6. Scheinargument: Die Argumentation der Shīʿa zur Imāma auf Grundlage von Āyat al-Wilāya

Das Scheinargument:

Die Shīʿa berufen sich auf den Vers:

﴿إِنَّمَا وَلِيُّكُمُ اللَّهُ وَرَسُولُهُ وَالَّذِينَ آمَنُوا الَّذِينَ يُقِيمُونَ الصَّلَاةَ وَيُؤْتُونَ الزَّكَاةَ وَهُمْ رَاكِعُونَ﴾

"Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter und diejenigen, die glauben, die das Gebet verrichten, die Zakāt (Abgabe) entrichten und die sich verneigen."1 als Beweis für die Imāma von ʿAlī, möge Allah ihm Heil schenken.

Dieser Vers stellt das Hauptargument der Imāmiyya dar, wie es al-Majlisī beschreibt: „Die Aussage des Erhabenen lautet: "Euer Waliyy ist [allein] Allah." Ich sage: Dieser Vers ist das Hauptargument, auf das sich unsere Gefährten stützen, um die Imāma des Fürsten der Gläubigen (ʿAlī), möge Allah ihm Lob schenken, zu beweisen. Die Erläuterung erfordert die Klärung bestimmter Angelegenheiten […].“2

Der Shīʿa-Gelehrte Ibrāhīm al-Mūsawī az-Zanjānī (gest. 1999 n. Chr.) behauptete außerdem, dass zwischen den Gelehrten der Ahlu s-Sunna und der Shīʿa Einigkeit darüber besteht, dass der Vers sich auf ʿAlī bezieht. Er sagte: „Die Exegeten und Ḥadīth-Gelehrten von der allgemeinen (Ahlu s-Sunna) und speziellen (Shīʿa) Gruppe sind sich einig, dass der Vers über ʿAlī, möge Allah ihm Heil schenken, offenbart wurde, als er während des Gebets seinen Ring einem Bedürftigen spendete, und zwar in Anwesenheit der Prophetengefährten. Dies wird in den sechs authentischen Ḥadīth-Sammlungen erwähnt.“3

Antwort auf das Scheinargument:

Erstens: Der Vers offenbart den eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) und den verborgenen Beweistext (Naṣṣ Khafiyy). Hierbei sind mehrere Punkte zu beachten:

(a) Die Bedingung der Gelehrten der Imāmiyya, dass ein eindeutiger Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) erforderlich ist, um die Imāma zu beweisen:

Der Shīʿa-Gelehrte ash-Sharīf al-Murtaḍā (gest. 1044 n. Chr.) sagte: „Die Imāmiyya sind diejenigen, die an den eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) zur Imāma von zwölf Imāmen aus der Familie des Propheten, möge Allah ihm und seiner Familie Heil schenken, glauben.“4

Der Shīʿa-Gelehrte al-Mufīd erklärte: „Was die Bezeichnung der Lehre mit dem Begriff ‚Imāma‘ und die Beschreibung der Shīʿa-Gruppe als ‚Imāmiyya‘ betrifft, so ist dies ein Zeichen für jene, die an die Notwendigkeit der Imāma in jeder Zeit glauben und den eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy), die Unfehlbarkeit (ʿIṣma) und die Vollkommenheit (Kamāl) für jeden Imām als Voraussetzung ansehen.“5

Doch dieser Vers, wie ersichtlich, enthält keinerlei Hinweis auf die Imāma, weder direkt noch indirekt. Es fehlt eindeutig an einem klaren Beweistext sowie an den von der Imāmiyya geforderten Bedingungen, um diesen Vers als Argument für die Imāma anzuführen!

(b) Die Erklärung der Imāmiyya zum Begriff des eindeutigen Beweistexts.

Als die Imāmiyya ihren Standpunkt zum klaren Beweistext bezüglich des Imāms erläuterte, erklärte sie: Der Imām muss namentlich und mit seiner Abstammung benannt werden.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Ḥillī (gest. 1325 n. Chr.) sagt: „Die Fürsorge (Luṭf) des Imāms wird durch bestimmte Dinge vollständig und wirksam, darunter: die Erschaffung des Imāms, seine Befähigung mit Macht und Wissen sowie die Benennung durch seinen Namen und seine Abstammung. Dies ist eine Verpflichtung Allahs, und Er hat es getan.“6

Wenn dies der Maßstab für einen klaren Beweistext ist, so ist die Existenz eines solchen Beweistexts im Qurʾān oder in der Sunna des Propheten nicht möglich. Damit fällt ihr Argument mit diesem Vers zusammen.

(c) Alle Beweise der Imāmiyya enthalten keine ausdrückliche Aussage.

Der Shīʿa-Gelehrte Muḥammad as-Sanad sagt: „Der Prophet (s) hat verdeutlicht, dass die Propheten der früheren Nationen mit klaren Anweisungen entsandt wurden, sodass ihren Völkern keine Wahl blieb: Entweder folgten sie, oder sie wurden durch die Strafe vernichtet. Allah jedoch wusste, dass unser Prophet (s) und die Beweise Allahs auf Erden – also die Imāme, die Nachfolger des Propheten (s) – geduldiger waren, als es die Propheten vor ihnen sein konnten. […] Daher sandte Allah ihn nicht mit klaren, sondern mit verdeckten Aussagen. Allah hat Seine Beweise durch Andeutungen und nicht durch klare Worte festgelegt. […] Die Art der Beweisführung, zu der der Führer der Propheten (s) verpflichtet wurde, um die Lehren der Sharīʿa und des Glaubens zu übermitteln, war die der Andeutungen. Allah entsandte ihn also mit Andeutungen und etablierte die Beweise Allahs durch Andeutungen und nicht durch klare Worte. Daher basiert das System der prophetischen Aussagen, Anweisungen und der Imāme auf dem Verständnis von Andeutungen.“7

Andeutungen sind eine Art von Unklarheit und fallen unter die Kategorie des verdeckten und nicht des eindeutigen Beweistexts. Dies widerspricht klar den in den ersten beiden Punkten angeführten Bedingungen der Imāmiyya, die auf Klarheit bestehen.

(d) Der Beweistext des genannten Verses (Āya) ist nach den Aussagen schiitischer Gelehrter ein verborgener und kein eindeutiger Beweistext.

Die Gelehrten der Imāmiyya geben zu, dass der Vers unter die Kategorie des verborgenen Beweistexts fällt. Der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭabrisī sagt: „Was den Beweistext betrifft, den unsere Anhänger (die Imāmiyya) als verborgenen Beweistext bezeichnen, so ist dies ein Text, bei dem es nicht sicher ist, dass diejenigen, die ihn hörten, die Imāma dadurch zwangsläufig erkannt haben. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sie dies entweder durch direkte Wahrnehmung oder durch Schlussfolgerung anhand der Bedeutungsindikatoren des Textes erkannten. Was uns betrifft, so erkennen wir dessen Gültigkeit und Bedeutung nur durch Schlussfolgerung. Dieser Typ des Beweistexts lässt sich in zwei Kategorien unterteilen: qurʾānisch (Qurʾānī) und berichtend (Ikhbārī). Was den qurʾānischen Beweistext betrifft, so ist es die Aussage Allahs: "Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter und diejenigen, die glauben, die das Gebet verrichten, die Zakāt (Abgabe) entrichten und die sich verneigen."89

(e) Die Aussage, dass die Āya ein eindeutiger Beweistext für die Imāma sei, ist ungültig.

Die Behauptung, dass der Beweistext hier eindeutig sei, würde implizieren, dass die gesamte Gemeinschaft (Umma) vom Islam zum Unglauben (Kufr) übertritt. Muḥammad as-Sand sagt: „As-Sayyid al-Murtaḍā, ash-Sheikh aṭ-Ṭūsī und ash-Sheikh al-Mufīd sagten: Der Beweistext kann entweder ein eindeutiger oder ein verborgener Beweistext sein, und wer den eindeutigen Beweistext leugnet, tritt aus dem offensichtlichen Islam aus.“10

Im Gegensatz dazu räumt die Imāmiyya ein, dass ihre Gegner (die Ahlu s-Sunna) Muslime sind. Daraus folgt, dass der Beweistext der Āya nicht eindeutig ist. Jaʿfar as-Subḥānī sagt: „Die Muslime – gepriesen sei Allah – alle, sowohl die Schiiten als auch die Sunniten, stehen unter dem Schirm des Islams und des Glaubens.“11

Es herrscht Einigkeit darüber, dass ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihn, seine Gegner und selbst diejenigen, die gegen ihn kämpften, als Muslime behandelte und nicht als Ungläubige. Dies widerlegt den Mythos des eindeutigen Beweistexts für seine Imāma. Wenn sie zugeben, dass wir Muslime sind – auch wenn nur aus Taqiyya –, dann haben sie eingeräumt, dass es keinen eindeutigen Beweistext für die Imāma gibt.

Zweitens: Ein eindeutiger Beweistext benötigt keine externe Erklärung, um seine Bedeutung zu verdeutlichen.

Die Schiiten erwähnen, dass die Āya, als sie offenbart wurde, von den Prophetengefährten (Ṣaḥāba) nicht verstanden wurde. Dies impliziert, dass das Nichtverständnis eines Arabers für die Āya sie vom eindeutigen (Jaliyy) zum verborgenen (Khafiyy) Beweistext macht. Aṭ-Ṭūsī, der „Sheikh der Gemeinschaft“ (Sheikh aṭ-Ṭāʾifa), sagt: „Der Muḥkam (eindeutige) Beweistext ist jener, dessen Bedeutung durch seinen offensichtlichen, äußeren Wortlaut ohne begleitende Hinweise oder externe Erklärungen verständlich ist, da seine Klarheit keinen weiteren Beleg erfordert. […] Der mehrdeutige (Mutashābih) Beweistext hingegen ist jener, dessen offensichtliche Bedeutung nicht klar verständlich ist, bis eine begleitende Erklärung oder ein Beweis hinzukommt, der die beabsichtigte Bedeutung verdeutlicht.“12

Hier ist zudem ihre eigene Anerkennung, dass die Prophetengefährten die Āya bei ihrer Offenbarung nicht verstanden haben:

Al-Kulainī berichtet in al-Kāfī über Zurāra, al-Fuḍail Ibn Yasār, Bukair Ibn Aʿyan, Muḥammad Ibn Muslim, Barīd Ibn Muʿāwiya und Abū l-Jārūd, alle von Abū Jaʿfar (a): „Allah befahl Seinem Gesandten die Wilāya von ʿAlī und offenbarte: "Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter und diejenigen, die glauben, die das Gebet verrichten, die Zakāt (Abgabe) entrichten und die sich verneigen."13 Er machte die Wilāya der Verantwortlichen zur Pflicht. Doch die Menschen wussten nicht, was diese war. Daher befahl Allah Muḥammad ihnen die Wilāya zu erklären, so wie er ihnen das Gebet, die Zakāt, das Fasten und die Pilgerfahrt erklärt hatte. Als dies von Allah zu ihm kam, bedrückte dies das Herz des Gesandten Allahs . Er fürchtete, dass die Menschen von ihrer Religion abfallen und ihn der Lüge bezichtigen würden. Daher war er bedrückt und wandte sich an seinen Herrn, bis Allah ihm offenbarte: "O du Gesandter, übermittele, was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt. Allah wird dich vor den Menschen schützen."14 Daraufhin verkündete er den Befehl Allahs und erklärte die Wilāya von ʿAlī am Tag von Ghadīr Khumm. Er rief: ‚Versammelt euch zum Gebet.‘ Und er befahl den Menschen, dass die Anwesenden es den Abwesenden übermitteln sollten. ʿUmar Ibn Udhaina sagte: ‚Alle überlieferten dies außer Abū l-Jārūd.‘ Abū Jaʿfar (a) sagte: ‚Die Verpflichtungen wurden eine nach der anderen herabgesandt, und die Wilāya war die letzte der Pflichten. Daher offenbarte Allah: "Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet."15‘ Abū Jaʿfar (a) sagte: ‚Allah sagt damit: "Ich werde euch nach dieser keine weitere Verpflichtung mehr auferlegen. Ich habe euch die Pflichten vervollkommnet."16

Es ist offensichtlich für jeden, der Verstand besitzt, dass diese Überlieferung eine indirekte Kritik am Propheten in Bezug auf die Angelegenheit der ihm befohlenen Verkündigung enthält. Dies zeigt sich in der Aussage: „Als dies von Allah zu ihm kam, bedrückte dies das Herz des Gesandten Allahs.“ Der Inhalt dieses Beweistextes bedeutet, dass der Prophet sich bedrückt fühlte, die ihm befohlene göttliche Gesetzgebung zu verkünden, und darin zögerte. Mehr noch, er wandte sich in dieser Angelegenheit erneut an seinen Herrn aus Furcht, dass die Menschen vom Glauben abfallen und sich nicht der göttlichen Gesetzgebung fügen würden. Erst nachdem Allah ihm drohte, indem Er sagte: "O du Gesandter, übermittele, was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt."17, setzte der Prophet die Verkündigung um. Dies jedoch enthält eine schwerwiegende Anschuldigung gegen die Würde des Propheten .

Drittens: Der Beweis der Schiiten basiert nicht auf dem herabgesandten Wortlaut, sondern auf der Interpretation.

Das Argument, das auf den Gründen der Offenbarung basiert, entzieht dem Beweis seinen Charakter als Qurʾān-Vers und macht ihn zu einem Überlieferungsbeweis. Anders ausgedrückt: Es verwandelt den Beweis aus einer Ableitung des Wortlauts (des Herabsandten) in eine Ableitung aus der Interpretation, da er unbestritten außerhalb des Wortlauts der Verse liegt. Daraus folgt, dass die Diskussion sich von der Qurʾān-Versstelle hin zu den Überlieferungen verlagern muss.

Der Shīʿa-Gelehrte ʿAlī al-Mīlānī erklärt: „Dieser gesegnete Vers wird in den Büchern als Āyat al-Wilāya bezeichnet. Die Imāmiyya argumentieren damit für die Wilāya (Führerschaft) von Amīr al-Muʾminīn (a). Wie wir zuvor erwähnt haben, ist es notwendig, zur Sunna zurückzukehren, um festzustellen, auf wen sich dieser gesegnete Vers bezieht, oder anders gesagt, um die Umstände der Offenbarung des Verses zu kennen.“18

Dies zusätzlich zu dem Punkt, dass die Argumentation mit dem Offenbarungsanlass im Gegensatz zur Allgemeinheit des Wortlauts etwas ist, das weder angebracht noch akzeptabel ist – weder durch den Qurʾān, noch durch die Sunna, noch durch einen gesunden Verstand.

So erklärt der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭabāṭabāʾī (gest. 1981 n. Chr.): „Was das Urteil betrifft, dass die in den Offenbarungsanlässen genannten Ereignisse den allgemeinen Wortlaut eines Qurʾān-Verses einschränken oder dessen Offenheit beschränken, so ist dies etwas, das weder auszusprechen noch anzunehmen ist. Der offensichtliche und verständliche Sinn des Wortlauts unterstützt dies nicht. Würde der offensichtliche Sinn der Verse durch die Besonderheiten eines Offenbarungsanlasses eingeschränkt, der nicht im Wortlaut des Verses enthalten ist, so würde der Qurʾān mit dem Tod jener sterben, für die er herabgesandt wurde, und seine Gültigkeit für Argumentationen in späteren Situationen würde enden. Dies widerspricht sowohl dem Qurʾān, der Sunna als auch einem gesunden Verstand.“19

Daher ist es eine Schande und ein Makel für die Imāmiyya, ihre Argumentation auf den Offenbarungsanlass zu stützen und dabei die Allgemeinheit des Wortlauts zu ignorieren. Der Shīʿa-Gelehrte Muḥammad Bāqir al-Ḥakīm (gest. 2003 n. Chr.) erklärt: „Wenn ein Vers aufgrund eines bestimmten Anlasses offenbart wurde, jedoch im Wortlaut allgemein gehalten ist, so ist das entscheidende Kriterium die Allgemeinheit des Wortlauts, nicht die Besonderheit des Anlasses.“20

Viertens: Der Wortlaut des Verses weist auf Allgemeinheit und Umfassendheit hin.

Der Ausspruch Allahs: "und diejenigen, die glauben" in der Āyat al-Wilāya ist ein allgemeiner Ausdruck, der die Gesamtheit aller gläubigen Personen einschließt. Die Verzögerung in der Klarstellung eines solchen Ausdrucks wäre eine Art von Rätselhaftigkeit, die dem Recht nicht zugeschrieben werden kann, wie es die Gelehrten der Shīʿa selbst eingeräumt haben.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Mufīd erklärt: „Das Spezifische ist, was auf einen Einzelnen verweist und nicht auf andere; denn der Ursprung des Spezifischen liegt in der Einzigartigkeit, und der Ursprung des Allgemeinen liegt in der Gesamtheit.“21 Dies bestätigt, dass der Ausdruck "und diejenigen, die glauben" allgemein ist.

Dann legte al-Mufīd fest, dass die Verzögerung der Klarstellung eines allgemeinen Ausdrucks, wenn Allah damit eine Spezifizierung beabsichtigt, als Rätselhaftigkeit anzusehen sei, die dem Gesetzgeber nicht zugeschrieben werden kann.

Er sagte in derselben Quelle: „Es ist nicht erlaubt, die Klarstellung eines allgemeinen Ausdrucks zu verzögern; denn der allgemeine Ausdruck impliziert von sich aus die Umfassendheit. Wenn der Weise ihn verwendet und Spezifizierung beabsichtigt, diese jedoch nicht darlegt, dann hat er etwas Rätselhaftes vorgebracht.“22

Wie bereits zuvor erwähnt, gibt es im al-Kāfī eine Überlieferung, die bestätigt, dass die Erklärung dieses Verses bis zum Tag von Ghadīr Khumm verschoben wurde. Dies ist ein Eingeständnis, dass der Vers eine Art von Rätselhaftigkeit enthält und keine Klarstellung darstellt. Wie kann Allah den Menschen Rätsel aufgeben, wie es al-Mufīd selbst anführt? Denn dadurch hätte Allah die Erklärung eines allgemeinen Ausdrucks, der Spezifizierung beinhaltet, verzögert. Der Vorwurf, dass Allahs Worte rätselhaft seien, ist purer Unglaube, über den kein Zweifel besteht.

Fünftens: Die Mehrdeutigkeit des Ausdrucks im Vers.

Allahs Aussage: " وَلِيُّكُمُ/ Waliyyukum" (Euer Waliyy) fällt unter die Kategorie des sogenannten „Mehrdeutigen“ (al-Mushtarak al-Lafẓī). Das Mehrdeutige bezeichnet die Einheit eines Wortes bei gleichzeitiger Mehrdeutigkeit seiner Bedeutungen. Mit anderen Worten, ein einzelnes Wort kann in einer Sprache zwei oder mehr Bedeutungen tragen. Es ist ein Begriff, dessen Form gleich bleibt, während sich seine Bedeutungen unterscheiden.

Der bekannte Sprachwissenschaftler az-Zabīdī (gest. 1790 n. Chr.) erklärt: „Der Begriff Waliyy hat viele Bedeutungen. Eine davon ist: ‚der Liebende‘, das Gegenteil von ‚der Feind‘; dies ist ein Name von ‚walāhu‘, wenn er jemanden liebt. Eine weitere Bedeutung ist ‚der Freund‘. Ebenso bedeutet er ‚der Helfer‘, von ‚wālāh‘, wenn er jemanden unterstützt. Weiterhin: ‚Er übernahm etwas (waliya)‘ oder ‚er wurde verantwortlich für etwas (waliya ʿalaihi)‘, was sowohl im Zustand der Wilāya mit Kasra (Verantwortung, Verwaltung) als auch im Zustand der Walāya mit Fatḥa (Machtübernahme) stehen kann. Mit Fatḥa bezieht es sich auf den Infinitiv, während es mit Kasra ein Nomen ist, vergleichbar mit Begriffen wie ‚Emirat‘ oder ‚Führung‘; dies, weil es ein Name für das ist, was man übernommen und ausgeführt hat. Wenn sie den Infinitiv meinen, sprechen sie ihn mit Fatḥa; das ist die Aussage von Sībawaih23 (gest. 796 n. Chr.). Es wird auch gesagt, dass Wilāya mit Kasra ‚Planung und Verwaltung‘ sowie ‚Emirat‘ bedeutet. Der Text aus ‚al-Muḥkam‘ bestätigt dies: wie im Sinne von ‚Herrschaft‘ oder ‚Führung‘. Ibn as-Sikkīt24 (gest. 858 n. Chr.) sagte: ‚Die Wilāya (mit Kasra) bedeutet ‚Herrschaft‘.‘ Ibn Barrī25 (gest. 1187 n. Chr.) fügte hinzu: ‚Der Vers von Allah, dem Erhabenen: "Zu denjenigen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr keine Walāya?"26 wurde sowohl mit Fatḥa als auch mit Kasra gelesen, im Sinne von ‚Unterstützung, Schutzverhältnis‘. Abū l-Ḥasan sagte: ‚Die Kasra [in Wilāya] ist eine sprachliche Variante, jedoch nicht die bevorzugte.‘ In Werk at-Tahdhīb heißt es, dass al-Farrāʾ sagte: ‚Die Kasra des Buchstabens Wāw [in Wilāya] in diesem Vers ist mir lieber als die Fatḥa (Walāya), denn die Fatḥa wird meistens verwendet, wenn mit Walāya Unterstützung gemeint ist.‘ Er fügte hinzu: ‚Al-Kisāʾī27 (gest. 805 n. Chr.) las es mit Fatḥa und verstand darunter Unterstützung.‘ Al-Azharī kommentierte: ‚Ich glaube nicht, dass er die Auslegung [des Verses] verstanden hat.‘ Ibn Salām überlieferte von Yūnus: ‚Der Begriff Mawlā in religiösem Kontext bedeutet Waliyy (Schutzherr), wie in dem Wort Allahs, des Erhabenen: "Dies, weil Allah der Mawlā derjenigen ist, die glauben, und weil die Ungläubigen keinen Mawlā haben."28 Das bedeutet: ‚Sie haben keinen Schutzherrn.‘ Dazu gehört auch der Ḥadīth: ‚Wer mich als Mawlā hat, der hat ʿAlī ebenfalls als Mawlā.29 Das heißt: ‚Wen ich als Waliyy betrachte.‘ Al-Shāfiʿī erklärte: ‚Dies bezieht sich auf den Walāʾ (Loyalität, Treue) des Islams.‘ Ebenfalls bedeutet Mawlā: ‚Der Herr (Rabb), gepriesen und erhaben ist Er,‘ da Er die Angelegenheiten der Welt durch Seine Verwaltung und Macht lenkt. Weiterhin kann Mawlā auch an-Nāṣir (Helfer) bedeuten, wie al-Jawharī überlieferte. In diesem Sinne wurde auch der Ḥadīth interpretiert: ‚Wer mich als Mawlā hat.‘ Weitere Bedeutungen sind: Der Begünstigende, der Begünstigte, der Liebende (von Wallāhu, wenn er ihn liebt), der Anhänger, der Schwiegersohn (dies wurde in einigen Ausgaben von aṣ-Ṣiḥāḥ gefunden). Das ergibt insgesamt 21 Bedeutungen für Mawlā, von denen die meisten in den Überlieferungen vorkommen. Jede Bedeutung wird dem entsprechenden Kontext des überlieferten Textes zugeordnet.“30

Wenn dies festgestellt ist, dann beseitigt die Mehrdeutigkeit die Eindeutigkeit der Bedeutung, da sie mehreren Aspekten unterliegt:

1. Eine mehrdeutige Bedeutung kann nur durch einen Kontext bestimmt werden.

Der Shīʿa-Gelehrte ʿAlī al-Mīlānī sagt dazu: „Und angenommen, dass der Begriff Wilāya im Sinne einer mehrdeutigen lexikalischen Mehrfachbedeutung verwendet wird, dann gehört zu den Bedeutungen von Wilāya: Vorrang in der Angelegenheit, Priorität in der Angelegenheit. Dies ist also eine der Bedeutungen des Begriffs Wilāya. In diesem Fall benötigen wir jedoch einen spezifischen Hinweis, um diese Bedeutung zu bestimmen, wie bei allen Begriffen, die lexikalisch mehrdeutig sind.“31

2. Die Mehrdeutigkeit führt dazu, dass der Begriff vage bleibt und nicht eindeutig und klar formuliert ist.

Der Shīʿa-Gelehrte Muḥammad Bāqir aṣ-Ṣadr sagt: „Die bloße Tatsache, dass die Mehrdeutigkeit zu Unklarheit führt und den Zuhörer über die beabsichtigte Bedeutung im Unklaren lässt, hebt nicht die Weisheit der mehrfachen Bedeutungen auf. Denn die Weisheit besteht lediglich darin, etwas bereitzustellen, das in einem bestimmten Kontext durch einen Hinweis zur Verständigung verwendet werden kann.“32

3. Die Mehrdeutigkeit gehört zu den Kategorien der Mutashābih (mehrdeutigen) und nicht der Muḥkam (eindeutigen) Begriffe.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Fāḍil at-Tūniyy (gest. 1660 n. Chr.) sagt: „Der Mutashābih ist das, was keinen eindeutigen Sinn hat, wie bei mehrdeutigen Begriffen. Denn Allah sagt: "Was aber diejenigen angeht, in deren Herzen [Neigung zum] Abschweifen ist, so folgen sie dem, was davon mehrdeutig ist, im Trachten nach Irreführung."33 Die Verfolgung des mehrdeutigen Sinns in der von ihnen beschriebenen Weise ist unvernünftig.“34

4. Mehrdeutige Begriffe widersprechen dem ursprünglichen Gebrauch.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Ḥillī sagt: „Metaphern und Mehrdeutigkeit widersprechen dem ursprünglichen Gebrauch.“35

5. Mehrdeutigkeit gehört zur Kategorie der metaphorischen Bedeutungen.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Ḥillī sagt: „Es ist nicht erlaubt, einen mehrdeutigen Begriff in beiden seiner Bedeutungen gleichzeitig zu verwenden, außer metaphorisch, da der Begriff nicht für die Gesamtheit der Bedeutungen im Sinne eines Ganzen festgelegt wurde.“36

Jeder dieser Punkte genügt, um das Argument der Imāmiyya bezüglich der „Āyat al-Wilāya“ zu widerlegen – wie viel mehr, wenn sie alle zusammenkommen?

