Frage:
Ich habe mich u.a. als Sachverständiger für Schäden am Bau selbstständig gemacht, hier ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für meine Firma eigentlich notwendig. Ist das erlaubt?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten.
Erstens: Alle Formen von Versicherung basieren zweifellos auf Ribā (Zinsen/Wucher). Eine Versicherung ist der Verkauf von Geld für Geld, einer größeren oder kleineren Summe, mit verzögerter Bezahlung. Sie beinhaltet Ribā al-Fadl (eine auf Zinsen basierende Transaktion) und Ribā an-Naş` (Zinsen, die fällig sind, wenn eine Zahlung zu spät erfolgt), da alle Versicherungsunternehmen das Geld der Leute einkassieren mit dem Versprechen, mehr oder weniger Geld zurückzuzahlen, wenn ein bestimmter Unfall eintritt, gegen den die Versicherung abgeschlossen wurde. Das ist nichts anderes als Ribā und Ribā wurde im Qur`ān in mehreren Versen verboten.
Zweitens: Alle Formen der heute üblichen Versicherungen sind nichts anderes als Glücksspiel, was Ĥarām ist gemäß dem Qur`ān-Vers: "O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!" [al-Mā`idah 5:90].
Versicherungen sind alle eine Art von Glücksspiel. Sie sagen dir: Bezahl diese Summe, und wenn dir dies und jenes passiert, geben wir dir das. Das ist pures Glücksspiel. Darauf zu bestehen, zwischen Versicherung und Glücksspiel zu unterscheiden, ist Haarspalterei und unakzeptabel für jeden gesunden Verstand. Die Versicherungsunternehmen selber geben zu, dass Versicherung ein Glücksspiel ist.
Drittens: Alle Formen von Versicherung sind unklare Geschäfte, und Geschäfte, die auf unklaren Bedingungen basieren, sind entsprechend zahlreicher authentischer Aĥādīthe verboten, wie zum Beispiel der von Abū Hurairah überlieferte Ĥadīth: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und heil geben, verbat Transaktionen, die durch das Werfen eines Steins bestimmt werden, und solche, bei denen Unsicherheiten mit im Spiel sind.“ [Muşlim].
„Transaktionen, die durch das Werfen eines Steins bestimmt werden“, dies war eine Art von Geschäft, die in den Märkten der vorislamischen Zeit vorherrschte, wo entweder vom Käufer oder dem Verkäufer ein Stein geworfen wurde, und alles, was er berührte, musste gekauft oder verkauft werden. „[…] solche, bei denen Unsicherheiten mit im Spiel sind”, damit sind Geschäfte gemeint, bei denen es keine Garantie seitens des Verkäufers gibt, dass dieser die Ware auch liefern kann. [Kommentar von Şaĥīĥ Muşlim].
Heutige Versicherungen basieren in extremster Weise auf Unsicherheit. Versicherungsunternehmen und diejenigen, die Versicherungen verkaufen, schließen nie eine Versicherung ab, wenn nicht eine klare Unsicherheit darüber besteht, ob der Fall, gegen den versichert wird, eintrifft oder nicht. Mit anderen Worten, die Bedingung, wogegen versichert wird, muss eine Möglichkeit haben, zuzutreffen oder nicht (im Gegensatz zu einer Person, bei der diese Bedingung bereits vorher existiert, wie zum Beispiel jemand, der todkrank ist, und eine Lebensversicherung beantragt). Diese Transaktion beinhaltet also eine Unsicherheit, nämlich ob und wann der besagte Unfall eintrifft, und welchen Schaden er verursacht. So sind bei Versicherungen drei Arten von Unsicherheiten vereinigt.
Viertens: Alle Arten von Versicherung verzehren das Vermögen der Leute auf ungerechte Weise, was Ĥarām ist gemäß dem Qur’ān-Vers: "O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, dass es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt." [an-Nişā’ 4:29].
Versicherungen sind betrügerische Geschäfte, die darauf abzielen, Menschen durch Unrecht um ihr Vermögen zu bringen. Präzise Statistiken, die von einem deutschen Experten aufgestellt wurden, besagen, dass man nicht mehr als 2,9% von dem, was man investiert hat, wiederbekommt.
