Das Scheinargument:
Die Shīʿa argumentiert mit der Aussage Allahs: "Und [gedenkt,] als Ibrāhīm von seinem Herrn mit Worten geprüft wurde, da befolgte er sie. Er (Allah) sagte: ‚Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen.‘ Er (Ibrāhīm) sagte: ‚Und von meiner Nachkommenschaft?‘ Er sagte: ‚Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten.‘"1
Sie behaupten, dass das Bündnis, das Allah Ibrāhīm versprach, die Imāma sei, ein göttliches Amt, das ausschließlich durch Allahs Bestimmung verliehen wird. Dieses Amt werde nur einem unfehlbaren (Maʿṣūm), nie ungerechten Menschen übertragen. Da ʿAlī dieser Unfehlbare sei und keiner der anderen Prophetengefährten diese Eigenschaften besitze, sei er der rechtmäßige Imām. Daraus folge, dass die Imāma der Kalifen vor und nach ihm, die nicht zu den Zwölf-Imāmen gehören, ungültig sei.2
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Das Fehlen eines eindeutigen Beweistexts (Naṣṣ Jaliyy) als Voraussetzung für den Nachweis der Imāma.
Der Nachweis der Imāma erfordert einen eindeutigen Beweistext. In diesem Zusammenhang sagt der Shīʿa-Gelehrte Muḥammad Jawād Maghnīya (gest. 1979 n. Chr.): „Der Imām im Sinne eines Propheten bedarf eines Beweistexts von Allah durch den vertrauenswürdigen Geist (Jibrāʾīl). Und im Sinne eines Nachfolgers (Waṣiyy) bedarf es eines Beweistexts von Allah, übermittelt durch den edlen Propheten. Die Bedingung für diesen Beweistext ist, dass er den Namen und die Person (des Imāms) eindeutig nennt, nicht lediglich allgemeine Beschreibungen oder allgemeine Formulierungen, wie dies bei einem Mujtahid oder einer rechtlichen Autorität der Fall ist. Vielmehr muss es sich um einen spezifischen Beweistext handeln, der keine Interpretation oder Einschränkung zulässt und keinerlei Unklarheit oder gegenteilige Möglichkeit beinhaltet.“3
Auch der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭūsī (gest. 1274 n. Chr.) sagt: „Es besteht Uneinigkeit über den Weg, wie der Imām erkannt wird, nachdem Einigkeit darüber besteht, dass dies ausschließlich durch einen Beweistext (Naṣṣ) von Allah erfolgt und dass der Imām allein von Allah bestimmt wird, und durch keine andere Quelle. Die Imāmiyya-Zwölfer-Shīʿa und die Kaisāniyya vertreten die Ansicht, dass dies ausschließlich durch einen eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) geschieht. Die Zaidiyya hingegen ist der Meinung, dass dies auch durch einen verborgenen Beweistext (Naṣṣ Khafiyy) erfolgen kann.“4
Wenn die Zwölfer-Shīʿa also selbst voraussetzt, dass für den Nachweis dieser Lehre ein eindeutiger Beweistext erforderlich ist, so ist gemäß den Aussagen ihrer eigenen Gelehrten klar, dass der genannte Vers ausschließlich auf Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken. und niemand anderen Bezug nimmt. Wo ist also dieser eindeutige Beweistext, der auf die Imāma von ʿAlī oder einem anderen der Zwölf hinweist – sei es in diesem oder in einem anderen Vers?
Zweitens: Dieser Vers ist nach der schiitischen Auffassung nicht eindeutig (Muḥkam).
Wenn die Imāma nur durch einen eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) bewiesen werden kann, dann muss es sich dabei zwangsläufig um einen klaren und eindeutigen (Muḥkam) Text handeln. Ist dieser Vers also eindeutig und in seinem Text klar, um die Imāma von ʿAlī und den Imāmen nach ihm zu beweisen?
Um die Antwort auf diese Frage zu finden, muss zunächst die schiitische Definition von Muḥkam betrachtet werden. Aṭ-Ṭūsī definiert: „Der Muḥkam (eindeutige) Text ist jener, dessen Bedeutung aus seinem äußeren Wortlaut ohne eine damit verbundene Erklärung oder einen Hinweis auf seine Bedeutung verständlich ist, aufgrund seiner Klarheit. Zum Beispiel: "Gewiss, Allah fügt den Menschen kein Unrecht zu"5 und "Gewiss, Allah fügt nicht einmal das Gewicht eines Stäubchens an Unrecht zu"6; denn um die Bedeutung dieser Verse zu verstehen, bedarf es keines Beweises.“7
Aus dieser Definition ergeben sich nach der schiitischen Sichtweise folgende Merkmale eines Muḥkam-Verses:
- Es ist klar, was durch den Wortlaut gemeint ist, ohne dass eine zusätzliche Erklärung erforderlich ist.
