Wie wird der Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) vollzogen?

Frage:

Wie wird der Ĝuşl vollzogen?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

„Der Ĝuşl kann auf zwei Art und Weisen vollzogen werden:

Erste Variante:          Diese Art und Weise stellt die obligatorischen Bestandteile des Ĝuşls dar, was bedeutet, dass alle Stellen des Körpers vom Wasser erreicht werden müssen. Dazu gehört auch das Ausspülen des Mundes und der Nase. Wenn eine Person seinen gesamten Körper mit Wasser ausgespült hat - auf die Art und Weise die er mag - hat er damit die große Verunreinigung (al-Ĥadath al-Akbar)1 beseitigt und sich richtig gereinigt. Denn Allah sagt (sinngemäß): "Und wenn ihr im Zustand der Djanābah seid, dann reinigt euch."2

Zweite Variante:       Die vollkommene Art und Weise den Ĝuşl durchzuführen, so wie ihn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, vollzogen hat. Wenn er den Ĝuşl im Falle von Djanābah vollziehen will, soll er zuerst die Hände waschen. Dann wäscht er seine Genitalien und alle Stellen, die von der Djanābah beschmutzt wurden. Danach vollzieht er die gesamte rituelle Gebetswaschung (Wudū`) und wäscht dann dreimal seinen Kopf mit Wasser. Danach wäscht er den Rest seines Körpers. Dies ist die Art und Weise, wie der vollkommene Ĝuşl durchgeführt wird.“

 

„Fatāwā Arkān al-Işlām“ S. 248 von Scheich Muĥammad Ibn ‘Uthaimīn

 

______________________________

[1]  Anm. des Übersetzers:               Zu „Ĥadath al-Akbar“ (große Verunreinigung) gehört der Zustand der Djanābah. Dies ist ein Zustand, in dem man sich nach dem Geschlechtsverkehr befindet, bzw. wenn man Samenfluss hatte (arab. Maniy) – auch wenn dieser im Schlaf geschieht. Für eine Frau gilt das entsprechende, wenn sie im Schlaf eine entsprechende Flüssigkeit ausstößt. Danach muss man eine Ganzkörperwaschung (arab. al-Ĝuşl) vornehmen. Zu „Ĥadath al-Aşĝar“ (kleine Verunreinigung) gehört: Windabgang, Urinieren, Stuhlgang, tiefer Schlaf, Berühren des Intimbereichs und das Essen von Kamelfleisch.

[2]  Al-Mā`idah 5:6

Der Ehemann der Nichte ist kein Maĥram

 


Frage:

Ich habe eine Schwester, deren Tochter verheiratet ist. Gehört ihr Ehemann zum Kreis meiner Maĥram oder nicht?

 

Antwort:

Der Ehemann deiner Nichte gehört für dich nicht zum Kreis deiner Maĥram. Du darfst ihm deshalb weder die Hand geben noch darfst du dich mit ihm irgendwo alleine befinden. Du darfst mit ihm auch nicht alleine verreisen, so wie es für dich mit einem Maĥram erlaubt wäre.

[Fatāwā al-Ladjnah ad-Dā`imah, 17/438]

Tochter des Bruders oder der Schwester

Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?

 

Frage:

Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?

 

 

Antwort:

Wenn es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt, soll er das Iştikhārah-Gebet nicht verschieben, bis die verbotene Zeit aufhört, sondern es beten. Und wenn es sich um eine Sache handelt, bei der es möglich ist, das Iştikhārah-Gebet zu verschieben, so muss er es verschieben.

 

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich l-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 1127]

Sich nicht sicher sein, wie viel Raka’āt man beim Fadjr-Gebet verrichtet hat

 


Frage:

Der ehrenwerte Scheich ‘Uthaimīn wurde über jemanden gefragt, der Fadjr gebetet hat und zweifelt, ob er eine oder zwei Rak‘ah gebetet hat und es überwiegt nichts von beidem (weder der Zweifel noch das Sicher sein). Was soll er tun? Und wann macht er den Şudjūd aş-Şahu (Vergesslichkeitsniederwerfung)?