Versicherungen sind die Ursache großen Verlustes für jeden Staat, und es gibt keine Rechtfertigung noch Entschuldigung in den Taten der Ungläubigen (Kuffār), die ihre verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen abgebrochen haben und sich daher auf Versicherungen verlassen müssen, die sie wie ihren Tod hassen.
Dies sind nur einige Verletzungen der Scharī’ah, auf denen Versicherungen basieren. Es gibt noch zahlreiche weitere, die hier aus Platzgründen nicht aufgeführt werden können, und es besteht auch keine Notwendigkeit, dies zu tun, da nur eine der von uns erwähnten Verletzungen der Scharī’ah ausgereicht hätte, Versicherungen zu etwas zu machen, was nach dem Gesetz Allahs strengstens verboten ist.
Es ist eine Schande, wie sich einige von Versicherungsunternehmen durch die Art und Weise ihres Auftritts blenden lassen, und wie sie sich verwirren lassen durch Ausdrücke wie „kooperativ“ oder „gegenseitige Unterstützung“ oder „islamisch“ oder andere Bezeichnungen, die nicht das geringste am ungerechten System der Versicherung ändern.
Unternehmen, die behaupten, dass einige „Gelehrte“ Fatāwah gegeben hätten, die sogenannte „kooperative Versicherungen“ für Ĥalāl erklären, lügen. Grund für diese Verwirrung war, dass einige Versicherungsunternehmen mit einem Lügengespinst zu den „Gelehrten“ gegangen sind, das nichts mit irgendeiner Art von Versicherung zu tun hat. Sie sagten, es wäre eine sogenannte „kooperative Versicherung“ (damit es sich schöner anhört und um die Leute zu verwirren), die von ihrer Natur her nur eine Spende ist und dass es eine Art von gegenseitiger Hilfe wäre, die von Allah im Qur`ān erwähnt wird: "Und helft euch einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht" [al-Mā`idah 5:2] ,und dass das Ziel lediglich die Linderung großer Not wäre, die die Leute befallen könnte. Aber in Wahrheit waren die sogenannten „kooperativen Versicherungen“ nicht anders als jede andere Versicherung auch. Der Unterschied bestand lediglich in der Art und Weise, wie diese abgeschlossen wurden, nicht im System selbst. Diese Versicherungen waren weit davon entfernt, nur eine Art Spende zu sein oder gegenseitige Unterstützung in Frömmigkeit und Gottesfurcht, vielmehr war es eine Unterstützung in Sünde und Übertretung. Sie zielten nicht darauf ab, Katastrophen und Nöte zu lindern, sondern die Leute auf ungerechte Weise um ihr Vermögen zu betrügen, was strikt verboten ist wie jede andere Versicherung auch. Was sie den „Gelehrten“ vorgaukelten, hatte nichts mit Versicherung zu tun.
Was die Behauptung einiger betrifft, die sagen, dass ein Teil der Versicherungsprämie zurückgezahlt wird, so berührt das in keinster Weise die anderen Aspekte der Versicherung, nämlich Ribā, Glücksspiel, auf Unsicherheiten basierende Transaktionen, ungerechtes Verzehren des Vermögens der Leute und dem Widerspruch zum Prinzip des Vertrauens auf Allah, sowie andere Ĥarām Dinge. Versicherungen basieren auf Lüge und Betrug.
Wir rufen jeden Muslim, der stolz ist auf seine Religion und der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft, dazu auf, Allah zu fürchten und jegliche Versicherungen zu vermeiden, wie schön sie auch immer präsentiert werden, da sie zweifellos verboten sind. So beschützt er seine Religion und sein Hab und Gut, und er wird mit einer Absicherung gesegnet werden von Dem, in Dessen Hand jede Sicherheit liegt, möge Er gepriesen sein.
Möge Allah uns und dir Verständnis in Angelegenheiten der Religion geben und uns dabei helfen, das zu tun, was den Herrn der Welten zufrieden stellt.
Und Allahs weiß es am besten.