Was bedeutet Şalafiyyah

Frage:

Ich höre immer wieder über die Şalaf. Sehr geehrter Scheikh, wer sind die Şalaf überhaupt?

 

Antwort:

Şalaf bedeutet, jemanden vorrausgegangen sein. Somit ist jeder, der dem anderen vorrausgegangen ist, sein Şalaf. Doch wenn allgemein die Bezeichnung Şalaf erwähnt wird, dann sind damit die drei bevorzugten Generationen gemeint, die ja die Şaĥābah, die Tābi’īn und die Nachfolger der Tābi’īn sind. Diese sind die rechtschaffenen Şalaf. Jeder, der nach ihnen kommt und ihrem Weg (Manhadj) folgt, befindet auch er sich mit ihnen auf den Weg der Şalaf, auch wenn er zeitlich gesehen, weit von ihnen entfernt ist.

Denn mit der Şalafiyyah ist der Weg (Manhadj) gemeint, auf dem sich die rechtschaffenen Şalaf, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, befanden, so wie es der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Meine Gemeinschaft wird sich in dreiundsiebzig Gruppen spalten, alle von ihnen sind im Höllenfeuer, mit Ausnahme von einer, nämlich die Djamā‘ah.“ In einer anderen Form der Überlieferung heißt es: „Es sind jene die dem folgen worauf ich und meine Gefährten waren!“

Somit ist die Şalafiyyah gebunden an diese Bedeutung, sodass jeder, der sich auf dem Manhadj der Şaĥābah, der Tābi’īn und der Nachfolger der Tābi’īn befindet, ein Şalafī, auch wenn er sich in unserer heutigen Zeit befindet, das heißt, im vierzehnten Jahrhundert nach der Auswanderung (20. Jahrhundert n.Ch.).

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn in „Fatāwā Nūr ‘ala d-Darb“

Das Senken der Blicke

Es wird berichtet, dass Şalmān al-Fārşī, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: Ich würde lieber sterben und auferweckt werden, sterben und auferweckt werden und nochmals sterben und auferweckt werden, als die Geschlechtsteile eines muslimischen Körper zu sehen oder, dass ein Muslim meine sieht.“[1]

Es wird berichtet, dass ‘Abdullah Ibn ‘Ummar, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Wahrlich, das Hineinschauen in (fremde) Wohnungen und Häuser bedeutet, das (dir entgegengebrachte)  Vertrauen zu missachten.“[2]

Es wird berichtet, dass Annaş Ibn Mālik, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Wenn eine Frau an dir vorbei kommt, senke deinen Blick (Augen) solange bis sie vorbeigegegangen ist.“

Es wird berichtet, dass al-’Alā` Ibn Ziyād, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Lass deinen Blick nicht dem gutaussehenden Hinterteil einer Frau folgen, denn wahrlich der Blick verursacht das Verlangen im Herzen.“

Es wird von al-Wakī‘ Ibn al-Djarrāĥ  berichtet: „Wir gingen an einem ‘Īd mit Şufyān ath-Thaurī hinaus und er sagte: „Das Erste, was wir an diesem Tage tun werden, ist das Senken der Blicke.“

Es wird berichtet, dass Ĥaşşan Ibn Abi Şinān, möge Allah mit ihm barmherzig sein, an einem ‘Īd hinausging und als er nach Hause zurückkehrte, sagte seine Frau: „Wie viele schöne Frauen hast du heute angeschaut?“ Nachdem sie ihn weiter fragte, sagte er: „Wehe dir! Ich schaute nichts außer meine Zehen an. Von dem Zeitpunkt an, als ich hinausging, bis ich wieder zu dir zurückkehrte.“

 

 

 



[1]
Imām Aĥmad, az-Zuhd S.192. 1. Band. 1983. Dār al-Kuttub al-’Ilmiyah. Beirut, Lebanon.

[2]Ibn Abī Al-Dunyā, Kitāb al-Wara’ Artikel 71.

Das Töten von Homosexuellen

Frage:

Werd ich (im Jenseits) belohnt, wenn ich (oder ein anderer) die Person töte, mit dem ich homosexuelle Handlungen durchgeführt habe und mich dann anschließend danach selbst töte?

