KAPITEL 1: Die Definition des Wortes Tauĥīd

Sprachlich: Etwas für einzig erklären oder als eins erklären. Der Begriff stammt von dem arabischen Verb „waĥĥada“, was sprachwissenschaftlich „zu einem machen“ bedeutet.

In der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah): Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Herrschaft Allahs (Tauĥīd ar-Rubūbiyyah), in der Göttlichkeit Allahs (Tauĥīd al-Ulūhiyyah) und in den Namen und Eigenschaften Allahs (Tauĥīd al-Aşmā` wa ş-Şifāt).

Die drei Kategorien der Einheit Allahs (Tauĥīd):

  1. Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Herrschaft Allahs (Tauĥīd ar-Rubūbiyyah)
  2. Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Göttlichkeit Allahs (Tauĥīd al-Ulūhiyyah).
  3. Die Aufrechterhaltung der Einheit in den Namen und Eigenschaften Allahs (Tauĥīd al-Aşmā` wa ş-Şifāt)

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