Der Schrei des Takbir mit der Gemeinschaft während Demonstrationen / Kundgebungen und auch in Moscheen

Frage:

Der Schrei des Takbir mit der Gemeinschaft während Demonstrationen/Kundgebungen und auch in Moscheen hat sich in letzter Zeit weit verbreitet. Hat der Gesandte, möge Allah ihn loben und ihm Heil schenken, tatsächlich diese Tat untersagt???

Scheikh Ubayd al-Djaabiri antwortet:

Er, möge Allah ihn loben und ihm Heil schenken, sagte: "Wer in unsere Sache (den Islam) etwas einführt, was nicht von ihr ist, so wird es abgelehnt." [Verzeichnet bei Bukhari und Muslim und von 'A`ischah überliefert]

Und in einem anderen Wortlaut bei Muslim sagte er: "Wer eine Tat ausführt wofür es keinen Befehl von uns gibt, so wird sie abgelehnt."

Es herrscht Übereinkunft bei den festgegründeten Leute des Wissens und den vorzüglich frommen Imamen und deren Söhnen, den Schülern des Wissens, das Demonstrationen/Kundgebungen, eine neu eingeführte Angelegenheit (in der Religion) ist. Ebenso ist der Gemeinschafts-Takbir eine neu eingeführte Angelegenheit. Es gibt keinen Befehl des Propheten, möge Allah ihn loben und ihm Heil schenken, bezüglich diesen Angelegenheiten.

Die Neuerung bringt eine andere Neuerung mit sich. Der laute Schrei des Takbir ist ein Resultat der Demonstrationen/Kundgebungen und des Gemeinschafts-Takbirs und hat sich selbst bis in die Moscheen verbreitet. Und der Erzähler sprach die Wahrheit als er sagte: "Die Neuerung ist der Vorbote des Unglaubens." Dies bedeutet nicht, dass Demonstrationen/Kundgebungen und der laute Schrei des Takbir Unglaube sind, jedoch sage ich, dass die Neuerung das herbeiführt, was noch grösser ist. Das geht dann soweit, bis eine Person in Unglauben fällt und somit von der Religion Allahs abfällt. Um ein Beispiel anzuführen, so kennen wir Männer der Muslimbruderschaft die an den Wissensrunden der Selefiyyah teilgenommen haben und heute werden über sie Aussagen der Abtrünnigkeit und des Unglaubens an Allah verbreitet. So sollen die Muslime sich vor den Neuerungen in Acht nehmen, auch wenn sie von den kleineren Neuerungen sind.

Quelle: http://ar.miraath.net/fatwah/3404
Übersetzt von Muhammed al-Madani

Das Fasten von 'Āschūrā` für jemanden, der noch Tage von Ramadan nachfasten muss

Frage:

Ich habe immer noch Tage von Ramadan, die ich nachfasten muss, und ich möchte gerne 'Āschūrā` fasten. Ist es mir erlaubt 'Āschūrā` zu fasten, bevor ich diese Tage von Ramadan nachhole? Und kann ich den Tag von 'Āschūrā` fasten und auch den elften von Muĥarram mit der Absicht, die Tage von Ramadan nachzufasten und bekomme dabei die Belohnung für das Fasten von 'Āschūrā`?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens: Du darfst nicht freiwillig fasten, wenn du noch ein oder mehrere Tage von Ramadan nachfasten musst, sondern du musst damit beginnen die Tage von Ramadan nachzufasten, und danach erst das freiwillige Fasten.

Zweitens: Wenn du den zehnten und elften von Muĥarram fastest mit der Absicht, damit die Tage nachzufasten, die du in Ramadan nicht gefastet hast, dann ist das zulässig und du hast damit zwei Tage (von Ramadan) nachgefastet. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte:  „Wahrlich die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen steht das zu, was er beabsichtigt hat.“1

Wir hoffen, dass du dabei die Belohnung erhältst für das Nachfasten (der verpassten Tage von Ramadan) und für das Fasten an diesem Tag.2

 

 

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1Fatāwā al-Ladjnah ad-Dā`imah, 11/401

2Fatāwā Manār al-Işlām, von Scheikh Muĥammad Ibn 'Uthaimīn, möge Allah barmherzig mit ihm sein, 2/358.

Das Freitagsgebet kann mit einer Rak'ah eingeholt werden

Frage:

Wenn eine Person Freitags in die Moschee kommt und findet vor, dass das Freitagsgebet bereits beendet ist, er aber einen Mann sieht, der noch eine Rak'ah zu beten hat, und er dann mit ihm betet, sollte er sein Gebet als Djumu'ah- (zwei Rak'āt – bei Freitagsgebet) oder als Dhuhr-Gebet (vier Rak'āt bei Mittagsgebet) beenden?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Er muss es als Dhuhr-Gebet (also vier Rak'āt) beenden, weil das Freitagsgebet bereits vorbei ist. Du kannst das Freitagsgebet mit einer Rak'ah einholen. Wenn du die zweite Rak'ah mit dem Imam betest, dann kannst du es als Djumu'ah-Gebet zu Ende beten. Wenn man aber erst nach dem Şalām oder nach der zweiten Rak'ah kommt, wie z.B. während des Taschahhuds oder als der Imam sich während der zweiten Rak'ah bereits in der Niederwerfung (Şudjūd) befand, dann solltest du es nicht als Djumu'ah beten, sondern als Dhuhr, weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer eine Rak'ah des Djumu'ah(-Gebets) einholt, der soll dieser eine weitere (Rak'ah) hinzufügen und sein Gebet ist damit beendet.“1 Die Bedeutung dieses Ĥadīths ist, dass wenn er weniger als eine Rak'ah einholt, dann hat er nicht das Djumu'ah(-Gebet) damit eingeholt, sodass er es als Dhuhr(-Gebet) zu Ende beten muss. Dies ist, was im Islam erlassen ist. Wenn er also eine Person einholt, die noch eine Rak'ah nachzuholen hat, und er mit ihm betet, dann soll er es als Dhuhr(-Gebet) beten und nicht als Djumu'ah(-Gebet). Es sollte auch beachtet werden, dass dies erst dann verrichtet werden darf, nachdem die Sonne den Zenit passiert hat. Wenn aber das Djumu'ah-Gebet verrichtet wurde, bevor die Sonne ihren Zenit erreicht hat, dann sollte er das Dhuhr(-Gebet) nicht beten, bis die Sonne ihren Zenit überschritten hat. Denn es ist nach der richtigeren Ansicht der Gelehrten zulässig, das Djumu'ah(-Gebet) zu verrichten, bevor die Sonne ihren Höhepunkt in der "sechsten Stunde" erreicht hat. Doch es ist besser und sicherer, es zu beten, nachdem die Sonne ihren Zenit überschritten hat, so wie es die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ist. Im Fall von Dhuhr(-Gebet) ist es aber nicht zulässig. Es darf erst dann verrichtet werden, nachdem die Sonne ihren Zenit überschritten hat, gemäß dem Konsens der Muslime. Und Allah ist die Quelle der Kraft.

