Wer am Tage von Ramadan absichtlich isst...

Frage:

Ich habe den Monat Ramadan gefastet. Doch an einem Tag habe ich ohne rechtlichen Grund das Fasten gebrochen. Ich habe bereits bei Allah um Vergebung gebeten und diesen Tag schnellstmöglich nachgefastet. Muss ich jetzt neben diesem Tag, den ich nachgefastet habe, auch sühnen (Kaffarah)?

 

Antwort:

Wenn du dein Fasten nicht durch den Beischlaf mit deiner Ehefrau gebrochen hast, dann musst du nicht sühnen. Du musst lediglich bei Allah um Vergebung bitten (Taubah machen) – und dafür sei Allah Dank – und diesen einen Tag nachfasten. Doch wenn du dein Fasten durch den Beischlaf mit deiner Ehefrau gebrochen hast oder was noch viel schlimmer ist, weil du mit einer fremden Frau den verbotenen Beischlaf praktiziert hast – möge Allah uns vor so etwas bewahren – dann musst du sowohl diesen Tag nachfasten, bei Allah um Vergebung bitten als auch sühnen. Die Sühne dafür ist, dass du einen muslimischen Sklaven befreien musst. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, dann musst du zwei Monate hintereinander fasten, also sechzig Tage. Wenn du auch dazu nicht in der Lage sein solltest, dann musst du sechzig Arme speisen und zwar im Umfang von dreißig Saa’, jeder Arme einen halben Saa’. Das sind umgerechnet neunzig Kilogramm. Das heißt, jeder Arme würde dann eineinhalb Kilogramm bekommen. Diese Sühne musst du leisten, wenn du entweder während des Fastens mit deiner Ehefrau den Beischlaf praktiziert hast oder mit einer fremden Frau – möge Allah uns vor dem Teufel bewahren. Das Resultat ist also, dass bei einem Beischlaf sowohl gesühnt werden muss, als auch die Tage nachgefastet werden müssen, an denen man das Fasten verbotenerweise gebrochen hat. Wenn man jedoch das Fasten mit Essen und Trinken gebrochen hat und nicht durch Beischlaf, dann muss man lediglich diese Tage nachfasten und bei Allah um Vergebung bitten.

Und Allah weiß es am besten!

 

Fatawah von Scheich Ben Baz

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