Vers: "Sag: Das ist mein Weg (şabīl): Ich rufe zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera)."

Und die Aussage des erhabenen Allahs: "Sag: Das ist mein Weg (şabīl): Ich rufe zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera)."[1]

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Er, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Und die Aussage des erhabenen Allahs: "Sag: Das ist mein Weg (şabīl): Ich rufe zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera), ich und diejenigen, die mir folgen. Preis sei Allah! Und ich gehöre nicht zu den Götzendienern."“ Dieser Vers ist einer der letzen Verse der Sure Yūşuf. Der erhabene Allah befiehlt darin Seinem Gesandten Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken, er solle den Menschen seinen Weg und den seiner Gefolgschaft verkünden, nämlich das Rufen zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera). Das weist daraufhin, dass derjenige, der die Menschen nicht aufgrund eines sichtbaren Hinweises ruft, er die Gefolgschaft zum Propheten nicht wirklich verwirklicht hat, auch wenn er ein Gelehrter sein sollte.

Die Aussage des erhabenen Allahs: "Sag", bedeutet: Sag o Muĥammad zu den Menschen: "Das ist mein Weg (şabīl)." Aş-Şabīl bedeutet: Der Weg, auf dem ich schreite.

"Ich rufe zu Allah." Das heißt, der Aufruf zum Tauĥīd Allahs, zum Widmen all der Anbetung Ihm allein und zum Unterlassen der Anbetung anderer neben Ihm, genauso wie auch der Aufruf zu den restlichen Kulthandlungen dieser Religion ist. Somit umfasst die Da’wah gegenüber dem Ungläubigen, dass er den Islam annimmt, und die Da’wah gegenüber den Sündern von den Muslimen, dass sie bei Allah für ihre Taten bereuen und ihren Verpflichtungen nachkommen sollen, die ihnen der erhabene Allah auferlegt hat. Man warnt sie vor dem Fallen in Schirk und weist sie darauf hin, all die Sünden zu unterlassen. Die Da’wah ist nicht allein auf die Ungläubigen beschränkt. Auch die Muslime, die in Sünden und Vergehen geraten sind, sind auf eine Da’wah angewiesen. Es ist ein Aufruf zur Reue, zum Umsetzen der Pflichten, zum Unterlassen der Verbote und zur Furcht vor dem erhabenen Allah. Somit ist die Da’wah hier allgemein. Hiermit ist aber auch die Da’wah zum Kennenlernen des Tauĥīds und seines Gegenteils gemeint.

"Ich rufe zu Allah." Der Scheikh, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Hierin ist ein Verweis auf die Notwendigkeit der Aufrichtigkeit (Ikhlāş). Denn es gibt Menschen, die in Wirklichkeit nur zu sich selbst aufrufen.“ Es kann nämlich sein, dass eine Person Da’wah betreibt, indem er Vorträge und Predigten hält, doch seine Absicht darin ist, dass seine Angelegenheiten unter den Menschen bekannt werden, sodass er dann eine besondere Stellung unter ihnen genießt und sie ihn dafür loben und sich um ihn scharen. Wenn das seine Absicht ist, dann ruft er nicht wirklich zum erhabenen Allah. Im Gegenteil, er ruft zu seiner Person. Ein Mensch, der die Da’wah unterlässt, der hat dadurch eine besondere Verpflichtung unterlassen. Und derjenige, der in seiner Da’wah nicht aufrichtig ist, der hat ein Verbot begangen. Die Da’wah ist deshalb notwendig und sollte allein um Allahs Willen unternommen werden. Die Absicht darin sollte sein, die Gesetze Allahs zu etablieren. Und die Absicht darin sollte auch sein, die Menschen rechtzuleiten und für sie nützlich zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dich dafür loben oder rügen. Denn es gibt Menschen, wenn sie für ihre Da’wah nicht gelobt und ermutigt werden, sie die Da’wah wieder einstellen. Das ist wiederum ein Beweis dafür, dass sie nicht zu Allah, Den Erhabenen, rufen, sondern zu sich selbst. Ein Muslim sollte sich deshalb vor dieser Sache in Acht nehmen. Sein Führer und seine Absicht bei der Da’wah, sollten stets die Aufrichtigkeit in der Sache Allahs sein. Er soll für die Menschen nützlich sein und sie vom Schirk, den Neuerungen und den Vergehen befreien. Er soll dieser Verpflichtung nachkommen, die ihm auferlegt wurde. Die Anzahl der Leute, die sich um einer Person scharen, sind kein Beleg für seine Vorzüglichkeit. Es gab schließlich Propheten, denen nur wenige gefolgt sind: „Alle Völker wurden mir vorgezeigt und ich sah einen Propheten mit einer kleinen Gruppe und einen Propheten mit zwei oder drei Leuten und einen Propheten ohne jemanden.“ War dies etwa ein Beleg für die Vorzüglichkeit dieser Propheten gewesen? Gewiss, nein! Deshalb sollte ein Mensch nie auf die Anzahl der Anwesenden achten: „Bei Allah, wenn Allah auch nur einen einzigen Menschen durch dich zum Islam führt, ist das besser, als eine Herde roter Kamele.“[2]