Madjmū' Fatāwā wa Maqālāt Mutanawwi'ah li Şamāĥat asch-Scheikh al-'Allāmah 'Abdul-'Azīz Ibn 'Abdullah Ibn Bāz (möge Allah barmherzig mit ihm sein), Band 12, S. 329

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1 Verzeichnet bei at-Tirmidhī - Nr. 482, bei an-Nassā`ī - Nr. 554 und bei Ibn Mādjah - Nr. 1113

Ist es zulässig, für den, der ein Opfertier darbringen möchte, seine Haare und Nägel zu schneiden?

Frage:

Ist es zulässig, für den, der ein Opfertier darbringen möchte, seine Haare und Nägel zu schneiden?

 

Antwort:

Wenn jemand ein Opfertier darbringen möchte und der Monat Dhu l-Ĥidjah begonnen hat, entweder, weil der neue Mond gesichtet werden konnte oder weil 30 Tage von Dhu l-Qa'dah vergangen sind, dann ist es verboten (ĥarām) für ihn, etwas von seinen Haaren, seinen Nägeln oder seiner Haut zu entfernen, bis er das Opfertier geschlachtet hat, da im Ĥadīth von Umm Şalamah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtet wurde, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn ihr den Neumond von Dhu l-Ĥidjah sieht (in einer anderen Form der Überlieferung: „Wenn die zehn Tage (von Dhu l-Ĥidjah) beginnen“) und einer von euch ein Opfertier darbringen möchte, der hüte (beim Schneiden) seine Haare und Nägel.“ Verzeichnet bei Aĥmad und Muslim. In einer anderen Form der Überlieferung heißt es: „Dann soll er weder Haare noch Nägel kürzen, bis er (das Tier) geopfert hat.“ Und in einer weiteren Form der Überlieferung heißt es: „Er sollte weder seine Haut noch seine Haare berühren.“

Wenn er während der ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah die Absicht fasst, ein Opfertier darzubringen, dann sollte er von dem Moment an, wo er die Absicht gefasst hat, dieses unterlassen, und auf ihn lastet keine Sünde für das Schneiden, das er getan hat, bevor er die Absicht fasste.

Die Weisheit hinter diesem Verbot ist, dass die Person, die ein Opfertier darbringen möchte und ja somit dem Pilger in einigen Ritualen der Ĥadj gleichmacht - nämlich die Annäherung an Allah durch das Darbringen eines Opfertieres - er ihm auch in einigen Besonderheiten des Iĥrām gleichtun soll, wie der Verzicht auf das Schneiden seiner Haare und so weiter.

Diese Regelung gilt aber nur für den, der das Opfertier schlachtet. Sie gilt nicht für diejenigen, in deren Namen ein Opfertier geschlachtet wird, weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „...und einer von euch ein Opfertier darbringen möchte.“ Er sagte nicht: Und im Namen von einem von euch ein Opfertier geschlachtet wird. Außerdem pflegte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ein Opfertier im Namen der Mitglieder seines Haushalts zu schlachten, und es ist nichts überliefert worden, dass er ihnen anbefohlen hat, es (also das Schneiden ihrer Haare und Nägel usw.) zu unterlassen.

Auf dieser Grundlage ist es für die Familie der Person, die das Opfertier schlachten will, zulässig, auch während der ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah ihre Haare, Nägel und Haut zu entfernen.

Wenn die Person, die ein Opfertier darbringen möchte, etwas von seinen Haaren, Nägeln oder der Haut entfernt, dann soll er bei Allah bereuen und es nicht mehr tun, aber er muss dafür keine Sühne leisten. Außerdem hält ihn dies auch nicht davon ab, das Opfertier darzubringen, so wie es einige Leute denken. Wenn er etwas davon aus Vergesslichkeit oder Unwissenheit macht, oder weil einige Haare ungewollt abgefallen sind, dann lastet auf ihn keine Sünde. Wenn er etwas davon entfernen muss, dann kann er dies tun, und es trifft ihn auch hier keine Schuld, wie zum Beispiel, wenn ein Nagel bricht und dieser ihm schadet, so kann er es schneiden, oder wenn ein Haar in sein Auge kommt, so kann er es auch hier entfernen, oder wenn er seine Haare schneiden muss, um eine Wunde und dergleichen zu behandeln.“

 

Scheikh 'Abdul-'Azīz Ibn Bāz, in Fatāwā Işlāmiyyah, 2 / 316.

Ist es erlaubt, den deutschen Behörden konkrete Terrorgefahren zu melden

Frage:

Ist es erlaubt, eine Person den Behörden zu melden, der die Menschen, die in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren möchte, und die Sicherheit dieses Landes missbraucht unter dem Vorwand, dies wäre der Djihād?

 

Antwort:

Gelobpreist sei Allah, dass ihr gelacht habt! Denn manches Übel ist zum Lachen traurig, liebe Geschwister… Du kommst in dieses Land, schwelgst in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand, die dort gegeben sind und dann kommt der Teufel, und bringt dich in Versuchung, sodass du die Menschen, die in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren möchtest. Das Übel dabei ist, dass du diese Tat als Djihād bezeichnest. Möge Allah uns unversehrt lassen, liebe Geschwister. Was für ein Djihād soll das sein?! Der Djihād, ist dass du gegen dich selbst ankämpfst, indem du die Gesetze deines Herrn einhältst. Der Djihād, ist dass du gegen dich selbst ankämpfst, indem du dem Allerbarmer gehorchst, indem du Allah gehorchst und die Şunnah des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, befolgst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich in einem muslimischen Land befindest oder hier in diesem Land (Deutschland).