Sechstens: Die Lüge der Imāmiyya über die Ahlu s-Sunna.

Die Behauptung der Imāmiyya, dass die Āya in Verbindung mit der Geschichte der Spende von ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihn, durch seinen Ring offenbart wurde und dass diese Geschichte in den sechs sunnitischen Ṣaḥīḥ-Werken überliefert sei, wie es az-Zanjānī behauptet, ist eine der offensichtlichsten Unwahrheiten. Diese Überlieferung ist weder durch die Überlieferungsketten der Ahlu s-Sunna noch durch die der Schiiten authentisch.

Ibn Kathīr führte die Überlieferungen an, die besagen, dass diese Āya in Bezug auf ʿAlī offenbart wurde, als er seinen Ring spendete, und kommentierte sie – nachdem er die Berichte zu diesem Thema gesammelt hatte – wie folgt: „Keine von ihnen ist in irgendeiner Weise authentisch, da ihre Überlieferungsketten schwach und die Überlieferer unbekannt sind.“37

Dieser Mangel an Authentizität wird durch einen Konsens bestätigt. So sagte Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya: „Die Gelehrten des Überlieferungswesens sind sich einig, dass diese Āya nicht speziell für ʿAlī offenbart wurde und dass ʿAlī nicht während des Gebets seinen Ring gespendet hat. Die Überlieferung, die dies berichtet, ist eine erdichtete Falschheit.“38 Daher sind alle entsprechenden Überlieferungen aus Sicht der Ahlu s-Sunna nicht authentisch.

Tatsächlich zeigt sich die Falschheit dieser Behauptung auch dadurch, dass berichtet wurde, die Āya sei über ʿUbāda Ibn aṣ-Ṣāmit offenbart worden. Aṭ-Ṭabarī schreibt: „Es wird gesagt, dass diese Āya über ʿUbāda Ibn aṣ-Ṣāmit offenbart wurde, um ihn von der Wilāya und dem Bündnis mit den Juden von Banū Qainuqāʿ zu lösen und stattdessen auf den Gesandten Allahs und die Gläubigen zu verweisen.“39 Anschließend führte er die Überlieferungsketten zu diesem Bericht an.

Auch bei den Schiiten verhält es sich wie folgt:

1. Schwäche aller Überlieferungen zur Spende des Rings.

Der Shīʿa-Gelehrte Muḥammad Āṣif Muḥsinī räumte die Schwäche aller Überlieferungen ein, die berichten, dass ʿAlī seinen Ring gespendet habe. Er sagte: „Kapitel 4: Über die Offenbarung der Āya "Euer Waliyy ist [allein] Allah."40 in Bezug auf ihn (ʿAlī). Es gibt in diesem Kapitel keine Überlieferung aus unseren Quellen, die hinsichtlich der Überlieferungskette als zuverlässig gilt.“41

2. Widersprüche in den Überlieferungen.

Auch der Text der Überlieferungen ist widersprüchlich, was sie insgesamt ungültig macht. Der Shīʿa-Gelehrte Aḥmad al-Ḥusainī sagte: „Der Muḍṭarib (widersprüchliche Bericht) ist jener, bei dem der Text oder die Überlieferungskette abweicht. Diese Abweichung kann von mehreren Überlieferern, von einem einzigen Überlieferer, von Autoren oder von Schriftstellern stammen, sodass die Realität des Berichts unklar bleibt und nicht erkannt werden kann.“42

Diese Widersprüche wurden von Sheikh Saʿd al-Ḥumaiyyid und Sheikh ʿUthmān al-Khamīs im Buch al-Imāma wa n-Naṣṣ zusammengefasst. Sie schrieben: „Zu den Beweisen für die Schwäche dieser Erzählung und die offensichtlichen Widersprüche darin gehört die Abweichung in ihren Überlieferungen. In manchen Berichten wird angegeben, dass der Anlass für die Offenbarung dieses Verses in seinem Haus stattfand, in anderen, dass es in einer seiner Versammlung mit Juden war. Wiederum andere berichten, dass es in seiner Moschee geschah. Einige Überlieferungen erwähnen sogar, dass die Offenbarung des Verses in der Masjid al-Ḥarām (in Mekka) geschah, als der Fürst (ʿAlī), möge Allah ihm Heil schenken, an einem Tag die Kaʿba betrat, um zu beten. Während seines Gebets in der Verbeugung kam ein Bettler zu ihm, und er gab ihm einen Ring als Almosen, woraufhin Allah den Vers offenbarte.43“44

3. Weitere Widersprüche in den Berichten.

a) Widersprüche in Bezug auf das Gegebene: Es gibt Uneinigkeit darüber, ob das Gegebene ein Ring war, wie in den meisten Berichten, oder ein Gewand, wie in einer Überlieferung aus al-Kāfī. Einige zögerten nicht, zu behaupten, dass die Geschichte sich möglicherweise wiederholte – einmal mit einem Ring und ein anderes Mal mit einem Gewand.45

Auch beim Ring selbst gibt es Widersprüche: Ob er aus Silber bestand, wie einige Berichte angeben, oder aus Gold, wie andere es darstellen.46 Es gibt sogar Abweichungen in der Gravur auf dem Ring, etwa zwischen „Die Herrschaft gehört Allah“47 und „Gepriesen sei derjenige, dessen Stolz darin liegt, dass ich sein Diener bin“48.

b) Widersprüche in Bezug auf das Gebet: Die Berichte unterscheiden sich auch hinsichtlich des Gebets, bei dem die Handlung stattfand: Einige sagen, es war ein freiwilliges Mittagsgebet, andere geben an, es sei ein Pflichtgebet hinter dem Propheten gewesen.49

c) Widersprüchliche Aussagen des Bittstellers: Die Berichte variieren zwischen den Aussagen des Bittstellers, etwa: „Friede sei mit dir, o Waliyy Allahs und dir, der den Gläubigen nähersteht als sie sich selbst; spende einem Bedürftigen“, was so direkt formuliert wird, und: „O Allah, sei Zeuge, dass ich in der Moschee des Gesandten Allahs gefragt habe“, wie es in den meisten Berichten vorkommt.

d) Widersprüchlicher Zeitpunkt der Offenbarung: In einigen Berichten wird angegeben, dass die Offenbarung der betreffenden Qurʾān-Stelle vor dem Ereignis stattfand, in anderen hingegen, dass sie nach dem Bittgebet des Propheten herabgesandt wurde.

e) Widersprüchliche Darstellungen des Gebens: Die Berichte variieren darin, ob ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihn, den Ring selbst abnahm oder ob der Bittsteller ihn entfernte.

f) Widersprüchlicher Zeitpunkt der Verkündung durch den Propheten : Die Berichte weichen darin ab, ob der Prophet die Menschen unmittelbar nach der Offenbarung informierte oder ob er die Verkündung bis zum Tag von Ghadīr Khumm verschob.50

g) Widersprüchliches Verhalten des Bittstellers: In einigen Berichten wird erwähnt, dass der Bittsteller zunächst den Gesandten Allahs um Almosen bat, während andere angeben, er habe zuerst in der Moschee des Propheten gebeten, woraufhin der Prophet ihn fragte: „Hat dir jemand etwas gespendet?“51 Die Widersprüche in den Überlieferungen sind zahlreich,52 doch wir belassen es bei den angeführten Beispielen.

Siebtens: Widersprüche unter den Gelehrten der Shīʿa.

Die Gelehrten der Zwölfer-Shīʿa widersprechen sich in der Darstellung derjenigen, die während des Gebets in der Verbeugung (Rukūʿ) Almosen gegeben haben sollen. Einige behaupten, dass die gesamte Gemeinschaft übereinstimme, dass dies nur ʿAlī getan habe. So schreibt aṭ-Ṭūsī: „Die Umma (islamische Gemeinschaft) ist sich einig, dass niemand außer dem Fürsten der Gläubigen (ʿAlī) während des Rukūʿ Almosen gegeben hat.“53

Diese Behauptung ist jedoch falsch und wird widerlegt durch die Aussage von Ibn Jarīr aṭ-Ṭabarī, der berichtet, dass die Offenbarung der entsprechenden Qurʾān-Stelle auf ʿUbāda Ibn aṣ-Ṣāmit zurückzuführen sei und nicht auf ʿAlī Ibn Abī Ṭālib. Sollte aṭ-Ṭūsī dies bestreiten, müsste er entweder uns Sunniten als Teil der Umma ausschließen oder zugeben, dass er die Inhalte einiger Bücher der Umma nicht kennt.

Zudem gibt es in al-Kāfī eine Überlieferung, die besagt: „Jeder Nachkomme von ihm (ʿAlī), der das Alter der Imāma erreicht, wird diese Eigenschaft besitzen wie er, sodass sie Almosen geben, während sie sich im Rukūʿ befinden.“54

Diese Überlieferung wurde offensichtlich eingeführt, um die Imame in alle Eigenschaften einzuschließen, die in der Aya erwähnt werden, einschließlich des Almosengebens während des Rukūʿ. Doch ihre Freude war nicht von Dauer, denn al-Majlisī erklärte diese Überlieferung für schwach!55

Aber nehmen wir an, dass die Einschränkung – wie behauptet – in der Āya auf die genannten Eigenschaften bezogen ist, wie es der Shīʿa-Gelehrte Murtaḍā al-Ḥusainī ash-Shīrāzī erklärt: „Die Einschränkung erfolgt durch die Eigenschaften. Wir stellen fest, dass Allah, der Erhabene, bei der Zuweisung der Wilāya an die Berechtigten die Auswahl allmählich durch die Einschränkung der Merkmale einengt. Dies deutet darauf hin, dass Er eine bestimmte Gruppe im Sinn hat, die diese Merkmale erfüllt. Zunächst wird das Merkmal des Glaubens erwähnt: "Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter und diejenigen, die glauben". Dann wird ein weiteres Merkmal hinzugefügt: "die das Gebet verrichten". Denn das Verrichten des Gebets ist nicht gleichbedeutend mit dem bloßen Beten; nicht jeder, der betet, verrichtet das Gebet im vollen Sinne. Es ist ein höherer, edlerer und spezifischerer Rang als das bloße Verrichten des Gebets. Deshalb heißt es: ‚Ich bezeuge, dass du das Gebet verrichtet hast.‘ Danach wird der Kreis noch weiter eingeengt mit "die Zakāt (Abgabe) entrichten" und schließlich noch mehr mit "und die sich verneigen". Daher ist es weder wahrscheinlich noch vernünftig, dass gemeint ist: ‚Euer Waliyy sind alle Gläubigen oder alle Muslime‘, also dass ‚jeder von euch der Waliyy eines jeden von euch ist‘, da es offensichtlich ist, dass in der Realität nicht alle Gläubigen die genannten Merkmale erfüllen.“56

Hier antworten wir den Imāmiyya: Wenn die Imāma an jemanden verliehen wird, der das Gebet verrichtet, die Zakāt entrichtet und dies im Zustand des Verbeugens tut, und wenn im Qurʾān für all diese Handlungen die Zeitform des Präsens (Gegenwart) verwendet wird, um die Möglichkeit offenzuhalten, dass nach ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihn, andere kommen können, so lässt sich daraus schließen, dass es jedem möglich ist, diese Eigenschaften zu erfüllen und dadurch Imām zu werden. Das ist die logische Konsequenz aus dem Verständnis der Rāfiḍa zum Beweistext der Āya. Was können sie dazu sagen?

Wenn dem so ist, könnte ich selbst behaupten: „Ich bin ein unfehlbarer Imām, da ich all diese Merkmale heute erfüllt habe!“ Damit würde das Verständnis der Schiiten von der Āya widerlegt.

Nehmen wir jedoch das Gegenteil an, nämlich dass diese Merkmale auf eine spezifische Person beschränkt sind, nämlich ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, dann würde die Imāma derjenigen, die nach ihm kommen – also der genannten Imame – hinfällig. Denn die Āya umfasst sie nicht; sie ist durch die schiitische Auslegung auf ʿAlī begrenzt. Hinzu kommt, dass diese späteren Imame die Zakāt nicht im Zustand des Verbeugens entrichtet haben. Damit entfällt die Bestätigung ihrer Imāma gemäß dieser Āya.

Achtens: Die Manipulation der Imāmiyya-Gelehrten mit den Āyāt des Qurʾān.

Ein Beweis für die Manipulation der Shīʿa mit dem Qurʾān und die Widerlegung ihres eigenen Beweises findet sich in den Aussagen von Khumainī in seinen Schriften. Er argumentiert, dass die Wilāya in der genannten Āya nicht ausschließlich den unfehlbaren Imāmen vorbehalten sei, sondern auch auf diejenigen zutreffe, die ihrem Weg folgen und auf die das Konzept und der Inhalt der Āya zutreffen, nämlich gerechte oder rechtschaffene Gelehrte. Er sagt: „Die Aussage Allahs in Sure al-Māʾida: "Wer sich Allah zum Schutzherrn nimmt und [auch] Seinen Gesandten und diejenigen, die glauben, – gewiss, die Anhängerschaft Allahs wird der Sieger sein. O die ihr glaubt, nehmt nicht diejenigen, die sich über eure Religion lustig machen und sie zum Gegenstand des Spiels nehmen, von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, und die Ungläubigen zu Schutzherren. Und fürchtet Allah, wenn ihr gläubig seid!"57 Da diese Āya in Sure al-Māʾida steht, die mit der Anrede beginnt: "O die ihr glaubt", richtet sich die Ansprache nicht nur an die damals Anwesenden. Da die Angesprochenen die Gläubigen sind, müssen die in der Āya erwähnten ‚Waliyy‘ ebenfalls Allah, Sein Gesandter und alle Gläubigen sein. Daher muss man davon ausgehen, dass ‚die Gläubigen‘ in der Āya eine spezielle Gruppe sind. Ansonsten würde es bedeuten, dass jeder Gläubige für jeden anderen Gläubigen eine Wilāya innehat, was nicht haltbar ist. Diese spezielle Gruppe muss daher entweder die unfehlbaren Imāme sein oder diejenigen, die ihrem Weg folgen und auf die das Konzept und der Inhalt der Āya zutreffen, nämlich die gerechten Gelehrten oder die Gerechten und die Gelehrten, entsprechend der sicheren Schlussfolgerung.“58

Daraus ergibt sich, dass die Āya als Beweis für den „Waliyy al-Faqīh“ (die Führung des Rechtsgelehrten) herangezogen wird und nicht ausschließlich die Unfehlbaren umfasst, wie es die Imāmiyya behaupten.

Neuntens: Widerlegungen des Verständnisses der Imāmiyya zur Āya.

Es gibt viele Inhalte, die das Verständnis der Shīʿa zur genannten Āya widerlegen. Ich führe hier lediglich zwei Beispiele auf, um mich kurz zu fassen:

1. Selbst wenn wir hypothetisch akzeptieren, dass ʿAlī sich im Zustand der Verbeugung (Rukūʿ) für wohltätige Zwecke engagiert hat, hätte dies seine Gebetsqualität gemindert. Dies könnte keinesfalls als Lob betrachtet werden. Im Buch Qurb al-Isnād heißt es: „Ich fragte ihn über einen Mann, der sich während des Gebets auf Geräusche oder Worte konzentriert und lauscht, was dabei passiert. Was geschieht, wenn er dies tut? Er sagte: ‚Es ist ein Mangel, aber es hat keine weiteren Konsequenzen.‘“59

Somit wird die Handlung nicht zu einem Lobpreis, sondern zu einem Tadel für einen Mangel. Würde Allah etwas tadeln und gleichzeitig loben?

2. Der Plural in der Sprache der Araber und die Bezugnahme auf eine einzelne Person.

In der arabischen Sprache wird der Plural verwendet, wenn im Kontext einer Ansprache eine einzelne Person gemeint ist, um Erhabenheit auszudrücken. Doch können wir behaupten, dass ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihn, erhabener ist als der Herr der Welten, dessen Name gepriesen sei? Allah erwähnt Sich Selbst in der Einzahl, ebenso Seinen Propheten, doch verwendet den Plural für ʿAlī – ist das plausibel?

Einige Schiiten antworteten darauf, dass es in der arabischen Sprache zulässig sei, eine einzelne Person mit dem Plural anzusprechen, um deren Erhabenheit auszudrücken.

Jedoch widerlegte der Shīʿa-Gelehrte ash-Sharīf al-Murtaḍā diese Argumentation entschieden und sagte: „Wer auf diese Weise antwortet und behauptet, der Plural sei hier zur Erhebung und Würdigung verwendet worden, wie in den Worten Allahs: "Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein."60, irrt sich. Denn es ist üblich in der Sprache der Araber, dass der Nūn des Plurals in der Rede eingefügt wird, um Erhabenheit auszudrücken. Es ist jedoch nicht üblich, dass eine einzelne Person im Plural angesprochen wird, um sie zu ehren. Denn ein König sagt: ‚Wir haben getan‘ oder ‚Wir haben gesagt‘, doch man sagt ihm nicht: ‚Ihr habt gesagt‘ oder ‚Ihr habt getan‘, und es wird nicht auf ihn mit ‚Sie haben getan‘ verwiesen.“61

Wer könnte also erhabener sein als Allah, der Erhabene, dass Allah ihn in einer pluralistischen Form anspricht, während Er sich selbst nicht in dieser Weise erhebt?

Zehntens: Widerlegung der Aussage der Imāmiyya durch die Aussagen der Gelehrten der Ahlu s-Sunna.

Hier zitieren wir die Worte zweier Gelehrter der Ahlu s-Sunna, die die Argumentation der Imāmiyya zu dieser Āya widerlegen und die konsistente Interpretation der Ahlu s-Sunna im Einklang mit dem Kontext der Verse und der arabischen Sprache darlegen:

Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya sagte in seiner Widerlegung an al-Ḥillī: „Einige Lügner haben ein erfundenes Ḥadīth konstruiert, in dem behauptet wird, dass diese Āya in Bezug auf ʿAlī offenbart wurde, als er seinen Ring während des Gebets als Almosen gab. Dies ist jedoch einstimmig unter den Gelehrten des Ḥadīth als Lüge anerkannt, und ihre Falschheit wird durch zahlreiche Aspekte deutlich:

Unter anderem:

  • Das Wort "الَّذِينَ" (diejenigen) ist im Plural formuliert, während ʿAlī eine Einzelperson ist.
  • Die Konjunktion "وَ" (und) ist keine Konjunktion des Zustands (Wāw al-Ḥāl). Wäre dies der Fall, so dürfte die Wilāya nur demjenigen übertragen werden, der die Zakāt während der Verbeugung im Gebet gibt. Dies würde bedeuten, dass weder andere Gefährten noch nahe Verwandte Wilāya innehaben könnten.
  • Das Lob gebührt nur für eine Handlung, die entweder verpflichtend (Wājib) oder empfohlen (Mustaḥab) ist. Doch das Geben der Zakāt während des Gebets ist weder verpflichtend noch empfohlen – darin herrscht Einigkeit unter den Gelehrten der Umma. Denn das Gebet selbst ist eine Handlung, die den Menschen völlig einnimmt.
  • Wäre das Geben von Zakāt während des Gebets tatsächlich gut, dann gäbe es keinen Unterschied zwischen der Gebetshaltung des Verbeugens (Rukūʿ) und anderen Haltungen wie dem Stehen (Qiyām) oder Sitzen (Quʿūd). Vielmehr wäre das Geben der Zakāt während des Stehens oder Sitzens sogar einfacher und angemessener.
  • ʿAlī hatte zu Lebzeiten des Propheten keine Zakāt zu entrichten.
  • Es ist ebenfalls bekannt, dass ʿAlī zu jener Zeit keinen Ring besaß, noch war es üblich, Ringe zu tragen. Dies änderte sich erst, als der Prophet einen Brief an Kissrā schrieb, woraufhin man ihm sagte: „Sie akzeptieren keinen Brief, der nicht gesiegelt ist.“ Daraufhin ließ der Prophet einen Ring aus Silber anfertigen und darauf eingravieren: „Muḥammad Rasūlullāh“ (Muḥammad, Gesandter Allahs).
  • Das Spenden von anderen Gegenständen als einem Ring ist bei der Zakāt besser als das Spenden eines Rings. Denn die Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten ist der Meinung, dass das Übergeben eines Rings bei der Zakāt nicht ausreichend ist.
  • Dieses Ḥadīth besagt, dass ʿAlī den Ring einem Bittsteller übergab. Jedoch liegt das Lobenswerte bei der Zakāt darin, dass sie aus eigenem Antrieb und unmittelbar entrichtet wird, ohne darauf zu warten, dass ein Bedürftiger darum bittet.
  • Der Kontext dieser Passage dreht sich um das Verbot der Wilāya über die Ungläubigen und die Aufforderung zur Wilāya über die Gläubigen, wie es aus dem Zusammenhang der Rede hervorgeht.“62

 

Der Gelehrte Ibn ʿĀshūr (gest.  1973 n. Chr.) sagte: „Der Satz "Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter"63 bis zu seinem Ende steht im Zusammenhang mit dem Satz "O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Awliyāʾ! Sie sind einer des anderen Awliyāʾ"64 und dem, was darauf folgt, nämlich den Worten: "Und so siehst du diejenigen, in deren Herzen Krankheit ist"65 bis zu "so dass sie [nun] Verlierer geworden sind."66 Der Satz "O die ihr glaubt, wer von euch sich von seiner Religion abkehrt"67 ist zwischen den Versen eingeschoben. Danach wird die Rede mit dem Satz "Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter"68 fortgesetzt. Die Stellung dieses Satzes dient als Begründung für das Verbot, denn ihre Wilāya für Allah und Seinen Gesandten ist bei ihnen gefestigt. Wer Allah als Seinen Waliyy hat, kann nicht die Feinde Allahs zu seinen Freunden machen. Dieser Satz unterstreicht das Verbot, die Juden und Christen in eine Wilāya (Führerschaft) zu nehmen, und hebt die Stellung der Gläubigen hervor, indem darauf hingewiesen wird, dass sie die Freunde Allahs und seines Gesandten sind. Dies geschieht durch die Betonung des Verbots oder der Negation, indem gleichzeitig das Gegenteil angeordnet wird. Denn die Worte: "Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter"69 implizieren eine Aufforderung, diese Wilāya zu festigen und aufrechtzuerhalten. Es handelt sich um eine Aussage, die in der Bedeutung eines Befehls verwendet wird. Die Beschränkung, die sich aus "إِنَّمَا" (Innamā) ergibt, ist eine tatsächliche und ausschließliche Beschränkung der Eigenschaft auf den bezeichneten Träger. Die Bedeutung, dass die Gläubigen Awliyāʾ der Gläubigen sind, zeigt, dass die Gläubigen einander in der Wilāya unterstützen, wie Allah der Erhabene sagt: "Die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Freunde. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche."70 Die Eigenschaften "die das Gebet verrichten, die Zakāt (Abgabe) entrichten" beziehen sich auf die Gläubigen und dienen dazu, sie zu loben. Ebenso verhält es sich mit dem Satz "und die sich verneigen". Der Ausdruck "und die sich verneigen" ist an die vorherige Beschreibung angefügt. Die offensichtliche Bedeutung dieses Satzes ist, dass er dieselbe Aussage wie die das Gebet verrichten wiedergibt. Denn mit "und die sich verneigen" sind diejenigen gemeint, die das Gebet verrichten, und nicht nur diejenigen, die den Teil des Gebets namens Verbeugung (Rukūʿ) ausführen. Die Verbindung kann entweder bedeuten, dass mit Verbeugung die zusätzlichen freiwilligen Gebete (Nawāfil) gemeint sind, also diejenigen, die die fünf Pflichtgebete verrichten und sich mit freiwilligen Gebeten Allah nähern, oder dass die Verbindung die dauerhafte und beständige Verrichtung des Gebets beschreibt. Das heißt, diejenigen, die das Gebet kontinuierlich verrichten. Der Vers hebt zudem hervor, dass sie die Zakāt prompt entrichten, um die Bedeutung der Zakāt hervorzuheben – wie es die übliche Vorgehensweise des Qurʾān ist. Diese Verbindung zwischen Gebet und Zakāt wurde auch von Abū Bakr, Allahs Wohlgefallen auf ihn, hergeleitet, als er sagte: ‚Ich werde gegen diejenigen kämpfen, die zwischen Gebet und Zakāt unterscheiden.‘ Darüber hinaus lobt Allah sie dafür, dass sie nicht nachlässig in der Verrichtung des Gebets sind. Die Verbindung durch den Buchstaben Wāw (und) beschreibt eine Eigenschaft, die an eine andere Eigenschaft angefügt wird. Es ist auch möglich, den Satz als Zustand zu interpretieren, wobei mit Verbeugung Demut und Hingabe gemeint ist.“71



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1) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:55.

2) Mirʾāt al-ʿUqūl von al- Majlisī; Bd. 2, S. 227.

3) ʿAqāʾid al-Imāmīya al-Ithnā ʿAsharīya von Ibrāhīm al-Mūsawī az-Zanjānī an-Najafī; Bd. 1, S. 81.

4) Rasāʾil al-Murtaḍā von ash-Sharīf al-Murtaḍā; Bd. 2, S. 264.

5) Awāʾil al-Maqālāt von ash-Sheikh al-Mufīd; S. 38.

6) Al-Alfīn von al-Ḥillī; S. 65.

7) Tafsīr Umūmat al-Wilāya wa al-Muḥkamāt lī l-Qurʾān al-Karīm von Muḥammad as-Sanad; S. 282.

8) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:55.

9) Iʿlām al-Warā von aṭ-Ṭabrisī; Bd. 1, S. 324.

10) Buḥūth Muʿāṣira fī s-Sāḥa ad-Duwaliyya von Muḥammad as-Sand; S. 263.

11) Rasāʾil wa Maqālāt von Jaʿfar as-Subḥānī; S. 400.

12) At-Tibyān von aṭ-Ṭūsī; Bd. 2, S. 394-395.

13) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:55.

14) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:67.

15) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:3.

16) Al-Kāfī von al- Majlisī; Bd. 1, S. 289. Al-Majlisī bezeichnete die Überlieferung in Mirʾāt al-ʿUqūl als „gut“ (3/250).

17) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:67.

18) Āyat al-Wilāya von al-Mīlānī, S. 7.

19) Tafsīr al-Mīzān von at-Ṭabāṭabāʾī; Bd. 5, S. 370.

20) ʿUlūm al-Qurʾān von Muḥammad Bāqir al-Ḥakīm; S. 42.

21) At-Tadhkira bi Uṣūl al-Fiqh von al-Mufīd; S. 33.

22) At-Tadhkira bi Uṣūl al-Fiqh von al-Mufīd: S. 39–40.

23) Persischer Sprachwissenschaftler.

24) Persischer Philologe, ein großer Grammatiker und Gelehrter der Poesie.

25) Ägyptischer Grammatiker.

26) Al-Anfāl (Die Beute) 8:72.

27) Irakischer Philologe, ein großer Grammatiker und einer der „Sieben Leser“ der sieben Qirāʾāt.

28) Muḥammad 47:11.

29) Dieser Ḥadīth wurde von at-Tirmidhī (Nr. 3713) und Ibn Māja (Nr. 121) überliefert. Es gibt jedoch unterschiedliche Ansichten über seine Authentizität. Az-Zailāʿī schrieb in seinem Werk Takhrīj al-Hidāya (Bd. 1, S. 189): „Wie viele Aḥādīth gibt es, deren Überlieferer zahlreich sind und deren Überlieferungsketten sich vermehren, die jedoch dennoch schwach sind, wie der Ḥadīth: ‚Wer mich als Mawlā hat, der hat ʿAlī ebenfalls als Mawlā.“ Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya sagte: „Was die Aussage ‚Wer mich als Mawlā hat, der hat ʿAlī ebenfalls als Mawlā betrifft, so befindet sie sich nicht in den Ṣaḥīḥ-Sammlungen, doch ist sie etwas, das von den Gelehrten überliefert wurde. Die Meinungen über ihre Authentizität sind jedoch umstritten. Es wurde von al-Bukhārī, Ibrāhīm al-Ḥarbī und einer Gruppe von Gelehrten des Ḥadīth überliefert, dass sie die Überlieferung kritisierten. […] Was jedoch den Zusatz betrifft, nämlich ‚O Allah, unterstütze den, der ihn unterstützt, und feinde den an, der ihn feindet,‘ so besteht kein Zweifel, dass dies eine Fälschung ist.“ (Minhāj as-Sunna; Bd. 7, S. 319) Adh-Dhahabī hingegen bemerkte: „Was den Ḥadīth ‚Wer mich als Mawlā hat, der hat ʿAlī ebenfalls als Mawlā betrifft, so hat er gute Überlieferungsketten.“ Al-Albānī erklärte ihn in seiner Sammlung Silsila al-Aḥādīth aṣ-Ṣaḥīḥa (Nr. 1750) für authentisch und diskutierte die Einwände derer, die ihn für schwach hielten.

30) Tāj al-ʿArūs von az-Zabīdī; Bd. 40, S. 245–246.

31) Āyat al-Wilāya von ʿAlī al-Mīlānī; S. 21-22.

32) Durūs fī ʿIlm al-Uṣūl von Muḥammad Bāqir aṣ-Ṣadr, Bd. 1, S. 193.

33) Āl-i-ʿImrān (Die Sippe Imrans) 3:7.

34) Al-Wāfiya fī Uṣūl al-Fiqh von al-Fāḍil at-Tūniyy, S. 138.

35) Mabādiʾ al-Uṣūl von al-Ḥillī, S. 93.

36) Ebd., S. 70.

37) Tafsīr Ibn Kathīr; Bd. 3, S. 139.

38) Minhāj as-Sunna an-Nabawiyya von Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya; Bd. 7, S. 11.

39) Tafsīr Ibn Jarīr, Bd. 10, S. 424.

40) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:55.

41) Mashraʿat Biḥār al-Anwār von Muḥammad Āṣif Muḥsinī, Bd. 2, S. 85.

42) Talāmidhat al-ʿAllāma al-Majlisī wa l-Mujāzūna Minhu von Aḥmad al-Ḥusainī, Bd. 33, S. 15.

43) Biḥār al-Anwār von al-Majlisī; Bd. 37, S. 128.

44) Al-Imāma wa n-Naṣṣ von Faiṣal Nūr; S. 441.

45) Tafsīr aṣ-Ṣāfī; Bd. 2, S. 46.

46) Al-Burhān (Bd. 1, S. 484), Biḥār al-Anwār (Bd. 35, S. 187–196).

47) Biḥār al-Anwār (Bd. 35, S. 203), Saʿd as-Suʿūd (S. 97).

48) Tafsīr Furāt (Bd. 1, S. 128).

49) Biḥār al-Anwār von al-Majlisī; Bd. 35, S. 190.

50) Al-Burhān (Bd. 1, S. 480, 483, 484, 489), Biḥār al-Anwār (Bd. 35, S. 188; Bd. 37, S. 156), al-ʿAyyāshī (Bd. 1, S. 360), al-Kāfī (Bd. 1, S. 289).

51) Tafsīr Furāt (Bd. 1, S. 125, 126).

52) Al-Imāma wa n-Naṣṣ von Faiṣal Nūr; Bd. 1, S. 390.

53) At-Tibyān; Bd. 3, S. 561.

54) Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 2, S. 12.

55) Mirʾāt al-ʿUqūl fī Sharḥ Akhbār Āl ar-Rasūl von al-Majlisī; Bd. 3, S. 250.

56) Liman al-Wilāya al-ʿUẓmā von Murtaḍā al-Ḥusainī ash-Shīrāzī; Bd. 1, S. 8.

57) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:56-57.

58) Thalātha Rasāʾil: Wilāyat al-Faqīh von Muṣṭafā al-Khumainī; S. 21-22.

59) Qurb al-Isnād von al-Ḥumairī al-Qummī; S. 203.

60) Al-Ḥijr 15:9.

61) Adh-Dharīʿa von al-Murtaḍā; Bd. 1, S. 231.

62) Minhāj as-Sunna an-Nabawiyya von Ibn Taimiyya; Bd, 2, S. 30-32.

63) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:55.

64) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:51.

65) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:52.

66) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:53.

67) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:54.

68) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:55.

69) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:55.

70) At-Tawba (Die Reue) 9:71.

71) At-Taḥrīr wa t-Tanwīr von aṭ-Ṭāhir Ibn ʿĀshūr; Bd. 6, S. 240.

1. Scheinargument: Das Argument der Shīʿa über das Imāmat auf Grundlage des Prüfungsverses (Āyat al-Ibtīlāʾ)

Das Scheinargument:

Die Shīʿa argumentiert mit der Aussage Allahs: "Und [gedenkt,] als Ibrāhīm von seinem Herrn mit Worten geprüft wurde, da befolgte er sie. Er (Allah) sagte: ‚Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen.‘ Er (Ibrāhīm) sagte: ‚Und von meiner Nachkommenschaft?‘ Er sagte: ‚Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten.‘"1

Sie behaupten, dass das Bündnis, das Allah Ibrāhīm versprach, die Imāma sei, ein göttliches Amt, das ausschließlich durch Allahs Bestimmung verliehen wird. Dieses Amt werde nur einem unfehlbaren (Maʿṣūm), nie ungerechten Menschen übertragen. Da ʿAlī dieser Unfehlbare sei und keiner der anderen Prophetengefährten diese Eigenschaften besitze, sei er der rechtmäßige Imām. Daraus folge, dass die Imāma der Kalifen vor und nach ihm, die nicht zu den Zwölf-Imāmen gehören, ungültig sei.2

Antwort auf das Scheinargument:

Erstens: Das Fehlen eines eindeutigen Beweistexts (Naṣṣ Jaliyy) als Voraussetzung für den Nachweis der Imāma.

Der Nachweis der Imāma erfordert einen eindeutigen Beweistext. In diesem Zusammenhang sagt der Shīʿa-Gelehrte Muḥammad Jawād Maghnīya (gest. 1979 n. Chr.): „Der Imām im Sinne eines Propheten bedarf eines Beweistexts von Allah durch den vertrauenswürdigen Geist (Jibrāʾīl). Und im Sinne eines Nachfolgers (Waṣiyy) bedarf es eines Beweistexts von Allah, übermittelt durch den edlen Propheten. Die Bedingung für diesen Beweistext ist, dass er den Namen und die Person (des Imāms) eindeutig nennt, nicht lediglich allgemeine Beschreibungen oder allgemeine Formulierungen, wie dies bei einem Mujtahid oder einer rechtlichen Autorität der Fall ist. Vielmehr muss es sich um einen spezifischen Beweistext handeln, der keine Interpretation oder Einschränkung zulässt und keinerlei Unklarheit oder gegenteilige Möglichkeit beinhaltet.“3

Auch der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭūsī (gest. 1274 n. Chr.) sagt: „Es besteht Uneinigkeit über den Weg, wie der Imām erkannt wird, nachdem Einigkeit darüber besteht, dass dies ausschließlich durch einen Beweistext (Naṣṣ) von Allah erfolgt und dass der Imām allein von Allah bestimmt wird, und durch keine andere Quelle. Die Imāmiyya-Zwölfer-Shīʿa und die Kaisāniyya vertreten die Ansicht, dass dies ausschließlich durch einen eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) geschieht. Die Zaidiyya hingegen ist der Meinung, dass dies auch durch einen verborgenen Beweistext (Naṣṣ Khafiyy) erfolgen kann.“4

Wenn die Zwölfer-Shīʿa also selbst voraussetzt, dass für den Nachweis dieser Lehre ein eindeutiger Beweistext erforderlich ist, so ist gemäß den Aussagen ihrer eigenen Gelehrten klar, dass der genannte Vers ausschließlich auf Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken. und niemand anderen Bezug nimmt. Wo ist also dieser eindeutige Beweistext, der auf die Imāma von ʿAlī oder einem anderen der Zwölf hinweist – sei es in diesem oder in einem anderen Vers?

Zweitens: Dieser Vers ist nach der schiitischen Auffassung nicht eindeutig (Muḥkam).

Wenn die Imāma nur durch einen eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) bewiesen werden kann, dann muss es sich dabei zwangsläufig um einen klaren und eindeutigen (Muḥkam) Text handeln. Ist dieser Vers also eindeutig und in seinem Text klar, um die Imāma von ʿAlī und den Imāmen nach ihm zu beweisen?

Um die Antwort auf diese Frage zu finden, muss zunächst die schiitische Definition von Muḥkam betrachtet werden. Aṭ-Ṭūsī definiert: „Der Muḥkam (eindeutige) Text ist jener, dessen Bedeutung aus seinem äußeren Wortlaut ohne eine damit verbundene Erklärung oder einen Hinweis auf seine Bedeutung verständlich ist, aufgrund seiner Klarheit. Zum Beispiel: "Gewiss, Allah fügt den Menschen kein Unrecht zu"5 und "Gewiss, Allah fügt nicht einmal das Gewicht eines Stäubchens an Unrecht zu"6; denn um die Bedeutung dieser Verse zu verstehen, bedarf es keines Beweises.“7

Aus dieser Definition ergeben sich nach der schiitischen Sichtweise folgende Merkmale eines Muḥkam-Verses:

  1. Es ist klar, was durch den Wortlaut gemeint ist, ohne dass eine zusätzliche Erklärung erforderlich ist.
  2. Es gibt keinen Hinweis, der die Bedeutung verdeutlichen müsste, da sie offensichtlich ist.
  3. Um die Bedeutung zu verstehen, ist kein zusätzlicher Beweis notwendig.

Die Frage ist nun: Kann ein Anhänger der Shīʿa beweisen, dass dieser Vers eindeutig (Muḥkam) in Bezug auf die Imāma der Zwölf ist, wenn die Bedingungen von aṭ-Ṭūsī für einen Muḥkam-Text angewendet werden?

Drittens: Wenn die Imāma eine göttliche Einsetzung ist, darf sie nicht erbeten werden.

Wenn die Imāma nur durch einen klaren und eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) bewiesen werden kann, dann wäre es folglich nicht erlaubt, Allah um die Imāma zu bitten, so wie es auch nicht erlaubt ist, Ihn um die Prophetie zu bitten. Denn die Prophetie ist eine Auserwählung und Entscheidung Allahs, und die Shīʿa betrachten die Imāma als gleichwertig oder sogar höherstehend als die Prophetie. Daher wäre es gemäß ihrer Auffassung ebenso unzulässig, die Imāma von Allah zu erbitten, da sie ebenfalls eine Auserwählung, eine göttliche Entscheidung und ein Beweistext wie die Prophetie ist.

Doch der Qurʾān widerlegt und entkräftet diese Behauptung vollständig. Denn Allah erlaubt es, Ihn um die Imāma zu bitten. So spricht Er, erhaben ist Er: "Und diejenigen, die sagen: „Unser Herr, schenke uns an unseren Gattinnen und unseren Nachkommenschaften Grund zur Freude, und mache uns für die Rechtschaffenen zu einem Imām (Vorbild).“"8

Viertens: Die Imāma von Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, ist die Prophetie oder das Vorbildsein?

Die Imāma, die Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, verliehen wurde, ist keine neue göttliche Position, wie es die Shīʿa behaupten. Sie kann vielmehr nur die Prophetie oder das Vorbildsein bedeuten. Die Imāma im Sinne des Vorbildseins ist zweifellos allen Propheten gegeben, denn jeder Prophet ist ein Imām, dem diejenigen folgen, zu denen er gesandt wurde und die an ihn glaubten.

Die Bedeutung der Aussage Allahs, erhaben ist Er: "Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen"9, ist nicht der Beginn der Imāma für Ibrāhīm. Denn Allah sagte nicht: "Ich will dich zu einem Imām machen", was darauf hindeuten würde, dass seine Imāma mit dieser Aussage begann. Vielmehr sagte Er: "für die Menschen", was zeigt, dass dieser Akt der Einsetzung eine Erweiterung der bereits bestehenden Imāma ist, die ihm durch seine Prophetie innerhalb seines Volkes verliehen wurde. Es handelt sich also um eine Erweiterung seiner Imāma auf die gesamte Menschheit und nicht nur auf sein Volk.

Dies wird durch weitere Verse des Qurʾān bestätigt:

  • "Ihr habt doch ein schönes Vorbild in Ibrāhīm und denjenigen, die mit ihm waren."10
  • "Sag: Allah hat die Wahrheit gesprochen. So folgt dem Glaubensbekenntnis Ibrāhīms, [als] Anhänger des rechten Glaubens, und er gehörte nicht zu den Götzendienern."11
  • "Wer hätte eine bessere Religion, als wer sein Gesicht Allah hingibt und dabei Gutes tut und dem Glaubensbekenntnis Ibrāhīms folgt, [als] Anhänger des rechten Glaubens? Und Allah nahm sich Ibrāhīm zum Freund."12
  • Abschließend sagte Allah: "Und hierauf haben Wir dir [als Offenbarung] eingegeben: „Folge dem Glaubensbekenntnis Ibrāhīms, [als] Anhänger des rechten Glaubens, und er gehörte nicht zu den Götzendienern.“"13

Fünftens: Der Vers drückt eine zukünftige Bestimmung aus und nicht eine gegenwärtige Einsetzung.

Allahs Aussage zu Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken: "Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen" und nicht: "Ich habe dich zu einem Imām für die Menschen gemacht", zeigt eindeutig, dass die Formulierung "Ich will […] machen" im Arabischen die Zukunft anzeigt.14 Einigkeit besteht darüber, dass Ibrāhīm bereits Imām für sein Volk durch seine Prophetie und Botschaft war. Später wurde er Imām für die gesamte Menschheit bis zum Tag der Auferstehung, also ein allgemeines Vorbild. Dies bedeutet, dass seine Imāma bereits vor dieser Ansprache existierte. Das, was bleibt, ist, dass diese Aussage auf eine zukünftige Erweiterung der Imāma hinweist – eine allgemeine Bestimmung, nicht die erstmalige Einsetzung als Imām. Deshalb wurde dies nachfolgend mit den Worten "für die Menschen" spezifiziert.

Es kann ebenfalls gesagt werden, dass es sich hierbei um die Imāmat des Vorbildseins im rechtschaffenen Handeln im allgemeinen Sinne handelt, was auch von Gelehrten der Shīʿa anerkannt wurde.

Der Shīʿa-Gelehrte at-Ṭabrisī (gest. 1154 n. Chr.) kommentierte: „Und Seine Aussage: "Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen" bedeutet: Allah sagte: ‚Ich werde dich zu einem Imām machen, dem man in seinen Handlungen und Worten folgt.‘“15

Sechstens: Das Fehlen der schiitischen Bedeutung von Imāma in Bezug auf den Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken.

Wenn die Imāma, die Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, verliehen wurde, tatsächlich ein göttliches Amt ist – wie die Shīʿa behaupten – dann müsste sie eine praktische Realität haben. Doch bei näherer Betrachtung findet man nichts als eine bloße Vorstellung im schiitischen Denken, nicht mehr.

Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, war bereits vor der Imāma unfehlbar, seine Gehorsamspflicht war gegeben, er verfügte über Wunder, hatte eine von Allah gegebene Sharīʿa und erhielt Offenbarungen. Er war ein Imām, dem man folgen musste, wie alle anderen Propheten und Gesandten auch.

Wenn wir einen Shīʿa fragen: „Was hat Ibrāhīm praktisch erhalten, das er vor der Imāma nicht besaß?“, dann wird es unmöglich sein, eine Antwort zu finden, die über das hinausgeht, was wir bereits dargelegt haben.

Siebtens: Die Zwölfer-Shīʿa zur Annahme der Ungerechtigkeit der Propheten verpflichten.

Die Shīʿa behauptet, dass die Imāma, die Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, zuteil wurde, nicht allen Propheten verliehen wurde, sondern nur den fünf Gesandten mit außergewöhnlicher Entschlossenheit (Ulū l-ʿAzm). Der Shīʿa-Gelehrte al-Majlisī (gest. 1699 n. Chr.) erklärt: „Der Imām ist derjenige, der allgemeine Führerschaft innehat und dem alle folgen, die nach ihm kommen, bis seine Sharīʿa aufgehoben wird. Diese Bedeutung umfasst sowohl die Ulū l-ʿAzm als auch all unsere Imame, möge Allah ihnen Lob schenken.“16

Wenn diese Imāma also nur fünf Gesandten gewährt wurde und ihr euch auf den Qurʾān-Vers "Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten"17 stützt, bei dem die Abwesenheit von Ungerechtigkeit eine Bedingung für den Erhalt der Imāma ist – sagt ihr dann, dass die restlichen Propheten ungerecht waren und deshalb von der Imāma ausgeschlossen wurden?

Darüber hinaus steht die Behauptung, dass nur fünf Gesandte diese Imāma erhielten, im Widerspruch zu den Qurʾān-Versen, die ausdrücklich auf die Imāma anderer Propheten hinweisen. So sagt Allah, der Erhabene: "Und Wir schenkten ihm Isḥāq und Yaʿqūb zusätzlich; und alle machten Wir rechtschaffen. Und Wir machten sie zu Imāme (Vorbildern), die nach Unserem Befehl leiteten. Und Wir gaben ihnen ein, gute Werke zu tun, das Gebet zu verrichten und die Abgabe zu entrichten. Und sie pflegten Uns zu dienen."18

Nach der schiitischen Auffassung erhielten Isḥāq und Yaʿqūb keine Imāma, was unbestritten ist. Folglich müssen sie entweder die Qurʾān-Verse und ihre Aussage leugnen oder sie anerkennen und die Beschränkung der Imāma auf die fünf von ihnen behaupteten Persönlichkeiten aufgeben.

Achtens: Die Verwirklichung der Imāma in der Nachkommenschaft von Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken.

Der Prophet Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, bat Allah darum, die Imāma, die im Sinne des Prophetentums verstanden wird, in seiner Nachkommenschaft zu verwirklichen. Diese Imāma wurde in seiner Nachkommenschaft realisiert und setzte sich fort. Der Beweis hierfür ist jeder Prophet, der aus der Nachkommenschaft Ibrāhīms entsandt wurde. So sagt Allah: "Und Wir schenkten ihm Isḥāq und Yaʿqūb und richteten unter seiner Nachkommenschaft das Prophetentum und die Schrift ein und gaben ihm seinen Lohn im Diesseits. Und im Jenseits gehört er fürwahr zu den Rechtschaffenen."19

Diese Imāma – verstanden als Vorbild im rechtschaffenen Handeln – besteht mit Sicherheit in jedem rechtschaffenen Diener Allahs, geschweige denn bei den Propheten, bei denen sie von Grund auf vorhanden ist. Die Tatsache, dass sie bei ihnen verwirklicht wurde, zeigt, dass die Imāma nicht im schiitischen Sinne zu verstehen ist, da die Shīʿa sie nicht allen Propheten zuschreibt.

Neuntens: Die Problematik der Höherstellung der Imāma über das Prophetentum.

Die Zwölfer-Shīʿa glauben, dass die Imāma eine höhere Stellung als das Prophetentum einnimmt. Der Shīʿa-Gelehrte al-Kulainī (gest. 941 n. Chr.) berichtet von Abā ʿAbdillāh, dass er gesagt habe: „Allah hat Ibrāhīm zunächst zum Propheten (Nabiyy) gemacht, bevor Er ihn zum Gesandten (Rasūl) ernannte, und Allah hat ihn erst zum Gesandten gemacht, bevor Er ihn zu Seinem Freund (Khalīl) nahm. Schließlich machte Allah ihn zu einem Imām. Als Allah ihm all diese Stufen verlieh, sagte Er: "Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen" Die Erhabenheit dieser Position in den Augen Ibrāhīms ließ ihn daraufhin sagen: ‚Und von meiner Nachkommenschaft?‘ Er sagte: ‚Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten.‘ Er fügte hinzu: ‚Ein Unvernünftiger kann niemals ein Imām für einen Frommen sein.‘“20

Argumente gegen die Überlegenheit der Imāma über das Prophetentum:

Die Gelehrten der Imāmiyya haben entschieden, dass die Imāma über der Prophetie steht und bedeutender ist. Der Shīʿa-Gelehrte al-Māzandarānī (gest. 1675 n. Chr.) sagt: „Die Imāma ist eine höhere Stellung und besitzt einen erhabeneren Rang als die Prophetie und die Freundschaft mit Allah.“21 Dies ist aus mehreren Gründen falsch:

Erstens: Keine Einigkeit der Imāmiyya-Shīʿa über diese Bedeutung.

Die Imāmiyya sind sich in dieser Grundlage nicht einig. Ibn Ṭāwūs sagte: „Und wir erwähnten im Buch al-Iqbāl, dass Allah, erhaben ist Seine Majestät, hinsichtlich der Verzögerung der Khilāfa (Nachfolge) von ʿAlī (a) und des Beweistextes darüber befragt wurde, so wie Mūsā bezüglich des Prophetentums befragt wurde. Das Prophetentum ist höher als die Imāma. Und [Mūsā] sagte: "Ich habe eine (Menschen)seele von ihnen getötet, und so fürchte ich, dass sie mich töten."22“23

Zweitens: Allahs Gnade für seinen Propheten war die Prophetie und nicht die Imāma.

Die Zwölfer-Shīʿa erkennt an, dass Allah, der Erhabene, wenn Er Seinem Propheten eine Gnade zuteil werden ließ und ihn anwies, diese Gnade den Menschen mitzuteilen, es die Prophetie war und nicht die von ihnen behauptete Imāma. Der Shīʿa-Gelehrte Ibn Shahr Āshūb (gest. 1096 n. Chr.) sagte: „Sein Wort: "Und was die Gnade deines Herrn betrifft, so berichte darüber"24 bedeutet, was dir von der Prophetie gegeben wurde.“25

Er erwähnte außerdem, dass die Araber den Propheten um seine Prophetie beneideten, indem er sagte: „Die gesamten Araber beneideten ihn um das, was Allah ihm von der Prophetie gegeben hatte.“26

Wenn die Araber von dieser Imāma gewusst hätten, hätten sie ihn um das Höhere und nicht um das Niedrigere beneidet. Zudem äußerte sich derjenige, der bei ihnen als der Zweite Märtyrer (as-Shahīd ath-Thānī) bezeichnet wird, eindeutig dazu, dass der Prophet in seiner Stellung über allen anderen Geschöpfen steht. Er sagte: „Der Prophet steht in seiner Rangordnung über allen anderen Geschöpfen. Er ist ein Mensch, dem eine göttliche Offenbarung mit einem Gesetz übermittelt wurde, auch wenn er nicht angewiesen wurde, dieses zu verkünden. Wenn ihm dies jedoch befohlen wurde, ist er ebenfalls ein Gesandter. So war Hārūn in der ersten Bedeutung ein Gesandter, nicht jedoch in der zweiten, während Yūshaʿ in beiden Bedeutungen kein Gesandter war.“27

Drittens: Der Begriff der Imāma selbst ist keine heilige Position.