- Es gibt keinen Hinweis, der die Bedeutung verdeutlichen müsste, da sie offensichtlich ist.
- Um die Bedeutung zu verstehen, ist kein zusätzlicher Beweis notwendig.
Die Frage ist nun: Kann ein Anhänger der Shīʿa beweisen, dass dieser Vers eindeutig (Muḥkam) in Bezug auf die Imāma der Zwölf ist, wenn die Bedingungen von aṭ-Ṭūsī für einen Muḥkam-Text angewendet werden?
Drittens: Wenn die Imāma eine göttliche Einsetzung ist, darf sie nicht erbeten werden.
Wenn die Imāma nur durch einen klaren und eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) bewiesen werden kann, dann wäre es folglich nicht erlaubt, Allah um die Imāma zu bitten, so wie es auch nicht erlaubt ist, Ihn um die Prophetie zu bitten. Denn die Prophetie ist eine Auserwählung und Entscheidung Allahs, und die Shīʿa betrachten die Imāma als gleichwertig oder sogar höherstehend als die Prophetie. Daher wäre es gemäß ihrer Auffassung ebenso unzulässig, die Imāma von Allah zu erbitten, da sie ebenfalls eine Auserwählung, eine göttliche Entscheidung und ein Beweistext wie die Prophetie ist.
Doch der Qurʾān widerlegt und entkräftet diese Behauptung vollständig. Denn Allah erlaubt es, Ihn um die Imāma zu bitten. So spricht Er, erhaben ist Er: "Und diejenigen, die sagen: „Unser Herr, schenke uns an unseren Gattinnen und unseren Nachkommenschaften Grund zur Freude, und mache uns für die Rechtschaffenen zu einem Imām (Vorbild).“"8
Viertens: Die Imāma von Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, ist die Prophetie oder das Vorbildsein?
Die Imāma, die Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, verliehen wurde, ist keine neue göttliche Position, wie es die Shīʿa behaupten. Sie kann vielmehr nur die Prophetie oder das Vorbildsein bedeuten. Die Imāma im Sinne des Vorbildseins ist zweifellos allen Propheten gegeben, denn jeder Prophet ist ein Imām, dem diejenigen folgen, zu denen er gesandt wurde und die an ihn glaubten.
Die Bedeutung der Aussage Allahs, erhaben ist Er: "Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen"9, ist nicht der Beginn der Imāma für Ibrāhīm. Denn Allah sagte nicht: "Ich will dich zu einem Imām machen", was darauf hindeuten würde, dass seine Imāma mit dieser Aussage begann. Vielmehr sagte Er: "für die Menschen", was zeigt, dass dieser Akt der Einsetzung eine Erweiterung der bereits bestehenden Imāma ist, die ihm durch seine Prophetie innerhalb seines Volkes verliehen wurde. Es handelt sich also um eine Erweiterung seiner Imāma auf die gesamte Menschheit und nicht nur auf sein Volk.
Dies wird durch weitere Verse des Qurʾān bestätigt:
- "Ihr habt doch ein schönes Vorbild in Ibrāhīm und denjenigen, die mit ihm waren."10
- "Sag: Allah hat die Wahrheit gesprochen. So folgt dem Glaubensbekenntnis Ibrāhīms, [als] Anhänger des rechten Glaubens, und er gehörte nicht zu den Götzendienern."11
- "Wer hätte eine bessere Religion, als wer sein Gesicht Allah hingibt und dabei Gutes tut und dem Glaubensbekenntnis Ibrāhīms folgt, [als] Anhänger des rechten Glaubens? Und Allah nahm sich Ibrāhīm zum Freund."12
- Abschließend sagte Allah: "Und hierauf haben Wir dir [als Offenbarung] eingegeben: „Folge dem Glaubensbekenntnis Ibrāhīms, [als] Anhänger des rechten Glaubens, und er gehörte nicht zu den Götzendienern.“"13
Fünftens: Der Vers drückt eine zukünftige Bestimmung aus und nicht eine gegenwärtige Einsetzung.
Allahs Aussage zu Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken: "Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen" und nicht: "Ich habe dich zu einem Imām für die Menschen gemacht", zeigt eindeutig, dass die Formulierung "Ich will […] machen" im Arabischen die Zukunft anzeigt.14 Einigkeit besteht darüber, dass Ibrāhīm bereits Imām für sein Volk durch seine Prophetie und Botschaft war. Später wurde er Imām für die gesamte Menschheit bis zum Tag der Auferstehung, also ein allgemeines Vorbild. Dies bedeutet, dass seine Imāma bereits vor dieser Ansprache existierte. Das, was bleibt, ist, dass diese Aussage auf eine zukünftige Erweiterung der Imāma hinweist – eine allgemeine Bestimmung, nicht die erstmalige Einsetzung als Imām. Deshalb wurde dies nachfolgend mit den Worten "für die Menschen" spezifiziert.