Als die Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, Einschränkungen in ihrem Land erleiden mussten, obwohl sie selbst ja Leute von Mekka waren und einige von ihnen sogar Quraischīş, also von Quraisch abstammten und trotzdem von den Quraischīş belästigt wurden, hat unser Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sie ermutigt, nach al-Ĥabaschah (Abessinien) auszuwandern. Und was war al-Ĥabaschah, ein Land des Islams? Nein, bei Allah niemals! Sie war genau wie dieses Land hier (Deutschland). Doch unser Prophet, hat eine Eigenschaft erwähnt, die der Grund dafür war, warum er dazu ermutigt hat, dass die Mekkaner, Mekka verlassen sollen. Sie sind aus ihren Ländern und ihrer Heimat ausgewandert und haben ihre Angehörigen und ihren Besitz zurückgelassen, und haben diese Strecke auf sich genommen – wo ist Mekka, liebe Geschwister und wo ist al-Ĥabaschah… einige gewaltige Entfernung ist das – doch warum all dies: Weil es dort eine Eigenschaft gab in al-Ĥabaschah: Dort gab es einen Mann (der herrschte), bei dem niemand Unrecht erleidet. Es ist die Gerechtigkeit! Es ließ unter den Menschen Gerechtigkeit walten, sei es gegen über der al-Ĥabaschah oder auch gegenüber anderen. Daraufhin sind die ersten der Muslime, die ja die Gefährten sind, Allah Wohlgefallen auf ihnen, ausgewandert. Und es ist bis heute in ihrer Biographie festgehalten. Es wird gesagt: Diese Gefährte hat die beiden Auswanderungen gemacht. Allahu Akbar! Das bedeutet, die Auswanderung nach Medina und die Auswanderung nach al-Ĥabaschah. Dies ist eine weitere Vorzüglichkeit und Ehrung dieser Gefährten. Sie sind nach al-Ĥabaschah ausgewandert, weil es dort einen Mann gab (der herrschte), bei dem niemand Unrecht erleidet. Er war gerecht.

Und du lieber Bruder bist nun ausgewandert genauso wie viele andere Araber auch, die ich kenne und die auch aus ihren Ländern ausgewandert sind, weil in ihren Ländern Unterdrückung geherrscht hat oder, weil es dort – wie sie sagen – keinen Wohlstand gab und sie einige Einschränkungen durch die Geheimdienste oder ähnliche erleiden mussten, deshalb sind sie in dieses Land hier gekommen. Nun willst du die Menschen, die dort in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren, was für ein Djihād soll das sein?

Doch solch eine Sicht des Denkens, dürfte für euch nicht mehr ungewöhnlich sein, liebe Geschwister. Ihr habt wahrscheinlich alle die Nachrichten dieser Tage verfolgt, nach dem Uşāmah Ben Laden getötet wurde, wie viele Terroranschläge die Anhänger von Ben Laden in Pakistan und Afghanistan verübt haben. Habt ihr davon gehört oder nicht? Es wurden ein Krankenhaus, ein (Behörden-)Zentrum und andere Gebäude in die Luft gesprengt. Wer sind die Leute, die sie damit terrorisieren wollen? Es sind Pakistaner und Afghanen. Und warum? Sie sagen, als Racheakt für Ben Laden. Sie können sich nur mit den Schwächsten anlegen, wie gegen die Pakistaner und Afghanen. Sie kommen, sprengen ein Krankenhäuser und andere Gebäude in die Luft und sagen, dies wäre ein Racheakt für die Seele von Ben Laden.

Und dann nennen sie das auch noch Djihād, bei Allah, das ist kein Djihād liebe Geschwister! Möge Allah mich und euch zum Erfolg bringen. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass diese Tat nicht erlaubt ist, weder islamisch rechtlich, noch vom Verstand her, noch aus irgendwelchen Bräuchen.

Bei Allah! Diese Leute haben dich aufgenommen und du verhältst dich trotzdem so, Şubĥānallah?! Dieser ist wie in einem Sprichwort gesagt wird: „Wenn du großzügig bist zu einem Ehrenmann, wirst du ihn besitzen (also sein Herz) und wenn du großzügig bist zu einem Schurken, wird er gegen dich nur meutern.“ Wie kannst du gegen sie meutern? Sehe her, selbst in unseren arabischen Gebräuchen und Umgangsformen, wird so etwas nicht geduldet. Wenn dich einer gut behandelt, wie kannst du ihn da schlecht behandeln?

Was das Melden solcher Leute bei den Behörden anbetrifft, so sage ich in Hinblick auf den Fragesteller, der sagte, ob es erlaubt sei, eine Person den Behörden zu melden, der die Menschen, die in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren möchte, folgendes: Nur, wenn du dir dabei sicher bist. Zuallererst musst du dich vergewissern. Ihr müsst euch zuallererst vergewissern, liebe Geschwister. Wir arbeiten nicht mit Mutmaßungen. Wenn bei dir aber Gewissheit herrscht, dass diese Person, der ja ein Mudjāhid und ein Held ist, māschā-Allah (ironisch gemeint), die Menschen, die in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren möchte, so sage ich zum Fragsteller, der gefragt hat, ob es erlaubt sei, dass es sogar verpflichtend ist! Es ist sogar verpflichtend, ihn (den Behörden) zu melden! Doch erst nachdem du dich vergewissert hast! Wenn bei dir Gewissheit herrscht über ihn und du ihn beratschlagt hast, dieses zu unterlassen, doch er es nicht akzeptiert hat und sieht dies weiterhin als Djihād an, dann musst du ihn in diesem Fall melden! Schon allein aufgrund des Vertrages, der zwischen dir und der deutschen Regierung herrscht. Denn sie haben dich aufgenommen und haben dir eine Aufenthaltsgenehmigung gegeben, das ist ein Vertrag, liebe Geschwister! Diese Aufenthaltsgenehmigung oder dieser Ausweis, sind Verträge zwischen dir und ihnen, also den Deutschen. Und wie wir bereits gesagt haben, respektieren wir die Verträge auf Grundlage unserer Religion und nicht auf Grundlage ihrer Religion, obwohl hierüber Einigkeit unter allen Religionen herrscht. Selbst die Gebräuche sind sich hierüber einig, nämlich dass wer gut zu dir ist, du genauso gut zu ihm sein sollst!

Dies ist also ein Vertrag und die Muslime halten ihre Verträge auch ein. Du darfst in diesem Land leben mit der Bedingung, ihre Gesetze zu respektieren. Ja, wir müssen die Gesetze ihres Landes respektieren. Ja, wenn sie uns zur Sünde rufen, werden wir dieses nicht tun. Doch alle übrigen Gesetze, müssen wir respektieren! Möge Allah uns Erfolg gewähren!

Scheikh Falāĥ Mandakār,  Orginalaudio auf youtube

Das Sitzen zur Hälfte in der Sonne und zur Hälfte im Schatten

Frage:

Was ist das Urteil über das Sitzen zur Hälfte in der Sonne und zur Hälfte im Schatten?

 

Antwort:

Das Sitzen zur Hälfte in der Sonne und zur Hälfte im Schatten, ist unerwünscht (makrūh)! Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat es untersagt, dass jemand zur Hälfte in der Sonne und zur Hälfte im Schatten sitzt. Dies verzeichnete Ibn Mādjah mit einer guten (Djayyid) Überlieferungskette.

