nach dem scheinbaren Sinn von Gebote und Verbote. Dabei beachten sie weder die Gründe für diese Entscheidungen noch die Bedeutung, die dahinter steckt. Aus diesem Grund werden sie Dhāhirīs genannt, da sie die Texte wörtlich auslegen und somit weder auf die Scharī’ah-Grundlagen achten noch auf die Weisheit oder Analogien, die durch den Qur`ān und der Şunnah bekräftigt wurden.

[3] Die Gelehrte haben unterschiedliche Festlegungen gemacht, ab wann eine Wassermenge als gering oder als viel gestuft werden darf.

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