Es kann ebenfalls gesagt werden, dass es sich hierbei um die Imāmat des Vorbildseins im rechtschaffenen Handeln im allgemeinen Sinne handelt, was auch von Gelehrten der Shīʿa anerkannt wurde.
Der Shīʿa-Gelehrte at-Ṭabrisī (gest. 1154 n. Chr.) kommentierte: „Und Seine Aussage: "Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen" bedeutet: Allah sagte: ‚Ich werde dich zu einem Imām machen, dem man in seinen Handlungen und Worten folgt.‘“15
Sechstens: Das Fehlen der schiitischen Bedeutung von Imāma in Bezug auf den Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken.
Wenn die Imāma, die Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, verliehen wurde, tatsächlich ein göttliches Amt ist – wie die Shīʿa behaupten – dann müsste sie eine praktische Realität haben. Doch bei näherer Betrachtung findet man nichts als eine bloße Vorstellung im schiitischen Denken, nicht mehr.
Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, war bereits vor der Imāma unfehlbar, seine Gehorsamspflicht war gegeben, er verfügte über Wunder, hatte eine von Allah gegebene Sharīʿa und erhielt Offenbarungen. Er war ein Imām, dem man folgen musste, wie alle anderen Propheten und Gesandten auch.
Wenn wir einen Shīʿa fragen: „Was hat Ibrāhīm praktisch erhalten, das er vor der Imāma nicht besaß?“, dann wird es unmöglich sein, eine Antwort zu finden, die über das hinausgeht, was wir bereits dargelegt haben.
Siebtens: Die Zwölfer-Shīʿa zur Annahme der Ungerechtigkeit der Propheten verpflichten.
Die Shīʿa behauptet, dass die Imāma, die Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, zuteil wurde, nicht allen Propheten verliehen wurde, sondern nur den fünf Gesandten mit außergewöhnlicher Entschlossenheit (Ulū l-ʿAzm). Der Shīʿa-Gelehrte al-Majlisī (gest. 1699 n. Chr.) erklärt: „Der Imām ist derjenige, der allgemeine Führerschaft innehat und dem alle folgen, die nach ihm kommen, bis seine Sharīʿa aufgehoben wird. Diese Bedeutung umfasst sowohl die Ulū l-ʿAzm als auch all unsere Imame, möge Allah ihnen Lob schenken.“16
Wenn diese Imāma also nur fünf Gesandten gewährt wurde und ihr euch auf den Qurʾān-Vers "Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten"17 stützt, bei dem die Abwesenheit von Ungerechtigkeit eine Bedingung für den Erhalt der Imāma ist – sagt ihr dann, dass die restlichen Propheten ungerecht waren und deshalb von der Imāma ausgeschlossen wurden?
Darüber hinaus steht die Behauptung, dass nur fünf Gesandte diese Imāma erhielten, im Widerspruch zu den Qurʾān-Versen, die ausdrücklich auf die Imāma anderer Propheten hinweisen. So sagt Allah, der Erhabene: "Und Wir schenkten ihm Isḥāq und Yaʿqūb zusätzlich; und alle machten Wir rechtschaffen. Und Wir machten sie zu Imāme (Vorbildern), die nach Unserem Befehl leiteten. Und Wir gaben ihnen ein, gute Werke zu tun, das Gebet zu verrichten und die Abgabe zu entrichten. Und sie pflegten Uns zu dienen."18
Nach der schiitischen Auffassung erhielten Isḥāq und Yaʿqūb keine Imāma, was unbestritten ist. Folglich müssen sie entweder die Qurʾān-Verse und ihre Aussage leugnen oder sie anerkennen und die Beschränkung der Imāma auf die fünf von ihnen behaupteten Persönlichkeiten aufgeben.
Achtens: Die Verwirklichung der Imāma in der Nachkommenschaft von Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken.
Der Prophet Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, bat Allah darum, die Imāma, die im Sinne des Prophetentums verstanden wird, in seiner Nachkommenschaft zu verwirklichen. Diese Imāma wurde in seiner Nachkommenschaft realisiert und setzte sich fort. Der Beweis hierfür ist jeder Prophet, der aus der Nachkommenschaft Ibrāhīms entsandt wurde. So sagt Allah: "Und Wir schenkten ihm Isḥāq und Yaʿqūb und richteten unter seiner Nachkommenschaft das Prophetentum und die Schrift ein und gaben ihm seinen Lohn im Diesseits. Und im Jenseits gehört er fürwahr zu den Rechtschaffenen."19
Diese Imāma – verstanden als Vorbild im rechtschaffenen Handeln – besteht mit Sicherheit in jedem rechtschaffenen Diener Allahs, geschweige denn bei den Propheten, bei denen sie von Grund auf vorhanden ist. Die Tatsache, dass sie bei ihnen verwirklicht wurde, zeigt, dass die Imāma nicht im schiitischen Sinne zu verstehen ist, da die Shīʿa sie nicht allen Propheten zuschreibt.