Es ist außerdem nachgewiesen, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dieses Sitzen als das Sitzen des Teufels bezeichnet hat. Dies verzeichnete Aĥmad und Ibn Mādjah.

Und Allah gibt Erfolg. Und Lob und Heil seien auf unseren Propheten Muĥammad, seiner Familie und all seinen Gefährten.[1]

 

Der ständige Ausschuss der Gelehrten

(‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz, ‘Abdul-‘Azīz Āl asch-Scheikh, ‘Abdullah Ben Ĝadyān, Şāliĥal-Fawzān, Bakr AbūZeid)

 

 



[1]
Anm. des Übersetzers: Von Abu Ĥazm wird berichtet, dass er sagte: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sah mich eines Tages, während ich in der Sonne saß. Er sagte zu mir: „Wechsel deinen Platz in den Schatten!“ („aş-Şaĥīĥah“ von Albānī 833) Und von Abū Hurairah wird berichtet, dass er sagte: Abu l-Qāşim hat gesagt: „Wenn einer von euch im Schatten sitzt und der Schatten vorbeizieht, sodass nun ein Teil von ihm in der Sonne ist und ein anderer im Schatten, dann soll er aufstehen!“ („aş-Şaĥīĥah“ von Albānī 837) Von Buraidah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, untersagte es, dass man sich zur Hälfte im Schatten und zur Hälfte in die Sonne setzt.“ Verzeichnet bei Ibn Mādjah mit einer guten (ĥaşşan) Überlieferungskette, so wie es al-Būşairī in seinem „Zawā`id“ gesagt hat. Von einem Gefährten, des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wird berichtet, dass er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, untersagte es, zur Hälfte im Schatten und zur Hälfte in die Sonne zu sitzen. Er sagte: Das ist die Art des Sitzens der Satane.“ (Verzeichnet bei Aĥmad (3/413) mit einer authentischen Überlieferungskette)

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn über das Richten mit menschengeschaffenen Gesetzen

Frage:

Alles Lob gebührt Allah! Und Lob und Heil seien auf den Gesandten Allahs. Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah. Er ist einzig und hat keine Partner. Und ich bezeuge, dass Muĥammad Sein Diener und Gesandter ist! Um fortzufahren:

Diese Frage richte ich sowohl per Telefon als auch per Aufnahme mit dem Telefon an den ehrenwerten Vater, den Scheikh und Gelehrten Muĥammad Ibn Şāliĥ al-‘Uthaimīn, möge Allah ihn im Guten bewahren, ihn zu einer Freude machen und ihn und seinesgleichen zum Ersatz für den ehrenwerten Vater machen, möge Allah mit ihnen barmherzig sein.

Diese Frage handelt über eine Angelegenheit, bezüglich dieser es zu Auseinandersetzungen unter den Studenten des Wissens (Tullāb al-‘Ilm) kam. Dabei wurden auch oft einige Aussagen des ehrenwerten Vaters, dem Gelehrten Muĥammad Ibn Şāliĥ al-‘Uthaimīn, möge Allah ihn im Guten bewahren, als Beweis dafür genommen.[1]

Doch zu aller erst, sage ich dem Scheikh: Aş-Şalāmu ’Aleikum wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh! Möge Allah euch mehr Wissen geben und eure Stellung heben, sei es im Diesseits als auch im Jenseits! Sehr geehrter Scheikh, möge Allah euch behüten, es gibt hier zahlreiche Studenten des Wissens, die stets über den Herrscher reden, der mit einer Gesetzgebung (Scharī’ah) kommt, die im Widerspruch zur Gesetzgebung Allahs, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, steht. Es herrscht kein Zweifel darüber, dass er die Menschen auch dazu ruft und es ihnen aufzwingt. Auf ihrer Grundlage kann derjenige bestraft werden, der sie missachtet und derjenige mit dem Guten und der Gunst honoriert und belohnt werden, der sie einhält.

Diese Gesetzgebung stellt nach dem Buche Allahs und der Şunnah Seines Gesandten, möge Allah ihn loben, einen Verstoß und ein Hadern dar gegenüber den Beweistexten aus dem Qur`ān und der Şunnah. Was ist nun mit diesem Herrscher, der den Menschen diese Gesetzgebung aufzwingt, während er zugibt, dass das Gesetz Allahs die Wahrheit ist und dass alles andere, die Falschheit ist und dass die Wahrheit das ist, womit der Qur`ān und die Şunnah kamen, doch er wegen eines Scheinarguments (Schubha) oder wegen Gelüsten, den Menschen diese Gesetzgebung aufzwingt, so wie es oft in Banī Ummayyah, Banīl-‘Abbāş und bei einigen ungerechten Führern der Fall war, als sie den Menschen solche Dinge aufzwangen, die euch und euresgleichen, aber auch vielen anderen, nicht verborgen blieb? Sie zwangen den Menschen Dinge auf, mit denen Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, nicht zufrieden war, wie das Erben der Macht und indem sie die Herrschaft zur Streitigkeit unter ihnen machten, so wie der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, darüber bereits berichtet hatte. Sie stellten die schlimmsten Menschen Nahe an sich und verbannten stattdessen die Besten von ihnen. Derjenige, der ihnen darin zustimmte, worauf sie sich befanden, stellten sie Nahe an sich und derjenige, der sie einwies und ermahnte, bekämpften sie und so weiter.

Wenn nun ein Herrscher heutzutage solch eine Gesetzgebung erlässt, wird er dann wegen dieser Gesetzgebung zum Ungläubigen, wenn er dieses den Menschen aufzwingt, während er sich eingesteht, dass diese im Widerspruch zum Qur`ān und zur Şunnah steht und dass die Wahrheit allein im Qur`ān und in der Şunnah zu finden ist? Wird er bereits allein durch diese Tat zum Ungläubigen oder muss man sich zuallererst seinen Glauben bezüglich dieser Angelegenheit ansehen, wie auch bei jemand, der den Menschen Zinsen aufzwingt, oder eine Bank in seinem Land eröffnet, die mit Zinsen handelt oder von der staatlichen Bank Zinsdarlehn nimmt und versucht, die Wirtschaft an diese Dinge anzugewöhnen? Wenn du ihn diesbezüglich befragst, sagt er, dass Zinsen verboten sind und somit nicht erlaubt, doch entschuldigt er dies aber mit der Wirtschaftskriese oder ähnlicher solcher Entschuldigungen, die zulässig sein könnten oder auch nicht. Wird er aber nun dadurch zum Ungläubigen oder nicht, wohl wissend, dass viele Jugendliche über euch berichten, dass ihr sagtet, dass derjenige, der dieses getan hat, zum Ungläubigen wurde? Wir beobachten, dass in allen Ländern dieser Welt, diese Dinge vorzufinden sind, sei es wenig oder auch vermehrt und sei es per Gesetz oder auch ohne. Wir bitten Allah um Vergebung und Unversehrtheit!