 

Antwort:

Die wirkliche Schandtat ist die, wenn du ihn und dich selbst tötest! Gewiss sind Homosexualität und Unzucht Schandtaten, doch wenn du den Homosexuellen tötest oder den, der Unzucht begangen hat, dann hast du eine andere Schandtat und ein gewaltiges Verbrechen begangen, die viel Schlimmer ist als Unzucht oder Homosexualität. Das Töten, möge Allah uns davor bewahren, ist ein Verbrechen, was viel schlimmer ist und direkt nach dem Schirk (Götzendienst) kommt. Es gibt nach dem Schirk nichts, was schlimmer wäre, als das Töten, möge Allah uns davor bewahren. Wenn nun jemand eine Person tötet, mit dem er homosexuelle Handlungen gemacht hat, damit er ihn nicht verrät oder aus welchen Gründen auch immer oder dass er die Frau tötet, mit der er Unzucht begangen hat, dann hat er nun zwei der größten Sünden und Schandtaten begangen, wobei die zweite davon viel gewaltiger und schlimmer ist. Das Töten ist gewaltiger als Unzucht und schlimmer als Homosexualität. Es ist deshalb erforderlich, sich vor solchen Taten in Acht zu nehmen und nicht noch weitere Schandtaten zu begehen, wir suchen Zuflucht bei Allah davor.

Frage: Er sagt, dass er sich danach selbst töten will, um sich damit zu reinigen.

Antwort: Auch das Töten der eigenen Seele ist nicht erlaubt und ist ebenso eine Schandtat. Selbstmord ist eine gewaltige Schandtat. Dieser wird niemals eine Person reinigen können, im Gegenteil, er wird ihn sogar noch mehr beschmutzen und seine Sündenlast erhöhen. Du darfst dich niemals wegen einer Sünde selbst töten, im Gegenteil, du musst bei Allah bereuen. Töte dich nicht selbst, denn der erhabene Allah sagt: "Und tötet euch nicht selbst."[1] Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer sich selbst mit einer Sache tötet, wird am Tag der Auferstehung mit dieser Sache bestraft werden.“

Wenn du zum Machthaber (Richter) gehst und dich dort selbst anzeigst, dann ist dies in Ordnung. Doch besser ist es, dass du diese Tat, die du begangen hast, versteckst und es nicht bekannt machst. Verrate dich nicht selbst und bitte Allah wahrhaftig um Vergebung, denn Allah vergibt demjenigen, der bei Ihm bereut, wenn er bei seiner Reue wahrhaftig und aufrichtig ist.

Frage: Also verstehen wird daraus oh Scheikh, dass keine Person das Recht auf Selbstjustiz hat, sei es im Bezug auf sich selbst oder auch im Bezug auf andere?

Antwort: Genau! Niemand hat das Recht, Selbstjustiz auf sich selbst oder auf andere auszuüben. Das Richten obliegt allein dem Machthaber (Richter).

 

Scheikh Ben Bāz in „Nūr ‘ala d-Darb“.

 

 



[1]
An-Nişā` 4:29

Das Anbringen von Linien in der Moschee, um die Reihen im Gebet gerade zu richten

Frage:

Was ist das Urteil über das Anbringen von Klebeband auf dem Teppich oder dem Zeichnen von geraden Linien mit einem Stift, um die Reihen während des Gebets gerade zu richten? Es gibt immer wieder Chaos in der Moschee während dem gerade Richten der Reihen und Stimmen, die  dabei erhoben werden. Wir hoffen, dass ihr uns die Worte der Gelehrten diesbezüglich wiedergeben könnt - vor allem von den zeitgenössischen Gelehrten - ob es nun zulässig ist oder verboten, um dieser Fittnah endlich ein Ende zu setzen. Es gibt bei uns in der Moschee eine Gruppe, die die Ansichten von Scheikh al-Albānī diesbezüglich folgt, nämlich dass es verboten ist und eine andere Gruppe, die der Ansicht von Scheikh Ibn ‘Uthaimīn folgt, dass es zulässig ist. Was ist die Fatwā des Ständigen Ausschusses der Gelehrten zu diesem Thema?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Befehl, die Reihen gerade zu richten, ist in vielen bekannten Aĥādīthen überliefert, darunter die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Richtet eure Reihen (im Gebet) gerade, denn das Richten der Reihen gehört zum Verrichten des Gebets (Iqāmat aş-Şalah).“[1]