Wäre die Imāma eine Position, die höher als die Prophetie ist, dann wäre es unzulässig, dass es einen Imām gibt, der zur Hölle ruft. Allah sagt: "Und Wir machten sie zu Imāme, die zum (Höllen)feuer einladen. Und am Tag der Auferstehung wird ihnen keine Hilfe zuteil werden."28

Kann der Vers etwa bedeuten: „Und Wir machten sie zu Propheten, die zur Hölle rufen“? Sicherlich nicht, denn die Prophetie ist eine heilige Position. Die Imāma jedoch ist dies nicht. Wenn die Imāma tatsächlich heiliger und erhabener als die Prophetie wäre, dann müsste das, was für die Prophetie von Natur aus unzulässig ist, auch für die Imāma in noch höherem Maße unzulässig sein. Die Abwesenheit dieses Bedeutungsaspekts in Bezug auf die Prophetie in dem genannten Vers impliziert daher auch dessen Abwesenheit in Bezug auf die Imāma oder widerlegt zumindest die angebliche Heiligkeit der Imāma.

Zehntens: Die Fehlerhaftigkeit der Bedingung der Unfehlbarkeit (ʿIṣma) für die Imāma.

Die Zwölfer-Shīʿa machen die absolute Unfehlbarkeit (ʿIṣma) zur Bedingung für jemanden, der die Imāma erlangt, und leiten dies aus dem Qurʾān-Vers ab: "Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten." Sie behaupten: „Der Ungerechte kann diese Position nicht einnehmen, auch wenn er später bereut.“29 Dieses Argument ist aus mehreren Gründen falsch:

Erstes Argument: Ein Bereuender wird nicht mehr als Ungerechter bezeichnet und nicht mit Ungerechtigkeit charakterisiert.

Ein Ungerechter, der von seiner Ungerechtigkeit bereut hat, wird nicht mehr als „Ungerechter“ bezeichnet. Genauso wie ein Ungläubiger, der den Islam annimmt, nicht mehr als „Ungläubiger“ bezeichnet werden darf. Die Zaidiyya-Shīʿa haben diesen Punkt im Rahmen ihrer Widerlegung der Zwölfer-Shīʿa erwähnt und deren Argumentation mit folgendem Einwand entkräftet:

„Die Rāfiḍa (Zwölfer-Shīʿa) haben sich auf diesen Vers gestützt, um zu behaupten, dass jemand, der einmal Ungerechtigkeit begangen hat, die Imāma nicht verdienen könne. Dies nutzten sie, um die Imāma von Abū Bakr und ʿUmar zu kritisieren. Dieses Argument ist jedoch nicht haltbar, denn wenn der ‚Bund‘ (ʿAhd) auf die Prophetie bezogen wird, ist es kein stichhaltiger Beweis. Wenn er jedoch auf die Imāma bezogen wird, so wird jemand, der von seiner Ungerechtigkeit bereut hat, nicht mehr als ‚Ungerechter‘ beschrieben. Allah hat nur ausgeschlossen, dass jemand den ‚Bund‘ in einem Zustand der Ungerechtigkeit erlangt.“30

Zweites Argument: Das Eintreten von Ungerechtigkeit bei den Propheten, obwohl sie laut schiitischer Lehre seit ihrer Geburt unfehlbar sind.

Allah erwähnt im Qurʾān, dass von den Propheten, möge Allah ihnen Heil schenken, einige Fehler begangen wurden. So heißt es:

"Beide sagten: „Unser Herr, wir haben uns selbst Unrecht zugefügt. Wenn Du uns nicht vergibst und Dich unser erbarmst, werden wir ganz gewiss zu den Verlorenen gehören.“"31 In diesem edlen Vers bekennt Ādam, möge Allah ihm Heil schenken, dass er Unrecht begangen hat.

Weiter sagt Allah: "So aßen sie beide davon, und da zeigte sich ihnen ihre Blöße offenkundig, und sie begannen, Blätter des (Paradies)gartens auf sich zusammenzuheften. So widersetzte Ādam sich seinem Herrn, und da fiel er in Verirrung. Hierauf erwählte ihn sein Herr, und so wandte Er Sich ihm Reue-Annehmend zu und leitete (ihn) recht."32

In diesen Versen hat Allah die Verfehlung von Ādam bestätigt und dass Er ihm vergeben hat.

Dies war Ādam, den Allah durch Seine Aussage auserwählt hatte: "Gewiss, Allah hat Ādam und Nūḥ und die Sippe Ibrāhīms und die Sippe ʿImrāns vor den [anderen] Weltenbewohnern auserwählt."33

Die Berichte der Imāmiyya enthalten klare und eindeutige Hinweise darauf, dass Ādam in Sünde und Verfehlung gefallen ist. So überliefert aṣ-Ṣadūq von Furāt Ibn al-Akhnaf von Abū Jaʿfar al-Bāqir: „Wenn Ādam keine Sünde begangen hätte, hätte kein Gläubiger jemals gesündigt. Und wenn Allah Ādam nicht vergeben hätte, würde Allah keinem Sünder jemals vergeben.“34

Werden die Imāmiyya nun behaupten, dass Ādam kein Imām war?

  • Wenn die Antwort lautet, dass er ein Imām war, dann ist die Voraussetzung ihrer absoluten Unfehlbarkeit (ʿIṣma) hinfällig.
  • Wenn die Antwort lautet, dass er kein Imām war, dann müssten sie das Wort des Imāms verwerfen, der sagte: „Die Erde bleibt niemals ohne Imām oder Beweis (Ḥujja).“35 Ebenso müssten sie die Nachfolge durch göttliche Einsetzung gemäß Allahs Worten: "Ich bin dabei, auf der Erde einen Khalīfa einzusetzen."36 in Frage stellen.

Demnach wären sie gezwungen, den Imām zur Zeit Ādams zu benennen.

Darüber hinaus hat auch der Prophet Ibrahim selbst eine Verfehlung begangen, wie Allah in seinen Worten berichtet: "Und von Dem ich erhoffe, dass Er mir am Tag des Gerichts meine Verfehlung vergeben wird."37

Werden die Imāmiyya also die Imāma dessen leugnen, auf dessen Imāma sie die Imāma ihrer Imāme stützen?

Im Qurʾān wird zudem berichtet, dass einigen Propheten Ungerechtigkeit zugeschrieben wurde, darunter auch solchen, die von den Imāmiyya als Imāme betrachtet werden. So sagt Allah über Mūsā: "Er sagte: „Mein Herr, ich habe mir selbst Unrecht zugefügt; so vergib mir.“ Da vergab Er ihm, denn Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige."38 Dies ist Mūsā, der Gesprächspartner Allahs, ein Imām nach Auffassung der Imāmiyya, und dennoch gestand er selbst ein, Unrecht begangen zu haben.

Ähnlich verhält es sich mit Dhū n-Nūn (Yūnus), über den Allah sagt: "Und [auch] dem Mann mit dem Fisch, als er erzürnt wegging. Da meinte er, Wir würden ihm nicht [den Lebensunterhalt] bemessen. Dann rief er in den Finsternissen: „Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Dir! Preis sei Dir! Gewiss, ich gehöre zu den Ungerechten."39 Die Verfehlung der Propheten ist hier stets eine Form von Unrecht, das sie sich selbst zufügen, ohne dass es andere betrifft.

Drittes Argument: Uneinigkeit über die Bedeutung der Verse hinsichtlich der Unfehlbarkeit.

Die Herleitung der Unfehlbarkeit aus den Versen ist selbst unter den Schiiten umstritten. Einige von ihnen sagen, dass die klare Bedeutung des Verses die Gerechtigkeit, nicht jedoch die Unfehlbarkeit, sei. So schreibt der Shīʿa-Gelehrte Muhammad Āṣif Muḥsinī (gest. 2019 n. Chr.): „Der erste Punkt: Allahs Aussage: "Er (Allah) sagte: „Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen.“ Er (Ibrāhīm) sagte: „Und von meiner Nachkommenschaft?“ Er sagte: „Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten.“"40 Die detaillierte Herleitung ist ausführlich im Werk Ṣirāṭ al-Ḥaqq dargelegt41, aber das gesicherte Verständnis daraus ist, dass die Gerechtigkeit des Imāms garantiert ist, nicht jedoch die Unfehlbarkeit. Siehe dort nach.“42

Elftens: Ein ungelöstes Problem in der Aussage des Verses.

Muḥammad Āṣif Muḥsinī schreibt in seiner Erörterung über die Imāma von Ibrāhīm: „In den Überlieferungen über die Imāme heißt es, dass der Imām die Stimme hört, aber die Person nicht sieht43, während der Gesandte die Person sieht. Das Verleihen der Imāma in diesem Sinne ist dem Gesandten nicht möglich. Dieses Problem habe ich im dritten Band von Ṣirāṭ al-Ḥaqq, den ich in meiner Jugendzeit in an-Najaf al-Ashraf verfasst habe, erörtert, doch ich konnte bis heute keine Antwort darauf finden. Uns wurde nur ein geringer Teil des Wissens gewährt.“44

Muḥsinī konnte zeitlebens keine Antwort auf dieses Problem finden, da gemäß ihrem Verständnis der Vers impliziert, dass der Imām den Gesandten übertrifft. Eine Überlieferung besagt jedoch, dass der Imām keine Möglichkeit hat, den Engel zu sehen. Nach dieser Interpretation wäre es unmöglich, dass irgendein Prophet oder Gesandter die Imāma innehat, da ihm in diesem Fall das besondere Merkmal der Engelsschau entzogen würde. Weder die Zwölfer-Shīʿa noch andere Glaubensrichtungen vertreten jedoch eine solche Ansicht.

Dieses Argument entkräftet zweifellos das Verständnis der Zwölfer-Shīʿa von diesem Vers. Es ist erstaunlich, dass sie, wenn sie aufgefordert werden, einen Beweis aus dem Qurʾān für die Imāma ihrer Imāme zu liefern, stattdessen die Imāma von Ibrāhīm heranziehen und nicht die eines ihrer eigenen Imāme!

Am Ende stellt sich die Frage: Kann es tatsächlich sein, dass ein Vers, der so viele unterschiedliche Deutungen zulässt, als Beweis für ein zentrales Fundament der Religion dient, von dessen Bestätigung der Glaube abhängt und dessen Ablehnung als Unglaube (Kufr) gilt? Ist es plausibel, dass wir von ihnen einen klaren Beweis für die Imāma ihrer Imāme fordern, und sie uns stattdessen einen Vers präsentieren, der von der Imāma des Propheten Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, spricht?




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1) Al-Baqara (Die Kuh) 2:124.

2) Siehe unter anderem: Uṣūl al-Kāfī (Bd. 1, S. 175), Biḥār al-Anwār (Bd. 25, S. 206), al-Ikhtiṣāṣ (S. 22).

3) At-Tafsīr al-Kāshif (Bd. 1, S. 197),

4) Talkhīṣ al-Muḥaṣṣal von aṭ-Ṭūsī; S. 458, Dār al-Aḍwāʾ, 2. Auflage, 1985.

5) Yūnus (Jona): 10:44.

6) An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:40.

7) At-Tibyān von aṭ-Ṭūsī; Bd. 2, S. 394.

8) Al-Furqān (Die Unterscheidung) 25:74.

9) Al-Baqara (Die Kuh) 2:124.

10) Al-Mumtaḥana (Die Geprüfte) 60:4.

11) Āl-i-ʿImrān (Die Sippe Imrans) 3:95.

12) An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:125.

13) An-Naḥl (Die Bienen) 16:123.

14) Ein Beispiel dafür findet sich in einem Bericht, den aṭ-Ṭūsī überlieferte. Darin wandte sich ʿAbdurraḥmān Ibn Abī Leyla an den Amīr al-Muʾminīn und sagte: „O Amīr al-Muʾminīn, ich möchte dich etwas fragen und habe auf deine Anweisung gewartet, doch du hast nichts gesagt. Willst du uns nicht von deiner Angelegenheit berichten? War es ein Bund, den der Gesandte Allahs, möge Allah ihm Heil schenken, mit dir geschlossen hat?“ (al-Amālī, S. 8).

Hier sagte er: „Ich will dich fragen“ und fragte erst später. Ebenso drücken Begriffe wie „Allah wird euch prüfen“, „Ich werde es euch bringen“ und „Ich will machen“ zweifellos die Zukunft aus. Ibrāhīm erlangte diese allgemeine Imāma erst nach der Ansprache Allahs, da es sich hierbei um eine zukünftige Bestimmung handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allah Ibrāhīm bis zum Tag der Auferstehung zu einem Vorbild machen würde, was dazu führte, dass alle Religionen behaupten, der Glaubensrichtung Ibrāhīms zu folgen.

15) Tafsīr Majmaʿ al-Bayān von at-Ṭabrisī; Bd. 1, S. 376.

16) Mirʾāt al-ʿUqūl von al-Majlisī; Bd. 2, S. 283.

17) Al-Baqara (Die Kuh) 2:124.

18) Al-Anbiyāʾ (Die Propheten) 21:72–73.

19) Al-ʿAnkabūt (Die Spinne) 29:27.

20) Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 1, S. 175.

21) Sharḥ Uṣūl al-Kāfī von al-Māzandarānī; Bd. 5, S. 201.

22) Al-Qaṣaṣ (Die Geschichten) 28:33.

23) Saʿd as-Suʿūd von Ibn Ṭāwūs; S. 69.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Majlisī sagt: „Die Imāma und die Khilāfa (Nachfolge) des Gesandten stellen die höchsten Stufen der Religion nach der Prophetie dar. Wer in der Religion einen höheren Rang, größere Tugend und festeren Glauben besitzt und einen sicheren Stand hat, der ist dieser Position würdiger.“ (Biḥār al-Anwār, Bd. 38, S. 191).

Der Shīʿa-Gelehrte Niʿmatullāh al-Jazāʾirī (gest. 1701 n. Chr.) sagt: „Ich sage: Die Imāma ist die allgemeine Führerschaft über alle Geschöpfe. Sie ist besser und erhabener als die Prophetie.“ (Qiṣāṣ al-Anbiyāʾ, S. 9).

Der Shīʿa-Gelehrte Kamāl al-Ḥaidarī sagt: „Aus diesen Belegen wird deutlich, dass die Imāma ein Rang ist, der sich von dem der Prophetie und der Gesandtschaft unterscheidet. Vielmehr ist sie höher und erhabener als diese.“ (al-ʿIṣma: Baḥth Taḥlīlī fī Ḍawʾ al-Manhaj al-Qurʾānī, S. 36).

24) Aḍ-Ḍuḥā (Die Morgenhelle) 93:11.

25) Manāqib Āl Abī Ṭālib von Ibn Shahr Āshūb; S. 40.

26) Manāqib Āl Abī Ṭālib von Ibn Shahr Āshūb; S. 34.

27) Rawḍ al-Jinān von ash-Shahīd ath-Thānī; S. 7.

28) Al-Qaṣaṣ (Die Geschichten) 28:41.

29) Ein Teil der Aussage vom Shīʿa-Gelehrten at-Ṭabarsī (gest. 1154 n. Chr.) lautet vollständig: „Unsere Gelehrten haben sich auf diesen Vers gestützt, um zu belegen, dass ein Imām frei von Sünden sein muss. Denn Allah hat ausgeschlossen, dass sein Bund – die Imāma – einen Ungerechten erreicht. Wer nicht unfehlbar ist, könnte jedoch entweder sich selbst oder anderen gegenüber ungerecht sein. Wenn man einwendet: ‚Der Vers schließt aus, dass ein Ungerechter in seinem Zustand der Ungerechtigkeit die Imāma erlangt. Wenn er jedoch bereut, wird er nicht mehr als Ungerechter bezeichnet, und daher könnte er die Imāma erlangen,‘ so ist die Antwort: ‚Der Ungerechte bleibt von der Aussage des Verses betroffen, solange er in einem Zustand der Ungerechtigkeit war. Wenn also ausgeschlossen wird, dass er die Imāma erlangt, dann bleibt dieses Urteil bestehen, unabhängig davon, ob er später bereut.‘

Der Vers ist uneingeschränkt und nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, daher muss er auf alle Zeiten angewandt werden. Somit kann der Ungerechte die Imāma nicht erlangen, auch wenn er später bereut.“ (Majmaʿ al-Bayān; Bd. 1, S. 377–378). Dies wurde ebenfalls von al-Majlisī in Biḥār al-Anwār (Bd. 25, S. 191) zitiert.

30) Ath-Thamarāt al-Yāniʿa von Yūsuf Ibn Aḥmad az-Zaidī, Manuskript, Blatt 60.

31) Al-Aʿrāf (Die Höhen) 7:23.

32) Ṭā-Hā 20:121–122.

33) Āl-i-ʿImrān (Die Sippe Imrans) 3:33.

34)ʿIlal ash-Sharāʾiʿ von aṣ-Ṣadūq; Bd. 1, S. 84.

35) Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 1, S. 178.

36) Al-Baqara (Die Kuh) 2:30.

37) Ash-Shuʿarāʾ (Die Dichter) 26:82.

38) Al-Qaṣaṣ (Die Geschichten) 28:16.

39) Al-Anbiyāʾ (Die Propheten) 21:87.

40) Al-Baqara (Die Kuh) 2:124.

41) Ṣirāṭ al-Ḥaqq; Bd. 3, S. 94-96.

42) Mushraʿat Biḥār al-Anwār von Muhammad Āṣif Muḥsinī; Bd. 1, S. 451.

43) Die von Āṣif Muḥsinī erwähnte Überlieferung stammt aus al-Kāfī: „Von ʿAlī Ibn Ibrāhīm, von seinem Vater, von Ismāʿīl Ibn Marrār, der berichtete: Al-Ḥasan Ibn al-ʿAbbās al-Maʿrūfī schrieb an ar-Riḍā: ‚Möge ich dir geopfert werden! Erkläre mir bitte den Unterschied zwischen einem Gesandten, einem Propheten und einem Imām.‘ Daraufhin schrieb er oder sagte: ‚Der Unterschied zwischen einem Gesandten, einem Propheten und einem Imām besteht darin, dass der Gesandte Jibrāʾīl sieht, seine Worte hört und Offenbarung erhält. Manchmal sieht er ihn auch in seinem Traum, wie bei Ibrāhīm. Der Prophet hingegen hört möglicherweise die Worte und sieht die Person, jedoch nicht gleichzeitig. Der Imām hört nur die Worte, sieht jedoch die Person nicht.‘“ (Al-Kāfī von al-Kulainī, Bd. 1, S. 176).

Jaʿfar as-Subḥānī kommentierte: „Die Überlieferung ist zwar nicht authentisch, jedoch glaubwürdig.“ (Mafāhīm al-Qurʾān, Bd. 4, S. 394).

Al-Muẓaffar schrieb: „Die Überlieferung hat eine authentische Überlieferungskette.“ (Ash-Shāfī Sharḥ Uṣūl al-Kāfī; Bd. 4, S. 29).

44) Mushraʿat Biḥār al-Anwār von Muḥammad Āṣif Muḥsinī; Bd. 1, S. 271.

Die schiitische Auffassung des Unglaubens derjenigen, die nicht an die Wilāya der zwölf Imame glauben

Die Bücher und Autoritäten der Schiiten haben eindeutig festgelegt, dass die Imāmat-Lehre ein Fundament des Glaubens ist, und dass derjenige, der sie oder einen der Imame leugnet, als Kāfir (Ungläubiger) gilt.

Der renommierte Ḥadīth-Gelehrte der Shīʿa Muḥammad Ibn ʿAlī Ibn al-Ḥusain Ibn Bābawaih al-Qummī (gest. 991 n. Chr.), in schiitischen Kreisen als "aṣ-Ṣadūq" bekannt, äußert folgende Überzeugung:

„Wir glauben, dass das Leugnen des Imāmat des Fürsten der Gläubigen, ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, und der nachfolgenden Imāme (s) dem Leugnen des Prophetentums aller Propheten gleichkommt. Wer den Fürsten der Gläubigen anerkennt, jedoch einen der nach ihm kommenden Imāme leugnet, der verhält sich wie jemand, der alle Propheten anerkennt, jedoch das Prophetentum unseres Propheten Muḥammad (s) verneint.“1

Der renommierte schiitische Gelehrte, Jamāl ad-Dīn al-Ḥasan Ibn Yūsuf Ibn al-Muṭahhar al-Ḥillī (gest. 1325 n. Chr.), erläutert:

„Das Imāmat stellt eine allumfassende Gnade dar, wohingegen das Prophetentum eine besondere Gnade ist. Es ist möglich, eine Zeit ohne einen lebenden Propheten zu überstehen, nicht jedoch ohne einen Imām, wie noch dargelegt werden wird. Die Leugnung der allumfassenden Gnade ist gravierender als die Leugnung der besonderen Gnade. Dies betonte aṣ-Ṣādiq (s), indem er über diejenigen sprach, die das Imāmat gänzlich leugnen, und sagte, dass diese die Schlimmsten seien.“2

Der schiitische Gelehrte Yūsuf al-Baḥrānī (gest. 1772 n. Chr.) äußert sich in seiner von den Schiiten als verlässlich betrachteten Enzyklopädie wie folgt:

„Bei Allah, ich frage mich, welcher Unterschied zwischen einem Menschen besteht, der nicht an Allah, den Erhabenen, und Seinen Gesandten glaubt, und einem, der die Imame (s) nicht anerkennt, obwohl doch die Imāmat zu den Grundpfeilern unseres Glaubens zählt.“3

Mullā Muḥammad Bāqir al-Majlisī (gest. 1699 n. Chr.), den seine Anhänger als "Licht des Wissens, Beweis und Stolz der Gemeinschaft" verehren, führt aus:

„Es ist wichtig zu verstehen, dass die Begriffe Shirk (Götzendienst) und Kufr (Unglaube) auf diejenigen angewendet werden, die nicht an die Imāmat von Amīr al-Muʾminīn (ʿAlī) und den Imamen aus seiner Linie (s) glauben und andere ihnen vorziehen. Dies bedeutet, dass sie ewig in der Hölle verweilen werden.“4

Ihr Gelehrter as-Sayyid ʿAbdullāh Shubbar (gest. 1827 n. Chr.), der bei ihnen als "as-Sayyid al-Aʿẓam" (der größte Herr) und "al-ʿImād al-Aqwam" (die tragende Säule) bezeichnet wird, sowie als "Zeichen der Gelehrten und Krone der Rechtsgelehrten, Führer der Religion, Vereiner des Vernünftigen und Überlieferten, Veredler der Zweige und Grundlagen", sagt:

„Was die übrigen Abweichler angeht, die keine Feindseligkeit oder sture Ablehnung gezeigt haben, so sind sie gemäß der Meinung einiger Imame wie as-Sayyid al-Murtaḍā Ungläubige im Diesseits und Jenseits. Die meisten und bekanntesten Gelehrten vertreten die Ansicht, dass sie Ungläubige sind, die im Jenseits für immer in der Hölle verbleiben werden.“5

Ihr Sheikh Muḥammad Ḥasan an-Najafī (gest. 1849 n. Chr.) sagt:

„Derjenige, der den Leuten der Wahrheit widerspricht, ist ohne Meinungsverschiedenheit unter uns ein Kāfir […] wie es von al-Fāḍil Muḥammad Ṣāliḥ in seiner Erklärung zu den "Uṣūl al-Kāfī" und vom edlen Richter Nūrullāh in "Iḥqāq al-Ḥaqq" überliefert wird, dass derjenige, der die Wilāya leugnet, als Kāfir betrachtet wird, weil sie ein Fundament des Glaubens ist.“6

Muḥammad Ḥasan an-Najafī äußert offen die Feindschaft der Schiiten gegenüber den Ahlu s-Sunna in seinem verbreiteten juristischen Werk:

„Es ist bekannt, dass Allah die Brüderlichkeit unter den Gläubigen mit Seiner Aussage besiegelt hat: "Die Gläubigen sind doch Brüder" (49:10), und zwar ausschließlich für sie, nicht für andere. Wie könnte man sich die Brüderlichkeit zwischen einem Gläubigen und einem Abweichler vorstellen, nachdem die Überlieferungen zahlreich und die Verse deutlich sind, die zur Feindschaft ihnen gegenüber und zur Lossagung von ihnen aufrufen?“7

Der Ayatollah ash-Sheikh ʿAbdullāh al-Māqānī (gest. 1933 n. Chr.), bei ihnen bekannt als der "Zweite Gelehrte", sagt:

„Das Höchste, was sich aus den Überlieferungen ableiten lässt, ist, dass das Urteil über Kāfir und Mushrik im Jenseits auf denjenigen angewendet wird, der kein Zwölfer-Schiit ist.“8

Ihr Sheikh Muḥsin aṭ-Ṭabāṭabāʾī (gest. 1970 n. Chr.), bekannt als al-Ḥakīm, überliefert ebenfalls in seinem Buch den Takfīr gegen diejenigen, die ihnen widersprechen, ohne dass es unter ihnen Unterschiede gibt.9

Großayatollah Abū l-Qāsim al-Khūʾī (gest. 1992 n. Chr.) erörtert zum Thema Transaktionen:

„Zweifelsohne sind jene, die sich von unserem Glauben abwenden, Ungläubige (Kuffār). Das Leugnen der Wilāya und der Imame, selbst wenn es nur einen von ihnen betrifft, sowie der Glaube an eine unrechtmäßige Nachfolge und der Glaube an Aberglaube wie Determinismus, führen unweigerlich zum Unglauben (Kufr) und zur Häresie (Zandaqa). Diese Schlussfolgerung wird durch zahlreiche Überlieferungen untermauert, die den Unglauben derjenigen, die die Wilāya leugnen, deutlich machen. Zwischen uns und den Abweichlern gibt es weder Brüderlichkeit noch Schutz.“10

Der Shīʿa-Großgelehrte Sayyid Niʿmatullāh al-Jazāʾirī sagte:

„Wir teilen mit ihnen – den Sunniten – weder denselben Gott, noch denselben Propheten, noch denselben Imām. Denn sie sagen, dass ihr Herr derjenige ist, dessen Prophet Muḥammad und dessen Nachfolger Abū Bakr war. Wir hingegen sagen weder, dass dieser Herr unser Herr ist, noch dass dieser Prophet unser Prophet ist. Vielmehr sagen wir, dass der Herr, dessen Nachfolger Abū Bakr war, nicht unser Herr ist und dass dieser Prophet nicht unser Prophet ist.“11

 

 

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1) Al-Iʿtiqādāt (Glaubenslehren) von Muḥammad Ibn ʿAlī Ibn al-Ḥusain Ibn Bābawaih al-Qummī; S. 103; herausgegeben vom Markaz Nashr al-Kitāb in Iran im Jahr 1370 n.H.