Eine Gruppe von Menschen hat sich stets vor dem Haus von Ibn Maşş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, versammelt und auf ihn gewartet. Als er zum Gebet hinauskam, gingen sie hinter ihm her (in die Moschee). Er wendete sich eines Tages zu ihnen und sagte: „Geht weg! Es ist eine Versuchung für den, der gefolgt wird und eine Demütigung für den, der ihm folgt.“

"Ich rufe zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera)." Al-Basseera bedeutet hier: Wissen. Sie ist sogar die höchste Stufe des Wissens.

Hierin ist ein Beweis, dass es Voraussetzung ist für einen Dā’ī[3], dass er basseera haben muss, das bedeutet, dass er Wissen haben muss über das, zu dem er ruft. Was den Unwissenden anbetrifft, so ist er für die Da’wah nicht geeignet. Er muss erst mal Vorrat schaffen im Bezug auf Wissen, bevor er zur Da’wah schreitet. Denn er wird während seiner Da’wah mit Scheinargumenten und Diskussionen konfrontiert werden. Wie soll er dann antworten, wenn er mit seinem Gegner Angesicht zu Angesicht steht oder mit einem Scheinargument? Wie soll er da wieder Heil herauskommen? Er wird entweder kläglich versagen, was allgemein ein Rückschlag für die Da’wah bedeuten würde, oder er wird mit Unwissenheit sprechen, sodass die Sache dann richtig gefährlich wird. Entweder er schweigt, sodass sein Gegner als Sieger vom Platz gehen wird, oder er wird mit Unwissenheit antworten, sodass die Angelegenheit erstrecht gefährlich wird. Dies ist aus der einen Sicht. Aus der anderen Sicht sollte ein Dā’ī das Erlaubte und das Verbotene (al-Ĥalāl wa l-Ĥarām) kennen. Denn er kann in seiner Unwissenheit zu einer Sache sagen, sie sei verboten, obwohl sie erlaubt ist. Oder er sagt in seiner Unwissenheit zu einer Sache, sie sei erlaubt, obwohl sie verboten ist. Ein Dā’ī sollte deshalb stets wissend sein über das, zu dem er ruft, das heißt, er sollte das Erlaubte (Ĥalāl) und das Verbotene (Ĥarām) kennen, das Verpflichtende (Wādjib) und das Empfohlene (Muştaĥab), das Unbeliebte (Makrūh) und das Zulässige (Mubāĥ). Er sollte auch wissen, wie er auf die Einwände, Scheinargumente und Streitigkeiten antworten soll, so wie es der erhabene Allah gesagt hat: "Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise"[4] Wie soll er aber mit ihnen in bester Weise streiten, wenn er keinerlei Wissen hat?! Es ist also für einen Dā’ī verpflichtend, sich Wissen anzueignen. Es gibt heutzutage einige Du’āt (Plural von Dā’ī), die kein Wissen haben. Ihre Reden und Ansprachen klingen vielleicht ganz seriös, doch in Wirklichkeit haben sie kein Wissen. Denn, würdest du sie mit den einfachsten Scheinargumenten konfrontieren oder sie bezüglich einer einfachen Sache aus dem Erlaubten und Verbotenen befragen, sie würden in ihrer Unwissenheit nur noch hin und her schlagen.