Wir wollen von euch eine Antwort darüber haben, auf das Allah, Preis sei Ihm und Erhaben ist Er, damit den Studenten des Wissens nützt und auch den Rufern zu Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er. Denn euch ist gewiss nicht verborgen geblieben, wie sehr sich Auseinandersetzungen auf die Reihen der Rufer zu Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, auswirken!

Dieses sollte genügen. Außerdem darf ich euch die Liebe eurer Söhne in diesem Land (Jemen) und die eurer Schüler, die ja Studenten des Wissens sind, überbringen und auch ihren Wunsch, eure Stimme, eure Anweisung und euren Ratschlag zu hören, sei es per Telefon oder auch anders. Und den erhabenen Allah bitten wir, dass Er von uns allen die rechtschaffenen Werke annehmen möge.

Diese Frage richtete an euch, euer Sohn und Schüler, Abu l-Ĥaşşan Muştafā Ibn Işmā‘īl aş-Şulaimānīaus Ma`rib in Jemen, am 22. Rabī‘ al-Awwal 1420 n.H. (6. Juli 1999 n.Ch.).

Wa ş-Şalāmu ’Aleikum wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh!

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten! Und Lob und Heil seien auf unseren Propheten Muĥammad, seiner Familie, seinen Gefährten und allen, die ihnen darin bis zum Jüngsten Tag auf beste Weise gefolgt sind. Um fortzufahren:

Ich habe am heutigen Dienstag, den 22. Rabī‘ al-Awwal 1420 n.H. (6. Juli 1999 n.Ch.), die Audioaufnahme von unserem Bruder Abu l-Ĥaşşan aus Ma’rib gehört, der dieses mit dem Gruß an mich begann. Deshalb antworte ich: ’Aleika ş-Şalām wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh!

Was er hinsichtlich des Takfīrs erwähnt hat, so ist dies eine große und gewaltige Angelegenheit, über die nicht geredet werden darf, außer mit einem Studenten des Wissens, der die Wörter und ihre Bedeutungen versteht und kennt, aber auch die Konsequenzen, die sich aus der Aussage, ob jemand ein Ungläubiger ist oder nicht, ergeben. Was die Allgemeinheit der Menschen anbetrifft, so entsteht aus ihrem Gerede, ob jemand bezüglich solch einer Angelegenheit ein Ungläubiger ist oder nicht, nur Übel. Deshalb sehe ich, dass es vorrangiger ist, wenn die Jugendlichen sich nicht mit solchen Angelegenheiten beschäftigen, nämlich ob ein Herrscher ein Ungläubiger ist und ob es dann auch erlaubt ist, gegen ihn zu revoltieren oder nicht. Die Jugendlichen sollten sich vielmehr mit ihrer Anbetung beschäftigen, die ihnen Allah auferlegt hat und sie auch dazu anhielt und dass sie das unterlassen sollten, was Allah ihnen untersagt hat, sei es, weil es unerwünscht ist oder auch verboten. Sie sollten darauf achten, dass Zusammenhalt und Einheit unter ihnen herrscht und wissen, dass Auseinandersetzungen in Angelegenheiten der Religion und des Wissens, auch zur Zeit der Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, vorzufinden war, doch hat sie dies nicht zur Spaltung gebracht, im Gegenteil, sowohl ihre Herzen als auch ihr Weg, waren eins.

Was jedoch das Richten mit etwas anderem, als das, was Allah herabgesandt hat, anbetrifft, so unterteilt sich diese Angelegenheit, so wie es im Qur`ān steht, in drei Kategorien: Unglaube (Kuffr), Ungerechtigkeit (Dhulm) und Frevel (Fişşq)! Das hängt von den Gegebenheiten ab, worauf dieses Richten begründet wurde:

Erstens:          Wenn nun ein Mann mit etwas anderem richtet, als das, was Allah herabgesandt hat, weil er darin seinen Gelüsten gefolgt ist, wohl wissend aber, dass die Wahrheit das ist, womit Allah gerichtet hat, so wird er dadurch nicht zum Ungläubigen, doch er bewegt sich zwischen Ungerechtigkeit und Frevel.

Zweitens:       Wenn er aber eine allgemeingültige Gesetzgebung erlässt, auf den die Nation (Ummah) schreitet und der Ansicht ist, dass dies von Vorteil ist, weil ihn andere darin verwirrt haben, so wird auch er dadurch nicht zum Ungläubigen. Denn viele Herrscher sind unwissend bezüglich der Wissenschaft der Scharī’ah und stehen mit Leuten in Kontakt, die ebenfalls keine Kenntnis haben bezüglich dem Urteil der Scharī’ah, doch sehen sie sie als große Gelehrte an, sodass es dadurch dann zu solch einer Abweichung kommt.

Drittens:         Wenn er nun Kenntnis hat über die Scharī’ah, doch trotzdem mit diesen (menschengeschaffenen) Gesetzen richtet bzw. diese erlässt und es zur Verfassung macht, worauf die Menschen schreiten, er aber gleichzeitig glaubt, dass er dadurch unrecht tut und dass die Wahrheit in dem vorzufinden ist, womit der Qur`ān und die Şunnah kamen, dann können wir auch ihn hier nicht des Unglaubens bezichtigen.

Viertens:        Wir erklären denjenigen zum Ungläubigen, der der Ansicht ist, dass das Gesetz, das Allah nicht erlassen hat, für die Menschen geeigneter ist oder gleichgut ist, mit dem Gesetz Allahs, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er. Dieser ist dadurch zum Ungläubigen geworden, weil er die folgende Aussage des erhabenen Allahs geleugnet hat: "Ist nicht Allah der Weiseste derjenigen, die richten?"[2]Und auch Seine Aussage: "Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?"[3]

Das bedeutet aber nicht, dass wenn wir jemanden zum Ungläubigen erklären, es dadurch nun notwendig wird, gegen ihn zu revoltieren! Denn das Revoltieren bringt gewaltiges Unheil mit sich, das schwerwiegender ist, als das Schweigen. Wir können gerade kein Beispiel einbringen, wo dies in der arabischen oder auch nicht-arabischen Nation geschehen ist. Wenn wir uns aber vergewissert haben, dass ein Revoltieren islamisch rechtlich legitim ist, dann müssen wir die nötigen Vorkehrungen dafür treffen und eine Macht haben, die der Macht des Herrschers ebenbürtig ist oder sogar größer. Doch dass die Menschen mit Messern und Speeren gegen ihn revoltieren, während er im Besitz ist von Bomben, Panzern und ähnliches, so gehört dies zweifellos zur Schwachsinnigkeit und steht klar im Widerspruch zur Scharī’ah!