Neuntens: Die Problematik der Höherstellung der Imāma über das Prophetentum.
Die Zwölfer-Shīʿa glauben, dass die Imāma eine höhere Stellung als das Prophetentum einnimmt. Der Shīʿa-Gelehrte al-Kulainī (gest. 941 n. Chr.) berichtet von Abā ʿAbdillāh, dass er gesagt habe: „Allah hat Ibrāhīm zunächst zum Propheten (Nabiyy) gemacht, bevor Er ihn zum Gesandten (Rasūl) ernannte, und Allah hat ihn erst zum Gesandten gemacht, bevor Er ihn zu Seinem Freund (Khalīl) nahm. Schließlich machte Allah ihn zu einem Imām. Als Allah ihm all diese Stufen verlieh, sagte Er: "Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen" Die Erhabenheit dieser Position in den Augen Ibrāhīms ließ ihn daraufhin sagen: ‚Und von meiner Nachkommenschaft?‘ Er sagte: ‚Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten.‘ Er fügte hinzu: ‚Ein Unvernünftiger kann niemals ein Imām für einen Frommen sein.‘“20
Argumente gegen die Überlegenheit der Imāma über das Prophetentum:
Die Gelehrten der Imāmiyya haben entschieden, dass die Imāma über der Prophetie steht und bedeutender ist. Der Shīʿa-Gelehrte al-Māzandarānī (gest. 1675 n. Chr.) sagt: „Die Imāma ist eine höhere Stellung und besitzt einen erhabeneren Rang als die Prophetie und die Freundschaft mit Allah.“21 Dies ist aus mehreren Gründen falsch:
Erstens: Keine Einigkeit der Imāmiyya-Shīʿa über diese Bedeutung.
Die Imāmiyya sind sich in dieser Grundlage nicht einig. Ibn Ṭāwūs sagte: „Und wir erwähnten im Buch al-Iqbāl, dass Allah, erhaben ist Seine Majestät, hinsichtlich der Verzögerung der Khilāfa (Nachfolge) von ʿAlī (a) und des Beweistextes darüber befragt wurde, so wie Mūsā bezüglich des Prophetentums befragt wurde. Das Prophetentum ist höher als die Imāma. Und [Mūsā] sagte: "Ich habe eine (Menschen)seele von ihnen getötet, und so fürchte ich, dass sie mich töten."22“23
Zweitens: Allahs Gnade für seinen Propheten war die Prophetie und nicht die Imāma.
Die Zwölfer-Shīʿa erkennt an, dass Allah, der Erhabene, wenn Er Seinem Propheten eine Gnade zuteil werden ließ und ihn anwies, diese Gnade den Menschen mitzuteilen, es die Prophetie war und nicht die von ihnen behauptete Imāma. Der Shīʿa-Gelehrte Ibn Shahr Āshūb (gest. 1096 n. Chr.) sagte: „Sein Wort: "Und was die Gnade deines Herrn betrifft, so berichte darüber"24 bedeutet, was dir von der Prophetie gegeben wurde.“25
Er erwähnte außerdem, dass die Araber den Propheten um seine Prophetie beneideten, indem er sagte: „Die gesamten Araber beneideten ihn um das, was Allah ihm von der Prophetie gegeben hatte.“26
Wenn die Araber von dieser Imāma gewusst hätten, hätten sie ihn um das Höhere und nicht um das Niedrigere beneidet. Zudem äußerte sich derjenige, der bei ihnen als der Zweite Märtyrer (as-Shahīd ath-Thānī) bezeichnet wird, eindeutig dazu, dass der Prophet in seiner Stellung über allen anderen Geschöpfen steht. Er sagte: „Der Prophet steht in seiner Rangordnung über allen anderen Geschöpfen. Er ist ein Mensch, dem eine göttliche Offenbarung mit einem Gesetz übermittelt wurde, auch wenn er nicht angewiesen wurde, dieses zu verkünden. Wenn ihm dies jedoch befohlen wurde, ist er ebenfalls ein Gesandter. So war Hārūn in der ersten Bedeutung ein Gesandter, nicht jedoch in der zweiten, während Yūshaʿ in beiden Bedeutungen kein Gesandter war.“27
Drittens: Der Begriff der Imāma selbst ist keine heilige Position.