2) Al-Alfīn fī Imāmat Amīr al-Muʾminīn ʿAlī Ibn Abī Ṭālib von Jamāl ad-Dīn al-Ḥasan Ibn Yūsuf Ibn al-Muṭahhar al-Ḥillī; S. 13, 3. Auflage, Muʾassasat al-Aʿlamī li l-Maṭbūʿāt, Beirut, 1982.

3) Al-Ḥadāʾiq an-Nāḍira fī Aḥkām al-ʿIzza aṭ-Ṭāhira von Yūsuf al-Baḥrānī; Bd. 18, S. 153, Dār al-Aḍwāʾ, Beirut, Libanon.

4) Biḥār al-Anwār von Mullā Muḥammad Bāqir al-Majlisī; Bd. 23, S. 390.

5) Ḥaqqu l-Yaqīn fī Maʿrifat Uṣūlu d-Dīn von as-Sayyid ʿAbdullāh Shubbar; Bd. 2, S. 188, Beirut-Ausgabe.

6) Jawāhir al-Kalām von Sheikh Muḥammad Ḥasan an-Najafī; Bd. 6, S. 62; Druck: Dār Iḥyāʾ at-Turāth al-ʿArabī - Beirut.

7) Jawāhir al-Kalām von Muḥammad Ḥasan an-Najafī; Bd. 22, S. 62.

8) Tanqīḥ al-Maqāl von Ayatollah ash-Sheikh ʿAbdullāh al-Māqānī; Bd. 1, S. 208; Abschnitt der Vorteile, Druck: an-Najaf 1952.

9) Mustamsak al-ʿUrwa al-Wuthqā von Sheikh Muḥsin aṭ-Ṭabāṭabāʾī; Bd. 1, S. 392; 3. Auflage, Maṭbaʿat al-Ādāb - an-Najaf 1970.

10) Miṣbāḥ al-Faqāha von Großayatollah Abū l-Qāsim al-Khūʾī; Bd. 2, S. 11; Verlag: Dār al-Hādī, Beirut.

11) Al-Anwār an-Nuʿmāniyya von Sayyid Niʿmatullāh al-Jazāʾirī; Bd. 2, S. 278; Kapitel: Ein Licht über die wahre Religion der Imāmiyya.

Der Glaube der Schiiten, dass der Qurʾān verfälscht wurde

Die Ahlu s-Sunna wa l-Jamāʿa sind sich einig, dass das Buch Allahs, erhaben sei Er, vor Verfälschung, Hinzufügung oder Weglassung geschützt ist, denn es wird durch den Schutz Allahs bewahrt. Allah sagt: "Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein."1 Es gibt keinen einzigen Gelehrten der Ahlu s-Sunna, der behauptet hätte, dass der Qurʾān, der in unseren Händen ist, verfälscht, hinzugefügt oder gekürzt wurde.

Ibn Qudāma (gest. 1223 n. Chr.) sagte: „Es besteht kein Unterschied unter den Muslimen, dass jemand, der eine Sūra, einen Vers, ein Wort oder einen Buchstaben des Qurʾān, der einmütig anerkannt ist, leugnet, ein Kāfir (Ungläubiger) ist.“2

Al-Qāḍī Abū Yaʿlā (gest. 1066 n. Chr.) sagte: „Der Qurʾān wurde weder verändert noch verfälscht, noch wurde etwas von ihm entfernt oder hinzugefügt, im Gegensatz zu den Rāfiḍa, die behaupten, der Qurʾān sei verändert und verfälscht worden, und dass seine Anordnung und Reihenfolge manipuliert worden seien. [...] Der Qurʾān wurde in Anwesenheit der Ṣaḥāba, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, gesammelt, und sie waren sich darüber einig. Keiner von ihnen leugnete dies, und niemand von ihnen kritisierte es oder äußerte Einwände. Hätte es jedoch Veränderungen oder Verfälschungen gegeben, so hätte dies jemand von den Ṣaḥāba überliefert, denn solch eine Sache kann nach allgemeiner Überlieferungspraxis nicht verschwiegen werden. Und hätte es Veränderungen oder Verfälschungen gegeben, wäre es ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihn, oblegen, dies zu klären und zu korrigieren sowie den Menschen allgemein bekannt zu machen, dass er das verändert hätte, was falsch war. Da er dies jedoch nicht tat, sondern den Qurʾān rezitierte und verwendete, zeigt dies, dass er nicht verfälscht oder verändert wurde.“3

Ibn Ḥazm (gest. 1064 n. Chr.) sagte: „Die Behauptung, dass zwischen den beiden Deckeln (des Muṣḥaf) eine Veränderung stattgefunden habe, ist offener Unglaube (Kufr) und eine Lüge gegen den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und ihm Heil schenken.“4

Die schiitischen Überlieferungen behaupten hingegen, dass der Qurʾān verfälscht wurde, während manche ihrer Anhänger, aus Gründen der Taqiyya (böswilliges Lügen zur Verschleierung), das Gegenteil behaupten. Doch die in ihren eigenen Schriften festgehaltenen Berichte sprechen eine deutliche Sprache und liefern klare Beispiele für diese Behauptung:

Der Shīʿa-Großgelehrte al-Kulainī (gest. 941 n. Chr.) berichtet in al-Kāfī von ʿAlī Ibn Suwaid:
„Ich schrieb an Abū l-Ḥasan Mūsā, möge Allah ihm Heil schenken, als er im Gefängnis war, einen Brief. (Dann erwähnte er seine Antwort, möge Allah ihm Heil schenken, wo darin er sagte) ‚Sie (die Ṣaḥāba) wurden mit dem Buch Allahs betraut, doch sie verfälschten und änderten es.‘“5

Al-Kulainī berichtet in al-Kāfī weiter von Sālim Ibn Salama:
„Abū ʿAbdullah, möge Allah ihm Heil schenken, sagte: ‚Wenn der Qāʾim (d.h. Mahdī) erscheint, wird er das Buch Allahs in seiner ursprünglichen Form lesen und den Muṣḥaf hervorbringen, das ʿAlī geschrieben hat.‘“6

Al-Kulainī berichtet in al-Kāfī und aṣ-Ṣaffār in al-Baṣāʾir von Jābir:
„Ich hörte Abū Jaʿfar, möge Allah ihm Heil schenken, sagen: ‚Keiner der Menschen behauptet, dass er den gesamten Qurʾān so gesammelt hat, wie er offenbart wurde, außer einem Lügner. Nur ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, möge Allah ihm Heil schenken, und die Imame nach ihm, möge Allah ihnen Heil schenken, haben ihn so gesammelt und bewahrt, wie Allah ihn offenbart hat.‘“7

Al-Kulainī berichtet in al-Kāfī und aṣ-Ṣaffār in al-Baṣāʾir von Jābir:
„Abū Jaʿfar, möge Allah ihm Heil schenken, sagte: ‚Keiner kann behaupten, dass er den gesamten Qurʾān, sowohl das Offensichtliche als auch das Verborgene, außer den Nachfolgern (d.h. Imame) hat.‘“8

Al-Kulainī berichtet in al-Kāfī berichtet von al-Bazanṭī:
„Abū l-Ḥasan ar-Riḍā, möge Allah ihm Heil schenken, gab mir ein Muṣḥaf und sagte: ‚Schau nicht hinein.‘ Ich öffnete es und las darin die Sure al-Bayyina und fand darin die Namen von siebzig Männern von Quraish mit ihren Namen und den Namen ihrer Väter.“9

Anmerkung: Natürlich gibt es im Qurʾān diese Namen nicht!

Der Shīʿa-Großgelehrte al-Baḥrānī (gest. 1280 n. Chr.) berichtet in seinem Kommentar zu Nahj al-Balāgha:
„ʿUthmān Ibn ʿAffān versammelte die Leute, um nur die Lesart von Zaid Ibn Thābit zu übernehmen, verbrannte die Muṣḥaf und hob das auf, was zweifellos vom offenbarten Qurʾān war.“10

Der Shīʿa-Großgelehrte Sheikh aṣ-Ṣadūq (gest. 991 n. Chr.) berichtet in Thawāb al-Aʿmāl von ʿAbdullah Ibn Sinān:
„Abū ʿAbdullah, möge Allah ihm Heil schenken, sagte: ‚Die Sure al-Aḥzāb enthielt Skandale über die Männer und Frauen von Quraish und anderen. O Ibn Sinan, diese Sure enthielt Skandale über die Frauen von Quraish aus den Arabern und war länger als die Sure al-Baqara. Aber sie kürzten und verfälschten sie.‘“11

Der Shīʿa-Großgelehrte al-ʿAyyāshī (gest. 932 n. Chr.) berichtet in seinem Tafsīr von aṣ-Ṣādiq:
„Wäre der Qurʾān so rezitiert worden, wie er offenbart wurde, hättet ihr unsere Namen darin gefunden.“12

Al-ʿAyyāshī berichtet in seinem Tafsīr von Muyassir, von Abū Jaʿfar:
„Wäre dem Buch Allahs nichts hinzugefügt und nichts daraus entfernt worden, wäre unser Recht keinem Vernünftigen verborgen geblieben. Wenn unser Qāʾim (d.h. Mahdī) erscheint und spricht, wird der Qurʾān ihn bestätigen.“13

Der Shīʿa-Großgelehrte al-Mufīd (gest. 1022 n. Chr.) berichtet in al-Irshād von Abū Jaʿfar:
„Wenn der Qāʾim (d.h. Mahdī) aus der Familie Muḥammads, möge Allah ihm Heil schenken, erscheint, wird er Zelte errichten, um die Menschen den Qurʾān so zu lehren, wie Allah ihn offenbart hat. Das wird für diejenigen, die ihn heute auswendig gelernt haben, am schwierigsten sein, weil die Formulierung anders ist.“14

Der Shīʿa-Überlieferer und Großgelehrte an-Nūrī aṭ-Ṭabrisī (gest. 1154 n. Chr.) sagt:
„Die Nachrichten, die darauf hinweisen - also auf die Verfälschung des Qurʾān - übersteigen zweitausend Aḥādīth. Und eine Gruppe wie al-Mufīd, al-Muḥaqqiq ad-Dāmād, al-ʿAllāma al-Majlisī und andere haben ihre Verbreitung bestätigt. Die Nachrichten stammen aus den anerkannten Büchern, auf die sich unsere Gefährten (Gelehrten) bei der Feststellung der religiösen Gesetze und prophetischen Überlieferungen stützen.“15

Der Shīʿa-Großgelehrte al-Jazāʾirī (gest. 1701 n. Chr.) überliefert in seinem Buch „Al-Anwār an-Nuʿmāniyya“ den Konsens zur Verfälschung:
„Unsere Gefährten (Gelehrten) stimmen überein über die Richtigkeit der weitverbreiteten, ja sogar Mutawātir (vielfach überlieferten) Aḥādīth, die eindeutig auf die Verfälschung des Qurʾāns hinweisen.“16

Der schiitische Qurʾān-Kommentator Muḥsin al-Kāshānī (gest. 1680 n. Chr.) sagt:
„Der Qurʾān, der in unseren Händen ist, ist nicht vollständig so, wie er auf Muhammad, möge Allah ihm Heil schenken, offenbart wurde. Einiges davon ist anders als das, was Allah offenbart hat, und einiges davon ist verändert und verfälscht. Es wurde vieles davon entfernt.“17

Der Shīʿa-Großgelehrte Muḥammad Bāqir al-Majlisī (gest. 1699 n. Chr.) erklärt:
„ʿUthmān hat drei Dinge aus diesem Qurʾān entfernt: die Tugenden des Fürsten der Gläubigen ʿAlī, die Tugenden der Ahl al-Bayt und die Verdammung von Quraish und den drei Kalifen, wie der Qurʾān-Vers: 'O wehe mir! Hätte ich doch nicht Abū Bakr zum Freund genommen!'18

Anmerkung: Im Vers heißt es: "Und an dem Tag wird der Ungerechte sich in die Hände beißen und sagen: „O hätte ich doch mit dem Gesandten einen Weg eingeschlagen! O wehe mir! Hätte ich doch nicht den Soundso zum Freund genommen! Er hat mich ja von der Ermahnung abirren lassen, nachdem sie zu mir gekommen war.“ Der Satan pflegt den Menschen stets im Stich zu lassen."19 Schaut, wie die Schiiten den Vers verfälscht haben!

Der Shīʿa-Großgelehrte al-Kulainī, der den gleichen Stellenwert genießt wie Imam al-Bukhārī bei den Muslimen, berichtet in al-Kāfī fī l-Uṣūl, dass Hishām Ibn Sālim berichtete, dass Abū ʿAbdullah, möge Allah ihm Heil schenken, gesagt habe:

„Der Qurʾān, mit dem Jibrīl, möge Allah ihm Heil schenken, zu Muḥammad, möge Allah ihn und seine Angehörigen loben, kam, bestand aus siebzehntausend Versen.“20

Der Shīʿa-Großgelehrte der Shīʿa al-Kulainī berichtet in al-Kāfī, dass Abū ʿAbdullah, möge Allah ihm Heil schenken, gesagt habe:

„Wir haben den Muṣḥaf von Fāṭima, möge Allah ihr Heil schenken, und was lässt sie wissen was der Muṣḥaf von Fāṭima ist?“ Ich (Abū Baṣīr) fragte: „Was ist der Muṣḥaf von Fāṭima?“ Er antwortete: „Es ist ein Muṣḥaf, der dreimal größer ist als dein Qurʾān, den du hast. Bei Allah! Nichts von deinem Qurʾān ist dort enthalten, nicht einmal ein Buchstabe davon!“21

Anmerkung: Es ist jedoch bekannt, dass die Verse des Qurʾāns die sechstausend nicht überschreiten bis auf wenig. Das bedeutet, dass die Shīʿa glauben, dass wir Muslime derzeit nur ein Drittel des Qurʾān besitzen. Die zwei Drittel, die noch fehlen, wird ihr zwölfter Imam bringen, wenn er kommt.

Der schiitische Qurʾān-Kommentator Hāshim al-Baḥrānī (gest. 1695 n. Chr.) sagt:

„Abū ʿAbdillāh, möge Allah ihm Heil schenken, las den Vers wie folgt: "Und als der Sohn Maryams als Beispiel angeführt wurde, da brach dein Volk sogleich in Geschrei aus. Und sie sagten: ‚Sind unsere Götter besser oder er?‘ Sie führten ihn dir nur zum Streiten an. Nein! Vielmehr sind sie streitsüchtige Leute. Er ist nur ein Diener, dem Wir Gunst erwiesen und den Wir zu einem Beispiel für die Kinder Isrāʾīls gemacht haben. Und wenn Wir wollten, könnten Wir euch, aus den Kindern Hāshim, wahrlich zu Engeln machen, die zu Statthaltern auf der Erde würden."22

Ich sagte zu Abā ʿAbdillāh, möge Allah ihm Heil schenken: ‚Im Qurʾān steht nicht 'aus den Kindern Hāshim'?‘ Er sagte: ‚Bei Allah, es wurde entfernt, wie vieles entfernt wurde. ʿAmr Ibn al-ʿĀṣ sagte auf der Kanzel in Ägypten: ‚Aus dem Buch Allahs wurden tausend Buchstaben entfernt, und ein Buchstabe davon ist so viel wert wie tausend Buchstaben.‘‘“23

Anmerkung: In der Sure az-Zukhruf ist keinerlei Zusatz 'aus den Kindern Hāshim' enthalten. Diesen Zusatz haben die Schiiten hinzugefügt, um ihre Behauptung zu stützen, dass die Ahlu l-Bait im Qurʾān explizit als Statthalter auf der Erde benannt wurden.

As-Sīstānī und die Verfälschung des Qurʾān:

As-Sīstānī wurde die Frage gestellt: Ist der Qurʾān, den wir in unseren Händen halten, verfälscht?

Seine Antwort lautete: „Die Frage lautet, ob der Qurʾān, der in unseren Händen ist, derselbe ist, der dem Gesandten, möge Allah ihm und seiner Familie Heil schenken, offenbart wurde, ohne dass etwas hinzugefügt oder weggelassen wurde. Dieses Thema kann nicht durch Überlieferungen des Gesandten, der Imāme oder Aussagen der Ṣaḥāba belegt werden. Es ist jedoch möglich, dass von ihnen überliefert wurde, dass der Qurʾān, der zu ihrer Zeit existierte, derselbe wie der offenbarte Qurʾān ist. Dafür reichen die zahlreichen Überlieferungen aus – es gibt Hunderte davon –, die dazu auffordern, diesen Qurʾān zu lesen, sich an ihn zu halten, nach ihm zu handeln und alle Aussagen auf ihn zurückzuführen. Siehe Nahj al-Balāgha und al-Kāfī, wo die diesbezüglichen Überlieferungen zahlreich und unzählbar sind. Was jedoch die Aussage betrifft, dass der Qurʾān in einer Weise bewahrt wurde, dass ihn niemand verändern oder verfälschen kann, so wurde dies weder von Allah, noch vom Gesandten, noch von den Imāmen, möge Allah ihnen Heil schenken, überliefert. Eine solche Behauptung hat auch niemand aufgestellt.“24

Anmerkung: Beachtet bitte den Beginn der Antwort von as-Sīstānī, wo er sagt: „Die Frage lautet, ob der Qurʾān, der in unseren Händen ist, derselbe ist, der dem Gesandten, möge Allah ihm und seiner Familie Heil schenken, offenbart wurde, ohne dass etwas hinzugefügt oder weggelassen wurde.“ Hier zweifelt er am Qurʾān, den wir heute in Händen halten.

Was diesen Zweifel weiter verstärkt, ist das Ende seiner Antwort, in dem er sagt: „Was jedoch die Aussage betrifft, dass der Qurʾān in einer Weise bewahrt wurde, dass ihn niemand verändern oder verfälschen kann, so wurde dies weder von Allah, noch vom Gesandten, noch von den Imāmen, möge Allah ihnen Heil schenken, überliefert. Eine solche Behauptung hat auch niemand aufgestellt.“

Wie kann as-Sīstānī diese Aussage machen, obwohl Allah im Qurʾān sagt: "Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein."

Was den Glauben von as-Sīstānī an die Verfälschung des Qurʾān weiter bestätigt, ist seine Antwort auf die folgende Frage: Ist es erlaubt, hinter einer Person zu beten, bei der ich Zweifel habe, ob sie an eine Verfälschung des Qurʾān glaubt?

Die Antwort von as-Sīstānī lautet: „Die Aussage, dass der Qurʾān verfälscht sei, führt weder zu Kufr (Unglauben) noch zu Fisq (Sündhaftigkeit). Während die Behauptung von Zusätzen im Qurʾān gegen den Konsens der Muslime verstößt, wird die Behauptung von Auslassungen auch in den Büchern der Sunniten (ʿĀmma) erwähnt.“25

Anmerkung: Dies ist die typische Vorgehensweise der Rāfiḍa (Shīʿa): Wenn sie keinen Weg finden, die Verfälschung des Qurʾān zu leugnen, behaupten sie, dass die Sunniten an Auslassungen glauben. Selbst wenn wir annehmen, dass Sunniten diese Meinung vertreten – was hat dies mit eurer eigenen Position zu tun?

 

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1) Al-Ḥijr 15:9.

2) Lumʿat al-Iʿtiqād von Ibn Qudāma; S. 19.

3) Al-Muʿtamad fī Uṣūl ad-Dīn von Al-Qāḍī Abū Yaʿlā; S. 258.

4) Al-Fiṣal fī al-Milal wa-n-Niḥal, Bd. 4, S. 40.

5) Al-Kāfī, Bd. 8, S. 125.

6) Al-Kāfī; Bd. 2, S. 633.

7) Al-Kāfī; Bd. 1, S. 228 und al-Baṣāʾir ad-Darajāt; Bd. 2, S. 213.

8) Al-Kāfī; Bd. 1, S. 228 und al-Baṣāʾir ad-Darajāt; Bd. 2, S. 213.

9) Al-Kāfī 2:631.

10) Sharḥ Nahj al-Balāgha von Hāshim al-Baḥrānī; Bd. 1, S. 1.

11) Thawāb al-Aʿmāl; S. 100.

12) Tafsīr al-ʿAyyāshī; Bd. 1, S. 13.

13) Tafsīr al-ʿAyyāshī; Bd. 1, S. 13.

14) Al-Irshād von al-Mufīd; Bd. 2, S. 386 und Rawḍāt al-Wāʿiẓīn; S. 265.

15) Faṣl al-Khiṭāb fī Ithbāt Taḥrīf Kitāb Rabb al-Arbāb; S. 227.

16) Faṣl al-Khiṭāb fī Ithbāt Taḥrīf Kitāb Rabb al-Arbāb; S. 30.

17) Tafsīr aṣ-Ṣāfī, Einführung von Muḥsin al-Kāshānī.

18) Tadhkirat al-Aʾimma, Al-Majlisī, Seite 9.

19) Al-Furqān (Die Unterscheidung) 28:27-29.

20) Al-Kāfī fī l-Uṣūl, Kitāb al-Ḥujja; Kapitel: Faḍl al-Qur’ān, Abschnitt: an-Nawādir; S.634, Band 2, Druck Teheran.

21) Al-Kāfī fī l-Uṣūl, Kitāb al-Ḥujja; Kapitel: al-Ḥujja, Abschnitt: Dhikr aṣ-Ṣaḥīfa wa j-Jafr wa l-Jāmiʿa wa muṣḥaf Fāṭima; S.239-241, Band 1, Druck Teheran.

22) Az-Zukhruf (Die Zierde) 43:57-60.

23) Al-Burhān fī Tafsīr al-Qurʾān von Hāshim al-Baḥrānī; Bd. 25, S.143.

24) Stand 22.12.2004: http://sistani.org/istifta_/view.php?problems=view&subject=تحريف القرآن&sub_id=4-3&page=1&lang=ara (Frage-Nr. 1)

25) Stand 22.12.2004: http://sistani.org/istifta_/view.php?problems=view&subject=تحريف القرآن&sub_id=4-3&page=1&lang=ara (Frage-Nr. 2)

7. Scheinargument: Das Argument der Schiiten zur Unfehlbarkeit basierend auf den Vers der Reinigung (Āyat at-Taṭhīr)

Das Scheinargument:

Die Schiiten stützen sich auf die Aussage Allahs, des Erhabenen: "Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen."1

Sie leiten daraus die Unfehlbarkeit (ʿIṣma) der Angehörigen des Hauses (Ahlu l-Bayt) ab und behaupten, diese seien von jeglichem Makel und Übel befreit – sowohl äußerlich als auch innerlich, im Großen wie im Kleinen. Dieses Argument wird von ihnen als das stärkste und klarste vorgebracht.

Der Shīʿa-Gelehrte Jaʿfar as-Subḥānī erklärt dazu: „Da die Āya die Unreinheit in absoluter Weise negiert hat – indem sie das Wort ‚al-Rijs‘ (Unreinheit) mit dem bestimmten Artikel ‚al‘ verwendet – bedeutet dies, dass die Āya jegliche Form von Unreinheit ausschließt. Denn das Negieren des gesamten Begriffs schließt jede Art und Form der Unreinheit aus. Es ist bekannt, dass die Negation des Begriffs in seiner Gesamtheit auch die absolute Natur dessen in jeder Hinsicht ausschließt. Aus diesem Grund hat Allah nicht nur gesagt: "den Makel von euch entfernen", sondern dies durch die Aussage "und euch völlig rein machen" betont. Diese Betonung impliziert zweifellos die Unfehlbarkeit (ʿIṣma), ohne jeden Zweifel.“2

Antwort auf das Scheinargument:

Erstens: Das Herausreißen der Āya aus ihrem qurʾānischen Zusammenhang zur Verfälschung ihrer Bedeutung.

Eine der Methoden der Täuschung, die von den Gelehrten der Imamiten angewandt wird, ist die Behauptung, dass der sogenannte „Reinigungsvers“ (Āyat at-Taṭhīr) unabhängig von seinem vorhergehenden Kontext offenbart wurde. Aṭ-Ṭabāṭabāʾī erklärt dazu: „Wenn jemand sagt, dass dies durch den klaren Text des Qurʾān widerlegt wird, der zeigt, dass die Āya auch die Ehefrauen des Propheten umfasst, da sie im Zusammenhang mit deren Ansprache steht, so antworten wir: Die Angelegenheit dreht sich im Wesentlichen um die Verbindung der Āya mit dem vorangehenden Kontext. Doch diese Überlieferungen, die in außergewöhnlich großer Anzahl vorliegen, betonen eindeutig, dass die Āya isoliert herabgesandt wurde. Es gibt keine einzige Überlieferung, die besagt, dass diese Āya im Kontext der Verse über die Frauen des Propheten offenbart wurde, und niemand hat dies je erwähnt.“3

Die Anhänger dieser Auffassung stützen sich auch auf die Aussage von Umm Salama, Allahs Wohlgefallen auf ihr: „In meinem Haus wurde diese Āya herabgesandt.4

Der Shīʿa-Gelehrte al-Irbilī (gest. 1293 n. Chr.) sagt hierzu: „Wenn jemand fragt: ‚Wurde diese Āya nicht in Bezug auf die Ehefrauen des Propheten offenbart, da ihr vorangeht: "O Frauen des Propheten"?‘ Dann antworte: ‚Das ist ein Fehler, sowohl in der Überlieferung als auch im Verständnis. Was die Überlieferung betrifft, so spricht Umm Salama darüber, dass diese Āya in ihrem Haus offenbart wurde.‘“5

Ihre Behauptung ist aus zwei Gründen fehlerhaft:

Erster Grund: Keine Beweise in der Aussage von Umm Salama für die Unabhängigkeit des Herabsendens der Āya.