 

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn

Die orginale Audioaufnahme gibt es hier auf youtube
 



[1]
Hier bezieht er sich auf folgenden Ausschnitt aus dem Vortrag von Scheikh Ibn ‘Uthaimīn, das im Internet weitverbreitet ist und von jenen missbraucht wird, die die Herrscher zu Ungläubigen erklären: „Jene Leute, die mit menschengeschaffenen Gesetzen richten, tun dies nicht in einen bestimmten Fall, indem sie darin den Qur`ān und die Şunnah wegen der Gelüste und durch Ungerechtigkeit widersprechen, sondern haben die Religion gegen diese menschengeschaffenen Gesetze ausgetauscht. Sie haben diese Gesetze, anstelle der islamischen Gesetze genommen und das ist Unglaube, auch wenn sie beten, fasten, Almosen geben und die Pilgerfahrt verrichten sollten. Sie sind ungläubig, solange sie die Gesetze Allahs mit den menschengeschaffenen Gesetzen nichtig machen, während sie Kenntnis haben über die Gesetze Allahs. "Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen." [an-Nişā` 4:65]

[2] At-Tīn 95:8

[3]Al-Mā`idah 5:50

Scheikh al-Albānī erklärt den Muslimen die Bedeutung von Şalafiyyah

Der Fragende: „Unser Scheikh, möge Allah euch im Guten bewahren. Ich habe eine Audioaufnahme von euch gehört, wo ihr darin mit einem Jugendlichen geredet habt, der die Bezeichnung Şalafiyyah abgelehnt hat. Ihr habt ihn daraufhin gefragt, wer er sei. Er sagte: „Muslim.“ Ihr sagtet weiter, ob er ein schiitischer Muslim sei. Er sagte: „Nein, ein sunnitischer Muslim.“ Ihr sagtet: „Bist du ein Şunni Asch’arī oder ein Şunni Māturīdī?“ Er sagte: „Ein Şunni nach dem Manhadj (Methodik) der rechtschaffenen Şalaf (Vorfahren).“ Ihr sagtet: „Wir lassen diese lange Bezeichnung„sunnitischer Muslim nach dem Manhadj der rechtschaffenen Şalaf“ sein und sagen einfach: Şalafī!“ Heute wissen wir aber, dass in dieser Da’wah Şalafiyyah einige Dinge vorfallen, die im Wiederspruch stehen zum Verständnis der Leute des Wissens. Einige Şalafīs haben Aussagen angenommen, die klar den Aussagen der großen Leute des Wissens widersprechen, die zu den Rufern der Şalafiyyah gehören.

Hierbei ist nun eine Verwirrung entstanden: Einige Studenten sagen, dass wenn auch wir sagen sollen, dass wir Şalafīs sind, dann reiche diese Bezeichnung doch nicht mehr aus, da es schließlich Şalafīs gibt, die sich nicht an die Grundsätze der Da’wah Şalafiyyah halten und diese sogar missachten. Also brauchen wir nun nach der Şalafiyyah eine neue Bedingung. Und so wird es immer sein, immer wenn eine neue Sache auftaucht, brauchen wir eine neue Bedingung. Doch wie lange soll das so weiter gehen? Viele Jugendliche lehnen diese Bezeichnung aufgrund dieser Verwirrung ab. Wie sollen wir also auf solche Verwirrungen antworten?“

Der Scheikh: „Lass mich nur vorher eines klarstellen bezüglich der Aussage, dass es einige Personen gibt, die sich zwar den Şalaf zuschreiben, aber diese missachten. Viele Muslime bekennen sich zum Islam und missachten diesen aber. Bedeutet das etwa, dass auch nun der Islam eine neue Bedingung braucht?“

Der Fragende: „Nein, der Islam braucht keine neue Bedingung.“

Der Scheikh: „Lass mich diese Dinge nur klarstellen, denn deine Antwort ist allgemein. Wie sieht aber nun diese klare und eindeutige Verwirrung bezüglich dieser Bezeichnung aus?

Zuerst aber, wollen wir klarstellen, so wie wir es auch in den zahlreichen Sitzungen zuvor getan haben, dass es einen gewaltigen Unterschied gibt zwischen der Zuschreibung zu den Şalaf und der Zuschreibung zu anderen, außer den Şalaf, egal ob es sich dabei um die Imame (der Rechtschulen) handelt, denen gefolgt wird oder um Personen, die Parteien, Gruppen oder ähnliches gegründet haben. Diese Zuschreibung zur Şalafiyyah, ist eine Zuschreibung zur Unfehlbarkeit (dieses Manhadj), während jede andere Zuschreibung keine Zuschreibung zu dieser Unfehlbarkeit ist. Wenn dies nun also eine Angelegenheit ist, der man sich fügen muss und jeder Muslim muss sich fügen gegenüber den Şaĥābah, den Tābi’īn und jenen, die ihnen danach folgten, da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sie gelobt hat, sodass all das Gute darin besteht, ihnen zu folgen und all das Schlechte, ihnen zu widersprechen.

Jetzt, wo soll diese Verwirrung sein, wenn es einige Leute gibt, die sich zwar den rechtschaffenen Şalaf zuschreiben, aber den Aussagen der großen und bekannten Gelehrten widersprechen? Nicht nur das, ich finde, dass sie sogar dem Manhadj widersprechen, auf dem sich die Şalaf befanden. Wo soll diese Verwirrung nun zu finden sein?“

Der Fragende: „Die Verwirrung liegt darin, dass wenn zu einer Person gesagt wird, ob er ein Şalafī ist und er dieses bejaht, dann wird zu ihm gesagt: „Wessen Şalafiyyah gehörst du an? Zu welcher Art der Şalafiyyah gehörst du? Gehörst du zu der Art der Şalafiyyah, die Parteien und Gruppen gründen mit Führern, denen der Treueid geschworen wird?““

Der Scheikh: „Ok, bleiben wir erst einmal bei dieser Sache. Gab es denn bei den rechtschaffenen Şalaf damals solch ein Verständnis, der einigen Şalaf heute zugeschrieben wird?“

Der Fragende: „Nein, diejenigen die es tun, sind Abweichler.“

Der Scheikh: „Das heißt dann also, dass diese Sache nichts mit der Şalafiyyah gemein hat.“

Der Fragende: „Ja, gewiss hat dies mit der Şalafiyyah nichts gemein, doch dieser schreibt sich der Şalafiyyah zu!“