Und er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Entweder ihr richtet eure Reihen (im Gebet) gerade oder Allah wird Zwietracht unter euch schaffen.“[2]

Einige Gelehrte sind sogar der Ansicht, dass es verpflichtend ist, die Reihen gerade zu richten, „denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sah eines Tages einen Mann, dessen Brust (aus der Reihe) ragte, woraufhin er sagte: „Oh ihr Diener Allahs! Richtet eure Reihen (im Gebet) gerade oder Allah wird Zwietracht unter euch führen.“ Das ist eine deutliche Warnung, und es wird keine Warnung ausgesprochen, außer in Bezug auf eine Handlung, die verboten ist oder bei der Unterlassung einer Handlung, die verpflichtend ist. Die Ansicht, dass es verpflichtend ist, die Reihen gerade zu richten, ist eine starke Meinung.“[3]

Also muss der Imam (Vorbeter) die Menschen dazu anhalten, die Reihen im Gebet gerade zu richten. Er muss sich darum kümmern.

Was das Anbringen von Linien auf Matten oder Teppiche anbetrifft als Hilfe, um die Reihen gerade zu richten, so ist inschallah daran nichts Falsches und gehört auch nicht zur Neuerung (Bidd‘ah).

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses wurden gefragt: „Was ist das Urteil betreffend der Linien auf Matten oder Teppiche in der Moschee, wenn die Gebetsrichtung nicht parallel mit dem Gebäude verläuft als Hilfe, um die Reihen gerade zu richten?“

Sie antworteten: „Es ist nichts Falsches daran. Auch ist nichts Falsches daran, wenn sie ohne diese Linien beten, denn eine geringe Abweichung von der Gebetsrichtung (Qiblah) hat keine nachteiligen Auswirkungen (auf die Akzeptanz des Gebets).“[4]

Scheikh ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde über den Beschluss des Zeichnens von Linien in den Moscheen gefragt, um die Reihen gerade zu richten.

Er antwortete: „Wenn die Menschen ihre Reihen nicht gerade richten können, außer mit Hilfe dieser Linien, dann ist nichts Falsches daran. Genauso verhält es sich, wenn die Moschee leicht abweichend von der Qiblah gebaut wurde und die Reihen somit nicht gerade gerichtet werden können, außer mit Hilfe dieser Linien, dann ist inschallah auch hier nichts Falsches daran.“[5]

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Bidd‘ah (Neuerung) bedeutet, die Anbetung Allahs auf eine Art und Weise, die Er nicht erlassen hat. Auf dieser Grundlage darf also die Bidd‘ah nur auf Angelegenheiten des Gottesdienstes angewandt werden und auf nichts anderes sonst. Was die Dinge anbetreffen, die in Bezug auf weltliche Angelegenheiten neu eingeführt wurden, so muss hier stets geprüft werden, ob diese erlaubt (ĥalāl) sind oder verboten (ĥarām). Es kann hier nicht gesagt werden, dass sie eine Bidd’ah seien.

In der Terminologie der Scharī‘ah ist mit Bidd‘ah gemeint, dass eine Person den erhabenen Allah auf eine andere Art und Weise dient, als mit dem, was Er erlassen hat. Was jedoch die weltlichen Neuerungen anbetreffen, so sind diese, obwohl sie in der arabischen Sprache als Neuerung bezeichnet werden, keine Neuerungen hinsichtlich der Religion in dem Sinne, dass sie weder zu ĥarām, ĥalāl, obligatorisch (wādjib) oder erwünscht (muştaĥab) erklärt werden dürfen, es sei denn, es gibt Hinweise aus der Scharī‘ah, die dieses bekräftigen. Auf dieser Grundlage können wir also nicht zu jeder Sache sagen, die die Menschen heute erfunden haben, um damit ihre gottesdienstlichen Handlungen zu erleichtern, dass diese Neuerungen sind, auch wenn es dies so vorher nicht gab, wie z.B. Lautsprecher. Lautsprecher gab es nicht zur Zeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sondern sind erst kürzlich erfunden worden. Sie dienen jedoch einem religiösen Zweck, indem sie den Menschen das Gebet, die Rezitation und die Predigt des Imams übermitteln. Auch hinsichtlich der Vorträge, erfüllen diese Lautsprecher eine sinnvolle Aufgabe, sodass sie somit gut sind. Wenn Lautsprecher zu diesem Zweck für die Moschee gekauft werden, dann ist dies etwas, was legitim ist und für die eine Person belohnt wird, der es kauft.