Die Aussage eines Überlieferers: „Diese Āya wurde herabgesandt“, bedeutet keineswegs, dass das, was er danach liest, eine unabhängige und vollständige Āya darstellt. Dafür gibt es zahlreiche Belege in den Büchern der Sunna.

Ein Beispiel ist das, was al-Bukhārī in seinem Ṣaḥīḥ von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, überlieferte. Sie sagte: „Diese Āya wurde herabgesandt: "Und sei nicht zu laut beim Gebet, und sei auch nicht zu leise dabei" im Kontext des Bittens (Duʿāʾ).“6 Die vollständige Āya lautet: "Sag: Ruft Allah oder ruft den Allerbarmer an; welchen ihr auch ruft, Sein sind die schönsten Namen. Und sei nicht zu laut beim Gebet, und sei auch nicht zu leise dabei, sondern suche einen Weg dazwischen."7

Sollte man nun sagen, dass das, was die Mutter der Gläubigen, ʿĀʾisha, erwähnt hat, eine unabhängige Āya ist? Natürlich nicht. Es handelt sich lediglich um einen Teil der Āya, und es lässt sich aus ihrer Aussage keineswegs ableiten, dass diese Āya unabhängig von den übrigen herabgesandt wurde.

Zweiter Grund: Die Reihenfolge der Verse ist durch göttliche Anordnung festgelegt (Tawqīf) und nicht durch menschliches Urteil (Ijtihād).

Die Gelehrten der Zwölfer-Schiiten selbst haben anerkannt, dass die Reihenfolge der Āyāt durch göttliche Anordnung (Tawqīf) festgelegt ist. Dies widerlegt die Behauptung, dass die sogenannte „Āya at-Taṭhīr“ unabhängig von den davorstehenden Āyāt herabgesandt wurde.

Der Shīʿa-Gelehrte Mīr Muḥammadī Zarandī (gest. 2019 n. Chr.) sagt: „Aus all dem, was bisher dargelegt wurde, wird deutlich, dass die Wörter des Qurʾān sowie ihre Reihenfolge von Allah bestimmt wurden, weder vom Propheten noch von Jibrāʾīl. Dies wird durch zahlreiche Āyāt und glaubwürdige Überlieferungen belegt.“8

Zweitens: Der Kontext zeigt, dass die Adressatinnen die Ehefrauen des Propheten sind.

Der Kontext der Qurʾān-Verse weist eindeutig darauf hin, dass die primären Adressatinnen die Ehefrauen des Propheten sind. Ein Beleg für die Stärke dieses Kontextes ist, dass einige Gelehrte der Imamiten keinen anderen Ausweg sahen, als zu behaupten, die Reihenfolge und Struktur der Verse sei verfälscht worden. Sie behaupten, dass die betreffende Stelle nicht an ihrer ursprünglichen Position sei, sondern absichtlich eingefügt wurde, um diese Tugend den Ahlu l-Bayt zu entziehen – so ihr Argument. Der Shīʿa-Gelehrte al-Majlisī (gest. 1699 n. Chr.) schreibt dazu: „Es ist möglich, dass auch die Āyat at-Taṭhīr an eine Stelle gesetzt wurde, von der man meinte, dass sie dazu passe, oder dass sie im Kontext der Ansprache an die Ehefrauen aus bestimmten weltlichen Interessen eingefügt wurde. Aus den Überlieferungen geht klar hervor, dass sie nicht mit den Ereignissen der Ehefrauen verknüpft ist. Das Vertrauen auf die Reihenfolge und den Aufbau [der Verse] ist daher offenkundig unbegründet.“9

Der Shīʿa-Gelehrte al-Baḥrānī (gest. 1280 n. Chr.) sagt: „Es ist nicht abwegig, dass diese Lesart wie andere Neuerungen im ehrwürdigen Qurʾān durch Veränderung und Modifikation entstanden ist, sei es durch Hinzufügung oder Auslassung. Auch wenn einige unserer Gefährten behaupten, es gäbe Konsens über die Ablehnung ersterer Behauptung [der Hinzufügung], finden sich in unseren Überlieferungen Hinweise, die diese Behauptung widerlegen. […] Es erscheint zudem plausibel – wie auch einige unserer heiligen Gelehrten erwähnt haben –, dass die Einfügung des Verses "Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen"10 in den Kontext der Ansprache an die Ehefrauen aus solchen Gründen erfolgte.“11

Wäre der Kontext nicht so eindeutig darauf ausgerichtet, dass die Ehefrauen gemeint sind, warum hätten dann al-Majlisī und al-Baḥrānī die Reihenfolge der Verse und die Platzierung des Verses in Frage gestellt und argumentiert, dass er nicht an der passenden Stelle stehe?

Drittens: Der Begriff „Ahlu l-Bayt“ bezeichnet primär die Ehefrau – sowohl sprachlich als auch islamisch-rechtlich.

Es gibt klare Hinweise darauf, dass mit der genannten Qurʾān-Stelle in erster Linie die Ehefrauen des Propheten gemeint sind. Dies ergibt sich sowohl aus der sprachlichen als auch aus der religiösen Bedeutung des Begriffs Ahlu l-Bayt.

Sprachlich:

Ibn Manẓūr erklärt in Lisān al-ʿArab: „Ahlu eines Mannes und seine Ahla sind seine Ehefrau. Der Ausdruck Ahla r-Rajul wird verwendet, wenn ein Mann heiratet. Ebenso bedeutet taʾahhala, dass jemand eine Ehe eingegangen ist.“12

Islamisch-rechtlich:

Die Verwendung des Begriffs „Ahl“ für Ehefrauen findet sich sowohl im Qurʾān als auch in der Sunna des Propheten.

Im Qurʾān: So heißt es beispielsweise: "Die Barmherzigkeit Allahs und Seine Segnungen seien auf euch, Angehörige des Hauses (Ahlu l-Bayt)."13 Hier besteht unter den Gelehrten kein Zweifel, dass mit „Ahlu l-Bayt“ Sāra, die Ehefrau des Propheten Ibrāhīms , gemeint ist.

Auch Gelehrte der Zwölfer-Schiiten haben eingeräumt, dass „Ahl“ primär die Ehefrau bezeichnet. Al-Baḥrānī schreibt: „Mit dem Begriff Ahl in den Überlieferungen ist die Ehefrau gemeint. Dies wird durch das Werk al-Miṣbāḥ al-Munīr bestätigt, wo es heißt: ‚Ahla r-Rajul wird verwendet, wenn ein Mann heiratet, und taʾahhala bedeutet ebenfalls, eine Ehe einzugehen.‘“14

Der Shīʿa-Gelehrte al-Gulpāygānī (gest. 1993 n. Chr.) ergänzt: „Wir sagen, dass mit dem Begriff Ahl hier nicht die Familie oder Verwandten gemeint sind, sondern eindeutig die Ehefrau.“15

Viertens: Das Argument mit dem Ḥadīth al-Kisāʾ (Ḥadīth des Umhangs) zur Beschränkung auf die fünf Personen ohne die Ehefrauen ist ungültig.

Die Behauptung der Schiiten, dass der Ḥadīth al-Kisāʾ die Qurʾān-Stelle ausschließlich auf die fünf Personen (Muḥammad , Fāṭima, ʿAlī, al-Ḥasan, al-Ḥusain) beschränke, ist nicht haltbar. Der Shīʿa-Gelehrte Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī (gest. 2019 n. Chr.) argumentiert: „Selbst wenn wir zugestehen, dass die Qurʾān-Stelle sich ausschließlich auf die Ehefrauen bezieht, würde dies bedeuten, dass die Aussage des Propheten im Ḥadīth al-Kisāʾ über die Beschränkung der Āya auf die Ahlu l-Kisāʾ nicht zutreffend ist. Wie kann es dann sein, dass der Prophet wiederholt und anscheinend ausdrücklich seine Ehefrauen aus dem Geltungsbereich der Qurʾān-Stelle ausschließt?“16

Widerlegung dieses Verständnisses:

Das Verständnis des Ḥadīth al-Kisāʾ, wie es die Schiiten vortragen, ist fehlerhaft. Dies zeigt die Überlieferung von Imām Muslim in seinem Ṣaḥīḥ, die von der Mutter der Gläubigen, ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtet: „Der Prophet kam eines Morgens heraus, während er einen Mantel aus schwarzem Haar trug. Al-Ḥasan Ibn ʿAlī kam zu ihm, und der Prophet ließ ihn unter den Mantel treten. Dann kam al-Ḥusain, und er trat mit ihm ein. Danach kam Fāṭima, und sie trat ein. Schließlich kam ʿAlī, und der Prophet ließ ihn eintreten. Daraufhin sagte er: "Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen."17

Dies zeigt, dass der Prophet die Āya über sie rezitierte, jedoch nicht, dass sie ausschließlich für sie offenbart wurde. Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya erklärt: „Die Essenz dieses Ḥadīth ist, dass der Prophet Allah für sie darum bat, den Makel von ihnen zu entfernen und sie zu reinigen. Dies bedeutet lediglich, dass er für sie darum betete, dass sie zu den Gottesfürchtigen gehören mögen, von denen Allah den Makel entfernt und die er gereinigt hat. Das Meiden von Makel ist jedoch eine Pflicht für alle Gläubigen.“18

Folgen der schiitischen Interpretation:

Selbst wenn wir hypothetisch akzeptieren, dass die Āya sich ausschließlich auf die fünf Personen unter dem Mantel bezieht, ergeben sich unlösbare Probleme:

1. Wie werden die übrigen neun Imame einbezogen?

Wenn die übrigen neun Imame aus der Nachkommenschaft von al-Ḥusain nicht durch diese Āya eingeschlossen sind, fällt das Argument, die Āya beweise die Unfehlbarkeit aller Imame, in sich zusammen.

2. Falls sie anderweitig einbezogen werden:

Sollte behauptet werden, dass sie durch andere Beweise einbezogen werden, zeigt dies, dass der Ḥadīth al-Kisāʾ keinen exklusiven Anspruch erhebt.

Daraus folgt: Der Ḥadīth al-Kisāʾ kann nicht als Beweis für die Beschränkung der Qurʾān-Stelle auf die fünf Personen dienen.

Fünftens: Die Bedeutung von „Irāda“ (Wille) in der Āya widerlegt die Unfehlbarkeit.

Der in der Āya genannte Wille („Irāda“) kann entweder als universeller Wille („Irāda Kawniyya“) oder als gesetzlicher Wille („Irāda Sharʿiyya“) verstanden werden.

Universeller Wille („Irāda Kawniyya“) führt zu Determinismus.

Die Bedeutung der Irrlehre des Determinismus (Jabr) ist der Glaube, dass der Mensch in dem, was er tut, gezwungen ist, dass es ihm auferlegt wurde und er weder einen eigenen Willen noch eine Wahlfreiheit hat. Viele Gelehrte der Shīʿa vertreten die Meinung, dass der in der Āya genannte Wille universell sei. Diese Auffassung ist jedoch eindeutig falsch, da sie zur Vorstellung eines Determinismus führt. Wenn wir annehmen, dass dieser Wille universell ist, würde dies bedeuten, dass die Mitglieder der Ahlu l-Bayt zur Unfehlbarkeit gezwungen sind und keinen eigenen Anteil daran haben.

Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī sagt: „Wenn der Wille tatsächlich universell ist und darauf abzielt, den Makel des ‚Rijs‘ (Unreinheit) von ihnen zu entfernen, dann beweist dies nicht ihre große Stellung bei Allah. Denn wenn wir annehmen, dass sich der universelle Wille darauf konzentriert, etwas Bestimmtes zu erschaffen, dann deutet dies nicht unbedingt auf die Größe dieses Geschöpfs hin. […] Es könnte sogar argumentiert werden, dass der universelle Wille, wenn er darauf abzielt, den Makel von ihnen zu entfernen, vielmehr auf ihre Schwäche und Hilfsbedürftigkeit hinweist, da dies zeigt, dass göttliches Eingreifen notwendig war. Und dieses Eingreifen kann sowohl als Ehrenbeweis wie auch als Zeichen der Schwäche verstanden werden.“19

Der korrekte Ansatz: Gesetzlicher Wille („Irāda Sharʿiyya“)

Die korrekte Auffassung ist, dass der Wille in der Āya gesetzlich („Sharʿiyya“) und nicht universell („Kawniyya“) ist.

Al-ʿĀmilī erklärt: „Es ist klar geworden, dass sich der Wille, der in den Āyat thematisiert wird, nicht direkt auf die Entfernung des Makels bezieht, sodass er ein universeller Wille wäre, sondern dass er ein gesetzlicher Wille ist, der sich auf Gebote und Verbote bezieht, die an die Ehefrauen des Propheten Muḥammad gerichtet sind. Dieser Wille ist wiederum aus einem anderen Willen hervorgegangen – auf den wir später eingehen werden –, der darauf abzielt, den Makel von den Mitgliedern der Ahlu l-Bayt zu entfernen und sie bis zur Unfehlbarkeit zu reinigen. Der erste Wille wird direkt in der Āya thematisiert, während der zweite Wille durch Übereinstimmung und klare Priorität abgeleitet wird. Der gesetzliche Wille ist ein deutlicherer und stärkerer Hinweis auf die außergewöhnliche Stellung der Ahlu l-Bayt. Dies zeigt sich daran, dass Allah in Seiner Majestät und Erhabenheit großen Wert darauf legt, das Haus des Prophetentums – einschließlich der fünf Mitglieder des Mantels (Aṣḥāb al-Kisāʾ) – vor jeder Form von Makel oder Verunglimpfung zu bewahren. Allah erlässt zwingende Vorschriften, die sich an andere Menschen richten, die in irgendeiner Weise mit der Familie des Propheten in Verbindung stehen, selbst wenn diese Beziehung lediglich durch Heirat besteht. Die Tatsache, dass diese Vorschriften erlassen und deren Missachtung bestraft wird, zeigt die große Bedeutung derjenigen, die Allah schützen will. Wenn der Wille universell wäre und sich auf die Entfernung des Makels von ihnen bezöge, würde dies nicht ihre außergewöhnliche Tugend zeigen. Denn wenn wir annehmen, dass ein universeller Wille sich auf die Schöpfung einer bestimmten Sache bezieht, so weist dies nicht unbedingt auf die Größe dieses Geschöpfs hin. Die Absicht, eine Fliege zu erschaffen, weist nicht auf die Erhabenheit der Fliege hin, sondern auf die Notwendigkeit ihrer Existenz. Ebenso weist unsere Notwendigkeit, einen Autofahrer zu haben, nicht auf die Erhabenheit dieses Fahrers oder auf seine Heiligkeit hin. Ja, es könnte sein, dass dieser Fahrer eine Heiligkeit aus anderen Gründen besitzt, die über seine bloße Tätigkeit als Fahrer hinausgehen.“20

Ein dritter Ansatz: Eine erfundene Interpretation.

Einige schiitische Gelehrte haben eine neue, dritte Kategorie eingeführt, die weder universell noch gesetzlich ist, und nennen sie einfach „eine Bedeutung“. Der Shīʿa-Gelehrte Kāẓim al-Ḥāʾirī versucht, diesen Ansatz zu erklären: „Unser Lehrer, der Märtyrer (al-Shahīd), meinte, dass der Wille hier weder gesetzlich noch universell ist, sondern eine dritte Bedeutung hat, die wir erklärt haben. Wenn wir annehmen würden, dass es sich um einen universellen Willen handelt, würde dies zu Determinismus führen, was zweifellos falsch ist.“21

Dieser Ansatz ist eine Flucht vor den Konsequenzen der Auffassung eines universellen Willens in der Āya.

Sechstens: Die Schwäche des Arguments, die Änderung des Pronomens in der Āya als Beweis zu werten.

Die Schiiten argumentierten mit der Änderung des Pronomens in der Āya und behaupteten, dass dies darauf hindeute, dass die Adressaten gewechselt hätten. Der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭūsī (gest. 1274 n. Chr.) erklärte: „Wenn die Āya ausschließlich für sie (die Frauen des Propheten) gemeint wäre, hätte sie in der Form des Femininums formuliert werden müssen, so wie in den vorangehenden Āyāt, etwa in: "Haltet euch in euren Häusern (Buyūtikunna) auf" oder "und stellt euch nicht zur Schau (Tabarrajna)" oder "und gehorcht (Aṭiʿna) Allah" oder "Verrichtet (Aqimna) das Gebet und entrichtet die Abgabe". All dies wurde in der Femininform adressiert. Es hätte heißen müssen: "Allah will nur das Unreine von euch (ʿAnkunna statt ʿAnkum) nehmen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig reinigen (Yuṭahhirkunna statt Yuṭahhirkum)", also in der Femininform. Die Verwendung des Maskulinums zeigt jedoch, dass die Frauen nicht in den Adressatenkreis der Āya einbezogen sind.“22

Diese Behauptung beruht jedoch auf Unkenntnis der arabischen Sprache. Das Buch Allahs, welches die höchste Eloquenz besitzt, erwähnt das Wort „Ahl“ stets in der maskulinen Form, selbst wenn es sich auf Frauen bezieht.

Allah sagt über die Frau Ibrāhīms :

[قَالُوا أَتَعْجَبِينَ مِنْ أَمْرِ اللَّهِ ۖ رَحْمَتُ اللَّهِ وَبَرَكَاتُهُ عَلَيْكُمْ أَهْلَ الْبَيْتِ ۚ إِنَّهُ حَمِيدٌ مَّجِيدٌ]

"Sie sagten: „Wunderst du dich über den Befehl Allahs? Die Barmherzigkeit Allahs und Seine Segnungen seien auf euch (ʿAleikum und nicht ʿAleikunna), Angehörige des Hauses (Ahlu l-Bayt)! Er ist Lobenswürdig und Ruhmvoll.“"23

Er sagte auch über Mūsā , als er seine Ehefrau (Ahl) ansprach:

[إِذْ رَأَىٰ نَارًا فَقَالَ لِأَهْلِهِ امْكُثُوا إِنِّي آنَسْتُ نَارًا لَّعَلِّي آتِيكُم مِّنْهَا بِقَبَسٍ أَوْ أَجِدُ عَلَى النَّارِ هُدًى]

"Als er ein Feuer sah und zu seinen Angehörigen (Ahl) sagte: „Bleibt hier. Ich habe ein Feuer wahrgenommen; vielleicht kann ich euch davon ein brennendes Stück Holz bringen (Ātīkum und nicht Ātīkunna)  oder am Feuer eine Wegweisung finden.“"24

Und ebenso:

[إِذْ قَالَ مُوسَىٰ لِأَهْلِهِ إِنِّي آنَسْتُ نَارًا سَآتِيكُم مِّنْهَا بِخَبَرٍ أَوْ آتِيكُم بِشِهَابٍ قَبَسٍ لَّعَلَّكُمْ تَصْطَلُونَ]

"Als Mūsā zu seinen Angehörigen (Ahl) sagte: „Ich habe ein Feuer wahrgenommen. Ich werde euch davon eine Nachricht bringen (Ātīkum und nicht Ātīkunna), oder ich bringe euch einen Leuchtkörper, ein brennendes Stück Holz, auf daß ihr euch [daran] wärmen könnt.“"25

Diese Verse beziehen sich auf die Ehefrau Mūsās .

Das Ansprechen einer Frau in der maskulinen Form ist in der arabischen Sprache zulässig, was auch von den Gelehrten der Imamiten anerkannt wurde. Der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭuraiḥī (gest. 1674 n. Chr.) erklärt: „Einige Kommentatoren des Werks al-Mughnī haben berichtet, dass eine einzelne Frau manchmal mit der Pluralform des Maskulinums angesprochen wird. Der Mann könnte beispielsweise über seine Familie sagen: ‚Sie haben dies getan‘ (Faʿalū Dhālik anstatt Faʿalna Dhālik), um ihre Boshaftigkeit zu betonen. Dies kann aber auch zur Hervorhebung oder Ehrung verwendet werden.“26

Siebtens: Die Bedeutung von „ar-Rijs“ (Unreinheit) widerlegt die Behauptung der Unfehlbarkeit (ʿIṣma).

In den Büchern der Imamiten wird „ar-Rijs“ in der Āya als Zweifel oder Shirk interpretiert. Diese Bedeutung bestätigt jedoch nicht die absolute Unfehlbarkeit, die von den Imamiten für ihre Imame beansprucht wird, sondern widerlegt sie.

Al-Kulainī überliefert mit seinem Isnād von Zurāra, der von Abū Jaʿfar (a) berichtete: „Ich hörte ihn sagen: Allah, erhaben ist Er, kann nicht beschrieben werden, und wie könnte Er beschrieben werden? In Seinem Buch sagte Er: "Sie haben Allah nicht eingeschätzt, wie es Ihm gebührt"27, und jegliche Beschreibung von Ihm wäre geringer als Seine Wirklichkeit. Ebenso wenig kann der Prophet beschrieben werden, und wie könnte man einen Diener beschreiben, vor dem Allah Sich durch sieben Schleier verbarg und dessen Gehorsamheit auf Erden Allahs Gehorsam im Himmel gleichgesetzt wurde? Allah sagte: "Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt."28 Wer ihm gehorcht, gehorcht Allah, und wer ihm nicht gehorcht, widersetzt sich Allah. Ebenso wenig können wir (Ahlu l-Bayt) beschrieben werden, und wie könnten jene beschrieben werden, von denen Allah ‚ar-Rijs‘ entfernte, nämlich Zweifel?“29

Doch diese Interpretation des Imams, wie sie in der Überlieferung vorkommt, widerspricht den Behauptungen der Gelehrten der Schiiten, sodass sie diese ablehnten. Stattdessen sagten sie, diese Auslegung stehe im Widerspruch zur offensichtlichen Bedeutung des Qurʾān!

Der Shīʿa-Gelehrte as-Subḥānī schreibt: „Aus dieser Darlegung wird deutlich, dass die Theorie einiger Exegeten, welche argumentierten, dass mit ar-Rijs in der Āya Shirk oder große Sünden gemeint seien, unbegründet ist. Diese Interpretation widerspricht dem offensichtlichen Sinn der Āya, denn ar-Rijs bedeutet weder Shirk noch große Sünden, sondern hat eine umfassendere und weitreichendere Bedeutung.“30

Wir stimmen Subḥānī zu und lehnen die Interpretation von ar-Rijs als Zweifel ab. Wir sagen mit seinen Worten: Ar-Rijs hat eine umfassendere und weitreichendere Bedeutung. Doch werden sie nun behaupten, dass ar-Rijs auch Unreinheit beinhaltet, wie es al-Murtaḍā erklärte?

Der Shīʿa-Gelehrte ash-Shrīf al-Murtaḍā sagt: „Wir haben durch die Worte Allahs bewiesen: "Und als Er Wasser vom Himmel auf euch herabsandte, um euch damit zu reinigen und das Unheil (ar-Rijs) des Satans von euch zu entfernen."31, dass das Sperma unrein ist. In den Kommentaren heißt es, dass Allah – gepriesen sei Er – damit die Auswirkungen eines nächtlichen Samenergusses meint. Der Vers belegt auf zwei Weisen die Unreinheit des Spermas:

Erstens: Es wird deutlich, dass die Begriffe ar-Rujz, ar-Rijs und an-Najis eine einzige Bedeutung haben. Dies wird durch die Worte Allahs bewiesen: "Und die ar-Rujz, die meide"32, wobei Er sich auf die Götzenanbetung bezieht, sowie durch die Stelle: "So meidet den ar-Rijs der Götzenbilder, und meidet die falsche Aussage."33

Zweitens: Allah bezeichnet es als Reinigung (Taṭhīr), und in der islamischen Gesetzgebung wird der Begriff Taṭhīr nur zur Entfernung von Unreinheit oder zur Waschung der vier Körperteile verwendet.“34

Weiterhin erklärte er: „Was den Bericht betrifft, der ar-Rijs als Unreinheit erwähnt, so bedeuten ar-Rijs, ar-Rujz und an-Najis in der islamischen Gesetzgebung dasselbe.“35

Oder werden sie sagen, dass es Unreinheit, Befleckung oder Verbotenes bedeutet, wie aṭ-Ṭūsī erklärt: „Dann sagte Er: "Ein Rijs vom Werk des Satans"36, womit Er es ar-Rijs nannte, das schändlich, unrein und verboten ist“37?

Folglich könnte man gemäß ihrer Argumentation und Interpretation sagen: Sobald ein schiitischer Gelehrter einen Fehler begeht, vergisst oder irrt, könnte man ihn als unrein und schändlich bezeichnen.

Wenn die Imamiten behaupten, dass der Ausschluss von ar-Rijs absolute Unfehlbarkeit bedeutet, einschließlich des Fehlens von Irrtum und Vergesslichkeit, dann müssen sie aus der arabischen Sprache belegen, dass dieser Begriff alle diese Bedeutungen umfasst. Denn wenn ein Mensch vergisst, könnte man laut der arabischen Sprache sagen: „Dieser Mensch ist in ar-Rijs gefallen“ oder „ar-Rijs liegt auf ihm.“ Dasselbe gilt für Fehler und Vergesslichkeit. Daraus ergibt sich, dass die Gelehrten, Rechtsgelehrten und Referenzautoritäten der Schiiten – sobald sie einen Fehler oder Irrtum begehen – nach ihrer eigenen Definition in ar-Rijs fallen und somit alle schiitischen Gelehrten als schändlich, unrein und verachtenswert gelten.

Achtens: Die Unmöglichkeit der Unfehlbarkeit der Imame im Kontext des Glaubens an die Nicht-Schöpfung menschlicher Taten.