Wäre die Imāma eine Position, die höher als die Prophetie ist, dann wäre es unzulässig, dass es einen Imām gibt, der zur Hölle ruft. Allah sagt: "Und Wir machten sie zu Imāme, die zum (Höllen)feuer einladen. Und am Tag der Auferstehung wird ihnen keine Hilfe zuteil werden."28
Kann der Vers etwa bedeuten: „Und Wir machten sie zu Propheten, die zur Hölle rufen“? Sicherlich nicht, denn die Prophetie ist eine heilige Position. Die Imāma jedoch ist dies nicht. Wenn die Imāma tatsächlich heiliger und erhabener als die Prophetie wäre, dann müsste das, was für die Prophetie von Natur aus unzulässig ist, auch für die Imāma in noch höherem Maße unzulässig sein. Die Abwesenheit dieses Bedeutungsaspekts in Bezug auf die Prophetie in dem genannten Vers impliziert daher auch dessen Abwesenheit in Bezug auf die Imāma oder widerlegt zumindest die angebliche Heiligkeit der Imāma.
Zehntens: Die Fehlerhaftigkeit der Bedingung der Unfehlbarkeit (ʿIṣma) für die Imāma.
Die Zwölfer-Shīʿa machen die absolute Unfehlbarkeit (ʿIṣma) zur Bedingung für jemanden, der die Imāma erlangt, und leiten dies aus dem Qurʾān-Vers ab: "Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten." Sie behaupten: „Der Ungerechte kann diese Position nicht einnehmen, auch wenn er später bereut.“29 Dieses Argument ist aus mehreren Gründen falsch:
Erstes Argument: Ein Bereuender wird nicht mehr als Ungerechter bezeichnet und nicht mit Ungerechtigkeit charakterisiert.
Ein Ungerechter, der von seiner Ungerechtigkeit bereut hat, wird nicht mehr als „Ungerechter“ bezeichnet. Genauso wie ein Ungläubiger, der den Islam annimmt, nicht mehr als „Ungläubiger“ bezeichnet werden darf. Die Zaidiyya-Shīʿa haben diesen Punkt im Rahmen ihrer Widerlegung der Zwölfer-Shīʿa erwähnt und deren Argumentation mit folgendem Einwand entkräftet:
„Die Rāfiḍa (Zwölfer-Shīʿa) haben sich auf diesen Vers gestützt, um zu behaupten, dass jemand, der einmal Ungerechtigkeit begangen hat, die Imāma nicht verdienen könne. Dies nutzten sie, um die Imāma von Abū Bakr und ʿUmar zu kritisieren. Dieses Argument ist jedoch nicht haltbar, denn wenn der ‚Bund‘ (ʿAhd) auf die Prophetie bezogen wird, ist es kein stichhaltiger Beweis. Wenn er jedoch auf die Imāma bezogen wird, so wird jemand, der von seiner Ungerechtigkeit bereut hat, nicht mehr als ‚Ungerechter‘ beschrieben. Allah hat nur ausgeschlossen, dass jemand den ‚Bund‘ in einem Zustand der Ungerechtigkeit erlangt.“30
Zweites Argument: Das Eintreten von Ungerechtigkeit bei den Propheten, obwohl sie laut schiitischer Lehre seit ihrer Geburt unfehlbar sind.
Allah erwähnt im Qurʾān, dass von den Propheten, möge Allah ihnen Heil schenken, einige Fehler begangen wurden. So heißt es:
"Beide sagten: „Unser Herr, wir haben uns selbst Unrecht zugefügt. Wenn Du uns nicht vergibst und Dich unser erbarmst, werden wir ganz gewiss zu den Verlorenen gehören.“"31 In diesem edlen Vers bekennt Ādam, möge Allah ihm Heil schenken, dass er Unrecht begangen hat.
Weiter sagt Allah: "So aßen sie beide davon, und da zeigte sich ihnen ihre Blöße offenkundig, und sie begannen, Blätter des (Paradies)gartens auf sich zusammenzuheften. So widersetzte Ādam sich seinem Herrn, und da fiel er in Verirrung. Hierauf erwählte ihn sein Herr, und so wandte Er Sich ihm Reue-Annehmend zu und leitete (ihn) recht."32
In diesen Versen hat Allah die Verfehlung von Ādam bestätigt und dass Er ihm vergeben hat.
Dies war Ādam, den Allah durch Seine Aussage auserwählt hatte: "Gewiss, Allah hat Ādam und Nūḥ und die Sippe Ibrāhīms und die Sippe ʿImrāns vor den [anderen] Weltenbewohnern auserwählt."33
Die Berichte der Imāmiyya enthalten klare und eindeutige Hinweise darauf, dass Ādam in Sünde und Verfehlung gefallen ist. So überliefert aṣ-Ṣadūq von Furāt Ibn al-Akhnaf von Abū Jaʿfar al-Bāqir: „Wenn Ādam keine Sünde begangen hätte, hätte kein Gläubiger jemals gesündigt. Und wenn Allah Ādam nicht vergeben hätte, würde Allah keinem Sünder jemals vergeben.“34
Werden die Imāmiyya nun behaupten, dass Ādam kein Imām war?