Ein weiteres Beispiel hierfür ist auch die jüngste Entwicklung in unseren Moscheen, in denen Linien angebracht werden, um mit ihrer Hilfe die Reihen im Gebet gerade zu richten. Auch wenn dies etwas Neues ist, so ist es trotzdem nur ein Hilfsmittel, um das besser tun zu können, was die Scharī‘ah vorgeschrieben hat. Somit ist dies dann auch zulässig bzw. erlaubt für diesen Zweck. Es ist  keinem verborgen geblieben, welche Anstrengungen die Vorbeter vor der Anbringung solcher Linien unternehmen mussten, um die Reihen gerade zu richten. Sie mussten enorme Probleme auf sich nehmen. Wenn jemand zu weit vorne vor den Reihen stand, sagten sie ihm, er möge etwas zurücktreten. Dann ist er aber zu weit zurück getreten, sodass sie ihm wieder sagen mussten, er solle etwas vortreten und so weiter. Das hat sehr viel Mühe gekostet. Jetzt aber, und dafür sei Allah Dank, kann der Imam lediglich sagen: Richtet eure Reihen gerade entlang der Linien, sodass nun die Reihen richtig gerichtet werden können. Dies ist eine Neuerung in dem Sinne, dass es etwas Neues ist, aber es ist nicht eine Neuerung hinsichtlich der Scharī‘ah, weil es lediglich ein Hilfsmittel ist zum Erreichen von etwas, das von der Scharī‘ah gefordert wird.“[6]

Scheikh Falāĥ Ben Işmā’īl, möge Allah ihn im Guten bewahren, wurde in der Taqiyyu d-Dīn al-Hilālī-Moschee in Köln gefragt, ob es erlaubt sei, Linien in der Moschee auf den Boden anzubringen, um die Reihen im Gebet gerade zu richten, vor allem, da die Gebetsrichtung in dieser Moschee nicht parallel mit dem Gebäude verläuft, sondern schräg ist und es somit den Betenden schwer fällt, die Reihen gerade zu richten.

Er antwortete: „Zeichnet diese Linien auf dem Teppich. Ich wollte euch nach dem ’Aşşr-Gebet auch diesbezüglich ansprechen, doch ich hab es leider vergessen. Das gleiche sagte ich auch bereits euren Brüdern in Birmingham.“

Derjenige, der nicht von diesem Argument überzeugt ist und bei der Auffassung geblieben ist, dass es sich hierbei um eine Bidd‘ah handelt, wenn man Linien in der Moschee anbringt, der sollte dem Imam der Moschee dieses näher erläutern, aus dem Gesichtspunkt des aufrichtigen Ratschlags (Naşīĥah). Weiter sollte er es strengstens unterlassen, diesbezüglich Streitigkeiten in der Moschee zu schüren. Denn wenn der Imam sich dazu entschließt, Linien in der Moschee anzubringen, dann hat er sich dabei auf eine akzeptable Meinung gestützt. Somit darf er diesbezüglich auch nicht kritisiert werden.

Und Allah weiß es am besten.

 

 



[1]
Verzeichnet bei al-Bukhārī (723) und Muslim (433) aus dem Ĥadīth von Annaş, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

[2] Verzeichnet bei al-Bukhārī (717) und Muslim (436) aus dem Ĥadīth von an-Nu‘mān Ibn Baschīr, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

[3] Fatāwā Scheikh Ibn ‘Uthaimīn (Band 13 / Frage-Nr. 375).

[4] Scheikh 'Abdul-'Azīz Ben Bāz und Scheikh 'Abdur-Razzāq 'Afīfī in Fatāwā al-Ladjnah ad-Dā`imah (6 / 315).

[5] Fatāwā wa Raşā`il Scheikh Abdur-Razzāq 'Afīfī (S. 412).

[6] Fatāwā Nūr 'Ala d-Darb.

Die Handlungen eines Gläubigen (Weise Worte)

Es wurde berichtet, dass al-Fudayl Ibn ‘Ayyād, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:

Der Gläubige redet wenig und handelt viel, wohingegen der Heuchler (Munāfiq) viel redet und wenig handelt. Wenn der Gläubige redet, ist es mit Weisheit, wenn er schweigt, ist er in Gedanken versunken, wenn er sieht, zieht er daraus lehren und wenn er handelt, ist es eine Heilung. Falls dies die Art ist, wie du bist, dann bist du in der durchgehenden (konstanten) Anbetung deines Herrn.