Der Scheikh: „Viele andere bekennen sich auch zur Şalafiyyah. Warum sollte das irgendwelche Auswirkungen (auf die Şalafiyyah) haben?“

Der Fragende: „Sie sagen, warum nennen wir uns nicht einfach nur Ahlu ş-Şunnah und ignorieren die Asch’ariyyah und Māturīdiyyah, die sich selbst auch Ahlu ş-Şunnah nennen?“

Der Scheikh: „Weil die Bezeichnung „Ahlu ş-Şunnah“ eine allgemeine Bezeichnung ist. Und wir sind dazu angehalten, die Menschen entsprechend ihrer Auffassungsgabe anzusprechen. Ich weiß noch genau, als ich an der Islamischen Universität (von Medina) unterrichtet habe und ich stets zum Befolgen der rechtschaffenen Şalaf gerufen habe, gab es einige Jugendliche dort, die enthusiastisch waren für einige Gruppierungen, wie die der Ikhwān al-Muşlimīn, der Ĥizbu t-Taĥrīr und andere. Ich habe also zu dieser Da’wah (Şalafiyyah) gerufen, der jeder Muslim, der für sich das Gute will, angehören muss und zu nichts anderes sonst. Dabei hat einer dieser Jugendlichen zu mir gesagt: „Ok, wo soll nun der Unterschied sein zwischen deiner Aussage, dass du ein Şalafī bist und zwischen dem anderen, der sagt, dass er ein Ikhwānī ist, ein Ĥizbī oder ähnliches?“

Ich habe diesen Unterschied damals detailliert erklärt und gesagt, dass ich mich damit der Unfehlbarkeit (dieses Weges) zuschreibe, das heißt zu dem, worauf sich die rechtschaffenen Şalaf befanden. Der andere hingegen, schreibt sich einer Partei zu, die lediglich einen Teil aus dieser heutigen Ummah ausmacht und nicht der Unfehlbarkeit dieses Weges, die damals in der Zeit der ersten drei Generationen geherrscht hat, denen Wohltat (vom Propheten) bescheinigt wurde. Der andere wiederum schreibt sich einer anderen Partei zu, die viel kleiner ist in dieser heutigen Welt, als die Erste und so weiter. Es herrscht somit ein gewaltiger Unterschied zwischen der einen Zuschreibung (zu den Şalaf) und der anderen Zuschreibung (zu Gruppen und Personen). Somit muss ein Muslim, der für sich das Gute will und seinen Herrn fürchtet, einen Unterschied machen, zwischen dieser Zuschreibung, die rein ist und den anderen Zuschreibungen, die Dinge enthalten können, die in der ersten Generation nicht zu finden war.

Deshalb sage ich nun folgendes: Dieser, der sagt, zu welcher Art der Şalafiyyah gehörst du, etwa zu der, die Führer und Parteien gründet und so weiter, zu ihm sagen wir: Wenn es dies bei den rechtschaffenen Şalaf gab, dann sagen wir, dies gab es bei den rechtschaffenen Şalaf. Doch wenn dieses nicht der Fall ist, dann werden solchen Behauptungen keinerlei Beachtung geschenkt, solange nicht die Beweise dafür erbracht werden. Hier geht es nicht um Behauptungen, so wie ich es zuvor erwähnt habe.

Alle islamischen Gruppierungen schreiben sich dem Qur`ān und der Şunnah zu. Wenn nun jemand sagt, warum wir uns mit dieser Bezeichnung nicht zufrieden geben, dann sagen wir zu ihm: Weil nun die Meinung weitverbreitet ist, dass alle Gruppierungen heutzutage, egal wie nah oder fern sie vom Qur`ān und der Şunnah sind, behaupten auf Qur`ān und Şunnah zu sein. Doch durch die Huld Allahs, wagt es keiner von ihnen zu sagen, dass er sich auf dem Manhadj der rechtschaffenen Şalaf befindet, außer diejenigen, die wirklich den Manhadj der rechtschaffenen Şalaf übernommen haben, sei es bezüglich der Da’wah, des Wissens und des Vorgehens. Wenn nun jemand sagt, zu welcher Gruppe (der Şalafīs) gehörst du, dann schaut er dabei auf die heutigen Muslime, die angeblich Şalafīs sind und sich selbst den rechtschaffenen Şalaf zuschreiben. Für mich gibt es keinen Unterschied zwischen einer Person (oder eine Gruppe), der sich dem Islam zuschreibt, aber vom Islam nur den Namen kennt und zwischen der Person (oder Gruppe), der sich den Şalaf zuschreibt, obwohl er am weitesten entfernt ist von den rechtschaffenen Şalaf. Somit sehen wir, dass diese Sache keine Sache von Behauptungen ist, sondern, dass solche Behauptungen der Einzelnen oder der Gruppen, einer richtigen Überprüfung unterzogen werden müssen.

Wir wissen bis heute, dass wenn gesagt wird, dass wir uns auf dem Qur`ān und der Şunnah befinden, damit die beiden bekannten Schulen der Gelehrten des Kalām (eine von der Philosophie beeinflussten Richtung) gemeint sind, nämlich die Māturīdiyyah und die Asch’ariyyah. Die Universitäten, die nicht nach dem Şalafī Manhadj lehren, glauben immer noch, dass diese beiden Gruppen, also die Māturīdiyyah und die Asch’ariyyah, in den Grundfundamenten, das heißt in der ‘Aqīdah, die Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah sind. Somit gilt, dass solange dieser Name auf alle angewandt wird, egal wie viel oder wenig sie sich dem widersetzen, worauf sich die rechtschaffenen Şalaf in Manhadj und ‘Aqīdah befanden, wir diesen Namen nicht weiter benutzen dürfen, sondern jetzt einen Ausdruck verwenden müssen, der zum richtigen Verständnis führt, der damals mit diesem Ausdruck „Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah“ beabsichtigt war. Wir verwenden nun diesen anderen Ausdruck, da dieser dem Satz (Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah) wieder die richtige Bedeutung gibt. Und wir entfernen uns von diesem Ausdruck (Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah), weil sie damit nicht mehr diejenigen meinen, die wirklich den Manhadj der rechtschaffenen Şalaf übernommen haben, sondern diejenigen, die sich nicht auf dem Manhadj der rechtschaffenen Şalaf befinden. Wenn nun also mit dem Verwenden solcher Wörter, das Verdeutlichen und Formulieren der heutigen Lage gemeint ist, dann sind wir dazu gezwungen, diesen anderen Ausdruck (Şalaf) zu verwenden.

Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass als ich mit einigen Studenten dort in der Universität (von Medina) in dieser Angelegenheit geforscht habe, ich ihnen gesagt habe: „Wenn ihr aufhört, diesen Ausdruck sowohl auf diese und jene Gruppe anzuwenden als auch auf diese und jene Schule (Madhhab), dann werden auch wir dann schließlich sagen: Wir sind Muslime (ohne weitere Hinzufügungen). Doch da aber all diese Bezeichnungen die Spaltung der Ummah symbolisiert, sei es gedanklich, praktisch oder durch den Fanatismus für Schulen (Madhāhib), dann kann man uns auch nichts vorwerfen, wenn wir sagen, dass wir all diese Zuschreibungen in einem Ausdruck zusammenfassen, bei dem niemand von diesen Leuten, der die Wahrheit kennt, es ablehnen kann, dass die Da’wah der rechtschaffenen Şalaf die Da’wah zur Wahrheit ist. Dabei belegen wird dies mit dem bekannten Vers: "Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang!"[1] Und auch mit der Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „So haltet euch an meine Şunnah und an die Şunnah der rechtgeleiteten, rechtschaffenen Nachfolger.“ Und seine Aussage, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Meine Gemeinschaft wird sich in dreiundsiebzig Gruppen spalten, alle von ihnen sind im Höllenfeuer, mit Ausnahme von einer.“ Sie fragten: „Welche o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Die Djamā‘ah.“ Und in einer anderen Form der Überlieferung, die wir als gut (ĥaşşan) gestuft haben, sagte er: „Das worauf ich und meine Gefährten uns befinden.“

 

Quelle: http://www.youtube.com/user/basseeraDE#p/u/3/8pWFpmHsYyA

 



[1]
An-Nişā` 4:115

Das Arbeitsamt betrügen

Frage:

Es geht im Prinzip um eine Sache, bei der ich gesehen habe, dass sie auch unter den Şalafīs weitverbreitet ist. Es gibt in Deutschland etwas, das nennt man Harz IV. Die Leute nehmen Geld vom Job-Center und gehen nebenbei arbeiten und betrügen somit den Staat. Sie sagen: „Es ist nicht so schlimm, wenn man den Staat betrügt.“ Ist dieses Geld ĥarām (verboten)? Und wenn mit diesem Geld zum Beispiel Ĥadj (Pilgerfahrt) gemacht wird, wird damit die Ĥadj nicht anerkannt? Sie sagen, dass es nicht so schlimm ist. Haben sie Recht, dass es nicht so schlimm ist?

 

Antwort:

Das ist Betrug! Das ist sogar ein gewaltiger Betrug. Alles, was du auf dem Wege des Betruges und des Lügens nimmst, ist nicht erlaubt. Denn der Staat gibt diese Gelder als Schenkung (hibbah) aus. Dieses Geld wird bei uns in der Scharī’ah als Schenkung (hibbah) bezeichnet. Es ist eine Schenkung von Seitens des Staates. Doch der Staat hat diese Schenkung mit einer Auflage verbunden. Der Staat ist somit der Schenker. Dabei ist die Auflage des Schenkers von größter Bedeutung und hierüber herrscht Konsens unter allen Gelehrten. Wenn der Schenker, egal wer er ist, diese Schenkung mit einer Auflage verbindet, dann ist seine Auflage von größter Bedeutung und hierüber herrscht Konsens unter allen Gelehrten. Das bedeutet also, dass bei dieser Angelegenheit Konsens herrscht!

Der Staat gibt also diese Schenkung mit der Auflage, dass wenn du diese Schenkung und diese Hilfe annimmst, du keine Beschäftigung haben darfst. Sie nennen das, Arbeitslosengeld. Das gibt es auch bei uns in Kuwait. Derjenige, der keine Beschäftigung hat, geht zum Staat und gibt an, dass er arbeitslos ist. Der Staat sagt dann zu ihm: „Da du keine Beschäftigung hast, bekommst du monatlich eine Schenkung vom Staat. Doch die Auflage dabei ist, dass du arbeitslos sein musst.“ Somit ist die Auflage des Schenkers von größter Bedeutung. Wenn diese Auflage nicht mehr erfüllt ist, dann ist auch die Schenkung nicht mehr zulässig. Denn ansonsten würde diese Person stehlen und Gelder an sich nehmen, die ihm nicht zustehen. Und das ist verboten!

Wenn du dieses verbotene Geld dann für dich ausgibst, dann sind die Speisen und die Kleidungsstücke, die du damit gekauft hast, ebenfalls verboten geworden. Und was sagen dann die Engeln zu dir, wenn du mit diesem Geld die Pilgerfahrt verrichtest? Wenn du in der Pilgerfahrt sagst, „Labbaik-Allahumma Labbaik“ (Hier bin ich O Allah, hier bin ich um Deine Aufforderung zu befolgen), antworten die Engeln darauf: „Weder folgst du Seine Aufforderung noch wirst du gesegnet sein und deine Pilgerfahrt bekommst du abgelehnt!“

 

Frage:

Es kann jetzt jemand kommen und sagen, dass diese Beschäftigung, der er jetzt nachgeht, nicht ausreicht, vor allem, wenn er Familie hat, für die er sorgen muss.

 

Antwort:

Du musst die Auflage des Schenkers stets berücksichtigen! Seine Auflage ist, dass du keine Beschäftigung haben darfst. Hast du eine Beschäftigung, die aber nicht ausreichend ist, dann informiere ihn darüber. Sag ihm, dass es nicht ausreicht. Dieses Gesetzt gibt es auch bei uns in Kuwait. Sie geben dir dann zu deinem Lohn etwas dazu, damit es ausreicht. Doch das du diese Schenkung nimmst und die Auflagen missachtest (die daran gebunden sind), das ist nicht legitim!

Außerdem ist dies auch eine Charaktersache. Gehen wir davon aus, dass sie dieses nach einem Jahr oder auch nach fünf Monaten herausfinden. Sie finden heraus, dass du Unterstützung bekommst, aber gleichzeitig auch nebenbei arbeiten gehst. Was werden sie wohl dann zu dir sagen, etwa "gut so"? Sie werden sagen: „Ah ein Muslim wieder, dieser Lügner!“ Somit hast du Schaden gebracht über deine Religion, über die Muslime und über dich selbst! Das darf niemals sein. Liebe Geschwister! Die Auflagen des Schenkers sind von größter Bedeutung. Darüber herrscht Konsens unter allen Gelehrten. Wenn der Schenker diese Schenkung mit einer Auflage verbindet, dann muss seine Auflage erfüllt werden! Du darfst von deiner Seite aus diese Auflage nicht ändern!

Scheikh Falāĥ Ben Işmā’īl Mandakār

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