- Wenn die Antwort lautet, dass er ein Imām war, dann ist die Voraussetzung ihrer absoluten Unfehlbarkeit (ʿIṣma) hinfällig.
- Wenn die Antwort lautet, dass er kein Imām war, dann müssten sie das Wort des Imāms verwerfen, der sagte: „Die Erde bleibt niemals ohne Imām oder Beweis (Ḥujja).“35 Ebenso müssten sie die Nachfolge durch göttliche Einsetzung gemäß Allahs Worten: "Ich bin dabei, auf der Erde einen Khalīfa einzusetzen."36 in Frage stellen.
Demnach wären sie gezwungen, den Imām zur Zeit Ādams zu benennen.
Darüber hinaus hat auch der Prophet Ibrahim selbst eine Verfehlung begangen, wie Allah in seinen Worten berichtet: "Und von Dem ich erhoffe, dass Er mir am Tag des Gerichts meine Verfehlung vergeben wird."37
Werden die Imāmiyya also die Imāma dessen leugnen, auf dessen Imāma sie die Imāma ihrer Imāme stützen?
Im Qurʾān wird zudem berichtet, dass einigen Propheten Ungerechtigkeit zugeschrieben wurde, darunter auch solchen, die von den Imāmiyya als Imāme betrachtet werden. So sagt Allah über Mūsā: "Er sagte: „Mein Herr, ich habe mir selbst Unrecht zugefügt; so vergib mir.“ Da vergab Er ihm, denn Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige."38 Dies ist Mūsā, der Gesprächspartner Allahs, ein Imām nach Auffassung der Imāmiyya, und dennoch gestand er selbst ein, Unrecht begangen zu haben.
Ähnlich verhält es sich mit Dhū n-Nūn (Yūnus), über den Allah sagt: "Und [auch] dem Mann mit dem Fisch, als er erzürnt wegging. Da meinte er, Wir würden ihm nicht [den Lebensunterhalt] bemessen. Dann rief er in den Finsternissen: „Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Dir! Preis sei Dir! Gewiss, ich gehöre zu den Ungerechten."39 Die Verfehlung der Propheten ist hier stets eine Form von Unrecht, das sie sich selbst zufügen, ohne dass es andere betrifft.
Drittes Argument: Uneinigkeit über die Bedeutung der Verse hinsichtlich der Unfehlbarkeit.
Die Herleitung der Unfehlbarkeit aus den Versen ist selbst unter den Schiiten umstritten. Einige von ihnen sagen, dass die klare Bedeutung des Verses die Gerechtigkeit, nicht jedoch die Unfehlbarkeit, sei. So schreibt der Shīʿa-Gelehrte Muhammad Āṣif Muḥsinī (gest. 2019 n. Chr.): „Der erste Punkt: Allahs Aussage: "Er (Allah) sagte: „Ich will dich zu einem Imām für die Menschen machen.“ Er (Ibrāhīm) sagte: „Und von meiner Nachkommenschaft?“ Er sagte: „Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten.“"40 Die detaillierte Herleitung ist ausführlich im Werk Ṣirāṭ al-Ḥaqq dargelegt41, aber das gesicherte Verständnis daraus ist, dass die Gerechtigkeit des Imāms garantiert ist, nicht jedoch die Unfehlbarkeit. Siehe dort nach.“42
Elftens: Ein ungelöstes Problem in der Aussage des Verses.
Muḥammad Āṣif Muḥsinī schreibt in seiner Erörterung über die Imāma von Ibrāhīm: „In den Überlieferungen über die Imāme heißt es, dass der Imām die Stimme hört, aber die Person nicht sieht43, während der Gesandte die Person sieht. Das Verleihen der Imāma in diesem Sinne ist dem Gesandten nicht möglich. Dieses Problem habe ich im dritten Band von Ṣirāṭ al-Ḥaqq, den ich in meiner Jugendzeit in an-Najaf al-Ashraf verfasst habe, erörtert, doch ich konnte bis heute keine Antwort darauf finden. Uns wurde nur ein geringer Teil des Wissens gewährt.“44
Muḥsinī konnte zeitlebens keine Antwort auf dieses Problem finden, da gemäß ihrem Verständnis der Vers impliziert, dass der Imām den Gesandten übertrifft. Eine Überlieferung besagt jedoch, dass der Imām keine Möglichkeit hat, den Engel zu sehen. Nach dieser Interpretation wäre es unmöglich, dass irgendein Prophet oder Gesandter die Imāma innehat, da ihm in diesem Fall das besondere Merkmal der Engelsschau entzogen würde. Weder die Zwölfer-Shīʿa noch andere Glaubensrichtungen vertreten jedoch eine solche Ansicht.
Dieses Argument entkräftet zweifellos das Verständnis der Zwölfer-Shīʿa von diesem Vers. Es ist erstaunlich, dass sie, wenn sie aufgefordert werden, einen Beweis aus dem Qurʾān für die Imāma ihrer Imāme zu liefern, stattdessen die Imāma von Ibrāhīm heranziehen und nicht die eines ihrer eigenen Imāme!