"[…] Ich und diejenigen, die mir folgen." Das heißt: Auch meine Gefolgsleute rufen zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera). Das ist wiederum ein Beweis dafür, dass derjenige, der nicht zu Allah ruft, die Gefolgschaft zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, nicht wirklich verwirklicht hat. Dies gilt aber auch für denjenigen, der mit Unwissenheit zu Allah ruft, auch dieser hat die Gefolgschaft zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, nicht wirklich verwirklicht. Im Gegenteil, dieser hat sich auf Dinge eingelassen, die ihn nichts angehen, sodass er nun zur Gefahr für die Da’wah und für die Du’āt wurde.

Dann sagt er weiter: "Preis sei Allah (Şubĥānallah)!" Şubĥān stammt vom Wort Şabbaĥah ab, was bedeutet: Allah weist alles von Sich ab, was Seiner nicht würdig ist, wie der Schirk und das Reden über Ihn, Erhaben ist Er, ohne Wissen. Der erhabene Allah weist den Schirk von Sich und das Reden über Ihn ohne Wissen. Hierin ist ein Beweis für die Pflicht, jeglichen Makel von Allah, Den Erhabenen, abzuweisen. Die gewaltigste davon, ist der Schirk.

"Und ich gehöre nicht zu den Götzendienern (Muschrikīn)." Dies ist eine Lossagung des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, von den Götzendienern, so wie auch der Freund Allahs, Ibrāhīm, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dies zuvor getan hat: "Ibrāhīm war eine Gemeinschaft, Allah demütig ergeben und einer, der Anhänger des rechten Glaubens war, und er gehörte nicht zu den Götzendienern."[5] "Und hierauf haben Wir dir (als Offenbarung) eingegeben: „Folge dem Glaubensbekenntnis Ibrāhīms, (als) Anhänger des rechten Glaubens, und er gehörte nicht zu den Götzendienern.“"[6] Hier ist eine Lossagung von den Götzendienern! Das bedeutet: Brech die Liebe, die Zuneigung und den Beistand ab, die zwischen dir und den Götzendienern herrschen, da sie die Feinde Allahs sind und die Feinde des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Du darfst weder in deinem Herzen Zuneigung für sie verspüren noch darfst du ihnen deinen Beistand geben oder sie verteidigen: "Ihr habt doch ein schönes Vorbild in Ibrāhīm und denjenigen, die mit ihm waren, als sie zu ihrem Volk sagten: „Wir sind unschuldig an euch und an dem, dem ihr anstatt Allahs dient. Wir verleugnen euch, und zwischen uns und euch haben sich Feindschaft und Hass auf immer offenkundig gezeigt, bis ihr an Allah allein glaubt.“"[7] "Du findest keine Leute, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und denjenigen Zuneigung bezeigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln, auch wenn diese ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Sippenmitglieder."[8] "O die ihr glaubt, nehmt nicht Meine Feinde und eure Feinde zu Schutzherren, indem ihr ihnen Zuneigung entgegenbringt."[9] "O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiss, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht."[10]