 

Antwort:

Wenn jemand bezüglich der Anzahl der Raka’āt zweifelt und weder der Zweifel noch das Sicher sein überwiegt, so nimmt er die geringere Anzahl an Raka’āt. Und darauf aufbauend sagen wir: Nimm die geringere Anzahl (zwischen denen du unsicher bist), also hier eine Rak‘ah und dann vervollständige das Gebet und mach für die Vergesslichkeit Şudjūd vor dem Taşşlīm.

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 974]

Inwiefern ist Unwissenheit (Djahl) über Allah ein Grund, der zu Schirk führen kann?

 


Frage:

Inwiefern ist Unwissenheit (Djahl) über Allah ein Grund, der zu Schirk führen kann?

 

Antwort:

Unwissenheit über Allah ist Grund für alles an Übel, Schirk und anderes. Somit ist das Wissen über Allah mit Seinen Namen und Eigenschaften und Seinem Recht auf uns und was Er uns vorgeschrieben und verboten hat unumgänglich. Dieses richtig zu verstehen ist unumgänglich.

Fatwa von Scheich Fawzān

Worauf soll sich ein Tālib al-‘Ilm am Anfang konzentrieren

 


Frage:

Worauf soll sich ein Tālib al-‘Ilm am Anfang konzentrieren? Soll er mit den Büchern über ‘Aqīdah beginnen?

 

Antwort:

Er soll mit dem Leichtesten beginnen. Er beginnt mit den kurzen Zusammenfassungen und liest sie bei den Gelehrten (arbeitet sie mit ihnen durch). Danach geht er weiter zu den Büchern, die umfassender sind usw. Er soll nicht mit den ausführlichen Büchern direkt beginnen, sondern entwickelt sich Schritt für Schritt und stufenweise dorthin.

 

Fatwā von Scheich Fawzān

Das Feiern des Geburtstags des Propheten

 


Frage:

Ist das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, erlaubt? Wir hoffen auf eine Klarstellung und richtige Antwort über dieses Thema.

 

Antwort:

Über diese Angelegenheit haben die früheren und heutigen Gelehrten gesprochen, es verboten und davor gewarnt, da es eine Bidd‘ah (Neuerung in der Religion) ist.

Den Anlass des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu feiern ist eine Bidd’ah. Allah hat nichts herabgesandt, was damit beauftragt, denn es steht darüber nichts im Qur`ān und nichts in der Şunnah und nichts deutet von den Taten der ersten drei Generationen auf das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hin. Und wenn dem so ist, ist eine Angelegenheit eine Bidd‘ah. Das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ist wahrlich eine Angelegenheit, die erst nach den ersten drei Generationen (nach dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken) aufgetreten ist. Nach dem vierten Jahrhundert nach der Hidjrah, also nach den ersten drei Generationen, die der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, lobte. Er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtete uns, dass danach Leute kommen werden, die sagen was sie nicht tun und tun womit sie nicht beauftragt wurden. Und so brachten sie diese Neuerung in Allahs Religion.

 

Fatwā von Scheich Fawzān

Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)

 


Frage:

Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)?

 

Antwort:

Wenn jemand seine freiwilligen Gebete (Nawāfil) immer in der Gemeinschaft verrichten will, so ist dies nicht der Scharī’ah (islamischen Rechtslehre) entsprechend. Was seine (freiwilligen) Gebete hin und wieder in der Gemeinschaft zu verrichten angeht, so ist dies kein Problem aufgrund der Überlieferungen über den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wie er mit Ibn Abbāş das Nachtgebet zusammen verrichtete und wie er mit Annaş Ibn Mālik und dem Waisen im Haus von Umm Şulaim betete und ähnlichen Überlieferungen.

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 1189]

Ist es eine Sünde, wenn man keine Şuttrah im Gebet benutzt?

 


Frage:

Ist es eine Sünde, wenn man keine Şuttrah im Gebet benutzt?

 

Antwort:

Wenn wir sagen, dass die Şuttrah Pflicht (Wādjib) ist, dann ist es eine Sünde. Doch richtig ist, dass sie keine Pflicht ist, sondern eine Şunnah. Außer für den hinter einem Imam betenden (also jeder in einer Djamā‘ah außer der Imam). Er nimmt sich keine Şuttrah, denn die Şuttrah des Imam zählt für ihn als Şuttrah. Damit ist es (also) keine Sünde, wenn jemand ohne Şuttrah betet.

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 898]

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