Wir sagen: Die Unfehlbarkeit der Imame ist gemäß den Überzeugungen der Shīʿa-Imamiten unmöglich, da sie glauben, dass Allah die Handlungen der Menschen nicht erschafft und die Menschen selbst die Schöpfer ihrer Taten sind.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Ḥurr al-ʿĀmilī schreibt in seinem Werk al-Fuṣūl al-Muhimma: „Ich sage: Es ist die Ansicht der Imamiten und Muʿtaziliten, dass die Taten der Menschen von ihnen ausgehen und sie deren Schöpfer sind.“38

Der Shīʿa-Gelehrte Naṣīruddīn aṭ-Ṭūsī sagt: „Der Mensch ist es, der seine Taten durch die Kraft, die Allah ihm verliehen hat, erschafft. Die Notwendigkeit erfordert, dass die Handlungen uns zugeschrieben werden.“39

In den Rasāʾil heißt es: „Die Handlungen der Menschen sind nicht erschaffen: Man fragte den ash-Sharīf, möge Allah ihn leiten: ‚Was ist die Ansicht über die Handlungen der Menschen? Sind sie erschaffen oder nicht? Und was bedeutet das Wort des Ṣādiq (a): Die Handlungen der Menschen sind eine erschaffene Schöpfung im Sinne der Planung, nicht der Ausführung, eine Sache zwischen zwei Dingen – weder vollständige Prädestination noch völlige Willensfreiheit?‘

‚Die Antwort, und Allah allein gibt Gelingen: Was die Handlungen der Menschen betrifft, so sind sie nicht von Allah erschaffen. Wie können sie erschaffen sein, wenn sie den Menschen als ihre Akteure zugeschrieben werden? Wären sie erschaffen, so wären sie sein Werk. Wären sie jedoch seine Taten, dann könnte der Tadel und das Lob für ihre Schlechtigkeit oder Güte nicht den Menschen gelten.‘“40

All diese Aussagen belegen, dass sich die schöpferische göttliche Willenskraft nicht auf die Taten der Menschen beziehen kann, weder auf gute noch auf schlechte. Da sich jedoch die Unfehlbarkeit auf die Handlungen des Unfehlbaren bezieht – sei es durch das tatsächliche Ausüben des Guten oder das Verhindern des Schlechten –, widerspricht diese Lehre der schiitischen Überzeugung. Folglich ist die Unfehlbarkeit eines Menschen auf der Grundlage dieses Glaubens unmöglich. Und gepriesen sei Allah, der Herr der Welten.

Neuntens: Verschiedene Überlegungen.

1. Wenn der angebliche Vers der Unfehlbarkeit über einige der Ahlu l-Bayt herabgesandt wurde, die die Shīʿa-Imamiten als ihre Imame bezeichnen, warum betete der Gesandte Allahs und sagte: „O Allah, dies sind die Mitglieder meines Hauses, so entferne von ihnen das Unreine und reinige sie vollständig“?

2. Allah sagte: "Und Er ließ vom Himmel Wasser auf euch herabkommen, um euch damit zu reinigen und das Unreine des Teufels von euch zu entfernen."41 Werden sie dann sagen, dass die Reinigung in diesem Vers für die Prophetengefährten war, genauso wie sie im Reinigungsvers (Āyat at-Taṭhīr) für die Ahlu l-Bayt war? Wenn sie das behaupten, müsste die Shīʿa auch die Unfehlbarkeit für die Gesamtheit der Gefährten bestätigen, genauso wie sie es für die Imame tun.

3. Ist es denkbar, dass der Erhabene Allah ʿAlī, al-Ḥasan oder al-Ḥusain anspricht und sagt: "Haltet euch in euren Häusern auf." Oder: "Und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit." Oder: "Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und Seinem Gesandten"?

Der Reinigungsvers ist Teil einer Abfolge von mehreren aufeinanderfolgenden Versen und kein eigenständiger Vers. Er erschien im Kontext von sieben Versen, die sich alle an die Frauen des Propheten richten. Der erste dieser Verse lautet: "O Prophet, sag zu deinen Gattinnen."42 Der Kontext richtet sich weiterhin an die Ehefrauen des Propheten, bis Allah sagte: "Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen."43 Wie kann ein Teil eines Verses, der die Ehefrauen des Propheten anspricht und innerhalb von Versen liegt, die sich an sie richten, herausgelöst und behauptet werden, dass es sich nicht auf sie bezieht?

4. Wenn die Shīʿa behauptet, dass das Wort ‚will‘ (Yurīd) im Reinigungsvers bereits erfüllt wurde, fragen wir sie: Wurde es in diesem Vers erfüllt oder in allen Versen des Qurʾān?

Wenn sie sagen: In diesem Vers allein, fragen wir sie: Was ist der Beweis für diese Behauptung? Es gibt keinen Beweis, der diese Bedeutung auf diese Stelle beschränkt und sie an anderer Stelle ausschließt. Wir sagen weiter: Allah sprach zu den Gefährten: "Allah will euch Klarheit geben und euch rechtleiten nach den Gesetzmäßigkeiten derer, die vor euch waren, und eure Reue annehmen. Allah ist Allwissend und Allweise. Und Allah will eure Reue annehmen; diejenigen aber, die den Begierden folgen, wollen, daß ihr [vom rechten Weg] völlig abweicht."44 Und Allah sagte: "Allah will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch reinigen und Seine Gunst an euch vollenden, auf daß ihr dankbar sein möget."45

In diesen Versen wird deutlich, dass Allah den Gefährten sagte, Er wolle: "euch reinigen". Was unterscheidet diesen Willen von dem in "Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen"? Wenn er Reinigung bedeutet, wurde er auch für die Gefährten erfüllt; da es keinen Unterschied zwischen ihnen gibt. Wenn er dort nicht erfüllt wurde, wurde er auch hier nicht erfüllt.

5. Der Ḥadīth al-Kisāʾ besagt, dass der Vers vor dem Bittgebet (Duʿāʾ) des Propheten herabgesandt wurde. Wenn der Vers also verkündete, dass die Unreinheit entfernt und Reinigung erlangt wurde, warum machte der Prophet danach ein Bittgebet und sagt: „O Allah, dies sind die Mitglieder meines Hauses, so entferne von ihnen den Makel und mache sie völlig rein“?

Wenn ihr sagt: Es ist eine Nachricht in Form einer Bitte, dann seid ihr gezwungen zu sagen, dass der Prophet Allah über diejenigen informiert hat, die in diesem Vers nicht erwähnt wurden. Allah entschied also über die Reinigung derjenigen, die Er im Vers nicht erwähnte, und der Prophet informierte Ihn später durch den Ḥadīth al-Kisāʾ!“

 

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1) Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:33.

2) Al-Fikr al-Khālid fī Bayān al-ʿAqāʾid von Jaʿfar as-Subḥānī, Bd. 1, S. 397.

3) Al-Mīzān fī Tafsīr al-Qurʾān von aṭ-Ṭabāṭabāʾī; Bd. 16, S. 311.

4) Al-Mustadrak ʿalā ṣ-Ṣaḥīḥain von Abū ʿAbdillāh al-Ḥākim; Bd. 4, S. 439.

5) Kashf al-Ghumma von ʿAlī Ibn ʿĪsā al-Irbilī; Bd. 1, S. 47.

6) Verzeichnet bei al-Bukhārī (Nr. 7526).

7) Al-Isrāʾ (Die Nachtreise) 17:110.

8) Buḥūth fī Tārīkh al-Qurʾān von Mīr Muḥammadī Zarandī; S. 91.

9) Biḥār al-Anwār von al-Majlisī; Bd. 35, S. 234.

10) Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:33.

11) Al-Ḥadāʾiq an-Nāḍira fī Aḥkām al-ʿItra aṭ-Ṭāhira von Yūsuf al-Baḥrānī; Bd. 2, S. 289-290).

12) Lisān al-ʿArab von Ibn Manẓūr; Bd. 11, S. 30.

13) Hūd 11:73.

14) Al-Ḥadāʾiq an-Nāḍira fī Aḥkām al-ʿItra aṭ-Ṭāhira von Yūsuf al-Baḥrānī; Bd. 23, S. 155.

15) Ad-Durr al-Manḍūd von Muḥammad Riḍā al-Gulpāygānī; Bd. 1, S. 325.

16) Ahlu l-Bayt (a) fī Āyat at-Taṭhīr von Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī; S. 113.

17) Verzeichnet bei Muslim (Nr. 2081).

18) Minhāj as-Sunna an-Nabawiyya von Ibn Taimiyya; Bd. 5, S. 14.

19) Aṣ-Ṣaḥīḥ min Sīrat al-Imām ʿAlī (a) von Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī; Bd. 8, S. 154.

20) Ahlu l-Bayt (a) fī Āyat at-Taṭhīr von Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī; S. 75–76.

21) Al-Imāma wa Qiyādat al-Mujtamaʿ von Kāẓim al-Ḥāʾirī; S. 91.

22) At-Tibyān fī Tafsīr al-Qurʾān von aṭ-Ṭūsī; Bd. 8, S. 340.

23) Hūd 11:73.

24) ṬāHā 20:10.

25) An-Naml (Die Ameisen) 27:7.

26) Majmaʿ al-Baḥrain von Fakhruddīn aṭ-Ṭuraiḥī; Bd. 4, S. 218.

27) Az-Zummar (Die Scharen) 39:67.

28) Al-Ḥashr (Die Versammlung) 59:7.

29) Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 2, S. 182, islamische Ausgabe.

30) Al-Fikr al-Khālid fī Bayān al-ʿAqāʾid von Jaʿfar as-Subḥānī, Bd. 1, S. 398.

31) Al-Anfāl (Die Beute) 8:11.

32) Al-Muddaththir (Der Zugedeckte) 74:5.

33) Al- Ḥajj (Die Pilgerfahrt) 22:30.

34) Al-Intiṣār fī Infirādāt al-Imāmiyya von ash-Shrīf al-Murtaḍā; S. 96-97.

35) Al-Intiṣār fī Infirādāt al-Imāmiyya von ash-Shrīf al-Murtaḍā; S. 412.

36) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:90.

37) Al-Mabsūṭ von aṭ-Ṭūsī; Bd. 8, S. 57.

38) Al-Fuṣūl al-Muhimma von Al-Ḥurr al-ʿĀmilī; Bd. 1, S. 257.

39) Tajrīd al-Iʿtiqād von Naṣīruddīn aṭ-Ṭūsī; S. 199.

40) Rasāʾil al-Murtaḍā von ash-Sharīf al-Murtaḍā; Bd. 1, S. 135.

41) Al-Anfāl (Die Beute) 8:11.

42) Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:28.

43) Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:33.

44) An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:26-27.

45) Al-Māʾida (Der Tisch) 5:6.

Schreckliche Massaker in Syrien (Bilād asch-Schām) – bis wann und wie lange noch, ihr theatralischen Inszenierer der Demokratie?!

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob, Heil und Segen Allahs seien auf dem, nach dem es keinen Propheten mehr geben wird, unser Prophet Muĥammad, und auch auf all seine Angehörigen, seinen Gefährten und all jene, die mit seiner Rechtleitung rechtgeleitet sind und seiner Şunnah folgen, bis zu Tage des Gerichts.

Um fortzufahren: Wie sehr doch die westlichen und östlichen Länder die Demokratie theatralisch inszenieren und auch genauso die Verteidigung der Menschenrechte und das zu einer Zeit, wo Menschen misshandelt werden und manche Menschen in einigen Ländern zahlreichen Angriffe ausgesetzt sind wie Mord, Vernichtung und Vertreibung, so wie es in Syrien geschah und noch weiterhin geschieht. Diese zahlreichen Angriffe, sie dauern nun seit mehr als zwei Jahre an und das vor den Ohren und Augen der Welt. In dieser Zeit wurden mehr als vierzigtausend Menschen in Syrien getötet, doch kein demokratisches Land hat sich wirklich bewegt, sodass diese Junta, die über Syrien hergefallen ist, vom Begehen von weiteren Massakern abgehalten wird, über die ja tagtäglich berichtet wird. Selbst der Sicherheitsrat (der Vereinten Nationen), den die Länder ja bei Uneinigkeit aufsuchen, wird von fünf Ländern bestimmt, die sich selbst das Recht auf ständigen Sitz verleiht haben und auch jedem einzelnen von ihnen weiter das Recht, sich jeden Beschluss zu widersetzen, der beschlossen wird und das, indem sie das sogenannten „Veto“ einsetzten. Was für eine Demokratie soll das sein ihr theatralischen Inszenierer der Demokratie?!

Das, was in Syrien geschah und noch weiterhin geschieht an Mord, Vertreibung und Vernichtung mit Flugzeugen und anderen Kriegswerkzeugen, ist das Ergebnis von zwei dieser fünf Länder, die dieses (Veto-)Recht einsetzen, das in der Verordnung des Sicherheitsrats verankert ist. Für einen Präsidenten, der seinem Volk all das angetan hat, sei es aus der Luft oder zu Land, wäre es angebrachter, wenn er mit eines dieser Flugzeuge in ein verbündetes Land flieht, damit das syrische Volk von seinem Unheil verschont bleibt und sein Leiden endet. Wie kann er nur weiter darüber nachdenken, in ein Land zu bleiben, wo er gemordet und es vernichtet hat?! Seine Situation gleicht wahrlich der Abenteuerlust von Djamāl 'Abdun-Nāssir im Jahre 1967, als er ein Krieg gegen die Juden angezettelt hatte, was nicht länger als sechs Tage andauerte und von den Juden als „der Sechstagekrieg“ bezeichnet wird. Das Resultat dieses Krieges war, dass die Juden sich weiter ausdehnen konnten und zusätzliche Gebiete in Ägypten und anderswo besetzen konnten. Danach behauptete er, dass er der Sieger (dieses Krieges) sei und dass die Juden, auch wenn sie weitere Gebiete einnehmen konnten, eigentlich den Aufstand niederschlagen wollten, doch der Aufstand ist geblieben. Ich erinnere mich noch daran, wie in diesen Tagen 'Ummar Farrūkh einen Artikel darüber schrieb und ihn (Djamāl 'Abdun-Nāssir) darin verspottet hatte. Der Titel (dieses Artikels) lautete: „Auch wenn der Staat fällt, der Präsident bleibt!“ Will etwa sein Pendant in der Ungerechtigkeit Baschār bleiben, während das syrische Volk untergeht?!

Ich sagen zum Schluss: Das Recht, das die Muslime in Syrien gegenüber ihren muslimischen Geschwistern von den Arabern und andere haben ist, dass sie alles menschenmögliche tun müssen – und ganz besonders ihre Machthaber – um diese Ungerechtigkeit gegen ihre Geschwister in Syrien zu beseitigen. Und auch all jene Vernünftigen dieser Welt (von den Nicht-Muslimen) sollten alles tun, um das syrische Volk von diesen schrecklichen Massakern zu befreien.

Und ich bitte Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, dass Er überall die Lage der Muslime bessern möge und dass Er dem syrischen Volk ihre Erlösung beschleunigen möge und dass Er sie von der Ungerechtigkeit der Ungerechten befreien möge. Er ist ja wahrlich Allhörend, Der die Gebete erhört.

Und möge Allah Seinen Diener und Gesandten loben, ihm Heil geben und Segen schenken, unser Prophet Muĥammad, und auch all seine Angehörigen und Gefährten.


 

'Abdul-Muĥssin Ibn Ĥammād al-'Abbād al-Badr

22.12.1433 n.H. - 07.11.2012 n.Ch.

Kapitel 5: Eine beispielhafte Auswahl an Aussagen von Şayyid Quttb, die von den Gelehrten zurückgewiesen wurden

  • Der allgemeine Takfīr auf alle Muslime

1. „Diejenigen, die Allah in der Urteilsfällung (al-Ĥākimiyyah) nicht die Einzigartigkeit zuschreiben und das in jeder Epoche und an jedem Ort, diese sind Muschrikīn! Aus diesem Schirk wird sie auch nicht ihr Glaube an „Lā Ilāha illa-Allah“, der lediglich ein Glaube ist, wieder raushelfen können und auch nicht dass sie all die Kulthandlungen der Religion Allah allein widmen.“[1]

2. „Wir rufen dazu auf, dass das Leben wieder zu einem islamischen Leben wird, in einer islamischen Gemeinschaft, das sowohl vom Glaubensfundament und den Vorstellungen des Islams regiert wird als auch von der islamische Gesetzgebung (Scharī’ah) und der islamischen Ordnung. Wir wissen, dass das islamische Leben nach dieser Definition bereits seit langer Zeit aufgehört hat zu existieren und das sogar überall auf dieser Erde. Auch die Existenz des Islams an sich hat aufgehört zu existieren.  Wir verkünden diese letzte Wahrheit laut, auch wenn dies vielleicht zu Schock, Panik und Enttäuschung von vielen führen wird, die es immer noch lieben, Muslime zu sein.“[2]

 

  • Was ist das Urteil beim „Muftī“ und „Faqīh“ Şayyid Quttb über das Fleisch, das von einem Muslim geschlachtet wurde, der kein Ikhwānī ist?

‘Alī ‘Aschmāwī hat gesagt: „Einer der Ikhwān ist zu mir gekommen und hat mir gesagt, dass er derzeit kein Fleisch mehr essen wird, das von Muslimen geschlachtet wurde. Ich ging daraufhin zu Şayyid Quttb und fragte ihn diesbezüglich, worauf er sagte: „Sag ihnen, sie können es ruhig essen. Sie sollen es aus der Sichtweise betrachten, dass dieses geschlachtete Fleisch, Fleisch von Ahlu l-Kitāb ist. Das mindeste, was wir über die Muslime heutzutage sagen können ist, dass sie von Ahlu l-Kitāb sind!““[3]

An dieser besonderen islamischen Rechtsprechung (Fatwā) wird der Takfīr von Şayyid Quttb allgemein auf alle Muslime klar ersichtlich, die nicht der Gruppe der Ikhwān angehören. Denn die Ikhwān ist die einzige Schar, die noch gläubig ist.

Hier wird auch die Tendenz von Şayyid Quttb zur Vereinfachung bei Rechtsprechungen ersichtlich und nicht zur Härte und Einengung, da er schließlich das Fleisch, das von Muslimen geschlachtet wurde, nicht verboten hat sondern den Ikhwān eine Ausnahmeregelung gewährt hat.

Hier wird auch sein Vorzug der Christen und Juden gegenüber den Muslimen deutlich, als er die Muslime mit den Ahlu l-Kitāb verglichen hat. Denn derjenige, der zum Vergleich herangezogen wurde, hat eine höre Stellung als der, der mit ihm verglichen wurde.

 

  • Seine Aussage der Einzigheit der Existenz (Wiĥdat al-Wudjūd[4]). Erhaben ist Allah über das, was sie da sagen!

1. Er sagte bezüglich der Aussage des erhabenen Allahs, "Er ist der Erste und der Letzte"[5], folgendes: „In Ihm versinkt jegliche Wirklichkeit von Zeit, "Er ist der Erste und der Letzte", und in Ihm versinkt auch jegliche Wirklichkeit von Ort. Beide sind unbeschränkt. Das menschliche Herz schaut sich um und findet keine Wirklichkeit der Dinge, außer der Wirklichkeit Allahs.“[6]

2. Er sagte: „Gewiss, es gibt in Wahrheit keine andere Wirklichkeit des Seins. Die einzig wahre Wirklichkeit ist die Wirklichkeit Allahs, Erhaben ist Er.“[7]

 

  • Die musikalischen Suren beim „großen“ Mufassir[8]Şayyid Quttb

1. Er beschrieb die Musik der Sure ad-Duĥā als „musikalisch monoton, mit geruhsamen Schwingungen, sanften Schritten und wohlklingendem Echo und Rhythmus“.[9]

2. Er beschrieb die Musik der Sure al-Lail, indem er sagte: „Die begleitende Musik, die dort vorzufinden ist, ist rauer und höher als die Musik der Sure ad-Duĥā.“[10]

3. Er beschrieb die Musik der Sure al-‘Ādiyāt als „Musik, die der Musik der Sure an-Nāzi’āt ähnelt. Sie ist sogar härter und gewalttätiger. In ihr ist Rauheit, Gemurmel und Ausbruch zu finden.“[11]

4. Dann sagte dieser „besondere“ Mufassir, uns beruhigend hinsichtlich der Vernunft seiner Einteilung und hinsichtlich seiner Analogie bezüglich den musikalischen Regeln: „Der kreative Musiker Muĥammad Ĥassan asch-Schudjā‘ī gab uns die Ehre, indem er diesen Abschnitt über die Musik im edlen Qur`ān nachprüfte. Ihm ist es zu verdanken, dass einige musikalische Ausdrücke hier angepasst wurden.“[12]

 

  • Sind die folgenden Worte über Mūssā, möge Allah ihm Heil schenken, wirklich angemessen?

1. Er sagte in seinem Buch „at-Tasswīr al-Fannī fī l-Qur`ān“ (Die künstlerische Darstellung im Qur`ān): „Nehmen wir Mūssā – er ist das Beispiel des impulsiven, reizbaren und launischen Führer.“[13]

2. Er sagte auch über Mūssā, möge Allah ihm Heil schenken: „Am Tage, als der Stock sich in eine Schlange wandelte, war er (Mūssā) nicht furchtlos gewesen, so wie die Furchtlosigkeit von Männern!“[14]

Denkt derjenige, der solche Worte von sich gibt, überhaupt über die folgende Aussage des erhabenen Allahs nach: "O die ihr glaubt, seid nicht wie diejenigen, die Mūssā Leid zufügten, worauf Allah ihn freisprach von dem, was sie (über ihn) sagten; und er war bei Allah angesehen."[15] Wir sagen: Mūssā war ein Diener Allahs gewesen, Sein Gesandter und derjenige, mit dem Er sprach! Möge Allah ihn und unseren Propheten loben und Heil schenken.

 

  • Die Rüge und Kritik von Şayyid Quttb an einige der besten Gefährten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken

Bevor du das hier liest, solltest du folgendes wissen: Es ist nicht erlaubt, irgendjemanden von den Gefährten (Şaĥābah) zu beschimpfen oder schlecht über ihn zu reden. Und das aufgrund des Ĥadīths: „Beschimpft nicht meine Gefährten!“ Und auch der folgende Ĥadīth: „Wenn meine Gefährten erwähnt werden – also mit schlechten Dingen – dann haltet euch zurück.“ Das bedeutet: Dann erwähnt sie nicht mit diesen schlechten Dingen. Die Rüge und Kritik an die Gefährten ist ein Zeichen der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda‘), vor allem von den Khawāridj und den Rawāfid! Und auch Şayyid Quttb hat seinen Anteil an diesen Eigenschaften und wie schlimm doch solch ein Anteil ist!

1. Şayyid Quttb sagt über das Kalifat von ‘Uthmān, das ja ein rechtgeleitetes Kalifat war, folgendes: „Wir tendieren zu der Ansicht, dass das Kalifat von ‘Alī, Allahs Wohlgefallen auf ihn, eine natürliche Fortsetzung des Kalifats der beiden Schuyūkh (Abu Bakr und ‘Ummar) war und dass die Ära von ‘Uthmān lediglich eine Lücke dazwischen war!“[16] Als er in der späteren Ausgabe diese Formulierung überarbeiten wollte bzw. diese für ihn überarbeitet wurde, ist darin folgendes geschrieben worden: „[…] und dass die Ära von ‘Uthmān eine Ära war, das von Marwān gesteuert wurde!“ Er hat ‘Uthmān damit nicht von den Folgen seiner Fehler, die er in beiden Ausgaben gemacht hat, wieder befreit.

Ich sage: Dies ist ein rāfidī-schiitische Atem! Was die Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah angeht, so lieben sie ‘Uthmān. Sie würdigen ihn und glauben daran, dass er ein rechtgeleiteter Kalif war. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Das Kalifat nach mir wird dreißig Jahre anhalten.“[17] Das Kalifat von ‘Uthmān fällt definitiv auch darunter. Sie bezeugen, dass ‘Uthmān zu den Leuten des Paradieses gehört. Und sie bezeugen auch, dass die Ära von ‘Uthmān zu den besten und blühendsten Ären gehört, die die Muslime erlebt haben. Die Muslime befanden sich in dieser Ära in bester Verfassung, bis dann diese Schar von Khawāridj erschien, angezettelt durch eine jüdische List, die dann angefangen haben, ‘Uthmān zu verleumden und ihn offen zu kritisieren. Sie haben alle möglichen Gerüchte über ihn verbreitet, die dann vom Mobb, dem Gesindel und dem Pöbel geglaubt wurden und somit gegen ihn revoltierten. Sie brachten ihn zu Falle mit der Begründung, die Situation damit bessern zu wollen und ein Kalifat wieder einzurichten, dass dem Kalifat der beiden Schuyūkh (Abu Bakr und ‘Uthmān) gleicht. Sie haben ihn daraufhin umzingel und dann getötet, möge Allah sie und diejenigen verfluchen, die diese Tat, die sie begangen haben, gutheißen und es zu ihren besten Tugenden machen.

2. Şayyid Quttb sagt: „Schließlich kochte die Wut über gegen ‘Uthmān und die Wahrheit vermischte sich in dieser Zeit mit der Falschheit und das Gute mit dem Bösen. Jeder, der die Dinge aus der islamischen Sicht betrachtet und sie mit einem islamischen Bewusstsein empfindet sollte zwangsläufig bestätigen, dass diese Revolte (gegen ‘Uthmān) allgemein näher an der Seele des Islams und an seiner Richtung war, als der Standpunkt von ‘Uthmān oder präzise gesagt, als der Standpunkt von Marwān.“[18]

Es ist klar aus dieser sündigen und abscheulichen Aussage ersichtlich, dass ‘Uthmān weder die Dinge aus der islamischen Sichtweise betrachtet hat noch hat er dabei die Seele des Islams empfinden können, auch wenn Marwān, Allahs Wohlgefallen auf ihn, derjenige gewesen sein soll, der die Dinge gesteuert hat.