All das ist also ein Beleg dafür, dass die Lossagung von den Götzendienern eine Pflicht ist! Außerdem ist eines der Fundamente des Rufens zu Allah: Die Lossagung von den Götzendienern. Was jedoch den Rufer zu Allah anbetrifft, der sich nicht von den Götzendienern lossagt, so ist er nicht wirklich ein Rufer zu Allah! Außerdem befindet er sich damit auch nicht auf dem Weg des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auch wenn er selbst behauptet, zu Allah zu rufen. Das Verleugnen der falschen Götter (Tāĝūt), ist dem Glauben an Allah vorgezogen worden, so wie es der erhabene Allah gesagt hat: "Wer also falsche Götter (Tāĝūt) verleugnet, jedoch an Allah glaubt, der hält sich an der festesten Handhabe."[11] Es ist deshalb unbedingt erforderlich, sich von den Götzendienern loszusagen. Was jedoch diejenigen anbetrifft, die sagen, „was haben wir mit dem Glaubensfundamet (‘Aqīdah) der Leute zu tun; derjenige, der unserer Gruppe beitritt und sich zu uns bekennt, ist unser Bruder; was seine ‘Aqīdah anbetrifft, so ist dies seine persönlich Angelegenheit“, dies ist nicht das Rufen zum erhabenen Allah, im Gegenteil, es ist ein Rufen zur Parteilichkeit (Ĥizbiyyah) und zum Fanatismus.

Somit beinhaltet dieser edle Vers zahlreiche wichtige Sachverhalte:

Erster Sachverhalt:   Der wahre Weg des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und den seiner Gefolgsleute, ist das Rufen (Da’wah) zu Allah.

Zweiter Sachverhalt:   Derjenige, der nicht zu Allah ruft, obwohl er dazu im Stande wäre, hat nicht wirklich die Gefolgschaft zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, umgesetzt, im Gegenteil, seine Gefolgschaft hat erhebliche Makel.

Dritter Sachverhalt:   Auf diesen Sachverhalt hat auch der Scheikh in seinen Sachverhalten hingewiesen: „Hohes Maß an Aufrichtigkeit in der Absicht bei der Da’wah, da er sagte: "Ich rufe zu Allah." Denn viele, die angeblich zur Wahrheit rufen, rufen lediglich zu sich selbst.“ Derjenige, dessen Absicht Lob, Anerkennung, das Mehren der Anhänger und das Stärken der Gruppe, die Einbildung und so weiter ist, dieser ruft nicht wirklich zu Allah.

Vierter Sachverhalt:   Dieser ist ein wichtiger Sachverhalt. Derjenige, der zu Allah ruft, muss dies aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera) tun, indem er sich zuvor nützliches Wissen aneignet, der ihm dabei hilft, zu Allah zu rufen, mit den Voreingenommenen und Abweichlern zu diskutieren und ihre Beweise mit seiner Zunge und seinem Stift zu entkräften. Die Da’wah zu Allah kann mit der Zunge durchgeführt werden, aber auch mit dem Stift. Sie kann aber auch mit dem Schwert und dem Djihād durchgeführt werden. Somit ist es für einen Rufer (Dā’ī) erforderlich, wenn nicht sogar zwingend notwendig, dass er Wissen haben muss, über das, zu dem er ruft. Was hingegeben den Unwissenden anbetrifft, so ist er für die Da’wah nicht geeignet, auch wenn er Anbetungen aufweisen kann, Frömmigkeit, Gottesfurcht und Eifersucht und Liebe für die Religion. All das ist zweifellos erwünscht und sind lobenswerte Eigenschaften, doch wir sagen zu ihm: Lieber Bruder! In der Da’wah darf nur derjenige tätig sein, der Wissen hat. Was Angst, Furcht, Anbetung, Frömmigkeit, Eifersucht und Tugendhaftigkeit anbetreffen, die ja zweifellos lobenswert sind, so reichen diese nicht aus für die Da‘wah. Du bist für die Da’wah nicht geeignet, weil dir Wissen fehlt. Und der erhabene Allah sagt: "Ich rufe zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera)."