Ab Nu’aym in „Ĥilyatu l-Awliyā`“ (8:98)

Ĥadīth: „Allah schaut nicht auf eure Gestalten und eure Güter, sondern auf eure Herzen.“

Frage:

Wie ist der folgende Ĥadīth zu verstehen: „Allah schaut nicht auf eure Gestalten und eure Güter, sondern auf eure Herzen.“

 

Antwort:

Von Abu Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Allah schaut nicht auf eure Gestalten und eure Güter, sondern auf eure Herzen. Wer also ein rechtschaffenes Herz hat, mit ihm wird Allah nachsichtig sein. Denn wahrlich, ihr seid alle Kinder Adams. Und derjenige von euch, den ich am meisten liebe, ist derjenige, der am gottesfürchtigsten ist.“ Im Wortlaut von Muslim ist noch folgende Ergänzung überliefert worden: „[…] eure Herzen und Taten.“ Diese Ergänzung ist sehr wichtig. Denn viele Menschen, verstehen diesen Ĥadīth ohne diese Ergänzung falsch. Wenn du sie dann aufforderst, das einzuhalten, was ihnen die Scharī’ah als Pflicht auferlegt hat, wie zum Beispiel das Wachsen lassen des Bartes und das Unterlassen der Nachahmung der Ungläubigen oder ähnliches von den Verpflichtungen der Scharī’ah, dann antworten sie: „Das, worauf man sich stützen sollte, ist das, was sich im Herzen befindet.“ Dabei nehmen sie diesen obigen Ĥadīth als Beweis für ihre Behauptung, ohne jedoch diese authentisch überlieferte Ergänzung zu kennen, die darauf hinweist, dass der erhabene Allah auch auf ihre Taten schaut. Wenn diese Taten rechtschaffend sind, dann akzeptiert Er sie von ihnen. Sind diese jedoch nicht rechtschaffend, dann weist Er ihnen diese zurück, so wie es in den zahlreichen Beweistexten überliefert wurde, wie zum Beispiel die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Wer auch immer etwas in diese unsere Sache einführt, was kein Teil davon war, wird es abgelehnt finden.“[1]

Außerdem ist es doch in Wirklichkeit so, dass das Herz erst dann rechtschaffend werden kann, wenn auch gleichzeitig die Taten rechtschaffend sind. Und die Taten können erst dann rechtschaffend sein, wenn auch das Herz rechtschaffend ist.

Dieses hat der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, in einem Ĥadīth in einer wunderbaren Art und Weise erklärt, als er sagte: „Fürwahr, im Körper ist ein kleiner Fleischklumpen; und wenn er gesund ist, ist der gesamte Körper gesund, und wenn er schlecht ist, ist der gesamte Körper schlecht. Fürwahr, dies ist das Herz.“[2] Und in einem anderen Ĥadīth sagt er: „Bei Allah! Entweder, ihr richtet eure Reihen (im Gebet) gerade oder Allah wird zwischen euren Herzen Zwiespalt säen.“[3]

Auszug aus der Erklärung von Imām al-Albānī zum Buch „Riyādu ş-Şāliĥīn

 

 



[1]
Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

[2] Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

[3] Dieser Ĥadīth ist bei Abu Dāwūd (Nr. 662), Ibn Ĥibbān (Nr. 396) und Aĥmad Ibn Ĥanbal (4/276) verzeichnet

Derjenige, der alle Taten (des Islams) unterlässt, ist kein Muslim

Frage:

Ist derjenige, der bezeugt, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah (LāIlāha illa Allah), doch alle Taten (des Islams) unterlässt, noch ein Muslim?

 

Antwort:

Nein, er ist dann kein Muslim, bis er auch in seinen Taten den Tauĥīd gegenüber Allah verwirklicht. Er verwirklicht den Tauĥīd gegenüber Allah, indem er Ihn fürchtet, Ihn bittet, Ihn liebt, das Gebet verrichtet und indem er glaubt, dass Allah ihm das und das als Pflicht auferlegt hat und das und das verboten hat.