3. Şayyid Quttb begnügte sich nicht mit der Verleumdung von ‘Uthmān. Im Gegenteil, er fügte dieser auch Verleumdungen gegen Mu’āwiyah und ‘Ammr Ibn al-‘Āş, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, hinzu, indem er sagte: „Als Mu’āwiyah und sein Kumpane – er meint hier ‘Ammr Ibn al-‘Āş – sich auf diese Ebene der Lüge, der Täuschung, des Betrugs, der Heuchelei, der Bestechung und des Kaufens von Garantien abgelassen haben, konnte ‘Alī sich nicht genauso auf dieses unterste Niveau ablassen.“[19]

Dies sind sechs Eigenschaften, die zu den abscheulichsten und abartigsten Eigenschaften gehören, mit denen er diese beiden Führer beschrieben hat, die ja zu den Besten der Şaĥābah gehören und zu denen, deren Wort Gewicht hat. Doch gewiss hatte Şayyid Quttb ein größeres Anrecht auf diese von ihm erwähnten Eigenschaften und war dessen würdig.

 

  • Şayyid Quttb behauptet das zu wissen, was die Brüste verbergen, während er den Schwager des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verleumdet

 4. Şayyid Quttb sagte über Abū Şufyān, Allahs Wohlgefallen auf ihn: „Abū Şufyān ist dieser Mann, von dem der Islam und die Muslime oft getroffen wurden (d.h. Leid erfahren mussten), so wie es die Seiten der Geschichtete festgeschrieben hat. Er hat den Islam erst dann angenommen, als der Islam die Oberhand gewann. Somit ist dieser Islam lediglich ein Islam der Lippen und der Zunge, nicht der Glaube des Herzens und des Gewissens. Der Islam drang nicht in das Herz dieses Mannes ein!“[20]

An diesen Aussagen wird der Ausmaß der Beeinflussung von Şayyid Quttb durch das Gedankengut der Schiiten und Rawāfid in ihrer Haltung bezüglich der Gefährten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken.

 

  • Der Ruf zu Revolten und Staatstreiche

1. „Derjenige, der an eine bestimmte Überzeugung und Ordnung glaubt, egal ob es sich hierbei um eine Person oder einer Gruppe handelt, der ist aufgrund dieser Überzeugung und der Glaube daran gezwungen, alles zu unternehmen, um die herrschende Staatsordnung zu beseitigen, die auf eine andere Sichtweise beruht, die nicht seine ist.“[21]

2. Er sagte auch: „Diese Aufgabe, nämlich die Schaffung eines islamischen Staatsstreichs, ist allgemein und nicht begrenzt auf ein bestimmtes Gebiet. Das ist sogar das, was der Islam anstrebt und sich stets vor Augen führt, nämlich die Durchführung eines allumfassenden Staatsstreichs in allen Teilen dieser Erde. Dies sind sein innigster Wunsch und sein ultimatives Ziel, das er anstrebt. Somit ist es für die Muslime oder auch Mitglieder der islamischen Partei unvermeidlich geworden, sich auf ihre Mission zu begeben, um diesen gewünschten Staatsstreich herbeizuführen und nach dem Sturz der Staatsordnung zu streben, das in den Ländern herrscht, in der sie leben.“[22]

 

  • Şayyid Quttb würdigt die Revolte gegen ‘Uthmān und die Revolte der Qarāmitah

Er, möge Allah ihn mit Seiner Gerechtigkeit behandeln, sagte: „Tatsache ist, dass die Vorwürfe gegen die islamischen Ordnung, dass diese ihre Garantieren nicht erfüllen kann, eine Nichtachtung des Potentials ist, das in jeder Ordnung steckt, genauso wie es auch eine Nichtachtung der Tatsachen aus der islamischen Geschichte ist, wie die große Revolte gegen ‘Uthmān, die Revolte des Ĥidjāz gegen Yazīd, die Revolte der Qarāmitah[23] und noch viele andere mehr, die gegen Ausbeutung, Ungerechtigkeit der Staatsmacht und Kluft zwischen den Gesellschaftsschichten aufgestanden sind. Doch die Seele des Islams fährt fort, gegen all diese Zustände zu kämpfen, trotz all den zerstörerischen Schlägen, die in all den tausenddreihundert Jahren gegen sie verübt wurden.“[24]

Somit beschreibt für Şayyid Quttb die Revolte gegen ‘Uthmān, Allah Wohlgefallen auf ihn und die Revolte der Qarāmitah, die wahre Seele des Islams. Dies gibt dir ein deutliches Bild über die Wirklichkeit des Islams bei Şayyid Quttb. Der Islam, zu dem er aufruft und andere dazu einlädt, ist nicht der Islam, der sich auf Qur`ān und Şunnah beruht, sondern ein Islam der Khawāridj und Qarāmitah, der auf den Falschheiten des Sozialismus beruht und auf den Hass der Rawāfid gegenüber den Gefährten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken.

 

  • Die Erkenntnis von Şayyid Quttb, dass der Islam eine Mischung ist aus Christentum und Kommunismus

Şayyid Quttb hat gesagt: „Es ist unerlässlich, dass der Islam herrschen wird, weil es der einzige Glaube ist, der vorteilbringend und konstruktiv ist, da er aus dem Christentum und dem Kommunismus gleichermaßen in vollkommenster Weise geformt wurde und somit all ihre (d.h. Christentum und Kommunismus) Ziele umfasst und diesen noch Stabilität, Einklang und Gradheit hinzufügt.“[25]

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn sagte über den, der solch eine Aussage macht: „Entweder ist dieser unwissend bezüglich des Islams oder er gehört zu denen, die mit dem betrogen wurden, worauf sich die ungläubigen Gemeinschaften der Christen befinden.“[26]

Scheikh Ĥammād al-Anssārī hat gesagt: „Derjenige, der solch eine Aussage gemacht hat, sollte, wenn er noch am Leben ist, aufgefordert werden zu bereuen. Wenn er sich weigern sollte, wird er hingerichtet!“

 

  • Şayyid Quttb weist hunderte authentische Aĥādīthe zurück, die in beiden Şaĥīĥ-Werken und anderswo stehen und lehnt dutzende Angelegenheiten der ‘Aqīdah ab, die bei den Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah gelten, mit seiner Aussage:

„Die Āĥād-Aĥādīthe[27] werden in Angelegenheiten der ‘Aqīdah nicht herangezogen. Der Qur`ān ist die Referenz!“[28]

Es ist bekannt, dass die meisten prophetischen Aĥādīthe nicht Mutawātir[29] sind. Und es ist bei den Ahlu ş-Şunnah auch eine entschiedene Sache, dass wann auch immer die Authentizität eines Ĥadīths bestätigt wurde, sei es auch durch eine Quelle, es verpflichtend ist damit zu arbeiten. Man muss daran glauben, wenn es eine Benachrichtigung ist und es in die Tat umsetzen, indem man das umsetzt bzw. unterlässt, was darin gesagt wurde, wenn es eine Aufforderung ist. Niemand hat sich diesem gewaltigen Grundsatz widersetzt, außer den Leuten der Gelüste und Neuerung, die die Şunnah ablehnen und ihr keinerlei Beachtung schenken. Im Gegenteil, sie schätzen stattdessen die Sichtweisen der Menschen und die Abfälle des Verstandes und des Intellekts, die krank sind, so wie es in den jeweiligen Abschnitten in den Büchern der Gelehrten detailliert beschrieben wurde.

 

  • Bei Şayyid Quttb sind die alten Tafssīr-Bücher nur noch Schutt, von denen der Qur`ān befreit werden muss

Er sagt über seine Bücher „Die Ereignisse des Jüngsten Tages“ und „Die künstlerischen Darstellungen im Qur`ān“: „Ich bin der Überzeugung, dass ich mit diesem Buch, mit dem Buch davor und den Büchern, die noch nachkommen werden, nichts weiter tue, als den Qur`ān wieder neu in unser Bewusstsein zu rufen, so wie ihn die Araber das erste Mal rezitiert haben und deshalb auch alle damit verzaubern konnten. Das Mindeste ist, dass ihm seine (verlorene) Ehre und sein Glanz zurückgegeben werden und dass er wieder befreit wird vom Schutt all dieser sprachlichen, grammatikalischen, rechtswissenschaftlichen, geschichtlichen und märchenhaften Auslegungen.“[30]

Ich sage: Einige Bücher des Tafssīrs beinhalten Aĥādīthe, die schwach oder erlogen sind und auch vieles der Işrā`īliyāt[31]. Wenn Şayyid Quttb seinen Ruf zur Säuberung dieser Dinge gemacht hätte, dann wäre dies gut gewesen. Doch dass er dazu ruft, dass sie alle beseitigt werden sollen, so ist dies das Gewaltigste, was zwischen den Menschen und dem Verständnis des Buches ihres Herrn, seiner Erkenntnis, seiner Bedeutung, seiner Absicht und seiner Regel, trennt. Und Allah ist unsere Stütze.

 

  • Und zu guter Letzt: Der Erneuer (Mudjaddid) dieser Zeit kennt nicht die Bedeutung von „Lā Ilāha illa-Allah“

1. Şayyid Quttb sagt bezüglich der Aussage des erhabenen Allahs, "Und Er ist Allah. Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Ihm"[32]: „Das bedeutet, dass Er keinen Partner hat weder beim Schaffen noch beim Auswählen.“

2. Er sagte auch: „Das, worüber in dieser Religion Gewissheit herrscht ist, dass im Inneren keine ‘Aqīdah existieren kann und auch keine Religion im alltäglichen Leben, bis die Menschen bezeugen, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah, was ja bedeutet: Die Herrschaftsgewalt gehört allein Allah. Die Herrschaftsgewalt zeigt sich in Seiner Gesetzgebung wieder genauso wie auch in Seinen Befehlen.“

Ich sage: Die Verwirrung herrscht nicht bezüglich dem, der es als erlaubt ansieht, dass andere neben Allah Gesetze erlassen dürfen. Die Frage ist eher folgende: Was ist mit der Person, die glaubt, dass Allah der alleinige Herrscher ist, er aber seine Bittgebete an Awliyā` richtet und ihnen Opfertiere und andere Arten der Anbetung darbringt? Nach der Definition von Şayyid Quttb ist dieser ein Muslim, der den Tauĥīd umsetzt, da er ja schließlich den Tauĥīd nach dieser Definition erfüllt hat!

Dasselbe gilt auch für diejenigen, die diese Sorte von Menschen nicht zu Ungläubigen erklären mit der Begründung, dass sie ja schließlich bezeugen, dass es keinen Schöpfer gibt außer Allah. Das Verständnis vom Tauĥīd bei ihnen ist, dass es keinen wahren Schöpfer gibt, außer Allah.

Der Satz, mit dem Şayyid Quttb die Worte des Tauĥīds erklärt hat, ist an sich wahr. Doch dass dies die Erklärung der Worte des Tauĥīds sein soll, so sind dies eine gewaltige Falschheit und eine große Unwissenheit hinsichtlich der Wirklichkeit des Tauĥīds, der der Grund dafür war, warum all die Propheten, möge Allah sie loben und Heil schenken, überhaupt entsandt wurden, nämlich damit alle Arten der Anbetung allein Allah gewidmet werden. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und Wir haben vor dir keinen Gesandten gesandt, dem Wir nicht (die Weisung) eingegeben hätten: „Es gibt keinen Gott außer Mir, so dient Mir!“"[33]

 

 



[1]
Adh-Dhilāl 2/1492

[2]Al-‘Adālah al-Idjtimā‘iyyah

[3]Buch „Die geheime Geschichte der Muslimischen Bruderschaft“, S. 80

[4]Anm. des Übersetzers: Diese abscheuliche ‘Aqīdah besagt, dass Allah der Allmächtige, eine Einheit mit Seinen Geschöpfen bildet (Schöpfer und Schöpfung sind eine Realität und somit Eins).

[5]Al-Ĥadīd 57:3

[6]Adh-Dhilāl

[7]Adh-Dhilāl

[8]Qur`ān-Kommentator

[9]„At-Tasswīr al-Fannī fī l-Qur`ān“ („Die künstlerische Darstellung im Qur`ān“)

[10]„At-Tasswīr al-Fannī fī l-Qur`ān“

[11]„At-Tasswīr al-Fannī fī l-Qur`ān“

[12]„At-Tasswīr al-Fannī fī l-Qur`ān“, S.89

[13]„At-Tasswīr al-Fannī fī l-Qur`ān“, S. 200

[14]„At-Tasswīr al-Fannī fī l-Qur`ān“

[15]Al-Aĥzāb 33:69

[16]„Al-‘Adālah al-Idjtimā’iyyah“ S. 206, 5. Ausgabe

[17]Verzeichnet bei Ibn Ĥibbān, al-Ĥākim und andere

[18]„Al-‘Adālah al-Idjtimā’iyyah“ S. 189

[19]„Kuttub wa Schakhşiyyāt“ (Bücher und Persönlichkeiten), S.206

[20]„Madjallat al-Muşlimūn“ Nr. 3, Jahr: 1371 n.H. (1951 n.Ch.)

[21]Adh-Dhilāl

[22]Adh-Dhilāl 3/145

[23]Das, was die Qarāmitah getan haben in ihrer Revolte, die Şayyid Quttb hier würdigt, war, dass sie al-Ĥadjādj am Tage von Tarwiyyah (ein Tag vor Hadj) im Jahre 317 n.H. (929 n.Ch.) in der gesegneten Moschee von Mekka getötet haben und zwar durch die Leitung ihres Führers Abū Tāhir, der ein Bātinī war und ein Ketzer, möge Allah ihn verfluchen. Er stahl den schwarzen Stein aus der Ka’bah und hat allen Pilgern ihr Hab und Gut weggenommen. Dabei rief er ständig: „Wo sind diese Vögel in aufeinanderfolgenden Schwärmen! Und wo sind diese Steine aus gebranntem Lehm!“ Der schwarze Stein blieb bei den Qarāmitah, bis er dann schließlich nach zweiundzwanzig Jahren wieder zurückgeholt werden konnte. Für mehr Informationen siehe das Buch „at-Tārīkh“ (die Geschichte) von Ibn Kathīr über die Ereignisse vom Jahre 317 n.H. und Allah ist unsere Stütze!

[24]Al-‘Adālah 223

[25]Al-Ma’rakah (Die Schlacht) S. 61

[26]Aus dem Buch „al-‘Awāssim“ von Scheikh Rabee‘, S.22

[27]Anm. des Übersetzers: Āĥād-Aĥādīthe sind Aĥādīthe die nicht so häufig überliefert wurden, dass eine Einigung auf eine Lüge auszuschließen ist. Ein Ĥadīth, der als „Āĥād“ bezeichnet wird, muss gemäß den Authentizitätskriterien überprüft werden. Wenn er authentisch ist, gilt er als starker Beweis in allen Wissenschaftsbereichen auch in Angelegenheiten der ‘Aqīdah.

[28]Adh-Dhilāl 6/4008

[29]Anm. des Übersetzers: Der Begriff Mutawātir („vielfach überliefert“) bezieht sich auf die Häufigkeit der Überlieferung einer islamischen Quelle und bedeutet, dass über viele verschiedene ununterbrochene Überliefererketten die gleiche Information bzw. der gleiche Text überliefert ist, sodass deren Einigung auf eine Lüge unmöglich ist. Es gibt jedoch nur sehr wenige Aĥādīthe, die mutawātir sind, man geht von 100 bis 200 Aĥādīthen aus.

[30]Buch von al-Khālidī, S.271 und „Maschāhid al-Qiyāmah“ S.8

[31]Anm. des Übersetzers: Işrā`īliyāt sind Geschichten und Überlieferungen von Banu Işrā`īl, also dem Volke Israel.

[32]Al-Qassaş 28:70

[33]Al-Anbiyā` 21:25

Kapitel 4: Zwei wichtige Haltungen, die auf das hinweisen, was sich dahinter verbirgt!

Erste Haltung: Scheikh ’Abdul-Qādir Schaibah al-Ĥamd hat über diese Haltung von Ĥassan al-Bannah berichtet: „Was die Muslimische Bruderschaft (Ikhwān al-Muşlimūn) anbetrifft, so wurde diese Gruppe gegründet, als ich noch Student an der Azhar-Universität war. Ĥassan al-Bannah, der Gründer der Muslimischen Bruderschaft, hat eines Tages Tantā[1], den Ort an dem ich studiere, besucht. Sie haben alle Anstrengungen unternommen, um die Studenten für sich zu gewinnen. Zahlreiche Studenten sind zu mir gekommen und haben darauf bestanden, dass auch ich an seinem Vortrag teilnehmen sollte. Die Anzahl der Studenten in Tantā belief sich zu dieser Zeit auf etwa tausend Studenten. Niemand von ihnen hatte seinen Bart wachsen gelassen außer mir und einem weiteren Studenten namens Maĥmūd ‘Abdul-Wahhāb. Das war für sie ein Ausdruck für Religiosität, sodass sie auf meine Anwesenheit bestanden. Sie bestanden darauf, dass ich mit ihnen den Vortrag von Ĥassan al-Bannah besuchen sollte, den er vor dieser überwältigen Mengen von Studenten halten wollte.

Ich ging nach dem ’Assr-Gebet dorthin und er begann seinen Vortrag. Er war ein Mann gewesen, der redegewandt, sprachbegabt und einflussreich war. Ich kann mich noch daran erinnern, dass er seine Rede nach dem ’Assr-Gebet hielt und es ging solange bis die Sonne unterging. Doch niemand stand auf, um das Maĝrib-Gebet zu verrichten. Ich wartete darauf, dass sie endlich ihren Vortrag stoppen, um zum Gebet zu rufen, doch vergebens. Ich wartete noch eine Weile, dann stand ich auf und verrichtete das Gebet allein. Als Ĥassan al-Bannah mit seinem Vortrag fertig war, stand ein weiterer Mann auf, der Zai al-Maschāyikh genannt wurde und fing an Ĥassan al-Bannah zu loben. Er hat darin maßlos übertrieben, dass man glaubte, er wolle ihn dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gleichstellen. Einer der Anwesenden stand daraufhin auf und widersprach dem Scheikh. Doch dann stand Ĥassan al-Bannah ein weiteres Mal auf und trug einige Passagen aus einem Gedicht vor, indem es heißt:

„Allah hat das Minimum Seines Lichtes mit einer Nische verglichen, in der eine Lampe ist.“

Das sollte eine Anspielung sein auf den folgenden Vers: "Allah ist das Licht der Himmel und der Erde. Das Gleichnis seines Lichtes ist das einer Nische, in der eine Lampe ist. Die Lampe ist in einem Glas. Das Glas ist, als wäre es ein funkelnder Stern. Ihr Brennstoff kommt von einem gesegneten Baum, einem Ölbaum, weder östlich noch westlich, dessen Öl beinahe schon Helligkeit verbreitete, auch wenn das Feuer es nicht berührte. Licht über Licht. Allah führt zu Seinem Licht, wen Er will. Allah prägt den Menschen die Gleichnisse, und Allah weiß über alles Bescheid."[2]

Seit diesem Tag habe ich einen schlechten Eindruck bekommen über die Muslimische Bruderschaft!“[3]

Zweite Haltung: ‘Alī ‘Aschmāwī sagt in seinem Buch „Die Geheimorganisation[4]“ über seine Begegnung mit Şayyid Quttb: „Es war Zeit für das Freitagsgebet. Also sagte ich zu Şayyid Quttb: „Lass uns langsam aufstehen und zum Freitagsgebet zu gehen.“ Die Überraschung war dann groß, da ich zum ersten Mal davon erfuhr, dass er das Freitagsgebet nicht verrichtet! Er sagte zur mir: „Ich bin der Ansicht, dass das Freitagsgebet entfällt, wenn das Kalifat untergegangen ist. Das Freitagsgebet wird nur dann verrichtet, wenn ein Kalifat existiert!““

 

 



[1]
Anm. des Übersetzers: Tantā ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks al-Ĝarbiyya, hat etwa 335.000 Einwohner, ist wichtiger Eisenbahnknoten und beherbergt eine der größeren ägyptischen Universitäten.

[2]An-Nūr 24:35

[3]„Şaid al-Fawā`id“, Bereich „at-Ta’rīf bi l-’Ulamā`”, erstellt von: Walīd al-‘Alī

[4]„at-Tandhīm aş-Şirrī“ (Die Geheimorganisation), S. 112

Kapitel 3: Einige Auszüge aus der Vernehmung mit Şayyid Quttb

  • Die verpönte Ĥizbiyyah (Parteilichkeit) bei Şayyid Quttb

Frage: „Siehst du denn einen Unterschied zwischen einem Muslim, der der Muslimischen Bruderschaft angehört und zwischen dem, der ihr nicht angehört?“

Antwort: „Das, was die Muslimischen Bruderschaft ausmacht ist, dass sie ein festes Programm haben, um den Islam zu verwirklichen. Deshalb sind sie meiner Ansicht nach bevorzugter als all diejenigen, die kein festes Programm haben.“

  • Ist der Ruf (Da‘wah) von Şayyid Quttb ein Ruf zu Reformen oder eine Rebellion gegen die Staatsordnung versteckt hinter dem Schleier der Da’wah?

Frage: „War diese Organisation eine geheime oder eine öffentliche Organisation?“

Antwort: „Sie war geheim!“

Frage: „Was war der Grund dafür im Geheimen zu arbeiten, wenn doch das Ziel lediglich war, die Menschen auf den Islam und dem guten Charakter zu erziehen?“

Antwort: „Das ist unser Glaube, den wir aufgrund von vergangenen Erfahrungen, die wir machten, angenommen haben und auch aufgrund unseres Wissens über Pläne der Kreuzzügler, der Zionisten und der Schiiten in den umkämpften Regionen, dass jegliche Art von organisierter islamischer Erziehung verboten ist, die genau das bezweckt und eine islamische Gesetzgebung etablieren möchte.“

  • Ist bei Şayyid Quttb der saudische Staat ein islamischer Staat?

Frage: „Seid ihr der Ansicht, dass eine muslimischen Gemeinschaft (Ummah) bereits seit langem nicht mehr existiert und es deshalb erforderlich ist, sie wieder zum Leben zu erwecken?“

Antwort: „Es ist erforderlich, vorher die Bedeutung des Wortes „muslimische Gemeinschaft“ zu erklären, die ich meine. Die muslimische Gemeinschaft ist diejenige, die in allen individuellen und allgemeinen Aspekten des Lebens, sei es die politischen, sozialen, wirtschaftlichen oder moralischen Aspekte, mit der Gesetzgebung Allahs und mit Seiner Methodik waltet. Nach dieser Definition existiert solch eine muslimische Gemeinschaft heutzutage weder in Ägypten noch sonst irgendwo auf dieser Welt.[1] Das ist aber kein Hindernis für die Existenz einzelner Muslime. Denn was die Einzelperson anbetrifft, so bezieht sich das Walten (nach Allahs Gesetzen) lediglich auf sein Glaubensfundament (’Aqīdah) und seinem Charakter. Was die Gemeinschaft anbetrifft, so bezieht sich das Walten (nach Allahs Gesetzen) hier auf alle Aspekte ihres Lebens.“

  • Das Urteil über das Blutvergießen zwischen den Muslimen bei Şayyid Quttb, um an die Macht zu kommen.

Frage: „Bist du nicht der Ansicht, dass das Organisieren von geheimen und bewaffneten Gruppen zu Chaos führt, das die islamische Religion strikt ablehnt und es verbietet?“

Antwort: „Ja, es kann zu Chaos führen. Doch dann wird derjenige die Last der Sünde dafür auf sich tragen müssen, der öffentliche Aktivitäten verboten hat. Denn dann sind die anderen dazu gezwungen, ihre Aktivitäten im Geheimen durchzuführen. Wir können es noch retten, indem wir öffentliche Aktivitäten erlauben.“

  • Der Ĥizbī verschweigt seine Zugehörigkeit zu einer Partei auch gegenüber den Menschen, die ihm nahestehen, vertraut ihnen deshalb nicht!

Frage: „Weiß Muĥammad Quttb über deine geheime Organisation Bescheid?“

Antwort: „Nein!“

Frage: „Warum hast du ihn in dieser Sache nicht eingeweiht, obwohl er doch in all seinen Büchern versucht, mit deinen Ansichten Schrittzuhalten?“

Antwort: „Ich weiß, dass es zur Natur von Muĥammad gehört, sich auf keine Gruppe einzulassen. Außerdem habe ich stets darauf geachtet, dass niemand über diese Organisation Bescheid weiß, auch wenn es die Menschen waren, die mir am nahesten standen, um den Kreis derer, die Kenntnis davon hatten, so klein wie nur möglich zu halten.“

  • Ist diese Ikhwānī- und Quttbī-Organisation bereits zu Lebzeiten von Şayyid Quttb nach Saudi Arabien gelangt?

Frage: „Befinden sich die Geldgeber der Muslimischen Bruderschaft im Ausland, so auch in Saudi Arabien und anderswo?“

Antwort: „Ja im Ausland. Denn nach unserem Empfinden, ist jede x-beliebige Person im Ausland auf Basis unseres Glaubensfundamentes und unserer Ansichten mit uns verbunden und nicht auf Basis von regionalen Gegebenheiten.“

In einem anderen Verhör wurde folgendes gesagt:

Ad-Dadjwī: „Ein Mitglied dieser Organisation hatte stets allein zu dir Kontakt.“

Şayyid Quttb: „Ja, Alī Aschmāwī.“

Ad-Dadjwī: „Und was hat er dir gesagt?“

Şayyid Quttb: „Er sagte mir, dass ich über den Sudan Waffen aus Saudi Arabien erhalten werde […].“[2]

 

 



[1]
Aufgrund dieser ungerechten Verallgemeinerung, die auch Saudi Arabien umfasst, obwohl diese bekanntlich mit der Scharī’ah waltet, sind viele Quttb-Anhänger in Saudi Arabien deshalb hingegangen und haben sich zu dieser Erklärung bekannt bzw. darauf hingewiesen. Und Allah ist unsere Stütze!

[2]Buch von al-Khālidī (S.287-479) Alle Informationen sind aus diesem Buch entnommen worden. Was die Überschriften und Kommentare anbetreffen, so sind diese von mir geschrieben.

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