Und Er sagt: "Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit."[12] Und mit Weisheit ist hier Wissen gemeint! Du bist deshalb für die Da’wah nicht geeignet. Lerne zuerst! Wenn du gelernt hast, dann komm und sei in der Da’wah tätig. Die Da’wah ist nämlich keine einfache Angelegenheit. Wir sehen deshalb nun das Resultat, das sich ergeben hat, nachdem sich die Nachlässigkeit in die Da’wah eingeschlichen hat, wie Zerfall und Schwäche. Denn nun hat sich jeder dieser Unwissenden, Abweichlern und  Leute der Gier in die Da’wah eingeschlichen, der Laufen oder Kriechen kann. Eine Da’wah wird aber niemals von Erfolg gekrönt sein, wenn in ihr nicht die göttlichen Bedingungen erfüllt sind, die der erhabene Allah gestellt hat. Deshalb wird stets immer nur das Bessere bestehen bleiben, auch wenn sich all diese Gruppierungen vermehren, die angeblich in der Da’wah tätig sind. Solange diese nicht die Bedingungen erfüllen, die der erhabene Allah gestellt hat und nicht die Methodik (Manhadj) befolgen, die ihnen der erhabene Allah und Sein Gesandter aufgezeichnet haben, werden sie niemals erfolgreich sein, auch wenn die Anzahl ihrer Anhänger und ihre Stärke stetig anwachsen sollten. Sie werden alle nacheinander verschwinden und Misserfolg und Versagen wird sie nach und nach befallen. Wenn sie jedoch auf Wissen, Aufrichtigkeit und Ratschlag gestützt sind, so werden sie, mit der Erlaubnis Allahs, von Erfolg gekrönt sein, auch wenn es sich dabei nur um eine einzige Person handelt.

Fünfter Sachverhalt:   Der Schirk ist ein gewaltiger Makel, der von Allah zurückgewiesen werden muss. Denn der erhabene Allah ist vollkommen! Er besitzt die absolute Vollkommenheit! Derjenige, der ihm Teilhaber zuschreibt, schreibt Ihm gleichzeitig Makel zu. Und wer eines Seiner Eigenschaften, Erhaben ist Er, zurückweist oder diese missinterpretiert, schreibt Ihm genauso Makel zu. Diejenigen, die die Eigenschaften Allahs missinterpretierten (Ta`wīl), Ihn mit Seiner Schöpfung vergleichen (Taschbīh) oder eines Seiner Namen leugnen, diese schreiben alle den erhabenen Allah Makel zu. Der erhabene Allah weist all diese Makel von Sich. Derjenige, der den erhabenen Allah mit etwas beschreibt, das Seiner nicht würdig ist, oder Ihm Namen gibt, die Er Sich Selbst nicht gab, der hat Ihm gewiss Makel zugeschrieben. Und derjenige, der nicht nach dem waltet, was Allah als Offenbarung herabgesandt hat, schreibt Ihm genauso Makel zu. Und derjenige, der sich dem Befehl Allahs widersetzt oder eines Seiner Verbote begeht, schreibt Allah auch Makel zu.

Sechster Sachverhalt:   Dieser Sachverhalt ist sehr wichtig und beinhaltet die Lossagung von den Götzendienern. Jeder, der zu Allah ruft bzw. jeder Muslim – obwohl derjenige, der zu Allah ruft, hier in erster Linie gemeint ist, weil er eine Vorbildfunktion erfüllt – muss sich von den Götzendienern lossagen, weil sie die Feinde Allahs, die Feinde Seines Gesandten und die Feinde der Gläubigen sind. "O die ihr glaubt, nehmt nicht Meine Feinde und eure Feinde zu Schutzherren."[13] Derjenige, der sich nicht von den Götzendienern lossagt, der hat die Da’wah zum erhabenen Allah nicht wirklich umgesetzt, auch wenn er sich ihr zuschreibt. Dies ist also eine gewaltige Angelegenheit.

 

 

 

 



[1]
Yūşuf 12:108

[2] Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

[3] Jemand, der Da’wah betreibt

[4] An-Naĥl 18:125

[5] An-Naĥl 16:120

[6] An-Naĥl 16:123

[7] Al-Mumtaĥanah 60:4

[8] Al-Mudjādalah 58:22

[9] Al-Mumtaĥanah 60:1

[10] Al-Mā`dah 5:51

[11] Al-Baqarah 2:256

[12] An-Naĥl 16:125

[13] Al-Mumtaĥanah 60:1

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