Am Ende stellt sich die Frage: Kann es tatsächlich sein, dass ein Vers, der so viele unterschiedliche Deutungen zulässt, als Beweis für ein zentrales Fundament der Religion dient, von dessen Bestätigung der Glaube abhängt und dessen Ablehnung als Unglaube (Kufr) gilt? Ist es plausibel, dass wir von ihnen einen klaren Beweis für die Imāma ihrer Imāme fordern, und sie uns stattdessen einen Vers präsentieren, der von der Imāma des Propheten Ibrāhīm, möge Allah ihm Heil schenken, spricht?
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1) Al-Baqara (Die Kuh) 2:124.
2) Siehe unter anderem: Uṣūl al-Kāfī (Bd. 1, S. 175), Biḥār al-Anwār (Bd. 25, S. 206), al-Ikhtiṣāṣ (S. 22).
3) At-Tafsīr al-Kāshif (Bd. 1, S. 197),
4) Talkhīṣ al-Muḥaṣṣal von aṭ-Ṭūsī; S. 458, Dār al-Aḍwāʾ, 2. Auflage, 1985.
5) Yūnus (Jona): 10:44.
6) An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:40.
7) At-Tibyān von aṭ-Ṭūsī; Bd. 2, S. 394.
8) Al-Furqān (Die Unterscheidung) 25:74.
9) Al-Baqara (Die Kuh) 2:124.
10) Al-Mumtaḥana (Die Geprüfte) 60:4.
11) Āl-i-ʿImrān (Die Sippe Imrans) 3:95.
12) An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:125.
13) An-Naḥl (Die Bienen) 16:123.
14) Ein Beispiel dafür findet sich in einem Bericht, den aṭ-Ṭūsī überlieferte. Darin wandte sich ʿAbdurraḥmān Ibn Abī Leyla an den Amīr al-Muʾminīn und sagte: „O Amīr al-Muʾminīn, ich möchte dich etwas fragen und habe auf deine Anweisung gewartet, doch du hast nichts gesagt. Willst du uns nicht von deiner Angelegenheit berichten? War es ein Bund, den der Gesandte Allahs, möge Allah ihm Heil schenken, mit dir geschlossen hat?“ (al-Amālī, S. 8).
Hier sagte er: „Ich will dich fragen“ und fragte erst später. Ebenso drücken Begriffe wie „Allah wird euch prüfen“, „Ich werde es euch bringen“ und „Ich will machen“ zweifellos die Zukunft aus. Ibrāhīm erlangte diese allgemeine Imāma erst nach der Ansprache Allahs, da es sich hierbei um eine zukünftige Bestimmung handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allah Ibrāhīm bis zum Tag der Auferstehung zu einem Vorbild machen würde, was dazu führte, dass alle Religionen behaupten, der Glaubensrichtung Ibrāhīms zu folgen.
15) Tafsīr Majmaʿ al-Bayān von at-Ṭabrisī; Bd. 1, S. 376.
16) Mirʾāt al-ʿUqūl von al-Majlisī; Bd. 2, S. 283.
17) Al-Baqara (Die Kuh) 2:124.
18) Al-Anbiyāʾ (Die Propheten) 21:72–73.
19) Al-ʿAnkabūt (Die Spinne) 29:27.
20) Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 1, S. 175.
21) Sharḥ Uṣūl al-Kāfī von al-Māzandarānī; Bd. 5, S. 201.
22) Al-Qaṣaṣ (Die Geschichten) 28:33.
23) Saʿd as-Suʿūd von Ibn Ṭāwūs; S. 69.
Der Shīʿa-Gelehrte al-Majlisī sagt: „Die Imāma und die Khilāfa (Nachfolge) des Gesandten stellen die höchsten Stufen der Religion nach der Prophetie dar. Wer in der Religion einen höheren Rang, größere Tugend und festeren Glauben besitzt und einen sicheren Stand hat, der ist dieser Position würdiger.“ (Biḥār al-Anwār, Bd. 38, S. 191).
Der Shīʿa-Gelehrte Niʿmatullāh al-Jazāʾirī (gest. 1701 n. Chr.) sagt: „Ich sage: Die Imāma ist die allgemeine Führerschaft über alle Geschöpfe. Sie ist besser und erhabener als die Prophetie.“ (Qiṣāṣ al-Anbiyāʾ, S. 9).
Der Shīʿa-Gelehrte Kamāl al-Ḥaidarī sagt: „Aus diesen Belegen wird deutlich, dass die Imāma ein Rang ist, der sich von dem der Prophetie und der Gesandtschaft unterscheidet. Vielmehr ist sie höher und erhabener als diese.“ (al-ʿIṣma: Baḥth Taḥlīlī fī Ḍawʾ al-Manhaj al-Qurʾānī, S. 36).