Es ist doch unvorstellbar, dass eine muslimische Person an Allah glaubt und dann alle Taten (des Islams) unterlässt. Solch eine Einschätzung basiert auf keine Grundlage, weil es unvorstellbar ist, dass so etwas einer Person widerfahren kann (d.h. dass er an Allah glaubt, aber gleichzeitig keine Taten verrichtet). Denn der Glaube (Īmān) ist ein Antrieb für rechtschaffene Taten, wenn es sich dabei um einen wahrhaftigen Glauben handelt.

Scheikh Ben Bāz: Ein Ausschnitt aus der Erklärung des Buches „Fatĥ al-Madjīd Scharĥ Kitāb at-Tauĥīd“ (Audioaufnahme)

Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet, auch für einen Alleinbetenden?

Frage:

Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet?

 

Antwort:

Die Iqāmah (Gebetsaufruf) und der Adhān (Gebetsruf) sind „Fardu Kifāyah“. Es ist für die Betenden verpflichtend (Wādjib), dass einer von ihnen den Adhān (Gebetsruf) und Iqāmah (Gebetsaufruf) macht. Wenn sie aber ohne Adhān und Iqāmah beten, dann ist das Gebet zwar gültig, aber alle anwesenden sündigen. Es ist für sie verpflichtend, Adhān und Iqāmah zu machen. Wenn sie aber beten, ohne vorher Adhān und Iqāmah gemacht zu haben oder ohne Iqāmah gemacht zu haben, das heißt, sie haben zwar den Adhān gemacht, aber nicht die Iqāmah, dann ist zwar das Gebet gültig, aber sie sündigen alle. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat stets den Adhān gemacht. Er pflegte Bilal anzuordnen, den Adhān und die Iqāmah zu machen. Es hat sich in der Scharī’ah gefestigt, dass es notwendig ist,  Adhān und Iqāmah zu machen, vor allem bei den fünf obligatorischen Gebeten. Was jedoch das ‘īd-Gebet anbetrifft, so hat diese weder Adhān noch Iqāmah. Das gleiche verhält es sich auch bei dem Iştişqā`-Gebet, auch dieses Gebet hat weder Adhān noch Iqāmah. Bei den fünf obligatorischen Gebeten verhält es sich aber anders. Wenn die rechte Zeit für das Gebet anbricht, ist der Adhān in dem jeweiligen Land, aber auch für den Reisenden, verpflichtend. Wenn man dann zum Gebet aufsteht, dann ist die Iqāmah erforderlich. Es ist die Art von Iqāmah, die bekannt ist. Wie gesagt, es ist eine „Fardu Kifāyah“. Wenn einer von den Leuten aus dieser Stadt oder dieser Gruppe von Reisenden diesem nachkommt, entfällt die Pflicht für alle anderen Anwesenden. Doch wenn sie es alle unterlassen und es keiner macht, dann sündigen alle. Das Gebet ist aber trotzdem gültig.

Scheikh Ben Bāz in „Nūr ’Alād-Darb“

 

Frage:

Muss ein Mann, der alleine betet, genauso die Iqāmah für das Gebet machen und was ist, wenn er es unterlässt?

 

Antwort:

Es hat keine Konsequenzen für ihn, wenn er die Iqāmah nicht macht, wenn er alleine betet. Denn die Iqāmah ist für ihn (als Alleinbetender) nur Şunnah, so wie es die Gelehrten, möge Allah mit ihnen gnädig sein, erwähnt haben.

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn in „Fatāwā Nūr ’Alād-Darb

Die Heirat mit Rāfidī-Schiiten

Frage:

Darf eine Frau an einen Rāfidī-Schiiten verheiratet werden?

 

Antwort:

Die reinen Rāfidī-Schiiten sind Leute der Gelüste, der Neuerung und der Irreleitung. Kein Muslim darf eine Frau, dessen Vormund (Wālī) er ist, an einen Rāfidī-Schiiten verheiraten. Wenn er (der Mann) hingegen eine Rāfidī-Schiitin heiratet, dann ist diese Ehe gültig, vorallem, wenn er sich davon erhofft, dass sie bei Allah bereut. Wenn nicht, dann sollte er es lieber unterlassen, sie zu heiraten, damit sie ihm nicht seine Kinder verdirbt.

Scheikhu l-Islam Ibn Taimiyah in „Madjmū' al-Fatāwā 61/32

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