24) Aḍ-Ḍuḥā (Die Morgenhelle) 93:11.
25) Manāqib Āl Abī Ṭālib von Ibn Shahr Āshūb; S. 40.
26) Manāqib Āl Abī Ṭālib von Ibn Shahr Āshūb; S. 34.
27) Rawḍ al-Jinān von ash-Shahīd ath-Thānī; S. 7.
28) Al-Qaṣaṣ (Die Geschichten) 28:41.
29) Ein Teil der Aussage vom Shīʿa-Gelehrten at-Ṭabarsī (gest. 1154 n. Chr.) lautet vollständig: „Unsere Gelehrten haben sich auf diesen Vers gestützt, um zu belegen, dass ein Imām frei von Sünden sein muss. Denn Allah hat ausgeschlossen, dass sein Bund – die Imāma – einen Ungerechten erreicht. Wer nicht unfehlbar ist, könnte jedoch entweder sich selbst oder anderen gegenüber ungerecht sein. Wenn man einwendet: ‚Der Vers schließt aus, dass ein Ungerechter in seinem Zustand der Ungerechtigkeit die Imāma erlangt. Wenn er jedoch bereut, wird er nicht mehr als Ungerechter bezeichnet, und daher könnte er die Imāma erlangen,‘ so ist die Antwort: ‚Der Ungerechte bleibt von der Aussage des Verses betroffen, solange er in einem Zustand der Ungerechtigkeit war. Wenn also ausgeschlossen wird, dass er die Imāma erlangt, dann bleibt dieses Urteil bestehen, unabhängig davon, ob er später bereut.‘
Der Vers ist uneingeschränkt und nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, daher muss er auf alle Zeiten angewandt werden. Somit kann der Ungerechte die Imāma nicht erlangen, auch wenn er später bereut.“ (Majmaʿ al-Bayān; Bd. 1, S. 377–378). Dies wurde ebenfalls von al-Majlisī in Biḥār al-Anwār (Bd. 25, S. 191) zitiert.
30) Ath-Thamarāt al-Yāniʿa von Yūsuf Ibn Aḥmad az-Zaidī, Manuskript, Blatt 60.
31) Al-Aʿrāf (Die Höhen) 7:23.
32) Ṭā-Hā 20:121–122.
33) Āl-i-ʿImrān (Die Sippe Imrans) 3:33.
34)ʿIlal ash-Sharāʾiʿ von aṣ-Ṣadūq; Bd. 1, S. 84.
35) Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 1, S. 178.
36) Al-Baqara (Die Kuh) 2:30.
37) Ash-Shuʿarāʾ (Die Dichter) 26:82.
38) Al-Qaṣaṣ (Die Geschichten) 28:16.
39) Al-Anbiyāʾ (Die Propheten) 21:87.
40) Al-Baqara (Die Kuh) 2:124.
41) Ṣirāṭ al-Ḥaqq; Bd. 3, S. 94-96.
42) Mushraʿat Biḥār al-Anwār von Muhammad Āṣif Muḥsinī; Bd. 1, S. 451.
43) Die von Āṣif Muḥsinī erwähnte Überlieferung stammt aus al-Kāfī: „Von ʿAlī Ibn Ibrāhīm, von seinem Vater, von Ismāʿīl Ibn Marrār, der berichtete: Al-Ḥasan Ibn al-ʿAbbās al-Maʿrūfī schrieb an ar-Riḍā: ‚Möge ich dir geopfert werden! Erkläre mir bitte den Unterschied zwischen einem Gesandten, einem Propheten und einem Imām.‘ Daraufhin schrieb er oder sagte: ‚Der Unterschied zwischen einem Gesandten, einem Propheten und einem Imām besteht darin, dass der Gesandte Jibrāʾīl sieht, seine Worte hört und Offenbarung erhält. Manchmal sieht er ihn auch in seinem Traum, wie bei Ibrāhīm. Der Prophet hingegen hört möglicherweise die Worte und sieht die Person, jedoch nicht gleichzeitig. Der Imām hört nur die Worte, sieht jedoch die Person nicht.‘“ (Al-Kāfī von al-Kulainī, Bd. 1, S. 176).
Jaʿfar as-Subḥānī kommentierte: „Die Überlieferung ist zwar nicht authentisch, jedoch glaubwürdig.“ (Mafāhīm al-Qurʾān, Bd. 4, S. 394).
Al-Muẓaffar schrieb: „Die Überlieferung hat eine authentische Überlieferungskette.“ (Ash-Shāfī Sharḥ Uṣūl al-Kāfī; Bd. 4, S. 29).
44) Mushraʿat Biḥār al-Anwār von Muḥammad Āṣif Muḥsinī; Bd. 1, S. 271.